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1 Sicherheitsbeauftragte Sicherheitsbeauftragte im Betrieb themen FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

2 Sicherheitsbeauftragte

3 themen Sicherheitsbeauftragte im Betrieb FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

4 Sicherheitsbeauftragte Impressum Sicherheitsbeauftragte im Betrieb Stand 11/ Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW Herausgeber Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW Hauptverwaltung Pappelallee 35/ Hamburg Telefon (040) Telefax (040) Bestellnummer TP-SiB Text Dr. Wolfgang Gröning, Hamburg Redaktion Sabine Dinsen, BGW-Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung & Satz Martin Großkinsky, Designer AGD Druck Druckhaus Dresden GmbH, Dresden Gedruckt auf Profisilk chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig, biologisch abbaubar nach ISO-Norm

5 Inhalt Vorwort Ehrenamt: Im Interesse des Betriebes Rechtsgrundlagen: Keine juristische Verantwortung Möglichkeiten: Beraten, vermitteln, gestalten Gemeinsam handeln: Das Netzwerk für den Arbeitsschutz Klare Absprachen: Ziele und Aufgabenbereiche Unterstützung: Die BGW Ihr Partner Anhang Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1) Rechtsvorschriften für die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten Aushang Sicherheitsbeauftragte Anzeige Bestellung als Sicherheitsbeauftragter Kontakt Sind Sie gut angezogen? Risikofaktor Nachlässigkeit 5

6 Sicherheitsbeauftragte Vorwort Im Auftrag der Sicherheit Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie eine wichtige Funktion. Sie sind vom Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaft dazu vorgesehen, den Unternehmer bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Sicherheitsbeauftragte sind wichtig. Nach 22 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) ist ein Unternehmer mit regelmäßig 20 oder mehr Beschäftigten verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. Die Ernennung erfolgt in Absprache mit der gewählten Mitarbeitervertretung, dem Betriebs- und Personalrat. Da der Sicherheitsbeauftragte sowohl für den Unternehmer als auch für die Kollegen ein fachkundiger Ansprechpartner in Sachen Arbeitsund Gesundheitsschutz ist, empfiehlt sich sein Einsatz auch in kleineren Betrieben und Arbeitsbereichen ab zehn Beschäftigten. Auch wenn Sie keine spezielle Ausbildung auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes haben: In Ihrem Arbeitsbereich sind Sie Experte. Aufgrund Ihrer Orts-, Fachund Sachkenntnis sind Sie bestens geeignet, mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb zu erkennen und zu benennen. Sie achten darauf, ob die betrieblichen Schutzvorrichtungen und Schutzmaßnahmen ausreichen und liefern wertvolle Hinweise für die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen. Für die betriebliche Sicherheit spielen Sie eine wichtige Rolle. Sie sind: Ratgeber für den Unternehmer und Ihre Vorgesetzten fachkundiger Ansprechpartner für Ihre Kollegen gefragter Vermittler zwischen Führungskräften und Mitarbeitern festes Mitglied der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation Vorbild in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz Sicherheitsbeauftragter zu werden, ist ein Ehrenamt. Wir möchten Sie mit dieser Broschüre überzeugen, sich für den Arbeitsund Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen stark zu machen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter sowie nützliche Tipps, die zu Ihrer erfolgreichen Arbeit beitragen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit Fachinformationen, Seminaren und einem umfangreichen Beratungsangebot. Denn Ihr Erfolg ist unser Erfolg. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen bei Ihrem Einsatz und der Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihre BGW 6 Vorwort

7 1 Ehrenamt: Im Interesse des Betriebes Die betriebliche Sicherheit ruht auf vielen Schultern. Genau genommen sind alle im Unternehmen für die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig. Jeder Beschäftigte ist mitverantwortlich dafür, dass er sich nicht durch sein Verhalten gefährdet oder andere in Gefahr bringt. Die Vorgesetzten sind zusätzlich verpflichtet, Führungsaufgaben wahrzunehmen, ihre Beschäftigten anzuleiten, zu unterweisen und zu kontrollieren. Wozu braucht man dann noch einen Sicherheitsbeauftragten? Während Ihrer Arbeit haben Sie sicherlich schon oft gefährliche Situationen im Betrieb beobachtet oder gar verhindert. Erfahrene Mitarbeiter wissen also, worauf es im Arbeits- und Gesundheitsschutz ankommt. Als Sicherheitsbeauftragter können Sie dieses Expertenwissen nutzen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kollegen zu verbessern. Mit Ihren Vorschlägen machen Sie die Arbeit effizienter, sicherer und oftmals sogar leichter. Und davon profitieren alle. Mit Ihrem Einsatz und Engagement ermöglichen Sie Ihren Kollegen: sichere und gesunde Arbeitsplätze effektive und produktive Arbeit im Team weniger Stress mehr Lebensqualität Mit Ihrer Unterstützung können Ihre Vorgesetzten: ihrer Verantwortung besser gerecht werden Arbeitsabläufe besser planen Gefährdungen schneller beheben Arbeitsplätze sicherer und gesünder gestalten Ein Sicherheitsbeauftragter bedeutet für das Unternehmen: weniger Ausfälle durch arbeitsbedingte Krankheiten oder Arbeitsunfälle geringere Kosten besseres Image höhere Wirtschaftlichkeit Und was haben Sie davon? Neben Ihrer eigentlichen Tätigkeit kostet dieses Amt ein wenig mehr Zeit und in der Regel zahlt sich dieses Ehrenamt nicht auf dem Gehaltskonto aus. Trotzdem lohnt sich Ihr Einsatz: Sie haben vielfältige Möglichkeiten, sich weiterzubilden, Sie erhöhen Ihre persönlichen Qualifikationen, Sie arbeiten im Team mit anderen Arbeitsschützern zusammen, Sie sind ein gefragter Kollege und kompetenter Mitarbeiter, Ihre Ernennung zum Sicherheitsbeauftragten verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Und nicht zuletzt sichern Sie mit Ihrem Beitrag zum Arbeitsschutz Ihren eigenen Arbeitsplatz. Denn mehr Sicherheit am Arbeitsplatz minimiert Kosten und Risiken und stärkt die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. 1 Ehrenamt: Im Interesse des Betriebes 7

8 Sicherheitsbeauftragte 2 Rechtsgrundlagen: Keine juristische Verantwortung Sicherheitsbeauftragter das bedeutet doch sicherlich viel Verantwortung? Keine Sorge. Mit Ihrer Ernennung zum Sicherheitsbeauftragten übernehmen Sie zwar eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, juristisch entstehen Ihnen jedoch keine Nachteile. Ihre Aufgabe besteht einzig und allein darin, Ihren Arbeitgeber oder Ihre Vorgesetzten zu beraten, Mängel und Unfallgefahren zu melden und Verbesserungen anzuregen. Die rechtliche Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt beim Unternehmer. So ist es im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im SGB VII festgelegt. Der Unternehmer trägt die Verantwortung für das Geschehen am Arbeitsplatz sowie auch für alle Maßnahmen, die Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindern sollen. Fach- und Führungsaufgaben kann der Unternehmer an seine Führungskräfte delegieren, die dann auch für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen verantwortlich sind. Rechtsgrundlagen 22 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 20 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1) Anlage 2, BGV A1 Auszüge aus den geltenden Gesetzen finden Sie im Anhang dieser Broschüre. Gegen die finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist der Unternehmer bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege abgesichert. Falls aus irgendwelchen Gründen etwas schief geht, falls Sie etwas übersehen, eine Situation falsch beurteilen oder ein Sicherheitsmangel nicht rechtzeitig behoben wurde: Die rechtliche Verantwortung liegt bei Ihren Vorgesetzten. Gemäß 22 SGB VII haben Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis. Sie können deshalb zivil- und strafrechtlich nicht haftbar gemacht werden. 8 2 Rechtsgrundlagen: Keine juristische Verantwortung

9 3 Möglichkeiten: Beraten, vermitteln, gestalten Vorgesetzte entlasten Fragen Sie Ihren Vorgesetzten nach einer konkreten Aufgabe: Was kann ich als Sicherheitsbeauftragter für Sie tun?, Worauf soll ich besonders achten? Zwischen Kollegen und Vorgesetzten vermitteln Kollegen machen Sie auf eine mögliche Gefahrenquelle aufmerksam: Im Materialraum fehlt eine Leiter. Anstatt die einzig vorhandene Leiter aus dem Keller zu holen, steigen die Mitarbeiter deshalb schnell auf einen Stuhl, um an das Regal zu gelangen. Ein gefährliches Provisorium. Deshalb die Bitte an Sie: Kannst Du als Sicherheitsbeauftragter nicht mal mit dem Chef sprechen? Hier ist Ihre Rolle als Vermittler gefragt. Informieren Sie sich über sicherheitskonforme Leitertypen, legen Sie sich überzeugende Argumente für die Anschaffung einer zusätzlichen Leiter zurecht und warten Sie eine günstige Gelegenheit ab, das Thema mit Ihrem Chef zu besprechen. Entweder im Vier-Augen-Gespräch oder auf einer offiziellen Dienstbesprechung. Für Folgeschäden eines Unfalls sind die Eintragungen im Verbandbuch wichtig. Potenzielle Gefahren erkennen Ein Auftrag könnte lauten, die Erste Hilfe in Ihrem Arbeitsbereich oder Betrieb zu überwachen. Sie kontrollieren regelmäßig die Verbandkästen, ersetzen fehlendes Material und prüfen die Einträge in den Verbandbüchern. Anschließend erstatten Sie Ihrem Vorgesetzten Rückmeldung, zum Beispiel immer am ersten Montag eines Monats. Dieser Auftrag ist konkret und überschaubar. Ein geringer Zeitaufwand sowie genaue Vorgaben sorgen für eine erfolgreiche Umsetzung. Fachliche Informationen und Materialien beispielsweise zum Thema Erste Hilfe erhalten Sie bei der BGW. Sie beobachten, dass es in bestimmten Situationen immer wieder zu Beinahe-Unfällen kommt. Einige Kollegen tragen ihre Persönliche Schutzausrüstung nicht, eine Bodenplatte im Treppenhaus hat sich gelöst und im Aufenthaltsraum gab es einen Schwelbrand. Ihrem geschulten Auge ist es auch nicht entgangen, dass einige Kolleginnen seit kurzem rote, rissige Hände haben. Als Sicherheitsbeauftragter können Sie die Kollegen direkt ansprechen, ihnen helfen, die gesundheitlichen Gefahren zu erkennen und gemeinsam mit ihnen Lösungen entwickeln. Sprechen Sie auch mit Ihrem Vorgesetzten 3 Möglichkeiten: Beraten, vermitteln, gestalten 9

10 Sicherheitsbeauftragte über die Problembereiche. Informieren Sie ihn darüber, wie häufig es zum Beispiel zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen, Brandgefahren oder Hauterkrankungen kommt und welche Folgen diese für das Unternehmen haben. Machen Sie konkrete Vorschläge, wie und mit welchen Maßnahmen diese Gefährdungen reduziert werden können. Mit Kompetenz und Fingerspitzengefühl Wie Sie sehen, haben Sie viele Möglichkeiten, als Sicherheitsbeauftragter tätig zu werden. Wichtig ist, dass Sie die Fragen Ihrer Vorgesetzten und Kollegen fachkompetent klären. Die BGW unterstützt Sie dabei gern mit Informationsmaterialien. Hier ein paar Tipps, wie Sie Ihre Aufgaben als Ratgeber in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz mit Bravour meistern: In gemeinsamen Gesprächen lassen sich viele Probleme lösen. Verbesserungen anregen Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Im Magazin BGW-Mitteilungen finden Sie wichtige Anregungen für Ihren Betrieb und mögliche Themen für die nächste Dienstbesprechung. Zum Beispiel Rückenerkrankungen ein Leiden, das immer mehr Mitarbeiter betrifft. Gibt es auch in Ihrem Unternehmen Anzeichen dafür? Was können Sie gemeinsam mit den Beteiligten tun, um chronischen Rückenleiden vorzubeugen? Drängen Sie Ihren guten Rat nicht auf! Bieten Sie Rat suchenden Kollegen fachmännische Hilfe an. Versuchen Sie nicht alles selbst zu lösen. Bitten Sie auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt um fachliche Unterstützung. Hören Sie sich die Standpunkte Ihrer Kollegen an. Versuchen Sie andere Sichtweisen zu verstehen. Akzeptieren Sie Meinungen und Entscheidungen anderer. Denken Sie daran: Ein gutes Miteinander und ein gutes Betriebsklima sind manchmal besser für die betriebliche Sicherheit als eine erkämpfte Maßnahme. Wenn Sie das beherzigen, kann Ihre Arbeit als Sicherheitsbeauftragter erfolgreich und gewinnbringend sein für Ihr Unternehmen, für Ihre Vorgesetzten und für Sie selbst. Das komplexe Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz lässt sich am besten gemeinsam bewältigen. Als Sicherheitsbeauftragter sind 10 3 Möglichkeiten: Beraten, vermitteln, gestalten

11 4 Gemeinsam handeln: Das Netzwerk für den Arbeitsschutz Sie ein wichtiges Mitglied der betrieblichen Sicherheitsorganisation. Ihnen stehen unter anderem folgende Unterstützer und Berater hilfreich zur Seite: Mitarbeitervertretung: Betriebsrat und Personalrat Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) Betriebsarzt Brandschutzbeauftragter Hygienebeauftragter Qualitätsmanagement-Beauftragter Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) Eine erfolgreiche Präventionsarbeit hängt ganz wesentlich vom Zusammenwirken und vom gegenseitigen Informationsaustausch aller im Betrieb ab. Das Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) sieht vor, dass sich Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vierteljährlich im Arbeitsschutzausschuss zu einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch treffen. Dienstbesprechungen Kleineren Betrieben und für einzelne Abteilungen in größeren Betrieben empfehlen wir, den Arbeitsschutz als festen Tagesordnungspunkt bei Dienstbesprechungen oder Teamsitzungen aufzunehmen. Die Vorteile: Probleme werden direkt im Arbeitsbereich angesprochen. Die Betroffenen sind an der Problemlösung beteiligt. Die Maßnahmen werden praxisnah geplant. Die Maßnahmen werden von allen Kollegen gemeinsam getragen. Die Kollegen werden immer wieder für den Arbeitsschutz sensibilisiert. Der Sicherheitsbeauftragte stellt sich als kompetenter Ansprechpartner dar. Betriebsarzt Unternehmer bzw. Beauftragter Als Sicherheitsbeauftragter können Sie dieses Gremium nutzen, um Probleme aus Ihrem Bereich, Anfragen von Kollegen und Auffälligkeiten vorzutragen. In dieser Expertenrunde können Fragen kompetent geklärt und gemeinsam Maßnahmen entwickelt werden. Die Vorschläge für die Umsetzung werden in einem Protokoll festgehalten. Fachkraft für Arbeitssicherheit ASA (Arbeitsschutzausschuss) Beratung über die Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung Sicherheitsbeauftragte Betriebsrat (2 Vertreter) 4 Gemeinsam handeln: Das Netzwerk für den Arbeitsschutz 11

12 Sicherheitsbeauftragte Sicherheitsbeauftragte stehen nicht allein da. Grundsätzlich sind alle im Unternehmen Beschäftigten verpflichtet, praktische Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterstützen. Da dies nicht immer selbstverständlich ist, werben Sie um Unterstützung bei Ihren Vorgesetzten, bei den Kollegen und bei der Mitarbeitervertretung. Zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit haben Sicherheitsbeauftragte zahlreiche Möglichkeiten, ihren Arbeitgeber beziehungsweise ihre Vorgesetzten zu unterstützen. Gut beraten: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt Jedes Unternehmen wird betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut: Der Betriebsarzt ist Experte für alle Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes aus medizinischer und ergonomischer Sicht, die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Profi in Sachen sichere und gesunde Arbeitsplätze. Vor allem diese externen oder internen Experten sollten für Sie Ansprechpartner und Ratgeber sein Gemeinsam handeln: Das Netzwerk für den Arbeitsschutz

13 5 Klare Absprachen: Ziele und Aufgabenbereiche Nicht jeder schätzt die Bedeutung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gleich hoch ein. Eine gemeinsame Basis hilft, Konflikten vorzubeugen. Einigen Sie sich mit allen Beteiligten über die gemeinsamen Ziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Betrieb. Einige vorbildliche Unternehmen haben den Arbeits- und Gesundheitsschutz als Unternehmensziel in ihrem Leitbild verankert. Fehlt diese schriftliche Zielsetzung, sollten Sie folgende Fragen klären: Ziele setzen Was ist wirklich wichtig? Wo liegen die Prioritäten? Welche Maßnahmen sind dringend, welche haben Zeit? Was ist nützlich? Was hilft uns bei unserer Arbeit? Welche Maßnahmen sind kostengünstig und doch wirksam? Was kann jeder Einzelne zum Erfolg beitragen? Und schließlich: Wie sieht eine tragfähige gemeinsame Basis aus? Das große Ziel, die Arbeit effektiver, sicherer und gesünder zu gestalten, erreichen Sie am besten, wenn Sie Schwerpunkte setzen. Klare Prioritäten lenken den Blick auf das Wesentliche. Denken Sie daran: Kleine Schritte führen manchmal eher ans Ziel. Aufgaben klären Damit Ihr Engagement für den Arbeits- und Gesundheitsschutz erfolgreich zum Ziel führt, sollten Sie Aufgabenbereiche und einzelne Aufgaben mit Ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten klären: Wie hoch ist der zusätzliche Zeitaufwand für meine Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter? Was ist, wenn die Aufgaben mehr Zeit erfordern? Wie sind Informationsaustausch und Feedback geregelt? Wie sieht die Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt aus? Gibt es in unserem Betrieb einen Arbeitsschutzausschuss? Ist sicher gestellt, dass ich daran teilnehmen kann? Wie kann der Arbeitsschutz in Dienstbesprechungen integriert werden? Werde ich als Sicherheitsbeauftragter offiziell bei den Kollegen bekannt gemacht? Wie sieht es mit der Qualifizierung aus? Kann ich an Seminaren der BGW teilnehmen? Kann ich selbst bei der BGW Informationsmaterial bestellen? Klare Absprachen und Zielsetzungen sind die Voraussetzung dafür, dass Ihr Engagement auch zum gewünschten Erfolg führt und dass alle Beteiligten Ihren Einsatz als Bereicherung erleben. 5 Klare Absprachen: Ziele und Aufgabenbereiche 13

14 Sicherheitsbeauftragte 6 Unterstützung: Die BGW Ihr Partner Und natürlich bekommen Sie auch Unterstützung von der BGW Ihrer Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern. Denn weniger Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind unser gemeinsames Ziel. Und Ihr Erfolg ist schließlich auch unser Erfolg. Unser Angebot für Sicherheitsbeauftagte Grund- und Aufbauseminare für Sicherheitsbeauftragte Seminare zu Spezialthemen Aktuelle Informationen in den BGW-Mitteilungen Informationsbroschüren zum Thema Prävention Arbeitshilfen Direkte Unterstützung durch den BGW-Präventionsdienst Praxisnahe Tipps im Internet: Dieser Service ist für Sie kostenlos. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung! Die BGW Ihr Partner 14 6 Unterstützung: Die BGW Ihr Partner

15 Anhang Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1) 20 Sicherheitsbeauftragte (1) Der Unternehmer hat Sicherheitsbeauftragte mindestens in der Anzahl nach Anlage 2 zu dieser Unfallverhütungsvorschrift zu bestellen. (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und Persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen. (3) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an den Betriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften teilzunehmen; den Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben. (4) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken. (5) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. (6) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist. Anhang 15

16 Sicherheitsbeauftragte Anlage 2 zu 20 Abs.1 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1) Zahl der Sicherheitsbeauftragten 1. In Unternehmen oder Teilen von Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte entsprechend folgender Tabelle zu bestellen: Anzahl der Beschäftigten: Anzahl der Sicherheitsbeauftragten: mehr als 20 bis 50 mindestens 1 mehr als 50 bis 200 mindestens 2 mehr als 200 bis 500 mindestens 3 mehr als 500 bis 750 mindestens 4 für jede weiteren 250 mindestens 1 zusätzlich 2. In Unternehmen oder Teilen von Unternehmen, in denen bestimmungsgemäß Kranke, Hinfällige oder Behinderte behandelt oder gepflegt werden, ist mindestens einer der nach 1. erforderlichen Sicherheitsbeauftragten aus dem pflegerischen Bereich zu bestellen. 3. Sind nach 1. im Unternehmen Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, ist es zweckmäßig, aus jeder Werkstatt mit mehr als zehn Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. 16 Anhang

17 Rechtsvorschriften für die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) 22 Sicherheitsbeauftragte (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrats Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nach Satz 1 nicht erreicht wird. Für Unternehmen mit geringen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen. (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und Persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen. (3) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 16 Besondere Unterstützungspflichten (1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden. (2) Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den Anhang 17

18 Sicherheitsbeauftragte behördlichen Auflagen zu erfüllen. Unbeschadet ihrer Pflicht nach Absatz 1 sollen die Beschäftigten von ihnen festgestellte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und Mängel an den Schutzsystemen auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem Sicherheitsbeauftragten nach 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch mitteilen. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 11 Arbeitsschutzausschuss Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen. 18 Anhang

19 Aushang Sicherheitsbeauftragte Ausschreibung für Sicherheitsbeauftragte Engagierte Mitarbeiter für den Arbeits- und Gesundheitsschutz gesucht! Sie möchten sich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in unserem Unternehmen engagieren? Sie möchten sich als Berater/in für gesunde und sichere Arbeitsplätze einsetzen? Dann bewerben Sie sich als Sicherheitsbeauftragte(r)! Ihre Aufgabe: Sie unterstützen uns mit Rat und Tat, damit unsere Mitarbeiter an sicheren und gesunden Arbeitsplätzen arbeiten können. Wir bieten Ihnen: eine gründliche Einarbeitung in Ihre neuen Aufgaben die Möglichkeit, sich in Seminaren weiterzuqualifizieren die volle Unterstützung durch Ihre Vorgesetzten eine Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Arbeits- und Gesundheitsschutz Was erwarten wir? Sie haben einen geübten Blick, Risiken und Gesundheitsgefahren zu erkennen. Sie verhalten sich selbst vorbildlich und haben einen guten Draht zu Ihren Kollegen und Kolleginnen. Sie haben Lust auf neue Aufgaben und sind bereit, sich mit unserer Unterstützung fortzubilden. Dann sind Sie die Richtigen für dieses Ehrenamt. Die verantwortungsvolle Aufgabe, die keine rechtlichen Nachteile für Sie hat, erfordert nur ein wenig Zeitaufwand. Anhang 19

20 Sicherheitsbeauftragte Anzeige Bestellung als Sicherheitsbeauftragter Betrieb: BGW-Mitgliedsnummer: Bestellung als Sicherheitsbeauftragter Herr/Frau Privatanschrift: Stellung im Betrieb: geb. wird als Sicherheitsbeauftragter für den Arbeitsbereich zur Beratung und Unterstützung im Arbeits- und Gesundheitsschutz gemäß 22 SGB VII und Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 20 bestellt. Der Sicherheitsbeauftragte trägt keine zusätzliche zivil- oder haftungsrechtliche Verantwortung. Die Aufgabe ist ein Ehrenamt. Zu den besonderen Aufgaben gehört es: Vorgesetzte auf Arbeits- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen Kollegen über Gefährdungen zu informieren Anregungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes zu geben In Arbeitsschutzgremien mitzuwirken Informationen aus den BGW-Mitteilungen in Dienstbesprechungen vorzustellen Eine Seminarteilnahme wird dem Sicherheitsbeauftragten zugesichert. Die Bestellung gilt zunächst für den Zeitraum von fünf Jahren. Ort/Datum Unterschriften Unternehmer/Vertreter Mitarbeitervertretung/Betriebsrat Mitarbeiter 20 Anhang

21 21

22 Sicherheitsbeauftragte Kontakt Ihre BGW Standorte Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW Hauptverwaltung Pappelallee 35/ Hamburg Tel. (040) Fax (040) / /22 Hamburg Versicherungs- und Beitragsfragen Delmenhorst Tel. (01803) Dieser Anruf kostet aus dem Festnetz der Deutschen Telekom 0,09 Euro pro Minute. Bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen gelten möglicherweise abweichende Preise. Annahme von Medienbestellungen Hannover Bochum Köln Magdeburg Berlin Dresden Tel. (040) Fax (040) Bereich Arbeitsmedizin Würzburg Mainz Karlsruhe / Pappelallee 35/ Hamburg Tel. (040) Fax (040) München 84 80/

23 Unsere Kundenzentren So finden Sie Ihr zuständiges Kundenzentrum Auf der Karte sind die Städte verzeichnet, in denen die BGW mit einem Standort vertreten ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche Region ein Standort zuständig ist. Jede Region ist in Bezirke unterteilt, deren Nummer den ersten beiden Ziffern der dazu gehörenden Postleitzahl entspricht. Ein Vergleich mit Ihrer eigenen Postleitzahl zeigt, welches Kundenzentrum der BGW für Sie zuständig ist. Auskünfte zur Prävention erhalten Sie bei der Bezirksstelle, Fragen zu Rehabilitation und Entschädigung beantwortet die Bezirksverwaltung Ihres Kundenzentrums. Berlin Spichernstr Berlin Bezirksstelle: Tel. (030) Fax Bezirksverwaltung: Tel. (030) Fax schu.ber.z*: Tel. (030) Fax Bochum Universitätsstr Bochum Bezirksstelle: Tel. (0234) Fax Bezirksverwaltung: Tel. (0234) Fax schu.ber.z*: Tel. (0234) Fax studio 78: Tel. (0234) Fax Delmenhorst Fischstr Delmenhorst Bezirksstelle: Tel. (04221) Fax Bezirksverwaltung: Tel. (04221) Fax schu.ber.z*: Tel. (04221) Fax Dresden Gret-Palucca-Str. 1 a Dresden Bezirksstelle: Tel. (0351) Fax Bezirksverwaltung: Tel. (0351) Fax schu.ber.z*: Tel. (0351) Fax BG Akademie: Tel. (0351) Fax Königsbrücker Landstr. 4 b Haus Dresden *schu.ber.z = Schulungs- und Beratungszentrum Hamburg Schäferkampsallee Hamburg Bezirksstelle: Tel. (040) Fax Bezirksverwaltung: Tel. (040) Fax schu.ber.z*: Tel. (040) Fax Bergedorfer Str Hamburg Hannover Anderter Str Hannover Außenstelle von Magdeburg Bezirksstelle: Tel. (0511) Fax - 99 Karlsruhe Neureuter Str. 37 b Karlsruhe Bezirksstelle: Tel. (0721) Fax Bezirksverwaltung: Tel. (0721) Fax schu.ber.z*: Tel. (0721) Fax Köln Bonner Str Köln Bezirksstelle: Tel. (0221) Fax Bezirksverwaltung: Tel. (0221) Fax schu.ber.z*: Tel. (0221) Fax Magdeburg Keplerstr Magdeburg Bezirksstelle: Tel. (0391) Fax Bezirksverwaltung: Tel. (0391) Fax Mainz Göttelmannstr Mainz Bezirksstelle: Tel. (06131) Fax Bezirksverwaltung: Tel. (06131) Fax schu.ber.z*: Tel. (06131) Fax München Wallensteinplatz München Bezirksstelle: Tel. (089) Fax Bezirksverwaltung: Tel. (089) Fax schu.ber.z*: Tel. (089) Fax Würzburg Röntgenring Würzburg Bezirksstelle: Tel. (0931) Fax Bezirksverwaltung: Tel. (0931) Fax schu.ber.z*: Tel. (0931) Fax

24 11/2008 TP-SiB Pappelallee 35/ Hamburg Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden:

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden: Arbeits-Betriebsmedizinisches-Institut Dr. Klaus Hensmann GmbH Karl-Vetter-Ring 15 76698 Ubstadt-Weiher Tel.07254-955 946 Fax 07254-77 99 974 Mobil 0170-542 620 9 Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der

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