Herbartschule Wilhelmshaven. Erste-Hilfe-Konzept

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1 Herbartschule Wilhelmshaven Erste-Hilfe-Knzept 1

2 Basis: Es ist die Aufgabe des Schulträgers bzw. der Schulleitungen dafür Srge zu tragen, dass bei Schülerunfällen in der Schule [der bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen] eine wirksame Erste Hilfe geleistet wird. Hierzu ist es erfrderlich, dass alle Lehrkräfte und snstige an Schulen tätige Persnen, die in einem Dienst- der Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen der zum Schulträger bzw. untergerdneten Organisatinen stehen, Erste Hilfe leisten können und das die dafür ntwendigen bzw. entsprechende Kenntnisse in angemessenen Zeitabständen aufgefrischt werden (Lehrgänge in LSM ). Um die Schulleitung zu entlasten ist ein Erste-Hilfe-Beauftragter zu benennen. Die Träger der Schülerunfallversicherung im Land Niedersachsen übernehmen zur Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe für Schülerinnen und Schüler an Schulen auf Antrag nach Maßgabe ihrer Haushaltsmittel die Ksten der Erste-Hilfe-Lehrgänge für Lehrkräfte und snstige an Schulen tätige Persnen, die in einem Dienst- der Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen der zum Schulträger stehen (s.a. 23 Abs. 2 SBG VII). Die Schule bzw. der Erste Hilfe Beauftragte stellt den Antrag beim Träger der Schüler-Unfallversicherung. Die Lehrgänge (Lebensrettende Sfrtmaßnahmen Schule: LSM Schule ) umfassen minimalst vier Dppelstunden. Spätestens nach drei Jahren sll eine Frtbildung zur Auffischung der Kenntnisse (Ersthelfertraining) mit ebenfalls vier Dppelstunden erflgen. Es gelten die aktuellen Regelungen zur dienstlichen Frtbildung. Erleiden Beamtinnen und Beamte aus Anlass der Teilnahme an einem Lehrgang einen Unfall, s ist die gesetzliche Unfallfürsrge gewährleistet. Die Schule (Schulleitung / Erste Hilfe Beauftragter) meldet die Lehrkräfte und die snstigen Beschäftigten unter Angabe ihres derzeitigen fachlichen Einsatzes zur Teilnahme an den Lehrgängen bei den Trägern der Schüler-Unfallversicherung an. In der Regel entscheidet diese (GUV) bei Kapazitätsengpässen über die Teilnehmer bzw. den Zeitraum der Frtbildung. Weiterhin gehört auch zur Sicherstellung einer wirksamen Erste-Hilfe-Kette die regelmäßige Infrmatin über aktuelle Veränderungen bzw. Neuerungen im Bereich Erste-Hilfe. Dies bedeutet auch, dass die Schülerinnen und Schüler und die in der Schule tätigen Persnen und die in einem Dienst- der Arbeitsverhältnis zum Land der Schulträger stehen Persnen regelmäßig darüber infrmiert werden, wer bei einem Unfall in der Schule zu benachrichtigen ist und, dass an der Schule bekannt ist, welche Persnen an der Schule eine Ersthelfer-Ausbildung abslviert haben. (nicht älter als 3 Jahre) 2

3 Erste-Hilfe-Situatin: Jeder war schn mal in einer Situatin, in der sie / er die Hilfe eines Mitmenschen benötigte. Um s mehr sllte es auch für jeden dann selbstverständlich sein, anderen in Ntfallsituatinen zu helfen. Bei Unfallsituatinen der generell Menschen in Nt Hilfe zu leisten ist nicht nur eine sittliche, sndern zudem auch eine rechtliche Pflicht. 1 Unter Erster Hilfe versteht man die ersten Hilfsmaßnahmen, die an Ort und Stelle eingeleitet werden, bevr die der der Betrffene in ärztliche Behandlung kmmt. Wirkungsvlle Erste Hilfe setzt eine gute Ausbildung vraus. Durch den Ntfall kmmt es bei den ErsthelferInnen und den in der Umgebung stehenden Persnen häufig zu unüberlegtem Verhalten. Deshalb ist es wichtig, dass alle versuchen durch Ruhe sicheres Auftreten und umsichtiges Handeln beruhigenden Zuspruch auf die Betrffenen und umherstehenden Passanten einzuwirken, um damit weitere Schäden zu verhindern. Es ist zudem dafür Srge zu tragen, dass ein unbedachtes Eingreifen Dritter verhindert wird. 1 Erlass: Erste Hilfe an Schulen : RdErl. d. MK v VORIS

4 Ntfallsituatin: Ntfälle sind neben schweren Unfallverletzungen auch lebensbedrhliche akute Erkrankungen der Vergiftungen, bei denen die Anwendung lebensrettender Maßnahmen im Vrdergrund stehen. Sägeunfall Sprtunfall Ertrinken Elektrunfall Arbeitsunfall Erkrankung Vergiftungen Lebensbedrhende Zustände sind: Atemstillstand Herz-Kreislaufstillstand Schck Starke Blutungen Starke Verbrennungen Wer im Ntfall, bei einem Unfall, einer lebensbedrhlichen akuten Erkrankung der Vergiftung vn seine Mitmenschen sachgemäße Erste Hilfe erwartet, sllte selbst fähig sein und es als seine menschliche Pflicht ansehen, anderen zu helfen zu können. Unter Erster Hilfe versteht man vn jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrhende Gefährdungen der Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen prfessineller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden der zu mildern. Dazu gehört insbesndere das Absetzen eines Ntrufs (112), die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten. 4

5 Verhalten im Ntfall: Erstes Glied der Rettungskette: lebensrettende / -erhaltende: Sfrtmaßnahmen Zweites Glied der Rettungskette: Ntruf Drittes Glied der Rettungskette: Erste Hilfe leisten Erste Hilfe Bereiche können sein: Schck als lebensbedrhlicher Zustand Wunden und Wundversrgung, Blutstillung Vergiftungen (z. B. mit Alkhl, Medikamenten, Khlendixid, Khlenmnxid, Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien der Drgen) Krampfanfall (Epilepsie) und Schlaganfall (Hirninfarkt) thermischen Schädigungen (Verbrennungen, Erfrierung und Unterkühlung) Verätzungen Insektenstichen (besnders in Mund und Rachen), Gewalteinwirkung auf den Kpf (Kpfverletzung), Gehirnerschütterung Ersticken (Verschlucken vn Fremdkörpern) Bauchverletzungen, akute Erkrankungen des Bauchraums mit Übelkeit und Durchfall der Erbrechen Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall), Herzrhythmusstörungen, Knchen- und Gelenkverletzung 5

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