Recht der Patienten und Probanden zur Herausgabe ihrer genetischen Rohdaten?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Recht der Patienten und Probanden zur Herausgabe ihrer genetischen Rohdaten?"

Transkript

1 Recht der Patienten und Prbanden zur Herausgabe ihrer genetischen Rhdaten? Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M. Universität Regensburg

2 A. Wrum geht es? Flie 2 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

3 A. Wrum geht es? Szenari 1: Patient P wurde vn Ärztin A behandelt. P möchte seine Neugier befriedigen und bittet um Übersendung der Patientenakte. Wie ist zu verfahren? Szenari 2: Wie Szenari 1: Jedch kmmt es zu einer Analyse genetischer Daten. Wie ist nun zu verfahren? Szenari 3: Wie Szenari 2: Jedch wurde eine Sequenzierung des Genms durchgeführt und P wünscht ausdrücklich auch die (nch nicht interpretierten) Rhdaten. Wie ist zu verfahren? Szenari 4: Wie Szenari 3: Jedch handelt es sich nicht um einen Patienten, sndern um einen Prbanden. Was ändert sich? Flie 3 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

4 A. Wrum geht es? Szenari 1: Patient P wurde vn Ärztin A behandelt. P möchte seine Neugier befriedigen und bittet um Übersendung der Patientenakte. Wie ist zu verfahren? Szenari 2: Wie Szenari 1: Jedch kmmt es zu einer Analyse genetischer Daten. Wie ist nun zu verfahren? Szenari 3: Wie Szenari 2: Jedch wurde eine Sequenzierung des Genms durchgeführt und P wünscht ausdrücklich auch die (nch nicht interpretierten) Rhdaten. Wie ist zu verfahren? Szenari 4: Wie Szenari 3: Jedch handelt es sich nicht um einen Patienten, sndern um einen Prbanden. Was ändert sich? Flie 4 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

5 B. Patientendaten Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesndere die Anamnese, Diagnsen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Flie 5 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

6 C. Einsichtnahme Einsichtsrecht aus 630g BGB besteht bezüglich aller aufgenmmenen Infrmatinen Objektive Befunde Persönliche Einschätzungen Irrelevanz vn Speicherart und -rt Flie 6 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

7 C. Einsichtnahme Einsicht Herausgabe (Elektrnische) Abschriften Verweigerungsmöglichkeit (ultima rati) Therapeutische Gründe Entgegenstehende Rechte Dritter Flie 7 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

8 A. Wrum geht es? Szenari 1: Patient P wurde vn Ärztin A behandelt. P möchte seine Neugier befriedigen und bittet um Übersendung der Patientenakte. Wie ist zu verfahren? Szenari 2: Wie Szenari 1: Jedch kmmt es zu einer Analyse genetischer Daten. Wie ist nun zu verfahren? Szenari 3: Wie Szenari 2: Jedch wurde eine Sequenzierung des Genms durchgeführt und P wünscht ausdrücklich auch die (nch nicht interpretierten) Rhdaten. Wie ist zu verfahren? Szenari 4: Wie Szenari 3: Jedch handelt es sich nicht um einen Patienten, sndern um einen Prbanden. Was ändert sich? Flie 8 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

9 I. Genetischer Exeptinalismus? Vraussagekraft für lange Zeiträume Prgnstische Unsicherheiten Bedeutung für reprduktive Entscheidungen Drittbezgenheit Diskriminierungsptential Irreversibilität der Infrmatinen Aber: Keine deterministische Bedeutung genetischer Infrmatinen Prädiktives Ptential auch anderer Gesundheitsdaten Flie 9 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

10 I. Genetischer Exeptinalismus? Vraussagekraft für lange Zeiträume Prgnstische Unsicherheiten Bedeutung für reprduktive Entscheidungen Drittbezgenheit Ttalsequenzierung Diskriminierungsptential Irreversibilität der Infrmatinen Missverständnisse ( selbsterfüllende Prphezeiung ) Erhöhte Anfrderungen für Aufklärung und Beratung Keine deterministische Bedeutung genetischer Infrmatinen Prädiktives Ptential auch anderer Gesundheitsdaten Flie 10 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

11 II. Medizinische Zwecke 11 Abs. 1 GenDG: Das Ergebnis einer genetischen Untersuchung darf ( ) nur der betrffenen Persn und nur durch die verantwrtliche ärztliche Persn der die Ärztin der den Arzt, die der der die genetische Beratung durchgeführt hat, mitgeteilt werden. Flie 11 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

12 II. Medizinische Zwecke 11 Abs. 1 GenDG: Das Ergebnis einer genetischen Untersuchung darf ( ) nur der betrffenen Persn und nur durch die verantwrtliche ärztliche Persn der die Ärztin der den Arzt, die der der die genetische Beratung durchgeführt hat, mitgeteilt werden. Arztvrbehalt Flie 12 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

13 A. Wrum geht es? Szenari 1: Patient P wurde vn Ärztin A behandelt. P möchte seine Neugier befriedigen und bittet um Übersendung der Patientenakte. Wie ist zu verfahren? Szenari 2: Wie Szenari 1: Jedch kmmt es zu einer Analyse genetischer Daten. Wie ist nun zu verfahren? Szenari 3: Wie Szenari 2: Jedch wurde eine Sequenzierung des Genms durchgeführt und P wünscht ausdrücklich auch die (nch nicht interpretierten) Rhdaten. Wie ist zu verfahren? Szenari 4: Wie Szenari 3: Jedch handelt es sich nicht um einen Patienten, sndern um einen Prbanden. Was ändert sich? Flie 13 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

14 III. Rhdaten Flie 14 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

15 III. Rhdaten Einsichtsrecht aus 630g BGB besteht bezüglich aller aufgenmmenen Infrmatinen Objektive Befunde Persönliche Einschätzungen Irrelevanz vn Speicherart und -rt Flie 15 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

16 III. Rhdaten Nach 11 GenDG geht es um Ergebnisse genetischer Untersuchungen Keine Anwendbarkeit für die Herausgabe vn Rhdaten (keine Ergebnisdaten) Sinn und Zweck des 11 GenDG? Flie 16 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

17 III. Rhdaten: Anwendbarkeit des 11 GenDG? P R O Vermeidung der Knfrntatin des Patienten mit einem genetischen Befund außerhalb des Arzt/Patientenverhältnisses ( Qualitätssicherung, Schutz des Rechts auf Nichtwissen) Kein Leerlaufen der hhen Standards des GenDG für Aufklärung und Beratung Gefahr einer eigenständigen Generierung vn Ergebnissen aus den genetischen Rhdaten durch den Patienten Flie 17 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

18 III. Rhdaten: Anwendbarkeit des 11 GenDG? C O N T R A Kein genetischer Befund! Wenn es zu einer externen Analyse der Rhdaten kmmt, greift das GenDG Kein Aufklärungsbedarf bei eigener Fähigkeit zur Generierung vn Ergebnissen aus Rhdaten Aufklärung über besnders sensible Natur der Rhdaten ist bereits bei der Einwilligung des Patienten in Ttalsequenzierung ntwendig Flie 18 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

19 III. Rhdaten GenDG im Hinblick auf Rhdaten nicht anwendbar Aus gleichen Gründen auch kein Entgegenstehen therapeutischer Gründe (vgl. 630g BGB:... sweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen) Patient hat ein uneingeschränktes Recht auf Einsicht (swie elektrnische Kpie) seiner genetischen Rhdaten Flie 19 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

20 A. Wrum geht es? Szenari 1: Patient P wurde vn Ärztin A behandelt. P möchte seine Neugier befriedigen und bittet um Übersendung der Patientenakte. Wie ist zu verfahren? Szenari 2: Wie Szenari 1: Jedch kmmt es zu einer Analyse genetischer Daten. Wie ist nun zu verfahren? Szenari 3: Wie Szenari 2: Jedch wurde eine Sequenzierung des Genms durchgeführt und P wünscht ausdrücklich auch die (nch nicht interpretierten) Rhdaten. Wie ist zu verfahren? Szenari 4: Wie Szenari 3: Jedch handelt es sich nicht um einen Patienten, sndern um einen Prbanden. Was ändert sich? Flie 20 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

21 IV. Frschungszwecke 2. Datenschutzrecht: Recht auf Auskunft eines Individuums über die zu seiner Persn gespeicherten Daten: 19, 34 BDSG, 21 LDSG BW, Art. 36 BayDSG werden ab dem 25. Mai 2018 durch Art. 15 EU-DSGVO ( right f access ) ersetzt Art. 15 Abs. 3 DSGVO: Recht des Betrffenen, Kpien seiner persnenbezgenen Daten zu erhalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind Erste Kpien unentgeltlich, für weitere Kpien angemessenes Entgelt Erwägungsgrund 63 EU-DSGVO erwähnt explizit persnal data cncerning health Flie 21 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

22 IV. Frschungszwecke (P): Organisatrischer Aufwand für die Frschungseinrichtung Abwägung des Auskunftsrecht mit der Frschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) Explizite Ausschlussgründe als einfachgesetzliche Ausprägung (vgl. 34 Abs. 7 i.v.m. 33 Abs. 2 Nr. 5 BDSG; Art. 36 Abs. 1 Nr. 3 BayDSG): keine Pflicht zur Auskunftserteilung, wenn zu ihrer Erfüllung ein unverhältnismäßiger Aufwand erfrderlich ist Klare Ausnahmevrschrift! Auskunft nur ausgeschlssen, wenn das Frschungsvrhaben ansnsten nicht durchführbar wäre! Flie 22 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

23 IV. Frschungszwecke Öffnungsklausel Art. 89 Abs. 2 EU-DSGVO: Mitgliedstaaten können Ausnahmen vn dem Auskunftsrecht der betrffenen Persnen vrsehen, wenn persnenbezgene Daten zu wissenschaftlichen Frschungszwecken verarbeitet werden, sfern dies zur Zweckerfüllung erfrderlich ist und das Auskunftsrecht ansnsten das Erreichen dieser speziellen Zwecke unmöglich machen der ernsthaft beeinträchtigen würde. Flie 23 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

24 IV. Frschungszwecke 27 Abs. 2 des neuen BDSG: Die in den Artikeln 15, 16, 18 und 21 der Verrdnung (EU) 2016/679 vrgesehenen Rechte der betrffenen Persn sind insweit beschränkt, als diese Rechte vraussichtlich die Verwirklichung der Frschungs- der Statistikzwecke unmöglich machen der ernsthaft beinträchtigen und die Beschränkung für die Erfüllung der Frschungs- der Statistikzwecke ntwendig ist. Das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 der Verrdnung (EU) 2016/679 besteht darüber hinaus nicht, wenn die Daten für Zwecke der wissenschaftlichen Frschung erfrderlich sind und die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfrdern würde. Gleichbleibender Regelungsinhalt Flie 24 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

25 IV. Frschungszwecke Behandlungskntext: Im Behandlungskntext gilt ein uneingeschränktes Einsichtsrecht einschließlich der Erstellung einer elektrnischen Kpie Frschungskntext: Studienteilnehmer haben ein Recht auf Einsicht in ihre genetischen Rhdaten Erstellung einer elektrnischen Kpie aus der Natur der Daten (vgl. auch Art. 15 Abs. 3 DSGVO) Das Recht kann ausnahmsweise bei unverhältnismäßigem Aufwand ausgeschlssen werden Auskunftsprzess sllte s einfach wie möglich gestaltet werden (vgl. aber MedR 2016, 481 ff.) Flie 25 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M.

630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag

630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag 630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag Etwas anderes vereinbaren Wer vm Standard abweicht muss dkumentieren: Flie 1 Aufklärung über Standard und abweichende Behandlungsmethde Standard

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2017: Einführung in den Datenschutz nach der EU-DSGVO (2)

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2017: Einführung in den Datenschutz nach der EU-DSGVO (2) und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 2. Übung im SSe 2017: Einführung in den Datenschutz nach der EU-DSGVO (2) 2.1 Gesundheitsdatenverarbeitung Aufgabe: Welche besnderen Rechtsvrschriften zur Verarbeitung

Mehr

Patientenrechtegesetz

Patientenrechtegesetz Patientenrechtegesetz RAin Dr. Sylvia Ruge Fachanwältin für Medizinrecht Justiziarin der PTK Berlin 1 Behandlungsvertrag 630 a BGB Behandler schuldet grundsätzlich Behandlung, die den allgemeinen fachlichen

Mehr

Rettungsdienst Dokumentation Wie baue ich ein Netz? 13. Stuttgarter Intensivkongress

Rettungsdienst Dokumentation Wie baue ich ein Netz? 13. Stuttgarter Intensivkongress Rettungsdienst Dokumentation Wie baue ich ein Netz? 13. Stuttgarter Intensivkongress Mit wem Sie es zu tun haben Jan Gregor Steenberg, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

1. Wesentliche Inhalte der Datenschutzgrundverordnung

1. Wesentliche Inhalte der Datenschutzgrundverordnung Datenschutz Inhalt 1. Wesentliche Inhalte der Datenschutzgrundverrdnung 2. Was bleibt gleich? 3. Was ändert sich? 3. Umsetzung vn Regelungsspielräumen der DSGVO 4. Regelungen zur Videüberwachung 5. Beschränkung

Mehr

MERKBLATT Patientenrechtegesetz

MERKBLATT Patientenrechtegesetz MERKBLATT Patientenrechtegesetz 30.04.2013 Ein Überblick für Psychlgische Psychtherapeuten und Kinder- Jugendlichenpsychtherapeuten RAin Dr. Sylvia Ruge Fachanwältin für Medizinrecht Justiziarin der PTK

Mehr

Datenschutz. Datenschutzerklärung

Datenschutz. Datenschutzerklärung Datenschutz Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besnders hhen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Swiss Care UG. Eine Nutzung

Mehr

Workshop F/L: Patientenrechte auf der sicheren Seite mit QEP

Workshop F/L: Patientenrechte auf der sicheren Seite mit QEP 7. QEP-Aktuell Workshop F/L: Patientenrechte auf der sicheren Seite mit QEP Moderation: Ulrike Schmitt, KBV und Dr. Birgit Kannenberg-Otremba, onkologische Praxis Oldenburg (nur WS L) QEP KBV Seite 1 Agenda

Mehr

Grundlegendes Für die Pruss Armaturen AG (im folgenden Pruss) hat Datenschutz einen hohen Stellenwert.

Grundlegendes Für die Pruss Armaturen AG (im folgenden Pruss) hat Datenschutz einen hohen Stellenwert. Datenschutzerklärung Inhalt Grundlegendes... 1 Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwrtlichen... 2 Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten... 2 Ckies... 2 Erfassung vn allgemeinen Daten

Mehr

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Juristische Aspekte Johannes Schopohl 9. Landespsychotherapeutentag Berlin Berlin, 9. März 2013 Überblick 1. Juristischer Hintergrund von

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten 1 Entstehungsgeschichte/Hintergrund Erste Regelungsansätze im Rahmen der Vorarbeiten zur Schuldrechtsreform (ab 1981) Im Jahr 2002 Patientencharta

Mehr

Stellungnahme des. ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v.

Stellungnahme des. ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Stellungnahme des ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung

Mehr

Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation

Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation aus Sicht des ermittelnden Staatsanwalts Zahnärztliche Dokumentation aber rechtssicher! BDIZ EDI Zahnärztehaus München 02.12.2017 Wer schreibt, der bleibt.

Mehr

ANDRÉ STÄMMLER RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR URHEBER- UND MEDIENRECHT EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER (TÜV)

ANDRÉ STÄMMLER RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR URHEBER- UND MEDIENRECHT EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER (TÜV) DSGVO is cming! ANDRÉ STÄMMLER RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR URHEBER- UND MEDIENRECHT EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER (TÜV) DSGVO WIE WAS WO Wann? ab 25.05.2018 wird scharf geschssen! keine Übergangsfristen

Mehr

Nutzung medizinischer Daten Qualitätssicherung und Forschung

Nutzung medizinischer Daten Qualitätssicherung und Forschung Nutzung medizinischer Daten Qualitätssicherung und Forschung Dr. Bernd Schütze Sitzung der AG Datenschutz im Gesundheitswesen (DKI), Berlin, 2011-03-24 Datenschutzrecht in Deutschland BDSG Subsidiaritätsprinzip

Mehr

EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO) und DATENSCHUTZ- ANPASSUNGSGESETZ 2018

EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO) und DATENSCHUTZ- ANPASSUNGSGESETZ 2018 EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO) und DATENSCHUTZ- ANPASSUNGSGESETZ 2018 Rsenmayr-Klemenz (Hg) Beiträge vn Bgendrfer, Haidinger, Hauser-Bulanger/Auer, Illibauer, Peter/Haselsteiner, Rsenmayr-Klemenz

Mehr

Datenschutz und Schweigepflicht im amtsärztlichen Tätigkeitsbereich

Datenschutz und Schweigepflicht im amtsärztlichen Tätigkeitsbereich Datenschutz und Schweigepflicht Seite 1 Datenschutz und Schweigepflicht im amtsärztlichen Tätigkeitsbereich 1. Einleitung Jeder Bürger hat Anspruch auf den Schutz seiner persnenbezgenen Daten. Dieses Recht

Mehr

Erfahrungen aus der Optionsphase Lehren für die Zukunft? Dr. med. Christian Kuhn-Thiel Leiter Fachreferat Psychiatrische Versorgung

Erfahrungen aus der Optionsphase Lehren für die Zukunft? Dr. med. Christian Kuhn-Thiel Leiter Fachreferat Psychiatrische Versorgung Erfahrungen aus der Optionsphase Lehren für die Zukunft? Dr. med. Christian Kuhn-Thiel Leiter Fachreferat Psychiatrische Versorgung 2. Nationales Forum für Entgeltsysteme in der Psychiatrie und Psychosomatik,

Mehr

Leitlinien zum Versandhandel

Leitlinien zum Versandhandel Einwilligungserklärung zur Speicherung arzneimittelbezgener Daten für die Teilnahme am Versandhandel mit Arzneimitteln Ich bin darüber infrmiert, dass die unten genannte Aptheke Leistungen anbietet, die

Mehr

PHARMIG. Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs

PHARMIG. Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs 44/SN10/ME XXVI. GP Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Versin) 1 vn 6 Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Frschung Frau Mag. Barbara Weitgruber, M.A. Minritenplatz 5 1010 Wien per

Mehr

Datenschutzerklärung für die Website (ab Mai 2018)

Datenschutzerklärung für die Website  (ab Mai 2018) Datenschutzerklärung für die Website www.fritzmeier.de (ab Mai 2018) Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besnders hhen Stellenwert für die Geschäftsleitung

Mehr

Aus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz. Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht. 7. Februar 2013

Aus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz. Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht. 7. Februar 2013 Aus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht 7. Februar 2013 Patientenrechtegesetz 2004 Patientenbeauftragter bestellt 2011: 2012: Referentenentwurf,

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung zwischen PrfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Flgenden PrfitBricks genannt - und. - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt - Dkumenten-Infrmatinen: Versin: 2.1 Stand: 22.01.2015

Mehr

Dokumentationspflichten nach dem Patientenrechtegesetz. RA Prof. Dr. M. Spaetgens FA für Medizin,- Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht

Dokumentationspflichten nach dem Patientenrechtegesetz. RA Prof. Dr. M. Spaetgens FA für Medizin,- Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht Dokumentationspflichten nach dem Patientenrechtegesetz Inhalt: Rechtsgrundlagen MBO Ärzte Patientenrechtegesetz Abrechnungsbestimmungen Rechtsfolgen unterlassener bzw. unzureichender Dokumentation Beweiswert

Mehr

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe: Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besnders hhen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Schreinerei Wlf. Eine Nutzung der Internetseiten

Mehr

Datenschutz jetzt neu angehen. Mag. Ursula Illibauer Donnerstag, 30. November :00 14:40 Uhr

Datenschutz jetzt neu angehen. Mag. Ursula Illibauer Donnerstag, 30. November :00 14:40 Uhr Datenschutz jetzt neu angehen Mag. Ursula Illibauer Dnnerstag, 30. Nvember 2017 14:00 14:40 Uhr Inhalt Warum und Was ist Datenschutz Neu? Was bringt die DSGVO? Was sind Daten? Was ist zu tun? Verarbeitungsverzeichnis

Mehr

Patientenrechtegesetz -

Patientenrechtegesetz - Psychotherapeutenkammer Hessen Patientenrechtegesetz - Berufsordnung Referent: Johann Rautschka-Rücker Gliederung Vortrag o Patientenrechtegesetz o Zusammenhang mit der Berufsordnung o Behandlungsverhältnis

Mehr

Datenschutzmanagement Wesentliche Pflichten des Postdienstleisters

Datenschutzmanagement Wesentliche Pflichten des Postdienstleisters Datenschutzmanagement Wesentliche Pflichten des Pstdienstleisters Dipl.-Wi.jur. Manuel Cebulla, LL.M. 7. KEPnet Strategiefrum BRIEF auf der Pst-EXPO, Stuttgart 2011 Agenda Einführung Datenschutz kurz gefasst

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 31 Behandlungsvertrag

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 31 Behandlungsvertrag Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 31 Behandlungsvertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute?

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe: Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besnders hhen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Taubert Cnsulting GmbH. Eine Nutzung der

Mehr

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Werdenfels

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Werdenfels Beförderungsbedingungen Entgelte für das Aktinsangebt Regi-Ticket. Grsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die Bedingungen für den Internet-

Mehr

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besnders hhen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Ostepathie Behnisch. Eine Nutzung der Internetseiten

Mehr

Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien

Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Berlin, 17. Juni 2015 Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen Deutschlands Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz und

Mehr

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:

Mehr

Behandlung minderjähriger Patienten

Behandlung minderjähriger Patienten Wintersemester 2015/16 Vorlesung Ethik in der Medizin Behandlung minderjähriger Patienten Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Fallbeispiel Ein 14-jähriges Mädchen

Mehr

Datenschutzerklärung. 1. Begriffsbestimmungen

Datenschutzerklärung. 1. Begriffsbestimmungen Datenschutzerklärung Eine Nutzung der Internetseiten der Likörfabrik Rudlf Trapp e. K. ist grundsätzlich hne jede Angabe persnenbezgener Daten möglich. Sfern eine betrffene Persn besndere Services unseres

Mehr

EU-Datenschutz-Grundverordnung

EU-Datenschutz-Grundverordnung EU-Datenschutz-Grundverrdnung Überblick über die neuen EU-Datenschutzbestimmungen Ziel der Eurpäischen Datenschutz-Grundverrdnung (DSGVO) ist es, das Recht der Verwendung persnenbezgener Infrmatinen (Daten)

Mehr

Herzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten

Herzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten Herzlich Willkommen! Patientenrechte Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten AOK-Bezirksdirektion Ludwigsburg-Rems-Murr Ralf Lackner / CC Besondere Leistungen 03.07.2017 / Ludwigsburg Agenda 1

Mehr

Richtlinie zur Datenbearbeitung

Richtlinie zur Datenbearbeitung Umgang mit Persnendaten bei Health Inf Net AG (HIN) 1 Grundlegende Bestimmungen 1.1 Zweck und Geltungsbereich Im Gesundheitswesen herrschen im Umgang mit medizinischen Daten verschärfte Datenschutzbestimmungen.

Mehr

Überblick über Datenschutzgrundverordnung

Überblick über Datenschutzgrundverordnung Überblick über Datenschutzgrundverrdnung ÖBB-Persnenverkehr AG Datenschutzgrundverrdnung Mag. Veriana Ostermann, Datenschutzbeauftragte des Teilknzerns der ÖBB-Persnenverkehr AG Themen Rechtsgrundlage

Mehr

Patientenrechtegesetz

Patientenrechtegesetz Patientenrechtegesetz - Vortrag für den VAKJP-Landesverband NRW am 15. März 2014 in Köln Patientenrechtegesetz Vortrag für den VAKJP-Landesverband NRW am 15. März 2014 in Köln ❶ Überblick Patientenrechtegesetz

Mehr

Übersicht: Was ist neu nach der DSGVO?

Übersicht: Was ist neu nach der DSGVO? Übersicht: Was ist neu nach der DSGVO? Die neue EU-Datenschutzgrundverrdnung (DSGVO) ist zum 25.05.2016 in Kraft getreten und wird zum 25.05.2018 wirksam. Während dieser Übergangsfrist sind sämtliche Przesse

Mehr

Datenschutzerklärung 1. Begriffsbestimmungen a) personenbezogene Daten b) betroffene Person c) Verarbeitung d) Einschränkung der Verarbeitung

Datenschutzerklärung 1. Begriffsbestimmungen a) personenbezogene Daten b) betroffene Person c) Verarbeitung d) Einschränkung der Verarbeitung Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserer Gemeinde. Datenschutz hat einen hhen Stellenwert für uns. Eine Nutzung der Internetseiten der Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Linz-Drnach

Mehr

Beispiel eines Mustervertrags zur Auftragsdatenverarbeitung

Beispiel eines Mustervertrags zur Auftragsdatenverarbeitung Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 24.04.2008 Beispiel eines Mustervertrags zur Auftragsdatenverarbeitung Nachflgend wurde ein Mustervertrag für die Verarbeitung persnenbezgener

Mehr

Antrag der Patientenvertretung nach 140f SGB: Aufnahme der Dekolonisation von MRE/MRSA PatientInnen in die HKP-RL als Maßnahme der Behandlungspflege

Antrag der Patientenvertretung nach 140f SGB: Aufnahme der Dekolonisation von MRE/MRSA PatientInnen in die HKP-RL als Maßnahme der Behandlungspflege Krdinierungsstelle Vertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss: BAG SELBSTHILFE Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldrf, Tel. 0211/31006-0 (zentral), Tel. 0211/31006-36 (Durchwahl) Fax: 0211/31006-48; Email:

Mehr

Patientenrechtegesetz in Kraft getreten

Patientenrechtegesetz in Kraft getreten Patientenrechtegesetz in Kraft getreten Ass. jur. Stephanie Tessmer Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Stuttgart, 26.03.2013 Ende Februar 2013 ist das sogenannte Patientenrechtegesetz in Kraft

Mehr

UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Mai 2015 & Thmas Hchgeschurtz 1. Anschreiben an Mitarbeiter zur Verfahrenseinleitung Einladung

Mehr

Steuerberatungsvertrag

Steuerberatungsvertrag 1 Steuerberatungsvertrag Zwischen (Bezeichnung und Anschrift) im Nachflgenden auch Mandant genannt und Steuerberaterin Undine Jänner (Bezeichnung) Mselstraße 85 15827 Blankenfelde (Anschrift) im Nachflgenden

Mehr

Datenschutz in der Zahnarztpraxis Gesetzliche Grundlagen

Datenschutz in der Zahnarztpraxis Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Europäische Datenschutzrichtlinie Grundgesetz der BRD Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Berufsordnung der Zahnärztekammer Telemediengesetz (TMG) Sozialgesetzbuch (SGB) Bürgerliches

Mehr

Ergebnisbericht zum Workshop DS-GVO an Hochschulen vom 6./ Teil II

Ergebnisbericht zum Workshop DS-GVO an Hochschulen vom 6./ Teil II Ergebnisbericht zum Workshop DS-GVO an Hochschulen vom 6./7.10.2016 Teil II RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Gliederung Datenschutz in der Forschung Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern

Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Die Reform des europäischen Datenschutzrechtes - Implikationen für das Gesundheitswesen - 3. Februar 2015, Bern forumsante.ch 2015 RAin

Mehr

GenDG, Patientenrechtegesetz juristische Fallstricke in der Beratung. pränatal allround

GenDG, Patientenrechtegesetz juristische Fallstricke in der Beratung. pränatal allround GenDG, Patientenrechtegesetz juristische Fallstricke in der Beratung pränatal allround 25.11.2017 Prof. Dr. Martin Rehborn Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht rehborn.rechtsanwälte - Honorarprofessor

Mehr

RADVERKEHRSSTRATEGIE BADEN-WÜRTTEMBERG

RADVERKEHRSSTRATEGIE BADEN-WÜRTTEMBERG RADVERKEHRSSTRATEGIE BADEN-WÜRTTEMBERG HANDLUNGSFELD INFRASTRUKTURNETZE RADNETZ UND REGIONALE RADVERKEHRSNETZE 3. Sitzung des ExpertInnen-Gremiums Stuttgart 24. Nvember 2014 24.11.2014 3. Sitzung des ExpertInnen-Gremiums

Mehr

Datenschutzerklärung der inline Kurierdienst GmbH

Datenschutzerklärung der inline Kurierdienst GmbH Datenschutzerklärung der Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besnders hhen Stellenwert für die Geschäftsleitung der. Eine Nutzung der Internetseiten der

Mehr

Die nachfolgenden Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind kursiv gedruckt. 630 a BGB: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag

Die nachfolgenden Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind kursiv gedruckt. 630 a BGB: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag Neues Patientenrechtegesetz Am 26. Februar 2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Kraft getreten. (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 9) Die Bundesregierung

Mehr

Patientenrechtegesetz Stefan Rohpeter

Patientenrechtegesetz Stefan Rohpeter Patientenrechtegesetz Stefan Rohpeter Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Health Care Manager 1 Ausgangsthese Es ereignet sich nichts Neues. Es sind immer die selben alten Geschichten, die von immer

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Heilmittelverrdnung Dezember 2016 Langfristiger Heilmittelbedarf und besnderer Verrdnungsbedarf: Das ist neu ab 1. Januar 2017 Patienten mit schweren dauerhaften Schädigungen

Mehr

Steuerberatungsvertrag. 1 Auftragsumfang

Steuerberatungsvertrag. 1 Auftragsumfang Steuerberatungsvertrag Zwischen dem Steuerberater Steuerkanzlei Wlfseder Dipl.-Kfm. Christian Wlfseder, StB Planegger Straße 36 EG 81241 München Mandanten-Nr.: xxxxx (im Flgenden Steuerberater genannt)

Mehr

Datenschutzerklärung der LUNOS Lüftungstechnik GmbH für Raumluftsysteme. Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen.

Datenschutzerklärung der LUNOS Lüftungstechnik GmbH für Raumluftsysteme. Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutzerklärung der LUNOS Lüftungstechnik GmbH für Raumluftsysteme Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besnders hhen Stellenwert für die Geschäftsleitung

Mehr

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe: Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besnders hhen Stellenwert für den [LAK - Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit]. Eine Nutzung

Mehr

Einsichtnahme und Dokumentation im Patientenrechtegesetz

Einsichtnahme und Dokumentation im Patientenrechtegesetz Einsichtnahme und Dokumentation im Patientenrechtegesetz Patientenrechtegesetz: Auswirkungen auf die Praxis September 2012 Dr. Martin Stellpflug, Justitiar künftige Vorgaben im BGB 630f BGB-E Dokumentation

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebts Gültig ab 0. Dezember 07. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB

Mehr

Verwaltungspraxis der BaFin zum KAGB

Verwaltungspraxis der BaFin zum KAGB Verwaltungspraxis der BaFin zum KAGB Vertrieb und Erwerb vn Investmentvermögen Claudia Ewers Vertrieb 02.10.2014 Seite 1 Inhalt Vertrieb und Erwerb vn Investmentvermögen Begriff des Vertriebs Übersicht

Mehr

Änderungen bei Zwischenprüfung und Fortgeschrittenenübungen gelten unabhängig von Examensart und -termin! I. Teil: Zwischenprüfung

Änderungen bei Zwischenprüfung und Fortgeschrittenenübungen gelten unabhängig von Examensart und -termin! I. Teil: Zwischenprüfung Infrmatin des Studiendekans, Prf. Dr. Ulrich Manthe 1 Überblick zu Inhalt und Auswirkungen der Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsrdnung der Universität Passau für den Studiengang Rechtswissenschaft

Mehr

Patientenrechte im Kompetenznetz HIV/AIDS

Patientenrechte im Kompetenznetz HIV/AIDS Patientenrechte im Kompetenznetz HIV/AIDS Steffen Taubert HIV im Dialog am 31.08.07 Recht und Ethik in der med. Forschung Allgemeines Persönlichkeitsrecht Recht auf informationelle Selbstbestimmung Recht

Mehr

BESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A

BESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar

Mehr

Die EU-DSGVO und die anonymen Daten

Die EU-DSGVO und die anonymen Daten Die EU-DSGVO und die anonymen Daten Kann man und wann kann man Daten nach der EU-DSGVO als anonym ansehen? 23.05.2016 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra 1 Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt

Mehr

Ärzte im Fokus der Strafverfolgung. Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer

Ärzte im Fokus der Strafverfolgung. Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer Ärzte im Fokus der Strafverfolgung Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer Teil 1: Quer durch das StGB und das Nebenstrafrecht Teil 2: Der Arzt als Beschuldigter und sonst Beteiligter Folie 2 132a Mißbrauch

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1c) Vorlesung im Sommersemester 2017 an der Universität Ulm von Bernhard C.

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1c) Vorlesung im Sommersemester 2017 an der Universität Ulm von Bernhard C. Vrlesung im Smmersemester 2017 an der Universität Ulm vn 1. Grundlagen der IT-Sicherheit Geschichte des Datenschutzes Anfrderungen zur IT-Sicherheit Datenschutzrechtliche Prinzipien Mehrseitige IT-Sicherheit

Mehr

Deutsches Forschungsnetz

Deutsches Forschungsnetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung Dipl.-Jur. Franziska Leinemann Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster 35. Rechtsseminar

Mehr

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Ernährung 2010 - Mitten in der Medizin - 17.-19. 19. Juni 2010, Congress Center Leipzig Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Prof. Dr. Bernd-Rüdiger diger Kern Universität

Mehr

Datenschutzbeauftragte isd DSGVO. (Data Protection Officer DPO)

Datenschutzbeauftragte isd DSGVO. (Data Protection Officer DPO) Datenschutzbeauftragte isd DSGVO (Data Protection Officer DPO) Inhalt/Agenda 1 Rechtliche Grundlagen 2 Bestellungspflicht 3 Rolle und Position im Unternehmen 4 Interner vs externer DPO 2 16. Oktober 2017

Mehr

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Datenschutzrechtliche Hinweise zum Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit / der begrenzten Dienstfähigkeit für Beschäftigte *) im öffentlichen

Mehr

Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen: die Errichtung und die Entstehung des Vereins.

Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen: die Errichtung und die Entstehung des Vereins. Allgemeine Infrmatinen Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen: die Errichtung und die Entstehung des Vereins. Errichtung des Vereins Ein Verein wird durch die Vereinbarung vn Statuten

Mehr

Steuerberatungsvertrag

Steuerberatungsvertrag Steuerberatungsvertrag Zwischen dem Steuerberater Steuerkanzlei Wlfseder Dipl.-Kfm. Christian Wlfseder, StB Planegger Straße 36 EG 81241 München Mandanten-Nr.: (im Flgenden Steuerberater genannt) und (im

Mehr

Patienteninformation von DR. MED. PETER BERNHARD DR. MED. BIRGIT KIRSCHEY

Patienteninformation von DR. MED. PETER BERNHARD DR. MED. BIRGIT KIRSCHEY Patienteninformation von DR. MED. PETER BERNHARD DR. MED. BIRGIT KIRSCHEY Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Schwerpunkt: Pränatale Diagnostik DEGUM II ERgänzende Informationen zum Ersttrimester-Screening

Mehr

Reglement für Lernende und BM-W Praktikanten HMS Allgemeines Organisation der ük und Verantwortlichkeiten... 2

Reglement für Lernende und BM-W Praktikanten HMS Allgemeines Organisation der ük und Verantwortlichkeiten... 2 ÜBERBETRIEBLICHE KURSE (ÜK) BRANCHE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG Reglement für Lernende und BM-W Praktikanten HMS 3+1 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines... 2 2. Organisatin der ük und Verantwrtlichkeiten... 2

Mehr

Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit

Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben angegeben, gesundheitliche Einschränkungen

Mehr

Aktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE. Zwei Themenschwerpunkte:

Aktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE. Zwei Themenschwerpunkte: Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.v. (DVE) Aktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE Zwei Themenschwerpunkte: 1. Patientenrechtegesetz 2. Bundestagswahlen 1 Deutscher Verband der Ergotherapeuten

Mehr

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe: Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besnders hhen Stellenwert für die Geschäftsleitung der HMP Slutins GmbH. Eine Nutzung der Internetseiten

Mehr

1.2 Manuelle Korrektur von Leistungsfällen aufgrund von Fehlerbehebungen

1.2 Manuelle Korrektur von Leistungsfällen aufgrund von Fehlerbehebungen Weisung 201706005 vm 20.06.2017 - ALLEGRO Prduktivsetzung der Prgrammversin 17.02 und manuelle Krrektur vn Leistungsfällen aufgrund vn Fehlerbehebungen Laufende Nummer: 201706005 Geschäftszeichen: GR 12

Mehr

Die Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Broad Consent für Forschungszwecke nach der DSGVO

Die Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Broad Consent für Forschungszwecke nach der DSGVO Die Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Broad Consent für Forschungszwecke nach der DSGVO Thanos Rammos, LL.M. TaylorWessing, Berlin www.dsri.de Wesentliche Aspekte Konzept einer pauschalen Einwilligung,

Mehr

Betriebliche Praktika von Asylbewerbern, Geduldeten und Flüchtlingen

Betriebliche Praktika von Asylbewerbern, Geduldeten und Flüchtlingen Reginaldirektin Bayern Markt & Integratin Arbeitgeber Betriebliche Praktika vn Asylbewerbern, Geduldeten und Flüchtlingen Ein Praktikum für diesen Persnenkreis dient meist der Eignungsfeststellung für

Mehr

Patientenrechte im Spiegel der Gesetzgebung. Patientenrechtegesetz, AMG, MPG und Co. Was ist neu?

Patientenrechte im Spiegel der Gesetzgebung. Patientenrechtegesetz, AMG, MPG und Co. Was ist neu? Patientenrechte im Spiegel der Gesetzgebung Patientenrechtegesetz, AMG, MPG und Co. Was ist neu? Sebastian Geismann, Rechtsassessor am Studienzentrum des Universitätsklinikums Freiburg 24.Oktober 2013

Mehr

Eine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung

Eine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung Eine Infrmatin des Ingenieurbür Körner zur Baustellenverrdnung Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Frank Körner Wasserbank 6 58456 Witten Ruf- Nr. (02302) 42 98 235 Fax- Nr. (02302) 42 98 24 e-mail: kerner@ibkerner.de

Mehr

Stand: Erläuterungen

Stand: Erläuterungen (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte - MBO-Ä Ergänzende Information zum Beschluss V-01 des 118. DÄT 2015 in Frankfurt a. M. Synopse mit Erläuterungen Bisheriger Wortlaut

Mehr

Datenschutzerklärung. 1. Begriffsbestimmungen. PAGE 1 of 19

Datenschutzerklärung. 1. Begriffsbestimmungen. PAGE 1 of 19 Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besnders hhen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Intergermania Transprt GmbH. Eine Nutzung

Mehr

Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle 1 / Zertifizierung als IT- Sicherheitsdienstleister 2

Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle 1 / Zertifizierung als IT- Sicherheitsdienstleister 2 Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle 1 / Zertifizierung als IT- Sicherheitsdienstleister 2 Angaben zur beantragten Anerkennung / Zertifizierung Art der Anerkennung / Zertifizierung: Erstanerkennung /

Mehr

Beschäftigtendatenschutz Die neuen Regelungen. Rechtsanwalt Andrés Heyn Hamburg

Beschäftigtendatenschutz Die neuen Regelungen. Rechtsanwalt Andrés Heyn Hamburg Beschäftigtendatenschutz Die neuen Regelungen Rechtsanwalt Andrés Heyn Hamburg Rechtliche Grundlagen Bislang: 28, 32 BDSG - nachrangiges Gesetz Bald: DatenschutzGrundVerordnung ab 25.05.18 Gilt unmittelbar,

Mehr

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.2012 1 Inhalt Ausgangslage Allgemeines zum Patientenrechtegesetz Änderungen

Mehr

Thema: Auskunftsansprüche von Versicherten

Thema: Auskunftsansprüche von Versicherten Thema: Auskunftsansprüche von Versicherten Information der KBV 224/2011 An die Kassenärztlichen Vereinigungen Rechtsabteilung RA Jürgen Schröder Tel. (030) 40 05 1720 Fax (030) 40 05 27 1720 E-Mail: JSchroeder@kbv.de

Mehr

Die vorliegenden Informationen werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt.

Die vorliegenden Informationen werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt. FAQs zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Stand: 08.05.2018 Allgemeines Diese FAQs fußen auf dem derzeitigen Informationsstand zur Datenschutz-Grundverordnung. Da derzeit noch keine gerichtlichen oder

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

Patientenrechtegesetz Der Bundesrat hat am das Patientenrechtegesetz gebilligt, das nun nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in

Patientenrechtegesetz Der Bundesrat hat am das Patientenrechtegesetz gebilligt, das nun nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Patientenrechtegesetz Der Bundesrat hat am 01.02.2013 das Patientenrechtegesetz gebilligt, das nun nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten wird (voraussichtlich März 2013). Durch das

Mehr

Allgemeine Informationen zur praktischen Anwendung der DSGVO

Allgemeine Informationen zur praktischen Anwendung der DSGVO Allgemeine Infrmatinen zur praktischen Anwendung der DSGVO Infrmatinsveranstaltungsreihe DSGVO & Geldwäsche Mag. Ursula Illibauer Inhalt Was ist neu? Wer ist betrffen? Was ist? 8-Punkte-Plan: 1. Einheitliche

Mehr

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Wie bestelle ich einen Datenschutzbeauftragten? Welche Rechte und Pflichten hat der Datenschutzbeauftragte?

Mehr

Großraum- und Schwertransporte in der Landeshauptstadt und im Landkreis München

Großraum- und Schwertransporte in der Landeshauptstadt und im Landkreis München Stand 21.04.2016 Grßraum- und Schwertransprte in der Landeshauptstadt und im Landkreis München Die Aufgabe der Plizei ist es, Gefahren für alle Beteiligten und Betrffenen (Verkehrsteilnehmer, Unternehmer,

Mehr

Unterschätzte Anforderungen der Datenschutz- Grundverordnung an den technischen Datenschutz

Unterschätzte Anforderungen der Datenschutz- Grundverordnung an den technischen Datenschutz Unterschätzte Anforderungen der Datenschutz- Grundverordnung an den technischen Datenschutz Merlin Backer LL.M. (Glasgow), davit AG IT-Recht im DAV HK2 Rechtsanwälte CeBIT, 20.03.2017 RA Karsten U. Bartels

Mehr