Kooperationsvereinbarung
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- Hertha Schenck
- vor 8 Jahren
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1 Kperatinsvereinbarung Bildungspartnerschaft Musikschule und Schule Musikschulen und Schulen sind der Vermittlung vn Wissen, lebensweltlicher Orientierung und musikalischer und kultureller Bildung verpflichtet. Kulturelle Kmpetenzen sind in Zeiten der Glbalisierung und kultureller Vielfalt eine wichtige Vraussetzung für eine erflgreiche Lebensgestaltung. Die Begegnung mit Musik und das eigene Musizieren fördern eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und sziale Kmpetenzen und bereichern damit die schulische Unterrichtsgestaltung und die Schulkultur. Musikschulen und Schulen ergänzen sich dabei in idealer Weise. Durch eine systematische und auf Dauer angelegte Kperatin beider Institutinen, die über das Engagement Einzelner hinausgeht, sll die Ausgangslage vn Musikschule und Schule für die Vermittlung vn musikalischen, kulturellen und szialen Kmpetenzen ptimiert werden. Diese Kperatin sll Teil einer angestrebten strategischen Bildungspartnerschaft sein. Kperatinsvereinbarung zwischen dem Evangelischen Schulzentrum Hilden (Evangelische Gesamtschule und Dietrich Bnheffer Gymnasium) (nachflgend die Schulen genannt) und der Musikschule der Stadt Hilden (nachflgend die Musikschule genannt)
2 - 2 - Ziele 1. Vrdringliches Ziel der Zusammenarbeit ist die Entwicklung und Förderung der musikalischen und kulturellen Kmpetenzen vn Schülerinnen und Schülern. 2. Die Musikschule und die Schule wllen wechselseitig den Kntakt und die Zusammenarbeit zwischen beiden Institutinen verstetigen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten gemeinsam intensivieren und ausbauen. 3. Durch die Zusammenarbeit sllen die Schüler/innen für eine aktive Beschäftigung mit Musik interessiert und der Zugang zum Unterricht der Musikschule erleichtert werden. Elemente der Bildungspartnerschaft 1. Die Bildungspartnerschaft vn Musikschule und Schule sll vn den Schulen nach einer Phase der Praxiserprbung ggf. in mdifizierter Frm verbindlich in das Schulprgramm und Ganztagsprgramm swie ggf. in die schulinternen Curricula einzelner Unterrichtsfächer aufgenmmen werden. Slange diese Kperatinsvereinbarung Gültigkeit besitzt, ist sie für alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern der Schulen fester und verbindlicher Bestandteil des Schullebens. Um hierfür bestmögliche Vraussetzungen zu schaffen, sllten alle Lehrkräfte die Angebte und Möglichkeiten der Musikschule kennen. Die Kperatinspartner vereinbaren hierfür geeignete Kmmunikatins- und Infrmatinsfrmen (Teilnahme an Knferenzen, Bereitstellung vn Infrmatinsmaterialien). 2. Die Musikschule als externer Partner wird die Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrages unterstützen. Die hierzu möglichen Maßnahmen und Angebte werden gemeinsam an aktuelle Gegebenheiten in Schule und Musikschule angepasst und weiterentwickelt. 3. Die vereinbarte Kperatin der Schule und der Musikschule umfasst flgende Aktivitäten: Just Music Ein Angebt zum gemeinsamen Musizieren für Schüler/innen der Klassen 5 und 6 beider Schulfrmen im AG-Bereich Just Play I für Schüler/innen, die erst seit kurzem ein klassisches Orchester- Instrument erlernen der gerade neu beginnen; Just Play II für Schüler/innen, die schn mindestens 1 Jahr ein klassisches Orchester-Instrument erlernen; Just Grve für Schüler/innen mit und hne musikalische Vrkenntnisse, die gerne mit Percussin- und Schlagwerk-Instrumenten Musik machen wllen; Just Jam für Schüler/innen, die ein Instrument spielen (wllen), das nicht zu den klassischen Orchesterinstrumenten gehört; Just Brass für Schüler/innen, die ein Blasinstrument in einer reinen Bläserbesetzung spielen (wllen).
3 - 3 - Talentförder-Klasse/-AG im Dietrich-Bnheffer-Gymnasium (mit Ende des Schuljahres 2016/2017 auslaufendes Kperatins-Mdell). Weiterführende Angebte zum gemeinsamen Musizieren nach Klasse 6 in gemeinsamer Verantwrtung bzw. in Verantwrtung der Musikschule Sinfnietta (Musikschule / Ev. Schulzentrum) Junges SINFOnierchester Hilden (Musikschule / Ev. Schulzentrum) Blwing Up (Musikschule), Sinfnisches Blasrchester Hilden (Musikschule) Big Band (Ev. Schulzentrum) Chöre (Ev. Schulzentrum) u.a. Regelmäßiger Gedankenaustausch und gegenseitige Beratung in (musik-) pädaggischen Fragen innerhalb des Kperatins-Teams (Fachschaft Musik beider Schulfrmen und die beteiligten Lehrkräfte der Musikschule) Regelmäßige terminliche und rganisatrische Absprachen hinsichtlich Veranstaltungen, Orchesterfahrten, Snderprben u.a. Aktivitäten. Dafür treffen sich die Schulleitungen jeweils zu Beginn eines Schuljahres (bis spätestens 3 Wchen nach Schulbeginn), nach Möglichkeit auch nch einmal zu Beginn des jeweils zweiten Halbjahres. Anerkennung vn außerunterrichtlich erbrachten Leistungen der Schüler/innen, die erflgreich an Kperatinsangebten und/der am Instrumental-/Gesangs- Unterricht der Musikschule teilnehmen, auf dem Abschlusszeugnis bzw. auf dem letzten Zeugnis vr einem Schulwechsel. Hierfür reichen die Musikschul-Lehrkräfte jeweils bis spätestens vier Wchen vr der Zeugnisausgabe eine Namensliste mit Frmulierungsvrschlägen für den Text auf dem Zeugnis bei der jeweiligen Schulleitung ein. 4. Regelmäßige Zeiten und/der Zeiträume, in denen die vereinbarten Aktivitäten stattfinden, werden zwischen den verantwrtlichen Kntaktpersnen der Evangelischen Gesamtschule, des Dietrich Bnheffer Gymnasiums und der Musikschule jeweils vr Beginn vereinbart. Im gegenseitigen Einvernehmen können diese auch verändert werden. Die vereinbarten Aktivitäten finden grundsätzlich nur außerhalb der Schulferien statt. 5. Die Schule stellt die ntwendigen Räume swie ggf. nach Absprache auch einen Teil der Instrumente, Geräte und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Die Verantwrtung für das Auf- und Abschließen der Schulräume liegt bei den jeweiligen Lehrkräften. Die Schulen händigen den Lehrkräften dafür gegen Empfangsbestätigung die entsprechenden Schlüssel aus. 6. Die Zielsetzung und die grundsätzliche Ausrichtung der Aktivitäten werden im Gespräch zwischen den Schulleitungen der Evangelischen Gesamtschule, des Dietrich Bnheffer Gymnasiums und der Musikschule abgestimmt. Die Inhalte im Einzelnen sprechen die jeweiligen Lehrkräfte der Musikschule und Fachlehrer/innen der Schulen im Rahmen vn Team-
4 - 4 - sitzungen/knferenzen swie (bei Just Music und dem Knzept Talentförderklasse/-AG ) insbesndere auch als Tandem (je 1 Musikschul-Lehrkraft und 1 Lehrer/in einer der beiden Schulen) miteinander ab. 7. Der Musikschule bliegt die Dienst- und Fachaufsicht über die vn ihr eingesetzten Lehrkräfte. Die Dienstaufsicht in allen Fragen der Organisatin des Schulbetriebes liegt bei den Schulen. Bei Erkrankung der Verhinderung einer Musikschul-Lehrkraft werden die Schulen s rechtzeitig benachrichtigt, dass die direkt beteiligten Lehrer/innen der Schulen sich darauf einstellen und entsprechende Vrbereitungen treffen können. Vn Seiten der Schulen erflgt eine rechtzeitige Benachrichtigung an die Musikschule, wenn eine verantwrtliche Lehrkraft erkrankt ist bzw. eine vereinbarte Aktivität möglicherweise ganz ausfallen muss wegen beweglicher Ferientage, Elternsprechtage, Schulausflüge.ä. Zeitlicher Rahmen Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung mindestens zwei Jahre und verlängert sich autmatisch, sfern nicht einer der drei Bildungspartner bis spätestens 3 Mnate vr Ende eines der flgenden Schuljahre schriftlich bekannt gibt, die Bedingungen ändern der die Kperatin beenden zu wllen. Organisatin Die Schulen und die Musikschule benennen jeweils eine Kntaktpersn, um eine permanente, zielgerichtete Kmmunikatin zwischen den drei Einrichtungen zu gewährleisten. Die Kntaktpersnen treffen sich regelmäßig, um die Zusammenarbeit zu planen, bisherige Maßnahmen zu evaluieren, weiterzuentwickeln und einen knkreten Maßnahmenkatalg für die zukünftige Zusammenarbeit zu vereinbaren. Über die Kntaktpersnen der Schulen werden auch die Gesamt-Kllegien der Schulen in die Kmmunikatin mit eingebunden bzw. regelmäßig über den Verlauf der Kperatins-Aktivitäten infrmiert. Die Kntaktpersnen werden bei der Unterzeichnung in die Anlage zur Kperatinsvereinbarung eingetragen. Finanzierung Die Schule und die Musikschule verständigen sich über die Finanzierung ihrer gemeinsamen Aktivitäten. Dabei werden die ntwendigen Ksten berücksichtigt, die der Musikschule für prfessinelles Persnal, Arbeitsmaterialien etc. entstehen, ebens wie die finanziellen Möglichkeiten der Schule und der Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Familien. In der Regel erflgt die Finanzierung zu einem Grßteil über Elternbeiträge. Gegebenenfalls werden alternative Finanzierungen vereinbart.
5 - 5 - Hilden, den Für die Evangelische Gesamtschule Für das Dietrich Bnheffer Gymnasium Gued Wandrey Ud Ktthaus Für die Musikschule Für die Stadt Hilden Eva Dämmer Reinhard Gatzke Stempel Evangelische Gesamtschule Stempel Dietrich-Bnheffer-Gymnasium Stempel Musikschule Anlage zur Kperatinsvereinbarung Kntaktpersnen: Kntaktpersn Evangelische Gesamtschule Name, Vrname Telefn -Adresse Kntaktpersn Dietrich-Bnheffer- Gymnasium Kntaktpersn Musikschule
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