Kooperationsvereinbarung. Kooperationsvereinbarung
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- Irmela Boer
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1 Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative Die enge und nachhaltige Zusammenarbeit von Schule, dem Stadtsportbund und den Sportvereinen ist Ziel der Kooperationsvereinbarung. Bewegung, Spiel und Sport sind unverzichtbare Bestandteile einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Schulen und Sportvereine bieten mit ihren Angeboten sowohl Bewegungsmöglichkeiten als auch die Gelegenheit, individuelle Talente zu entdecken und zu fördern. Die Lernenden entwickeln Fairplay und Teamgeist, die Bereitschaft zu Partizipation und zur Übernahme von Verantwortung. In der Gestaltung einer bewegungs- und gesundheitsorientierten und von gegenseitigem Respekt geprägten Lernkultur ergänzen sich Sportvereine und Schulen. Kooperationsvereinbarung Die Kooperation soll Teil einer angestrebten strategischen Bildungspartnerschaft sein, die hiermit zwischen (nachfolgend Schule genannt) und (nachfolgend Sportverein genannt) abgeschlossen wird.
2 - 2 - Ziele 1. Vordringliches Ziel der Zusammenarbeit ist die Förderung der motorischen, sozialen, emotionalen, psychische und kognitive Entwicklung von Schülerinnen und Schülern. 2. Der Sportverein und die Schule wollen wechselseitig den Kontakt und die Zusammenarbeit entwickeln und systematisieren, sowie im Rahmen ihrer Möglichkeiten gemeinsam intensivieren und nachhaltig ausbauen. Elemente der Bildungspartnerschaft 1. Die Bildungspartnerschaft von Stadtsportbund, Sportverein und Schule soll von der Schule nach einer Phase der Praxiserprobung ggf. in modifizierter Form verbindlich in das Schulprogramm und Ganztagskonzept sowie ggf. in die schulinternen Curricula einzelner Unterrichtsfächer aufgenommen werden. Der Schulträger und der Stadtsportbund sollen eine brückenbildende Funktion zwischen Schule und Verein einnehmen. Im Sportverein soll im Vorstand die Funktion des Fachwartes Schule und Sportverein eingerichtet, mindestens aber ein Beauftragter für diesen Bereich berufen werden. Solange diese Kooperationsvereinbarung Gültigkeit besitzt, ist sie für die Schule fester und verbindlicher Bestandteil des Schullebens. Um hierfür bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, informiert der Sportverein die Schule über seine Angebote und Möglichkeiten. 2. Der Sportverein und die Schule unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrages und ihrer pädagogischen Ziele. Die hierzu möglichen Maßnahmen und Angebote werden gemeinsam an aktuelle Gegebenheiten in Schule und Sportverein angepasst und weiterentwickelt. Die Bildungspartner Sportverein und Schule können die ihrer Zusammenarbeit zu Grunde liegenden Aktivitäten jederzeit selber festlegen und an ihre individuellen Bedingungen angepasst entwickeln und verändern. Die Transparenz für den Partner ist dabei sicher zu stellen. 3. Die Kooperation der Schule und des Sportvereins umfasst folgende Aktivitäten: Absprachen bei der Nutzung von Hallenzeiten und Sportgeräten (ggf.). Finanzielle Unterstützung der Vereinsmitgliedschaft aller Schüler der Schule durch einen von der Mitgliedsstärke abhängigen Sockelbetrag aus dem Etat Geld oder Stelle. Klassenstufe 5: Angebot einer Arbeitsgemeinschaft durch den Sportverein finanziert durch den Etat Geld oder Stelle im Rahmen des Ganztagsangebotes.
3 - 3 - Klassenstufe 6: Anerkennung der durch den Verein festgelegten Trainingszeiten als zusätzlicher Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich auf dem Zeugnis. Klassenstufe 7 13: Integration der Trainingszeiten/Verein in das Schulcurriculum. Klassenstufen 5-13: Unterstützung der Schwerpunktbildung Sport an der Schule durch Expertenratschläge, Öffnung des Vereins für Sporttage der Schule Zeitlicher Rahmen Die Laufzeit der Kooperationsvereinbarung beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung und gilt immer für ein Schuljahr. Wird sie nicht einseitig bis zu den Osterferien schriftlich als beendet erklärt, verlängert sie sich um jeweils ein Schuljahr. Organisation Die Schule und der Sportverein benennen jeweils eine Kontaktperson, um eine permanente, zielgerichtete Kommunikation zwischen beiden Einrichtungen zu gewährleisten. Die Kontaktpersonen treffen sich, um die Zusammenarbeit zu planen und die zukünftige Zusammenarbeit zu vereinbaren. Zusätzliche Vereinbarungen, z. B. über finanzielle Bezuschussungen, werden als Anlage der Kooperationsvereinbarung beigefügt. Über die Kontaktperson der Schule werden auch die Fachkonferenz(en), die Schulleitung und die Gremien der Schulmitwirkung in die Kommunikation mit eingebunden. Die Berater für den Schulsport sowie die Koordinierungsstelle Ganztag wird über die Kooperation informiert. 1 Die Kontaktpersonen werden bei der Unterzeichnung in die Anlage zur Kooperationsvereinbarung eingetragen. Im Erlass Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I (BASS 12 63) werden Rechte und Pflichten der beteiligten Träger genannt (Versicherung, Finanzierung, Sicherheit usw.), die einvernehmlich geregelt werden müssen. Hierfür gibt es Musterkooperationsvereinbarungen, die den Koordinierungsstellen Ganztag in den Stadt- und Kreissportbünden vorliegen bzw. über diese abrufbar sind., den 1 Die Schule legt diese Kooperationsvereinbarung zur Kenntnisnahme den zuständigen Beratern für den Schulsport (BiS) vor. Der Sportverein legt diese Kooperationsvereinbarung zur Kenntnisnahme der zuständigen Koordinierungsstelle Ganztag (KST) vor. Kontakte:
4 - 4 - Für die Schule: Für den Sportverein: (Schulleitung) (Vertreter nach BGB 26) Stempel Schule Stempel Sportverein
5 - 5 - Anlage zur Kooperationsvereinbarung Kontaktpersonen: Kontaktperson Schule Name, Vorname Telefon -Adresse Kontaktperson Sportverein Schulnummer Kooperationsformen (Beispiele): Außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Ganztag Pausensport Schulsporttage, Projektwochen, Schulfahrten mit sportlichem Schwerpunkt Sportarbeitsgemeinschaften Schulsportgemeinschaften Schulsportfeste und -wettkämpfe
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