Kooperationsvereinbarung
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- Irmgard Glöckner
- vor 9 Jahren
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1 Kooperationsvereinbarung Zwischen Vereinsname (Vereinskennziffer) NRW bewegt seine KINDER! (a) - Kinderfreundlicher Verein (b) Kein Inhalt, falls leer Musterstr. 2 und Kindertagesstätte Name der Einrichtung Musterstr. 1 Unterstützt durch die Sportjugend NRW
2 Verständnis der Zusammenarbeit Kooperation bedeutet für uns die Zusammenarbeit von mindestens zwei gleichberechtigten Partnern. Jeder der Beteiligten bringt auf seine Weise Expertise, unterschiedliche Kompetenzen und viele Möglichkeiten mit in die Kooperation ein und trägt so zum Erreichen der gemeinsam formulierten Ziele bei. Der Erfolg unserer Kooperation hängt von unserer gemeinschaftlichen Bereitschaft zur Zusammenarbeit ab. Respekt, Vertrauen, Offenheit und Wertschätzung für den Partner ist Grundlage für unser gutes Miteinander. Bewegung, Spiel und Sport sind wichtige Bestandteile der kindlichen Welt. Sie gehören zu den elementaren Bedürfnissen von Kindern und sind für die körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung unverzichtbar. Eine ganzheitliche Förderung der Persönlichkeit des Kindes in diesen Bereichen ist das Ziel unserer Kooperation. Durch unser Handeln möchten wir gemeinsam die altersgemäße Bewegungsentwicklung der Kinder durch verschiedene Bewegungs-, Spiel und Sportangebote fördern. Mit Unterstützung des Kooperationspartners sollen die Kinder einen bewegungsfreudigen Alltag kennenlernen und zu einem lebenslangen Bewegen, Spielen und Sporttreiben motiviert werden. Die Kinder haben ein Recht auf angemessene und ausreichende Bewegung. Dieses Grundrecht, welches im Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention formuliert ist, wollen wir als Partner durch die Kooperation ermöglichen und stärken. Wir treten gemeinsam in der Öffentlichkeit für die Forderungen nach Mehr Bewegung für Kinder ein und stärken so die Lobby für ausreichend Bewegung im Kindesalter. Wir möchten die Kooperation dazu nutzen, den jeweiligen pädagogischen und gesellschaftspolitischen Auftrages, sowohl des Sportvereins als auch der Kindertageseinrichtung zu erfüllen. Beide Partner drücken durch das Schließen dieser Kooperationsvereinbarung ihr Interesse aus, die Kooperation langfristig und zum gegenseitigen Nutzen aufrecht zu erhalten. Ziel dieser Kooperation ist es, die Kindertagesstätte auf dem Weg zum Anerkannten Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW zu begleiten und den Sportverein mit der Auszeichnung Kinderfreundlicher Sportverein zu versehen. Eigene Formulierungen
3 Organisatorisches Um die Kooperation erfolgreich zu gestalten, verpflichten sich beide Seiten zur regelmäßigen Zusammenarbeit. Der Informationsaustausch zwischen dem Sportverein Vereinsname und der Tageseinrichtung für Kinder Name der Einrichtung findet (a) einmal monatlich (b) einmal im Quartal (c) einmal im Halbjahr (d) einmal im Kalenderjahr (e) nach Bedarf statt. Bei einer personellen Veränderung im Bereich des Kooperationsbeauftragten erfolgt zeitnah eine Information an den Partner und die Benennung eines Nachfolgers. Die Kooperationsvereinbarung (a) verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, kann aber jederzeit durch den jeweiligen Kooperationsbeauftragten beendet werden.(hinweis: Kinderfreundliche Sportvereine in Partnerschaft zu Bewegungskindergärten müssen die Vereinbarung immer schriftlich beenden!) (b) muss jährlich schriftlich neu vereinbart werden. (c) gilt nur für die Dauer des gemeinsamen Projektes bis zum DATUM EINGEBEN. Bei Abschluss der Vereinbarung sowie bei Änderungen innerhalb der Kooperation oder deren Beendigung erfolgt eine Mitteilung an den/die Fachberater/in des zuständigen Stadt- oder Kreissportbundes! Im Vorfeld klären die Kooperationsbeauftragten beider Institutionen, wie mit ggf. anfallenden Kosten umgegangen werden kann. Falls Kosten anfallen (a) werden beide Kooperationsbeauftragten nach einer akzeptablen Lösung für alle Beteiligten suchen. (b) werden diese gemeinsam getragen. (c) werden diese getrennt getragen. Sollte es im organisatorischen Rahmen zu Änderungen kommen, wird nach einer - für alle Beteiligten - aktzeptablen Lösung gesucht.
4 Inhaltliches Die Kooperationspartner verpflichten sich zur Durchführung von gemeinsamen Aktivitäten, tragen damit einen wichtigen Teil zum Gelingen der Zusammenarbeit bei und erfüllen ihre Aufgaben. Sollte es im inhaltlichen Bereich zu Veränderungen kommen, wird nach einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung gesucht. Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote Gemeinsame Bewegungs-, Spiel-, und Sportangebote sind: FREITEXT Außersportliche Angebote sind: FREITEXT Raum- und Materialnutzung (a) Es gibt einen Austausch von Materialien und Geräten zwischen den Kooperationspartnern (b) Die Kooperationspartner stellen sich gegenseitig Räumlichkeiten zur Verfügung Informationsveranstaltungen Die Kooperationspartner stellen sich bei Veranstaltungen (beispielsweise Tag der offenen Tür) vor. (a) Es werden Themenveranstaltungen für Eltern (in der Einrichtung und/oder dem Verein) angeboten. (b) Es werden Schnupperstunden für die Kinder und Familien angeboten. (c) Es wird ein Austausch zwischen Übungsleiter/innen und Erzieher/innen angeboten. Öffentlichkeitsarbeit Die eigenen Angebote dürfen über den Kooperationspartner beworben werden. (a) Es gibt eine Verlinkung zwischen den Homepages der Kooperationspartner. (b) Es wird ein gemeinsamer Flyer über die Zusammenarbeit veröffentlicht. (c) Gemeinsame Aktionen werden in den lokalen Medien veröffentlicht. Sonstiges
5 Ansprechpartner Vereinsname ( ) - Kinderfreundlicher Verein - Musterstr Mustersatdt [email protected] Kooperationsbeauftragte/r des Vereins Muster Muster [email protected] Kindertagesstätte Name der Einrichtung Musterstr. [email protected] Kooperationsbeauftragte/r der Einrichtung Max Mustermann [email protected] Datum, Ort Unterschrift, Vereinsvertreter/in Unterschrift, Einrichtungsvertreter/in Unterschrift, Kooperationsbeauftragter Sportverein Unterschrift, Kooperationsbeauftragter Einrichtung
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