Konzeption inklusive Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ludwigsburg Inklusion von Kindern mit Behinderung

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1 Konzeption inklusive Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ludwigsburg Inklusion von Kindern mit Behinderung

2 Ziel: Die neue Konzeption- Grundlagen Ein wohnwortnaher Platz in einer Kindertageseinrichtung für jedes Kind. Gelingende Teilhabe von Kindern mit Behinderung als gemeinsame Aufgabe von Landkreis, Kommunen und Land. Kommunen sind zuständig für alle Kinder vor Ort. Der Landkreis soll im Rahmen der Eingliederungshilfe Teilhabe ermöglichen.

3 Die neue Konzeption- Grundlagen Zielgruppe der Eingliederungshilfe: Kinder mit einer (drohenden) seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderung, die in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.

4 Die neue Konzeption- Grundlagen Inklusive Ausrichtung: Veränderung der Strukturen, Prozesse und Haltungen dahingehend, dass jedes Kind teilhaben kann. Die Stärken und Interessen aller Kinder sollen im gemeinsamen Alltag im Vordergrund stehen.

5 Die neue Konzeption Entwickelt 2016 im Arbeitskreis inklusive Kindertageseinrichtungen. Beschlossen im Kreistag am Anschreiben an alle Kommunen: Konzeption Kurzfassung Konzeption Kooperationsvereinbarung Alle Träger sollen entscheiden, ob und wie sie die neue Konzeption umsetzen möchten.

6 Die neue Konzeption In der Kooperationsvereinbarung gibt es Variante A (Einrichtungsbezogene Lösungen) und/oder Variante B (Einzelfallbezogene Pauschale). Es können beide Varianten gewählt werden! Nicht-kommunale Träger stimmen sich mit der Kommune und deren Planungen ab.

7 Die neue Konzeption Nach dem Unterzeichnen der Kooperationsvereinbarung werden alle laufenden Fälle umgestellt. Die Vereinbarung kann zu jedem Zeitpunkt unterschrieben werden. Sie kann bei Veränderungen entsprechend angepasst werden.

8 Die neue Konzeption - Antragsverfahren Vereinfachtes und beschleunigtes Antragsverfahren: Die Bearbeitung aller Anträge erfolgt aus einer Hand: Keine Unterscheidung mehr zwischen (drohender) seelischer, körperlicher und geistiger Behinderung.

9 Die neue Konzeption - Antragsverfahren Vereinfachte Prüfung: Eine fachliche Stellungnahme der Sonderpädagogischen Beratungsstellen ist zunächst ausreichend, wenn ein Kind noch nicht in einem Sozialpädiatrischen Zentrum vorgestellt wurde. Ein fachärztliches Gutachten soll zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen.

10 Die neue Konzeption Allgemeine Voraussetzungen Jedem Kind wird ein Platz in einer Kindertageseinrichtung angeboten. Unterstützung der Familie, bis ein geeigneter Platz gefunden wird. Betreuung des Kindes während der gebuchten Betreuungszeit. Platzreduzierung und ggf. Anpassung des Personalschlüssels. Bei Bedarf Kooperation mit sonderpädagogischen Einrichtungen und Beratungsstellen.

11 Die neue Konzeption Variante A Einrichtungsbezogene Lösungen: Einzelne Einrichtungen entwickeln sich zu inklusiv arbeitenden Kindertageseinrichtungen. Das bedeutet: höhere Pauschalen, mehr Planungssicherheit für Träger, strukturelle Weiterentwicklung der Einrichtungen.

12 Die neue Konzeption Variante A Einstellung von zusätzlichem Personal aus den Mitteln der Pauschale. Benennung einer Beauftragten für Inklusion in der Einrichtung. Konzeption wird ergänzt um die Umsetzung von Inklusion in der Einrichtung. Jährlicher Kurzbericht der Einrichtung.

13 Die neue Konzeption Variante A Befristete Weitergewährung der Pauschale nach Abmeldung eines Kindes. Rückwirkende Gewährung der Pauschale. Teilnahme an Tandem-Fortbildungen, Fachtagen und Netzwerktreffen, die vom Landkreis ausgerichtet werden. Bei Bedarf Unterstützung des Teams (z.b. durch Coaching).

14 Die neue Konzeption Variante A Wenn möglich: Intensivkooperation mit räumlich nahegelegenem Schulkindergarten. Nach Möglichkeit unterschiedliche konzeptionelle Ausrichtungen der Einrichtungen in einer Kommune. Pauschalen: 1 Kind mit Behinderung: monatlich 2 Kinder mit Behinderung: monatlich 3 Kinder mit Behinderung: monatlich

15 Die neue Konzeption Variante B Einzelfallbezogene Pauschale: Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen. Bei Bedarf soll der Träger die Pauschale so aufstocken, dass die Anwesenheit der Integrationskraft zu mindestens 50% der Betreuungszeit des Kindes gewährleistet ist. Es wird eine Liste beim Landkreis von möglichen Integrationskräften geführt. Höhe der Pauschale: 930 monatlich.

16 Die neue Konzeption Möchte sich eine Kommune / ein Träger nicht an der neuen Konzeption beteiligen, bleibt es bei den bisherigen Pauschalen: Pädagogische Hilfe: 460 monatlich Begleitende Hilfe: 308 monatlich Beide Pauschalen: 768 monatlich

17 Die neue Konzeption Ergänzende Maßnahmen durch den Landkreis: Tandem-Fortbildungen und Fachtage Netzwerktreffen Entwicklung einer Handreichung Liste möglicher Integrationskräfte Entwicklung eines Konzepts zur Förderung und zur gelingenden Teilhabe von Kindern mit Behinderung

18 Die neue Konzeption Diese Angebote stehen allen Trägern zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen Inklusion in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ludwigsburg voranzubringen!

19 Die neue Konzeption Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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