Herzlich willkommen! B. Streese, M. Palm

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1 Herzlich willkommen!

2 Informationen zum Gemeinsamen Lernen an Bielefelder Grundschulen vor dem Hintergrund des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes

3 Inhaltsverzeichnis Was bedeutet Inklusion? Zentrale Aspekte des 9. Schulrechtsänderungsgesetz Veränderungen im AO-SF Verfahren bei Schulanfängern Zurückstellungen Angebote mit Gemeinsamem Lernen in Bielefeld in der Primarstufe

4 Was bedeutetinklusion? Es ist normal verschieden zu sein. (Richard von Weizsäcker) Teilhabe an der Gemeinschaft von vornherein und in allen Lebensbereichen Inklusion ist nicht teilbar. Inklusion ist Auftrag an Gesellschaft und Schule Inklusion ist ein Prozess

5 Auf dem Weg zur schulischen Inklusion

6 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW verabschiedet am Auswirkungen auf die Förderung von Schülerinnen und Schülern sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf: Rechtsanspruch auf inklusive Bildung Elternwille gestärkt Allgemeine Schule ist erster Regelförderort Ausweitung des Gemeinsamen Lernens

7 Veränderungen im AO-SF-Verfahren 2013/14 bezogen auf die Einschulung In der Regel stellen die Eltern den Antrag auf Überprüfung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Eine amtsärztliche Untersuchung im Kontext AO-SF erfolgt ggf. auf Veranlassung durch die Schulaufsicht.

8 Veränderungen im AO-SF-Verfahren 2013/14 bezogen auf die Einschulung Die Schule kannweiterhin einen Antrag stellen bei vermutetem Förderbedarf im Förderschwerpunkt / in den Förderschwerpunkten -Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Geistige Entwicklung. -Emotional-soziale Entwicklung (ESE) im Zusammenhang mit Selbst- oder Fremdgefährdung. -Lernen, frühestens im dritten Jahr der Schuleingangsphase.

9 Bei anerkanntem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf wird die Schulaufsicht verpflichtet, den Eltern eine allgemeine Schule vorzuschlagen, an der ein geeignetes Angebot des Gemeinsamen Lernens eingerichtet ist. Schulaufsicht kann in Ausnahmefällen eine Förderschule statt der allgemeinen Schule oder die allgemeine Schule statt der Förderschule festlegen (Stichwort Ressourcenvorbehalt).

10 Zurückstellungen Schulpflichtige Kinder können auserheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Entscheidungüber Rückstellung trifft die Schulleitung der allgemeinen Schule unter Einbeziehung des amtsärztlichen Gutachtens Wird Unterstützungsbedarf in den Bereichen GE, KME, Sehen, Hören festgestellt, ist die Förderschule zuständig für Rückstellung. Zur Weiterfinanzierung eines I-Platzes in der KiTa ist ein AO-SF-Verfahren nicht mehr Voraussetzung!

11 Schulische Förderorte in Bielefeld

12 Gemeinsames Lernen in Bielefelder Grundschulen

13 Amt für Schule Grundschulen mit Gemeinsamem Lernen Eichendorffschule Martinsschule Grundschule am Homersen Vogelruthschule Sudbrackschule Volkeningschule Astrid-Lindgren-Schule Grundschule Ubbedissen Rußheideschule Bahnhofschule Bültmannshofschule Grundschule Dreekerheide

14 Weitere Angebote Gemeinsamen Lernens im Bereich der Primarstufe Einzelintegration bei sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Hören, Sehen Einzelintegration KME (KsF Albatros Schule) Laborschule Kooperationen

15 Entwicklung Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF) Gemeinsamer Unterricht(Primarstufe) NRW Bielefeld 2010/11 25 % 13,9 % * 2011/12 28 % 18,8 % * 2012/13 23,0 % * * die Werte müssen leicht nach oben korrigiert werden, da auch SchülerInnenaus den Kreisen Gütersloh und Lippe Förderschulen in Bielefeld besuchen.

16 So?

17 oder so?

18 Herzlichen Dank für Ihr Interesse!

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