Begründung des Regierungsentwurfs zu 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

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1 Der Begriffswandel von der Integration zur Inklusion bedeutet, dass es nicht mehr darum gehen kann, Menschen zur Teilhabe an einem Regelsystem zu befähigen, sondern dieses Regelsystem so einzurichten, dass es gleichermaßen den Bedürfnissen aller Menschen mit allen ihren Unterschieden gerecht wird. Begründung des Regierungsentwurfs zu 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

2 Inhalte der heutigen Veranstaltung Übersicht Gemeinsames Lernen in der Stadt Köln 9. Schulrechtsänderungsgesetz Förderschwerpunkte und Bildungsgänge AO-SF (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) Häufig gestellte Fragen

3 Gemeinsames Lernen in Köln 67 Grundschulen 11 Gesamtschulen 6 Gymnasien 17 Realschulen 14 Hauptschulen

4

5

6 Förderschulen Schulen mit Gemeinsamem Lernen

7 Fragen, Rückmeldungen,...?

8 9. Schulrechtsänderungsgesetz Gültig ab Schuljahr 2014/2015 Schulaufsicht und Schulträger richten Schulen mit Gemeinsamem Lernen ein Rechtsanspruch für Gemeinsames Lernen: neue Anträge auf sonderpädagogische Förderung Schuljahr 16/17: Wechsel von Förderschulen aus Klassen 1, 2 und 5, 6 in das Gemeinsame Lernen (aufbauend) Wechsel ins Berufskolleg

9 9. Schulrechtsänderungsgesetz Elternwunsch der gewünschten Schulform zählt AO-SF i.d.r. nur von den Eltern zu beantragen AO-SF Antrag von Schulen gegen Elternwunsch bei den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung (Selbst- Fremdgefährdung) möglich

10 Inklusion Schulgesetz, 2 Abs. 5: In der Schule werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung).

11 Gemeinsames Lernen Schulgesetz, 20 Abs. 2: In der allgemeinen Schule wird der Unterricht als Gemeinsames Lernen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Klassenverband oder in der Lerngruppe erteilt.

12 Förderorte Schulgesetz, 20 Abs. 4, Satz 1: Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen.

13 Fragen, Rückmeldungen,...?

14 Förderschwerpunkte und Bildungsgänge B. Steuer/ M.Blatzheim

15 Förderschwerpunkte LE (Lernen) ES (Emotionale und soziale Entwicklung) SB (Sprache) KM (Körperlich-motorische Entwicklung) GG (Geistige Entwicklung) HK (Hören und Kommunikation) SE (Sehen)

16 Bildungsgänge AO-SF, VV zu 14, 14.2 zu Abs. 2: Bildungsgänge in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I sind 1. die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium) 2. der Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen, 3. der Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung.

17 Förderschwerpunkte und Bildungsgänge Förderschwerpunkt Bildungsgänge LE (Lernen) Lernen ES (Emotionale und soziale Entwicklung) allg. Schule; Lernen SB Sek I (Sprache) allg. Schule; Lernen KM (Körperlich-motorische Entwicklung) allg. Schule; Lernen; Geistige Entwicklung GG (Geistige Entwicklung) Geistige Entwicklung HK (Hören und Kommunikation) SE (Sehen) allg. Schule; Lernen; Geistige Entwicklung allg. Schule; Lernen; Geistige Entwicklung

18 Bildungsgänge und Abschlüsse Bildungsgänge Allgemeine Schule Abschlüsse Alle Abschlüsse der allg. Schule Lernen - Ende der Vollzeitschulpflicht: Abgangszeugnis - Nach Klasse 10: Abschluss des Bildungsgangs Lernen - Besonderer Bildungsgang: nach Klasse 10 Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Geistige Entwicklung Abschluss des Bildungsgangs Geistige Entwicklung

19 AO-SF Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung

20

21 So erreichen Sie die Inklusionskoordination: Tel. 0221/ Tel. 0221/ B. Steuer/ M.Blatzheim

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de

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