öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Schulausschuss Kenntnisnahme Ausschuss für Arbeit, Soziales
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- Bastian Georg Bretz
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1 Der Oberbürgermeister III/40 Smitowicz, 6199 Mitteilungsvorlage öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Schulausschuss Kenntnisnahme Ausschuss für Arbeit, Soziales Kenntnisnahme und Gesundheit Beirat für Menschen mit Kenntnisnahme Behinderungen Bezirksvertretung Mitte Kenntnisnahme Bezirksvertretung Rheinhausen Kenntnisnahme Bezirksvertretung Kenntnisnahme Meiderich/Beeck Bezirksvertretung Kenntnisnahme Homberg/Ruhrort/Baerl Bezirksvertretung Walsum Kenntnisnahme Bezirksvertretung Süd Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hamborn Kenntnisnahme Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme Betreff Schulische Inklusion in der Stadt Duisburg - Ist-Stand und Entwicklung Inhalt der Mitteilung Seit dem Schuljahr 2014/15 gilt das 9. Schulrechtsänderungsgesetz. Es benennt die Regelschule als allgemeinen Ort von inklusiver Beschulung. Die folgende Vorlage stellt den aktuellen Stand an Schülerinnen und Schülern im Gemeinsamen Lernen für das Schuljahr 2015/16 dar und vergleicht ihn mit dem vorausgegangenen Schuljahr 2014/15. Für das kommende Schuljahr 2016/17 wird der aktuelle Stand der Übergangszahlen in das Gemeinsame Lernen vorgestellt, um aufzuzeigen, wie sich die Schülerzahlen im Gemeinsamen Lernen tendenziell weiter entwickeln werden. In den nachfolgenden Schuljahren werden diese Zahlen jeweils in einer Mitteilungsvorlage im Herbst fortgeschrieben, um eine Historie und Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen in der Stadt Duisburg zu erhalten. Des Weiteren informiert diese Vorlage über den aktuellen Stand der schulbezogenen inklusiven Arbeits- und Konzeptgruppen des Amtes für Schulische Bildung und die Arbeit der kommunalen Inklusionskoordination.
2 Seite 2 1 Schülerzahlentwicklung im Gemeinsamen Lernen und an Förderschulen a. Entwicklung der Schülerzahlen im Gemeinsamen Lernen an Duisburger Grundschulen Förderschwerpunkt Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/16 Lern- und Entwicklungsstörung Körperlich-motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Hören und Kommunikation 8 9 Sehen 1 1 Gesamt Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen (GL) an Grundschulen hat im Vergleich zum ersten Jahr nach Einführung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes 2014/15 leicht zugenommen. Wurden im Schuljahr 2014/ Schülerinnen und Schüler im GL beschult, sind es im aktuellen Schuljahr 433. Dies entspricht einer Steigerung von 6%. b. Entwicklung der Schülerzahlen im Gemeinsamen Lernen an Duisburger Schulen der Sekundarstufe I Schuljahr 14/15 LE 1 ES SQ LES GG KM SE HK Gesamt Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium Sekundarschule Gesamt Schuljahr 15/16 LE ES SQ LES GG KM SE HK Gesamt Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium Sekundarschule Gesamt Abkürzungen der Förderschwerpunkte: LE = Lernen, ES = Emotionale und soziale Entwicklung, SQ = Sprache, LES = Lern- Entwicklungsstörungen (LE, ES und SQ zusammengefasst), GG = Geistige Behinderung, KM = Körperlich- motorische Entwicklung, SE = Sehen, HK = Hören und Kommunikation
3 Seite 3 Auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen an Schulen der Sekundarstufe I hat im aktuellen Schuljahr im Vergleich zum Schuljahr 2014/15 von 583 auf 609 leicht zugenommen. Die Steigerung von 4% ist auf den ersten Blick nicht gravierend. Angesichts der Zunahme an Emotionalem und sozialem Entwicklungsbedarf sind die steigenden Fallzahlen jedoch auffällig. Die Steigerung von 190 auf 232 Schülerinnen und Schüler mit genanntem Förderbedarf entspricht einer prozentualen Zunahme von 18%. c. Übergang Grundschule in das Gemeinsame Lernen der Sekundarstufe I Schuljahr 14/15 LE ES SQ LES GG KM SE HK Gesamt Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium Sekundarschule Gesamt Schuljahr 15/16 LE ES SQ LES GG KM SE HK Gesamt Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium Sekundarschule Gesamt Stand April 2016 Schuljahr 16/17 LE ES SQ LES GG KM SE HK Gesamt Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium Sekundarschule Gesamt Die dargestellte Gesamtbetrachtung der Sekundarstufe I bestätigt den Trend der Übergangszahlen. Hier liegt die prozentuale Steigerung im aktuellen Schuljahr bei 8% (103 in Sj. 14/15; 112 in Sj. 15/16). Im kommenden Schuljahr wird es voraussichtlich eine erneute Steigerung um 30% geben. Insgesamt wird sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die den Übergang von der Grundschule in eine allgemeinbildende Schule der Sekundarstufe I vollzogen haben, in 2 Schuljahren um 36% gesteigert haben. Hier ist der Anstieg der GL-Zahlen in den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache am Auffälligsten. In den genannten Schwerpunkten haben sich die
4 Seite 4 Zahlen der Schülerinnen und Schüler zwischen den Schuljahren 2014/15 und 2016/17 mehr als verdoppelt. d. Übergang Grundschule in die Sekundarstufe I einer Förderschule Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17* *(Stand April 2016) Die Übergangszahlen von der Grundschule in die Sekundarstufe I einer Förderschule bleiben bei geringer Fallzahl annährend unverändert. Im Schuljahr 2014/15 wechselten 14 Schülerinnen und Schüler von einer Grund- auf eine Förderschule, im Schuljahr 2015/16 waren es 12 und im Schuljahr 2016/17 werden es voraussichtlich 15 Schülerinnen und Schüler sein. e. Schülerzahlen der Duisburger Förderschulen Förderschwerpunkt Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/16 Lern- und Entwicklungsstörung Körperlich-motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Sehen Gesamt Die Schülerzahlen der Duisburger Förderschulen bleiben in den Förderschwerpunkten Körperlich- motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung und Sehen nahezu unverändert. Lediglich die Förderschwerpunkte der Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache) sind im aktuellen Schuljahr mit 4% leicht rückläufig. f. AOSF-Anträge der Schulanfänger Die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) regelt das Verfahren, in dem festgestellt wird, ob eine Schülerin bzw. ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung hinreichend im Unterricht gefördert werden kann. Schuljahr 2014/15 Schulanfänger LE ES SQ GE KM HK SE AOSF-Anträge GL Förderschule Kein Förderbedarf Anträge für das Schuljahr 2014/15: 502 (Schulanfänger, Kl. 1-4)
5 Seite 5 Schuljahr 2015/16 Schulanfänger LE ES SQ GE KM HK SE AOSF-Anträge GL Förderschule Kein Förderbedarf Anträge für das Schuljahr 2015/16: 532 (Schulanfänger, Kl. 1-4) Schuljahr 2016/17 Schulanfänger LE ES SQ GE KM HK SE AOSF-Anträge GL Förderschule Kein Förderbedarf Noch nicht entschieden Anträge für das Schuljahr 2016/17: 560 (Schulanfänger, Kl. 1-4) In den dargestellten Tabellen werden die AOSF-Anträge der jeweiligen Schulanfänger dargestellt. Diese stellt nur einen Anteil der tatsächlich laufenden AO-SF-Anträge im Bereich der Grundschule dar. Der Großteil der Verfahren wird während des Grundschulbesuches zwischen Klasse 1 und 3 eingeleitet. Die Gesamtzahl der Anträge im jeweiligen Schuljahr wird unter der Tabelle genannt. Es ist festzustellen, dass die Anträge der Schulanfänger nur leicht voneinander abweichen. Es ist eine Steigerung der Anträge im Emotionalen und sozialen Entwicklungsbereich zu erkennen, der den bereits dargestellten Trend bestätigt. Auffallend hoch sind die Antragszahlen im Förderschwerpunkt Sprache, der mit großem Abstand gegenüber den anderen Schwerpunkten heraussticht. In Betrachtung der Gesamtanträge AO-SF (Schulanfänger und Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1-4) ist eine Steigerung der Fallzahlen zwischen den Schuljahren 2014/15 und 2016/17 festzustellen, die bei 10 % liegt. 2 Neue Gremienstruktur der Schulentwicklungsplanung Im Februar 2016 erfolgte eine Neuausrichtung der Gremienstruktur, die sich mit schulbezogenen Entwicklungsprozessen befasst. Die Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung wurde gegründet. Sie verfolgt das Ziel, die Duisburger Schullandschaft unter ihren regionalen Besonderheiten zu betrachten und weiterzuentwickeln. Neben weiteren schulbezogenen Themen befasst sie sich primär mit
6 Seite 6 Fragestellungen zur schulischen Inklusion. Die bis dato mit den beiden Themenkomplexen Zuwanderung und Inklusion beauftragten Initiativkreise wurden aufgelöst und in die Struktur der Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung als neues Entscheidungsgremium überführt. Durch diese strukturelle Neuausrichtung der Gremienstruktur wird gewährleistet, dass offene inklusionsrelevante Fragestellungen bearbeitet und die damit verbundenen Umsetzungsmaßnahmen direkt in die weitere Schulentwicklungsplanung der Stadt Duisburg einfließen können. Zusammengesetzt ist die Steuerungsgruppe aus Vertretern der Bezirksregierung Düsseldorf, der oberen sowie der unteren Schulaufsicht, Vertretern des Schulträgers sowie der Schulen selbst. Eine Aufgabe der Steuerungsgruppe besteht darin, sich der offenen Handlungsempfehlungen aus dem inklusiven Schulentwicklungsplan des Jahres 2014 anzunehmen, die im Rahmen der Regionalen Planungsforen mit allen Schulen entstanden sind. Hierfür werden Schwerpunkthemen definiert, die nach Priorität sukzessive abgearbeitet werden. 3 Kommunale Inklusionskoordination Nachdem zum Ende des Jahres 2015 die Kommunalen InklusionskoordinatorInnen durch ein ämterübergreifendes Jobshadowing die inklusionsspezifischen Abläufe der verschiedenen Institutionen der Stadt Duisburg durchlaufen haben, wurden Anfang 2016 zunächst die beobachteten Prozessabläufe reflektiert, um eine zukünftige Arbeitsstruktur der Inklusionskoordination zu erarbeiten. Es hat sich gezeigt, dass zunächst eine kombinierte Zusammenarbeit der drei InklusionskoordinatorInnen in Kooperation mit einer vorhandenen Verwaltungsstelle nötig ist, um das weite Feld von schulischer Inklusion in der Stadt Duisburg erfolgreich zu bearbeiten. Die vorhandenen Expertisen der einzelnen Koordinatoren werden hierbei für den Aufbau verschiedener Inklusionsprozesse eingesetzt. Aufgrund vorheriger Tätigkeiten haben sich Schwerpunktbereiche herausgebildet, die zentral aus dem Amt für schulische Bildung bearbeitet werden. Es wurde ein regionalisiertes Verfahren entwickelt, das sich an den Bedarfen der Nutzer orientiert. In dem genannten Verfahren wird in einem ersten Schritt der jeweilige Fall besprochen und das Anliegen eruiert. Je nach Themenschwerpunkt koordinieren und begleiten die InklusionskoordinatorInnen eine passgenaue Hilfe des Falles am Schulstandort. Die Begleitung erfolgt durch eine Geh-Struktur. Dies bedeutet, dass die Koordinatoren in den jeweiligen Regionen persönlich vor Ort beraten und als Netzwerker fungieren. Im Falle einer Überschneidung von Themenbereichen werden Beratungsteams gebildet. Bisher haben sich folgende Schwerpunktbereiche herausgebildet: Netzwerk- und Gremienarbeit Steuerungsgruppe Inklusionskoordination Das Jobshadowing hat gezeigt, dass der Aufbau einer ämterübergreifenden Netzwerkstruktur erforderlich ist. So ist aus den hier gewonnenen Erkenntnissen unter
7 Seite 7 anderem die AG Verfahren entstanden, in der alle städtischen Akteure beteiligt sind, die mit dem Thema Eingliederungshilfen bzw. Integrationshilfen befasst sind. Ziel der Steuerungsgruppe Inklusionskoordination ist eine Optimierung der ämterübergreifenden Zusammenarbeit am Kind. Die Moderation, Vor- und Aufbereitungen der jeweiligen Sitzungen erfolgt durch die InklusionskoordinatorInnen. Die hier erarbeiteten Ergebnisse helfen bei der direkten Beratungstätigkeit an Schulen. Schulentwicklungsplanung Die neue Gremienstruktur der Schulentwicklungsplanung wird von Seiten der Inklusionskoordination eng begleitet. So wird sichergestellt, dass in allen schulisch relevanten Fragestellungen das Thema Inklusion von Seiten des Schulträgers vertreten ist. Zuwanderung und erweiterter Inklusionsbegriff Die stetige Zuwanderung von Flüchtlingen und von Menschen aus Südosteuropa stellen das Schulsystem vor große Herausforderungen. Es zeigt sich, dass Inklusion nicht allein für Schülerinnen und Schüler mit festgelegten sonderpädagogischen Förderbedarfen und Handicaps nötig ist. Kinder und Jugendliche aus Flüchtlings- und Zuwandererfamilien sind oft traumatisiert und/oder haben keine mit dem hiesigen System vergleichbare Schulbildung erfahren. Hier sind Förderbedarfe vorhanden, die häufig aufgrund von Sprachbarrieren nicht festgestellt werden können. Diese zu erbringende Inklusionsleistung ist additiv mit der ohnehin zu leistenden Integrationsleistung. Die kommunale Inklusionskoordination nimmt sich des genannten erweiterten Inklusionsbegriffes an, indem sie in zahlreichen Arbeitskreisen und Projektgruppen vertreten ist und Integrationskonzepte mit entwickelt. Konzepte zur sonderpädagogischen Förderung Die wachsende Zahl an Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen lässt die Notwendigkeit tragfähiger Handlungskonzepte zu einzelnen Förderschwerpunkten erkennen. Die Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung definiert hierbei die Priorität der jeweiligen Handlungsbedarfe. In einem ersten Schritt wurde eine Konzeptgruppe gegründet, die sich mit dem Förderbedarf der Emotionalen und sozialen Entwicklung befasst. In einem multiprofessionellen Team werden Handlungsempfehlungen und Prozessabläufe erarbeitet, die den Schulen eine direkte Hilfe bieten sollen, wenn konkreter Handlungsbedarf bei einer Schülerin bzw. einem Schüler besteht. Die hier erarbeiteten Ergebnisse werden von den InklusionskoordinatorInnen in ihrer Beratungsarbeit an Schulen genutzt. Ergänzend zeigt sich ein akuter Bedarf im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Ein erhöhtes Aufkommen an Einzelfällen zeigt die Notwendigkeit, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Einzelfälle sowie interne und externe Koordination Es hat sich gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen eine individuelle Beratung und Unterstützung benötigen. Aufgrund der Vielschichtigkeit der einzelnen Beeinträchtigungen sind in der Regel Einzelfallentscheidungen notwendig, die auch die jeweiligen Voraussetzungen der einzelnen Schulstandorte berücksichtigen. Für die Umsetzung einer gleichberechtigten Teilhabe an Bildung sind zahlreiche Akteure
8 Seite 8 einzubeziehen. Hierbei sind sowohl pädagogische als auch bauliche bzw. sächliche Unterstützungen abzustimmen. Die kommunale Inklusionskoordination übernimmt hierbei eine Schlüsselrolle, indem sie die jeweils notwendige Verknüpfung zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Schulleitungen, Lehrer, Schulamt bzw. Schulaufsicht, Immobilienmanagement und dem Amt für schulische Bildung herstellt. Inklusionsstatistik und jährliche Berichterstattung Um zukünftige Bedarfe schnell erkennen zu können, ist die Führung einer Inklusionsstatistik notwendig. Anhand erhobener und bearbeiteter Fallzahlen können Trends ausgemacht und Handlungsbedarfe aufgezeigt werden. Die Erstellung einer Inklusionsstatistik wird bei den kommunalen InklusionskoordinatorInnen angesiedelt. In einem jährlichen Bericht wird der Schulausschuss über die Entwicklung der Inklusionszahlen und den Sachstand der Arbeit der InklusionskoordinatorInnen informiert. 4 Zusammenfassung Die in Kapitel 1 dargestellten Zahlen zeigen, dass das Gemeinsame Lernen an Duisburger Schulen wächst. Die Steigerung der Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf der Emotionalen und sozialen Entwicklung lässt einen klaren Handlungsbedarf erkennen. Um diesen Schwerpunkt zu bearbeiten, wurde sowohl die Konzeptgruppe für Emotionale und soziale Entwicklung als auch die AG Verfahren gegründet. In weiteren Schritten werden auch die anderen Förderschwerpunkte konzeptionell bearbeitet. Hier zeigen die dargestellten Zahlen einen anzunehmenden hohen Bedarf an Unterstützung für den Förderschwerpunkt Sprache. Der vermutete Bedarf wird durch die kommunalen InklusionskoordinatorInnen überprüft. Des Weiteren zeigt sich ein hoher Bedarf an Ausstattung, Fallmanagement und vernetzender Struktur. Diese Aufgabe wird in den vorgestellten Schwerpunktbereichen von den InklusionskoordinatorInnen bearbeitet. Durch das regionalisierte Verfahren werden Schulen und handelnde Akteure direkt in den Prozess eingebunden und praxis- und zeitnahe Lösungen erarbeitet.
9 Seite 9 Gender Mainstreaming-Relevanz Ja Die Darlegung der Geschlechterdifferenzierung erfolgt im Kontext der Drucksache, ggf. als Anlage zur Drucksache. (Dabei müssen z.b. Planungskriterien, Verordnungen, Rechtsgrundlagen, Richtlinien etc., die dem Vorschlag zu Grunde liegen, genannt werden. Wird eine auffällige Abweichung zwischen den Geschlechtern deutlich, ist diese hervorzuheben, zu analysieren und es ist darzulegen, wie die geschlechtsspezifischen Unterschiede berücksichtigt wurden.) Nein Die Darlegung der Geschlechterdifferenzierung entfällt aus folgenden Gründen: Die Betrachtungen im Jahresbericht zur Schulentwicklungsplanung erfolgt geschlechterneutral. K R Ü T Z B E R G
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