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1 Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Höhn (DIE LINKE) Bedarf an Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kleine Anfrage - KA 6/8425 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Vorbemerkung: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird auf die Daten im Haushaltsplan 2014 zurückgegriffen. Für die Berechnung der Stellen im Haushaltsplan wurden die bisherigen Berechnungsparameter herangezogen, die einer notwendigen Anpassung im Hinblick auf die Umsetzung des Konzeptes zum künftigen Einsatz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Schulen Sachsen-Anhalts (PM-Konzept) bedürfen. Mit dieser Anpassung werden auch die Zielstellungen des Personalentwicklungskonzeptes 2011(PEK 2011) realisiert. Im PM-Konzept wurden die Jahre 2013, 2016, 2019 und 2025 betrachtet. Die Kleine Anfrage bezieht sich auf das Jahr Gegenwärtig gibt es noch Unterschiede zwischen dem rechnerisch ermittelten Bedarf in Stellen und dem tatsächlichen Personalbestand an einer Schule. Ursächlich für diese Differenz sind a) das individuelle Arbeitsvermögen der Beschäftigten (das bis durch tarifliche Vereinbarungen fixiert ist), b) sich ergebende rechnerische Reststunden (sowohl auf der Bedarfsseite als auch im Arbeitsvermögen des Personalbestandes). Diese Stunden haben zur Folge, dass auf der Bedarfsseite entweder der Einsatz einer weiteren Person nicht mehr gerechtfertigt ist oder im Personalbestand ein Einsatz der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (PM) an einer weiteren Schule nicht möglich ist, weil das Arbeitsvermögen zeitgleich benötigt wird, (Ausgegeben am )

2 2 c) Schutzfunktionen zahlreicher Beschäftigter (z. B. Personalratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte). Unter Umständen kann personalwirtschaftlich kein ausgleichender Einsatz konzipiert werden, weil das dafür unabdingbare Einverständnis nicht vorliegt bzw. nicht erteilt wird. Insgesamt beschreibt das Konzept zum gegenwärtigen und künftigen Einsatz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt einen Anpassungsprozess, der diese Situation in personalwirtschaftlicher Sicht berücksichtigt und darauf ausgerichtet ist, einen Ausgleich dieser Unterschiede anzustreben und zu erzielen und daher auch mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Er umfasst auch die Notwendigkeit, die bisherigen Parameter zu geeigneter Zeit (voraussichtlich 2016) zu evaluieren und unter geeigneten schulorganisatorischen Aspekten sowie unter Beachtung der Vorgaben des PEK 2011 anzupassen. Die Kriterien für den Einsatz pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Hintergrund der gegenwärtig genutzten Bedarfsparameter bilden, ergeben sich aus der Schulform, dem mit der Schulform verbundenen Bildungs- und Erziehungsauftrag und aus den aktuellen bildungspolitischen Schwerpunktsetzungen wie z. B. Individualisierung des Lernens, Entwicklung inklusiver Bildungsangebote, Verhindern von Lernversagen, Sicherung und Gestaltung des ganztägigen Lernens, Sicherung der Fürsorge und Unterstützung bei differenzierter physisch-psychischer Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler. Frage 1: 2014/ 2015 Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Grundlage von 4 Abs. 2 Satz 4 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) einzusetzen? Sollte für alle Schulen ein einheitlicher Berechnungsschlüssel gelten, wie lautet er? Wenn der Einsatz nicht nach einheitlichen Kriterien erfolgen soll, auf welcher Grundlage erfolgt dann die Stellenzuweisung? Welcher ergibt sich nach diesen Grundsätzen für das Schuljahr 2014/2015? Der Berechnungsschlüssel für den Einsatz der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen orientiert sich auf die Schülerinnen und Schüler der Schuleingangsphase, da hier der Schwerpunkt der Unterstützung des individuellen Lernens liegt. Für das Schuljahr 2014/15 ergibt sich rechnerisch folgender : Einsatz von PM in der Grundschule im Schuljahr 2014/15 Berechnungsschlüssel Rechtsgrundlage/Arbeitsgrundlage SEP/20* (wenn SEP < 40) + 15 (wenn SEP >= 40) 4 Abs. 2 Satz 4 SchulG LSA n.v. Erlass des MK für das LSchA zur Sicherstellung der personellen Unterstützung für den Aufgabenbereich 473 Erläuterung des Berechnungsschlüssels: - SEP = Schülerzahl der Schuleingangsphase

3 bzw. 15 sind Arbeitszeiten, die im Rahmen der verlässlichen Öffnungszeit für Schülerinnen und Schüler der SEP ergänzend pädagogisch über die eigentlichen Unterrichtsangebote hinaus auszugestalten sind. Frage 2: 2014/2015 Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gestaltung von Ganztagsangeboten an Schulen einzusetzen? Sollte für alle Ganztagsschulen/Ganztagsangebote ein einheitlicher Berechnungsschlüssel gelten, wie lautet er? Wenn der Einsatz nicht nach einheitlichen Kriterien erfolgen soll, auf welcher Grundlage erfolgt dann die Stellenzuweisung? Welcher ergibt sich nach diesen Grundsätzen für das Schuljahr 2014/2015? Der Berechnungsschlüssel für den Einsatz der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gestaltung von Ganztagsangeboten für das Schuljahr 2014/15 sowie der ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Einsatz von PM im Ganztag im Schuljahr 2014/15 Schulform Grundschule n.v. Erlass des MK für das LSchA zur Sicherstellung der personellen Unterstützung für den Aufgabenbereich; Berechnungsschlüssel SEP/20* (wenn SEP <40) + 15 (wenn SEP >=40) + GT-Zuschlag abgerundet (S/120) *35 Rechtsgrundlage/Arbeitsgrund-lage 12 SchulG LSA 16 Sekundarschule Gemeinschaftsschule RdErl. des MK vom Hinweise zur 107 S/120*35 Arbeit in der Ganztags- Gesamtschule S/150*35 grundschule (n.v.); RdErl. 22 Gymnasium S/150*35 44 des MK vom Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule der Schulformen Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium" (SVBl. LSA S. 113), geändert durch RdErl. vom (SVBl. LSA S. 110) Summe 189 Erläuterung zu den Berechnungsschlüsseln: - SEP = Schülerzahl der Schuleingangsphase - in der Grundschule wird der grundlegende Berechnungsschlüssel nur ergänzt

4 4 Frage 3: 2014/2015 Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen einzusetzen? Sollten für die einzelnen Förderschwerpunkte je einheitliche Berechnungsschlüssel gelten, wie lauten sie? Wenn der Einsatz nicht nach einheitlichen Kriterien erfolgen soll, auf welcher Grundlage erfolgt dann die Stellenzuweisung? Welcher ergibt sich nach diesen Grundsätzen für das Schuljahr 2014/2015? Der Berechnungsschlüssel für den Einsatz der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen für das Schuljahr 2014/15 sowie der ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Der Berechnungsschlüssel unterscheidet sich in den einzelnen Förderschulformen, da der Zuwendungsbedarf sich durch die Art, den Umfang und die Schwere der physisch-psychischen Behinderung der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf den grundsätzlichen Bildungsauftrag unterscheidet. Einsatz von PM in Förderschulen im Schuljahr 2014/15 Förderschule für Berechnungsschlüssel Rechtsgrundlage/Arbeitsgrundlage Lernbehinderte S/11*10 8 Abs. 1 Satz 4 SchulG 194 Geistigbehinderte S/7*36 LSA 403 mit Ausgleichsklassen S/9* Hörgeschädigte S/7*32 Verordnung über die Förderung von Schülerinnen Sehbehinderte S/7*32 und Schüler mit sonderpädagogischem Bildungs-, Körperbehinderte S/7*24 Sprachentwicklung S/10*13 Beratungs- und Unterstützungsbedarf (GVBl. LSA Körperbehinderte S/7*32 und Sehgeschädigte Nr. 23/2013, S. 414 ff) n.v. Erlass des MK für das LSchA zur Sicherstellung der personellen Unterstützung für den Aufgabenbereich Organisationserlasse für die Förderschulen (Veröffentlichung vorbereitet SVBl. August 2014) Summe S = Schülerzahl der Förderschulform

5 5 Frage 4: 2014/2015 Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gemeinsamen Unterricht einzusetzen? Sollten für die einzelnen Förderschwerpunkte je einheitliche Berechnungsschlüssel gelten, wie lauten sie? Wenn der Einsatz nicht nach einheitlichen Kriterien erfolgen soll, auf welcher Grundlage erfolgt dann die Stellenzuweisung? Welcher ergibt sich nach diesen Grundsätzen für das Schuljahr 2014/2015? Der Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht wird im Schuljahr 2014/15 über Förderschullehrkräfte abgedeckt. Frage 5: 2014/2015 Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für weitere Aufgaben (neben den in den Fragen 1. bis 4. erwähnten Einsatzfeldern) einzusetzen? Welche Aufgaben sind das konkret? Sollten für diese Aufgaben je einheitliche Berechnungsschlüssel gelten, wie lauten sie? Wenn der Einsatz nicht nach einheitlichen Kriterien erfolgen soll, auf welcher Grundlage erfolgt dann die Stellenzuweisung? Welcher ergibt sich nach diesen Grundsätzen für das Schuljahr 2014/2015? Die Landesregierung wird im Schuljahr 2014/15 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in folgenden weiteren Einsatzfeldern einsetzen: Schulvorbereitende Angebote an Förderschulen, therapeutische Aufgaben und Betreuung sowie in Schülerwohnheimen. Berechnungsschlüssel und sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. a) Einsatz PM und BK an Förderschulen in den schulvorbereitenden Angeboten im Schuljahr 2014/15 Förderschule Berechnungsschlüssel für PM BK Hörgeschädigte VS/4*50 (VS/2)/4*10 8 Abs. 1 Satz 4 SchulG LSA Rechtsgrundlage/ Arbeitsgrundlage PM BK 17 2 Verordnung über die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf (GVBl. LSA Nr. 23/2013; S. 414 ff) n.v. Erlass des MK für das LSchA zur Sicherstellung der personellen Unterstützung für den Aufgabenbereich Summe 17 2

6 6 - VS = Schülerzahl in den schulvorbereitenden Angeboten der Förderschulform b) Einsatz, PM-t und BK an Förderschulen im Schuljahr 2014/15 Förderschule für Geistigbehinderte Körperbehinderte Hörgeschädigte Sehbehinderte Berechnungsschlüssel Rechtsgrundlage/ Arbeitsgrundlage PM-t B K PM-t BK PF/4*10 PF/4*10 8 Abs. 1 Satz 4 SchulG LSA PF/4*10 PF/4* Verordnung über die PF/4*10 PF/4*10 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi- PF/4*10 PF/4*10 schem Bildungs-, Beratungs- 8 8 und Unterstüt- zungsbedarf (GVBl. LSA N4. 23/2013, S. 414 ff) n.v. Erlass des MK für das LSchA zur Sicherstellung der personellen Unterstützung für den Aufgabenbereich Organisationserlasse für die Förderschulen Summe PF = Schülerzahl mit einer von den Pflegekassen bestätigten Pflegestufe der Förderschulform

7 7 c) Einsatz PM und BK an Förderschulen im Schülerwohnheim an Förderschulen im Schuljahr 2014/15 Förderschule für Berechnungsschlüssel PM BK Hörgeschädigte Körperbehinderte und Sehgeschädigte WH/7* (WH/2)/4 *12 Rechtsgrundlage 8 Abs. 1 Satz 4 SchulG LSA Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungsund Unterstützungsbedarf PM BK Summe WH = Schülerzahl im Schülerwohnheim der Förderschulform

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