Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft; Vorläufige Schülerkostensätze im Schuljahr 2012/2013. RdErl. des MK vom 12.6.
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- Gretel Hofmann
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1 Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft; Vorläufige Schülerkostensätze im Schuljahr 2012/2013 RdErl. des MK vom Nachfolgend werden in a) der Anlage 1 die vorläufigen Schülerkostensätze (Jahresbeträge) für allgemein bildende und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft gemäß 10 Abs. 5 der Ersatzschulverordnung (ESch-VO) vom (GVBl. LSA S. 463), b) der Anlage 2 die Stundenpauschale gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 520, 2008 S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 52, 53), c) der Anlage 3 die Klassenfrequenz der öffentlichen Schulen gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SchulG LSA und d) der Anlage 4 das voraussichtliche Jahresentgelt gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 und Abs. 4 SchulG LSA veröffentlicht. 2. Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem RdErl. gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 3. Dieser RdErl. tritt am in Kraft.
2 Anlage 1 (zu Nummer 1 Buchst. a) 1. Allgemein bildende Schulen Schülerkostensatz* in Schulform Euro Grundschule / Waldorfschule (Schuljahrgänge 1 bis 4) 3 665,71 Zusatz für unterrichtsergänzende und -unterstützende Maßnahmen während der verlässlichen Öffnungszeit* 423,57 * Betrag setzt den Nachweis gemäß 10 Abs. 4 ESch-VO voraus Zuschuss für präventive sonderpädagogische Förderung in der Schuleingangsphase der Grundschule durch Sonderpädagogen* (Nr. 1.4 des RdErl. des MK über die Unterrichtsorganisation an den Grundschulen 240,33 vom , SVBl. LSA S. 166) * Betrag setzt den Nachweis des Einsatzes von Sonderpädagogen voraus Sekundarschule 5 469,61 Waldorfschule a) Schuljahrgänge 5 bis ,15 b) Schuljahrgang ,01 Gymnasium a) Schuljahrgänge 5 bis ,40 b) Schuljahrgänge 11 bis ,40 Integrierte Gesamtschule a) Schuljahrgänge 5 bis ,73 b) Schuljahrgang ,46 c) Schuljahrgänge 12 bis ,56 Schülerkostensatz für Schüler im gemeinsamen Unterricht a) Grundschule / Waldorfschule (Schuljahrgänge 1 bis 4) Förderschwerpunkt Lernen 8 250,03 übrige Förderschwerpunkte 9 006,44 b) Sekundarschule Förderschwerpunkt Lernen ,93 übrige Förderschwerpunkte ,34 c) Gymnasium aa) Schuljahrgänge 5 bis 10 alle Förderschwerpunkte (ohne Lernen) 9 879,13 bb) Schuljahrgänge 11 bis 12 alle Förderschwerpunkte (ohne Lernen) ,13 d) Integrierte Gesamtschule aa) Schuljahrgänge 5 bis 10 Förderschwerpunkt Lernen 9 403,05 übrige Förderschwerpunkte ,46 bb) Schuljahrgang 11 alle Förderschwerpunkte (ohne Lernen) 9 635,19 cc) Schuljahrgänge 12 bis 13 alle Förderschwerpunkte (ohne Lernen) ,29 Förderschulen
3 a) Schule für Geistigbehinderte ,29 b) Schule mit Ausgleichsklassen ,95 aa) Förderschwerpunkt sprachliche Entwicklung ,09 bb) Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung ,69 2. Berufsbildende Schulen Schülerkostensatz* in Schulform: Fachschule Euro Betriebswirtschaft 2J/V 4 499,44 Betriebswirtschaft 4J/T 2 686,37 Heilerziehungspflege 2J/V 4 749,62 Heilerziehungspflege 4J/T 2 854,80 Heilpädagogik 1 1/2J/V 4 214,12 Heilpädagogik 2 1/2J/T 3 024,99 Hotel- und Gaststättengewerbe 2J/V 4 630,99 Hotel- und Gaststättengewerbe 4J/T 2 779,31 Logistik 2J/V 4 499,44 Logistik 4J/T 2 686,37 Motopädie 1J/V 4 483,43 Motopädie 2J/T 2 676,83 Sozialpädagogik 2J/V 4 915,57 Sozialpädagogik 3J/T 3 939,10 Sozialpädagogik 3J/integrative Form 3 824,40 Sozialpädagogik 1J/Pr 1 412,03 Technik/ alle Fachrichtungen 2J/V 4 499,44 Technik/ alle Fachrichtungen 4J/T 2 686,37 Schülerkostensatz* in Schulform: Berufsfachschule Euro Altenpflegehilfe 1J/V 3 135,59 Altenpflegehilfe 2J/T 1 567,83 Altenpflege 3J/V 2 815,40 Altenpflege 3 1/2J/T 2 070,69 Altenpflege 4J/T 1 811,81 Altenpflege 4 1/2J/T 1 610,55 Biologisch-technische Assistenz 2J/V 4 685,66 Chemisch-technische Assistenz 2J/V 4 547,68 Diätassistenz 3J/V 3 823,06 Ergotherapie 3J/V 3 434,40 Gastronomie 1J/V 7 601,57 Gestaltungstechnische Assistenz 2J/V a) Grafik/ Design 4 626,54 b) Medien/ Kommunikation 4 626,54
4 c) Mode/ Design 4 567,39 Gymnastik 3J/V 4 611,62 Heilerziehungshilfe 1J/V 3 194,93 Heilerziehungshilfe 2J/T 1 597,53 Kinderpflege 2J/V 4 670,09 Kosmetik 2J/V 3 892,87 Logopädie 3J/V 3 191,51 Masseur und medizinischer Bademeister 2J/V 3 997,51 Medientechnische Assistenz 2J/V 4 626,54 Medizinische Dokumentationsassistenz 2J/V 3 698,94 Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik 3J/V 3 626,26 Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz 3J/V 4 415,19 Pharmazeutisch-technische Assistenz 2 1/2J/V 4 369,62 Physiotherapie 3J/V 3 597,96 Physiotherapie 2 J/verkürzt 2 548,52 Physiotherapie 1,5 J/verkürzt 3 398,53 Sozialassistenz 2J/V 3 802,19 Sozialpflege 1J/V 5 191,61 Sozialpflege 2J/V (Pflegevorschule) 4 940,17 Technische Assistenz für Informatik 2J/V 5 193,84 Touristikassistenz 2J/V 4 539,22 Umweltschutztechnische Assistenz 2J/V 4 515,24 Wirtschaftsassistenz / Informationsverarbeitung 2J/V 4 856,20 Wirtschaftsassistenz / Fremdsprachen und Korrespondenz. 2J/V 4 698,49 Wirtschaftsassistenz / Bürowirtschaft 2J/V 4 639,36 Schulform Fachoberschule (alle Fachrichtungen) 3 175,56 Schulform Berufsschule 2 157,21 V = Vollzeitausbildung 1J = einjährig T = Teilzeitausbildung 1 1/2J = eineinhalbjährig Pr = Praktikum 2J = zweijährig 2 1/2J = zweieinhalbjährig 3J = dreijährig * Schülerkostensatz gemäß 18a Abs. 3 Nr. 4 Satz 4 SchulG LSA 3. Schulen in freier Trägerschaft, die nach dem den Schulbetrieb aufgenommen haben 3.1. Allgemein bildende Schulen Schülerkostensatz in Schulform Euro Grundschule 3 410,12
5 Zusatz für unterrichtsergänzende und -unterstützende Maßnahmen während der verlässlichen Öffnungszeit* 380,15 * Betrag setzt den Nachweis gem. 10 Abs. 4 ESch-VO voraus Zuschuss für präventive sonderpädagogische Förderung in der Schuleingangsphase der Grundschule durch Sonderpädagogen* (Pkt. 1.4 des RdErl. des MK über die Unterrichtsorganisation an den Grundschulen 224,47 vom , SVBl. LSA S. 166) * Betrag setzt den Nachweis des Einsatzes von Sonderpädagogen voraus Sekundarschule 4 952,53 Gymnasium a) Schuljahrgänge 5 bis ,58 b) Schuljahrgänge 11 bis ,05 Integrierte Gesamtschule a) Schuljahrgänge 5 bis ,12 b) Schuljahrgang ,51 c) Schuljahrgänge 12 bis ,71 Schülerkostensatz für Schüler im gemeinsamen Unterricht a) Grundschule Förderschwerpunkt Lernen 7 691,80 übrige Förderschwerpunkte 8 398,28 b) Sekundarschule Förderschwerpunkt Lernen 9 234,21 übrige Förderschwerpunkte 9 940,69 c) Gymnasium aa) Schuljahrgänge 5 bis 10 alle Förderschwerpunkte (ohne Lernen) 9 236,74 bb) Schuljahrgänge 11 bis 12 alle Förderschwerpunkte (ohne Lernen) ,21 d) Integrierte Gesamtschule aa) Schuljahrgänge 5 bis 10 Förderschwerpunkt Lernen 8 781,80 übrige Förderschwerpunkte 9 488,28 bb) Schuljahrgang 11 alle Förderschwerpunkte (ohne Lernen) 8 998,67 cc) Schuljahrgänge 12 bis 13 alle Förderschwerpunkte (ohne Lernen) ,87 Förderschulen a) Schule für Geistigbehinderte ,50 b) Schule mit Ausgleichsklassen , Berufsbildende Schulen Schulform: Fachschule Schülerkostensatz in Euro Betriebswirtschaft 2J/V 4 202,25 Betriebswirtschaft 4J/T 2 508,93 Heilerziehungspflege 2J/V 4 439,41 Heilerziehungspflege 4J/T 2 668,37 Heilpädagogik 1 1/2J/V 3 938,35 Heilpädagogik 2 1/2J/T 2 827,06
6 Hotel- und Gaststättengewerbe 2J/V 4 326,60 Hotel- und Gaststättengewerbe 4J/T 2 596,66 Logistik 2J/V 4 202,25 Logistik 4J/T 2 508,93 Motopädie 1J/V 4 187,64 Motopädie 2J/T 2 500,21 Sozialpädagogik 2J/V 4 591,14 Sozialpädagogik 3J/T 3 679,10 Sozialpädagogik 3J/integrative Form 3 572,88 Sozialpädagogik 1J/Pr 1 321,52 Technik/ alle Fachrichtungen 2J/V 4 202,25 Technik/ alle Fachrichtungen 4J/T 2 508,93 Schulform: Berufsfachschule Schülerkostensatz in Euro Altenpflegehilfe 1J/V 2 931,96 Altenpflegehilfe 2J/T 1 466,02 Altenpflege 3J/V 2 631,48 Altenpflege 3 1/2J/T 1 935,43 Altenpflege 4J/T 1 693,43 Altenpflege 4 1/2J/T 1 505,34 Biologisch-technische Assistenz 2J/V 4 380,25 Chemisch-technische Assistenz 2J/V 4 252,45 Diätassistenz 3J/V 3 575,11 Ergotherapie 3J/V 3 212,93 Gastronomie 1J/V 7 108,22 Gestaltungstechnische Assistenz 2J/V - Grafik/ Design 4 325,48 - Medien/ Kommunikation 4 325,48 - Mode/ Design 4 270,69 Gymnastik 3J/V 4 308,54 Heilerziehungshilfe 1J/V 2 986,91 Heilerziehungshilfe 2J/T 1 493,52 Kinderpflege 2J/V 4 364,22 Kosmetik 2J/V 3 639,27 Logopädie 3J/V 2 985,49 Masseur und medizinischer Bademeister 2J/V 3 739,53 Medientechnische Assistenz 2J/V 4 325,48 Medizinische Dokumentationsassistenz 2J/V 3 457,58 Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik 3J/V 3 388,29 Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz 3J/V 4 124,51 Pharmazeutisch-technische Assistenz 2 1/2J/V 4 086,00 Physiotherapie 3J/V 3 366,36 Physiotherapie 2 J/verkürzt 2 385,85 Physiotherapie 1,5 J/verkürzt 3 181,62 Sozialassistenz 2J/V 3 555,14 Sozialpflege 1J/V 4 852,90 Sozialpflege 2J/V (Pflegevorschule) 4 616,59 Technische Assistenz für Informatik 2J/V 4 850,96
7 Touristikassistenz 2J/V 4 239,59 Umweltschutztechnische Assistenz 2J/V 4 217,93 Wirtschaftsassistenz /Informationsverarbeitung 2J/V 4 535,92 Wirtschaftsassistenz./ Fremdsprachen und Korrespondenz. 2J/V 4 389,85 Wirtschaftsassistenz/ Bürowirtschaft 2J/V 4 335,07 Schulform Fachoberschule (alle Fachrichtungen) 2 965,80 Schulform Berufsschule 2 014,73 V = Vollzeitausbildung 1J = einjährig T = Teilzeitausbildung 1 1/2J = eineinhalbjährig Pr = Praktikum 2J = zweijährig 2 1/2J = zweieinhalbjährig 3J = dreijährig Anlage 2 (zu Nummer 1 Buchst. b) Stundenpauschale 1. Allgemein bildende Schulen Grundschule / Waldorfschule (Schuljahrgänge 1 bis 4) 0,54 Sekundarschule 4,07 Waldorfschule (Schuljahrgänge 5 bis 12) 1,75 Gymnasium a) Schuljahrgänge 5 bis 10 0,75 b) Schuljahrgänge 11 bis 12 0 Integrierte Gesamtschule a) Schuljahrgänge 5 bis 10 5,22 b) Schuljahrgang 11 0,75 c) Schuljahrgänge 12 bis 13 0 Förderschule a) für Geistigbehinderte 0 b) mit Ausgleichsklassen 0 2. Berufsbildende Schulen 1 Berufsfachschule/Fachschule 2 2,39 Berufsschule (Teilzeit) 3 0,75 Fachoberschule (alle Fachrichtungen)/Fachgymnasium Für Bildungsgänge, die im öffentlichen Schulwesen keine Teilungsstunden erhalten, wird die Pauschale mit dem Wert "0" angesetzt. 2 Bildungsgänge mit überwiegend Teilungsstunden in Fachtheorie erhalten die Pauschale als Fachtheoriestunden. Bildungsgänge mit überwiegend Teilungsstunden in Fachpraxis erhalten die Pauschale als Fachpraxisstunden.
8 Die Vollzeitform wird mit 30 Wochenstunden angesetzt. Ansonsten wird die Pauschale anteilig gewährt. 3 Die Pauschale wird als Fachtheoriestunden angesetzt. 4 Es werden keine Teilungsstunden vergeben. Anlage 3 (zu Nummer 1 Buchst. c) Schulform Klassenfrequenz Grundschule 17,9 Schülerinnen und Schüler je pädagogischen Mitarbeiter 86,98 Sekundarschule 20,5 Gymnasium Schuljahrgänge 5 bis 10 23,7 Integrierte Gesamtschule 24,6 Förderschule für Geistigbehinderte 7,0 a) Schülerinnen und Schüler je pädagogischen Mitarbeiter 5,88 b) Schülerinnen und Schüler je Betreuungskraft 33,43 Förderschule mit Ausgleichsklassen 8,4 Schülerinnen und Schüler je pädagogischen Mitarbeiter 13,28 Berufsschule Teilzeit 17,6 Fachoberschule 20,63 Fachschule Teilzeit 18,29 Fachschule Vollzeit 21,84 einjährige Berufsfachschule, die zum beruflichen Abschluss führt 19,9 einjährige Berufsfachschule, die den Realschulabschluss voraussetzt 19,5 einjährige Berufsfachschule, die den Hauptschulabschluss ermöglicht 12,8 zweijährige Berufsfachschule, die zum Realschulabschluss führt 21,13
9 Berufsfachschule für nichtärztliche Heilberufe Vollzeit 21,28 Berufsfachschule für nichtärztliche Heilberufe Teilzeit 24,8 zwei- und mehrjährige Berufsfachschule, die zum beruflichen Abschluss führt 19,97 Anlage 4 (zu Nummer 1 Buchst. d) Entgeltgruppe Stufe Jahresentgelt in Euro , , , , , ,33 13 ok ,46
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