RdErl. des MK vom /82170
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1 Lehrpläne, Rahmenrichtlinien, Rahmenlehrpläne, Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung sowie Richtlinien, Grundsätze und Anregungen für den Unterricht an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen ab dem Schuljahr 2013/2014 RdErl. des MK vom /82170 Bezug: RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S. 141) 1. Allgemeines 1.1 Für die öffentlichen Schulen des allgemein bildenden Schulwesens gelten die in den Anlagen 1 bis 6 und für die öffentlichen Schulen des berufsbildenden Schulwesens die in den Anlagen 8 bis 14 erfassten Lehrpläne, Rahmenrichtlinien (RRL), Rahmenlehrpläne und Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA). Die in den Anlagen 7 und 15 aufgeführten Handreichungen Richtlinien, Grundsätze und Anregungen (RGA) haben empfehlenden Charakter. Die Unterrichtsgrundlagen weisen Ziele oder Qualifikationen, Inhalte, Kompetenzerwartungen, Verfahren und Hinweise zur Organisation des Unterrichts aus. Die Prüfungsgrundlagen enthalten Anforderungsbereiche und Verfahren für die Abiturprüfung. 1.2 Die Lehrpläne, Rahmenrichtlinien und Rahmenlehrpläne bilden die verbindlichen Grundlagen, nach denen die Lehrkräfte ihren Unterricht in pädagogischer Verantwortung planen und durchführen. Zeitliche und inhaltliche Freiräume sollen dazu dienen, die aktuelle Lernsituation der jeweiligen Lerngruppe pädagogisch angemessen zu berücksichtigen. 1.3 Sofern in Sachsen-Anhalt erarbeitete neue Unterrichtsgrundlagen in Kraft treten, erhalten die Schulen unter Beachtung wirtschaftlicher Maßgaben Dienstexemplare auf dem Dienstweg zugesandt. Eine Abgabe zusätzlicher Exemplare durch das Kultusministerium ist nur in Ausnahmefällen möglich. Darüber hinaus stehen in der Regel alle Lehrpläne, Rahmenrichtlinien, Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung und Broschüren aus der Reihe Richtlinien, Grundsätze und Anregungen auf dem Landesbildungsserver
2 (LBS) des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt ( zur Verfügung. 1.4 Das Kultusministerium kann für neu erarbeitete Lehrpläne und Rahmenrichtlinien eine Erprobungszeit festlegen. Erfahrungsberichte und Stellungnahmen sind erwünscht und können jederzeit der obersten Schulbehörde auf dem Dienstweg vorgelegt werden. 1.5 Soll ein Fach unterrichtet werden, für das in den nachstehenden Übersichten keine verbindlichen Lehrpläne, Rahmenrichtlinien oder curriculare Vorgaben enthalten sind, muss von der Schule auf dem Dienstweg rechtzeitig vor Unterrichtsaufnahme ein schulinternes Curriculum zur Genehmigung vorgelegt werden. Das schulinterne Curriculum muss Ziele, Qualifikationen, Inhalte und Hinweise zur Organisation des Unterrichts sowie den jeweiligen zeitlichen Rahmen konkret für das Schuljahr enthalten. 2. Besonderheiten für allgemein bildende Schulen Für die Schulen des zweiten Bildungsweges gelten diejenigen Lehrpläne und Rahmenrichtlinien, die für den jeweils angestrebten Abschluss erforderlich sind. 3. Besonderheiten für berufsbildende Schulen Für diejenigen Ausbildungsberufe der Berufsschule, für die keine Rahmenrichtlinien aufgeführt sind, gelten die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz. Die gültigen Rahmenlehrpläne können a) der Homepage der Kultusministerkonferenz unter b) der Beschlusssammlung der Kultusministerkonferenz, Teilwerk Berufliche Bildung sowie c) dem Bundesanzeiger entnommen werden. 4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs- RdErl. außer Kraft.
3 Lehrplan 1 für die Grundschule Anlage 1 1. Lehrplan für die Schuljahrgänge 1 bis 4 Unterrichtsfach Lehrplan in Kraft ab Quelle Grundsatzband LBS Deutsch LBS Sachunterricht LBS Mathematik LBS Gestalten LBS Musik LBS Sport LBS Ethikunterricht LBS Religionsunterricht, evangelisch LBS Religionsunterricht, katholisch LBS Englisch LBS 2. Niveaubestimmende Aufgaben Unterrichtsfach Als Bestandteil des Quelle Lehrplans in Kraft ab Deutsch LBS Sachunterricht LBS Mathematik LBS Gestalten LBS Musik LBS Sport LBS Ethikunterricht LBS Religionsunterricht, evangelisch LBS Religionsunterricht, katholisch LBS Englisch LBS 1 2 Der Lehrplan für die Grundschule besteht aus dem Grundsatzband und den Fachlehrplänen. Zur Konkretisierung der in den Fachlehrplänen ausgewiesenen Kompetenzschwerpunkte wurden niveaubestimmende Aufgaben erarbeitet. Fachlehrplan für die Schuljahrgänge 3 und 4
4 1. Lehrplan Lehrplan 3 für die Sekundarschule Anlage 2 Unterrichtsfach Lehrplan in Kraft ab Quelle Grundsatzband LBS Deutsch LBS Englisch LBS Französisch LBS Russisch LBS Mathematik LBS Biologie LBS Physik LBS Chemie LBS Astronomie LBS Geographie LBS Geschichte LBS Sozialkunde LBS Wirtschaft LBS Technik LBS Hauswirtschaft LBS Religionsunterricht, evangelisch LBS Religionsunterricht, katholisch LBS Ethikunterricht LBS Musik LBS Kunsterziehung LBS Sport LBS 2. Niveaubestimmende Aufgaben Unterrichtsfach Als Bestandteil des Quelle Lehrplans in Kraft ab Deutsch LBS 3 Der Lehrplan für die Sekundarschulen besteht aus dem Grundsatzband und den Fachlehrplänen. Zur Konkretisierung der in den Fachlehrplänen ausgewiesenen Kompetenzschwerpunkte wurden niveaubestimmende Aufgaben erarbeitet.
5 Englisch LBS Französisch LBS Russisch LBS Mathematik LBS Biologie LBS Physik LBS Chemie LBS Astronomie LBS Geographie LBS Geschichte LBS Sozialkunde LBS Wirtschaft LBS Technik LBS Hauswirtschaft LBS Religionsunterricht, evangelisch LBS Religionsunterricht, katholisch LBS Ethikunterricht LBS Musik LBS Kunsterziehung LBS Sport LBS 3. Kurslehrpläne 4 und Rahmenrichtlinien für Wahlpflichtkurse 3.1 Kurslehrpläne Wahlpflichtkurs Lehrplan als Erprobungsfassung Quelle in Kraft ab Angewandte Naturwissenschaften LBS Kultur und Künste LBS Moderne Medienwelten LBS Planen, Bauen und Gestalten LBS Rechtskunde LBS 3.2 RRL für Wahlpflichtkurse Wahlpflichtkurs RRL in Kraft ab Quelle 4 Die Kurslehrpläne werden in den Schuljahren 2013/14 (in den Schuljahrgängen 7 und 9) und 2014/15 (in den Schuljahrgängen 8 und 10 ) erprobt.
6 Planen, Bauen und Gestalten Angewandte Naturwissenschaften Moderne Medienwelten Rechtskunde Kultur und Künste Einführung in die Arbeit mit dem PC LBS LBS LBS LBS LBS LBS Lehrplan und RRL für die Gemeinschaftsschule 5 Lehrplan als Erprobungsfassung Quelle in Kraft ab Grundsatzband LBS 1. RRL für die Schuljahrgänge 5 bis 12 RRL und EPA für das Gymnasium Unterrichtsfach/Wahlpflichtfach RRL in Kraft ab Quelle Deutsch LBS Englisch LBS Französisch LBS Russisch LBS Latein LBS Griechisch LBS Spanisch LBS Italienisch LBS Musik LBS Kunsterziehung LBS Geschichte LBS Geographie LBS Sozialkunde LBS Religionsunterricht, evangelisch LBS Anlage 3 Anlage 4 5 Es gelten die Fachlehrpläne für die Sekundarschule sowie die RRL für das Gymnasium entsprechend der Gemeinschaftsschulverordnung (GmS VO LSA).
7 Religionsunterricht, katholisch LBS Ethikunterricht LBS Mathematik LBS Biologie LBS Sport LBS Physik LBS Chemie LBS Wahlpflichtfach Astronomie LBS Informatik LBS Philosophie LBS Psychologie LBS Wirtschaftslehre LBS Rechtskunde LBS Technik LBS Kultur und Künste LBS Moderne Medienwelten LBS Einführung in die Arbeit mit dem PC LBS Lernmethoden LBS 2. KMK-EPA 6 Unterrichtsfach KMK-Beschluss vom Quelle Deutsch c/52958-x Englisch c/ Französisch c/ Russisch c/ Latein c/ Griechisch c/ Spanisch c/ Italienisch c/ Musik c/ Die KMK-EPA gelten im Rahmen der einschlägigen Verordnungen und Erlasse. Landesspezifische Modifizierungen zur Umsetzung werden fortlaufend mit gesondertem Erlass geregelt. Für angebotene Unterrichtsfächer in den nicht aufgeführten Fremdsprachen gelten die entsprechenden KMK-Beschlüsse in der jeweils geltenden Fassung.
8 Kunst c/ Geschichte c/ Geographie c/ Sozialkunde/Politik c/ Philosophie c/ Mathematik c/ Biologie c/ Physik c/ Chemie c/ Informatik c/ Sport c/ Ethik c/ Evangelische Religionslehre c/ Katholische Religionslehre c/ Psychologie c/ Recht c/ Technik c/ Wirtschaft c/ Lehrpläne für die Förderschule Anlage 5 Die nachfolgende Übersicht erfasst die Lehrpläne, die für die Unterrichtsgestaltung an der Förderschule für Geistigbehinderte die verbindliche Arbeitsgrundlage bilden. An allen weiteren Förderschulformen gelten die Lehrpläne der Grund- und Sekundarschule entsprechend den angestrebten Abschlüssen. Für Förderschülerinnen und Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden in Orientierung an den Lehrplänen der Grund- und Sekundarschule Lern- und Förderpläne entwickelt, die die Grundlage für die Unterrichtsgestaltung und Lernentwicklung bilden. alle Lernbereiche Lehrplan in Kraft ab Quelle Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Lehrplan für die Berufsschulstufe - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung b b Fachlehrplan Lehrplan zur Erprobung Quelle gilt nur an Landesbildungszentren für Hörgeschädigte
9 in Kraft ab Deutsche Gebärdensprache LBS Vorläufige Rahmenrichtlinien für die Verkehrserziehung Richtlinien für alle Schulformen 7 Richtlinien in Kraft ab Quelle a/1101 Anlage 6 (zu Nr. 1.1) 7 außer Grundschule (Anlage 1)
10 Anlage 7 Richtlinien, Grundsätze und Anregungen für den Unterricht an allgemein bildenden Schulen * Richtlinien, Grundsätze und Anregungen für den Unterricht Richtlinien, Grundsätze und Anregungen zur schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen Richtlinien, Grundsätze und Anregungen zu Initiativen der präventiven und sonderpädagogischen Förderung im Rahmen der Entwicklung von Förderzentren im Land Sachsen-Anhalt, Band 1 und Band 2 Die Schuleingangsphase in Sachsen-Anhalt- Anregungen zur pädagogischen Gestaltung Handreichung zur sonderpädagogischen Förderung Erlebnis Labor - Die naturwissenschaftlichtechnischen Schülerlabore in Sachsen-Anhalt Grundschulen mit Integrationsklassen - Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Modellversuch der Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 erschienen Quelle Monat/Jahr 1/2007 a 12/2008 a 9/2009 LBS 5/2011 LBS 7/2011 LBS 2/2012 LBS Qualitätsfeststellungen an den Schulen in Sachsen-Anhalt Leistungsbewertung im Sportunterricht (Erprobung) 11/2012 LBS 9/2012 LBS *Restbestände von Publikationen, die vor 2007 erschienen sind, können erworben werden über Quelle a.
11 RRL für die Berufsschule Anlage 8 Unterrichtsfach RRL in Kraft ab Quelle 1. Allgemeiner Lernbereich Deutsch LBS Sozialkunde a/0124 Sport LBS Religionsunterricht, evangelisch LBS Religionsunterricht, katholisch a/0805 Ethikunterricht a/0804 Englisch für die Berufsfelder: Ernährung/Hauswirtschaft/Gastronomie a/0048 Wirtschaft/Verwaltung a/0051 Gesundheit a/0050 Elektrotechnik a/0047 Metalltechnik a/0049 Körperpflege a/0054 Französisch für die Berufsfelder: Ernährung/Hauswirtschaft/Gastronomie a/0046 Wirtschaft/Verwaltung a/ Berufsbezogener Lernbereich in den Ausbildungsberufen Bürokaufmann/Bürokauffrau a/0828 Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation a/0827 Notarfachangestellter/Notarfachangestellte a/0056 Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte a/0110 Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte LBS RRL für Behindertenberufe Berufsbezogener Bereich RRL als Erprobungsfassung in Kraft ab Quelle
12 Hauswirtschaftshelfer/Hauswirtschaftshelferin (zukünftig: Fachpraktiker für Hauswirtschaft/ Fachpraktikerin für Hauswirtschaft Holzbearbeiter/Holzbearbeiterin (zukünftig: Fachpraktiker für Holzverarbeitung/Fachpraktikerin für Holzverarbeitung) Gartenbaufachwerker/Gartenbaufachwerkerin (zukünftig: Helfer im Gartenbau/Helferin im Gartenbau) Fachpraktiker für Metallbau/Fachpraktikerin für Metallbau Fachpraktiker für Hochbau/Fachpraktikerin für Hochbau LBS LBS LBS LBS LBS Fachpraktiker Küche/Fachpraktikerin Küche LBS RRL für das Berufsvorbereitungsjahr Anlage 9 Berufsfeld/Unterrichtsfach RRL in Kraft ab Quelle Berufsbereichsübergreifender und berufsbereichsbezogener Lernbereich LBS Sport (alle Schulformen der beruflichen Bildung) LBS RRL für das Berufsgrundbildungsjahr Anlage 10 Lernbereich/Fachrichtung/Unterrichtsfach RRL in Kraft ab Quelle Berufsfeldübergreifender Lernbereich Deutsch LBS Sozialkunde a/0124 Sport a/0803 Religionsunterricht, evangelisch LBS Religionsunterricht, katholisch a/0805 Ethikunterricht a/0804
13 RRL für die Berufsfachschule Anlage 11 Lernbereich/Ausbildungsberuf/ Unterrichtsfach 1. Fachrichtungsübergreifender/Berufsübergreifender Lernbereich RRL in Kraft ab Quelle Deutsch LBS Englisch LBS Sozialkunde a/0124 Sport LBS Religionsunterricht, evangelisch LBS Religionsunterricht, katholisch a/0805 Ethikunterricht a/0804 Physik a/0022 Chemie a/0023 Biologie a/ Fachrichtungsbezogener/Berufsbezogener Lernbereich einjährig Sozialpflege LBS Altenpflegehilfe LBS zweijährig Englisch LBS Sozialpflege a/0040 Kinderpflege LBS Wirtschaftsassistenz Bürowirtschaft LBS Fremdsprachen und Korrespondenz LBS 8 Es gilt Klasse 1 der zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistenz.
14 Informationsverarbeitung LBS Biologisch-technische Assistenz a/3935 Umweltschutztechnische Assistenz a/0905 Touristikassistenz a/3636 Sozialassistenz LBS Technische Assistenz für Informatik LBS Pharmazeutisch-technische Assistenz LBS zweieinhalbjährig Masseurin und medizinische Bademeisterin/ LBS Masseur und medizinischer Bademeister dreijährig Physiotherapie LBS Hauswirtschaft und Familienpflege LBS Altenpflege LBS Diätassistenz LBS Ergotherapie LBS Curricula für die Berufsfachschule Lernbereich/Ausbildungsberuf/ Unterrichtsfach Curricula in Kraft ab Quelle Berufsbezogener/Fachrichtungsbezogener Lernbereich 9 einjährig Technik, Schwerpunkt Bautechnik LBS Hauswirtschaft LBS Gastronomie LBS zweijährig Elektrotechnische Assistenz LBS Chemisch-technische Assistenz LBS Gestaltungstechnische Assistenz mit den Schwerpunkten Mode/Design LBS Grafik/Design LBS Medien/Kommunikation LBS Screen-Design LBS 9 verbindlich umzusetzen
15 Medientechnische Assistenz LBS
16 RRL für die Fachoberschule Anlage 12 Lernbereich/Unterrichtsfach RRL in Kraft ab Quelle 1. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich Deutsch LBS Sozialkunde LBS Sport LBS Religionsunterricht, evangelisch LBS Religionsunterricht, katholisch a/0805 Ethikunterricht LBS Englisch LBS Mathematik LBS Physik LBS Chemie LBS Biologie LBS 2. Fachrichtungsbezogener Lernbereich Technik Elektrotechnik LBS Metalltechnik LBS Bautechnik LBS Informationstechnik LBS Medientechnik LBS Wirtschaft und Verwaltung Wirtschaft LBS Verwaltung und Rechtspflege LBS Gesundheit und Soziales Gesundheit LBS Sozialwesen LBS Gestaltung LBS Agrarwirtschaft LBS Ernährung und Hauswirtschaft LBS
17 RRL und EPA für das Fachgymnasium 1. Rahmenrichtlinien für die Schuljahrgänge 11 bis 13 Fachrichtung/Unterrichtsfach RRL in Kraft ab Quelle Anlage 13 zu Nummer 1.1) Deutsch LBS Englisch LBS Französisch LBS Russisch LBS Spanisch LBS Musik LBS Kunsterziehung LBS Geschichte LBS Geographie LBS Sozialkunde LBS Religionsunterricht, evangelisch LBS Religionsunterricht, katholisch LBS Ethikunterricht LBS Mathematik LBS Biologie LBS Physik LBS Informatik LBS Chemie LBS Sport LBS Gesundheit und Soziales Gesundheit LBS Pädagogik/Psychologie LBS Wirtschaft Betriebs- und Volkswirtschaftslehre LBS Rechnungswesen LBS Wirtschaftsinformatik LBS Technik 10 Rahmenrichtlinien Französisch und Russisch gelten am Fachgymnasium als neu begonnene und fortgeführte Fremdsprache. 11 Rahmenrichtlinien Spanisch gelten am Fachgymnasium für die neu begonnene Fremdsprache.
18 Wirtschaftslehre LBS Bautechnik LBS Metalltechnik LBS Elektrotechnik LBS Informationstechnik LBS 2. EPA für das Fachgymnasium 2.1 Für die allgemein bildenden Fächer gelten die KMK-EPA nach Anlage KMK-EPA Fachrichtung/Unterrichtsfach KMK-Beschluss vom Quelle Gesundheit c Erziehungswissenschaften c (Pädagogik/Psychologie) Berufliche Informatik c RRL für die Fachschule Anlage 14 Fachrichtung/Unterrichtsfach RRL in Kraft ab Quelle 1. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich ein-, eineinhalb- und zweijährig Deutsch/Kommunikation LBS Englisch LBS Wirtschafts- und Sozialkunde LBS Recht LBS Sport LBS Evangelischer Religionsunterricht LBS Ethikunterricht LBS 2. Fachrichtungsbezogener Lernbereich einjährig Landbau neu Landwirtschaft Stufe I a/0052 Landbau Aufbauform a/0044
19 neu Landwirtschaft Stufe II eineinhalbjährig Heilpädagogik a/0018 zweijährig Agrartechnik Agrarinformatik a/0043 Gartenbau a/0057 Garten- und Landschaftsbau a/0095 Landbau a/0055 Bautechnik Hochbau a/1008 Tiefbau a/1008 Elektrotechnik Datenverarbeitungstechnik a/1005 Energietechnik und Prozessautomatisierung a/1005 Informations- und Kommunikationstechnik a/1005 Betriebswirtschaft a/1010 Hotel- und Gaststättengewerbe a/1006 Hauswirtschaft a/1009 Sozialpädagogik LBS Curricula für die Fachschule Fachrichtungsbezogener Lernbereich Curricula in Kraft ab Quelle Fachschule Technik Fachrichtung Elektrotechnik Schwerpunkt: Energietechnik und Prozessautomatisierung LBS Anlage 15 Richtlinien, Grundsätze und Anregungen für den Unterricht an berufsbildenden Schulen Richtlinien, Grundsätze und Anregungen für den Unterricht Anregungen zur Umsetzung der Lernfelder erschienen Quelle
20 des Rahmenlehrplans der Kultusministerkonferenz für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter/ LBS Zahnmedizinische Fachangestellte Industriekaufmann/Industriekauffrau LBS Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Industriemechaniker/Industriemechanikerin Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte Bauten- und Objektbeschichter/Bautenund Objektbeschichterin (gestreckte Ausbildung) Fachkraft im Gastgewerbe (gestreckte Ausbildung) LBS LBS LBS LBS LBS LBS Richtlinien, Grundsätze und Anregungen für elektrotechnische Ausbildungsberufe Grundsätze und Anregungen zur Umsetzung der Rahmenrichtlinien Deutsch für Berufsschule und Berufsfachschule Anregungen zur Umsetzung der Rahmenrichtlinien für den informationstechnischen Unterricht an der Berufsfachschule Wirtschaftassistenz Informationsverarbeitung Das KMK-Fremdsprachenzertifikat Anregungen für berufsbildende Schulen LBS LBS LBS LBS Hinweise zur Gestaltung des Unterrichts in LBS der Berufsfachschule Pharmazeutischtechnische Assistenz Empfehlungen zur Umsetzung der Rahmenrichtlinien LBS Englisch für die Fachoberschule Bildung für nachhaltige Entwicklung in der 10/2012 LBS Berufsbildung Anregungen, Hinweise und Praxisbeispiele für Lehrkräfte an Berufsschulen Anregungen zur Umsetzung der Lernfelder der Rahmenlehrpläne in Mischklassen- Beispiel für ein schulinternes Curriculum im Berufsbereich Metalltechnik/Berufsgruppe Metalltechnik I LBS Fahrzeugtechnik LBS
21 Bautechnik/Berufsgruppe Bauausführung I LBS Ernährung und Hauswirtschaft/Berufsgruppe LBS Gastronomie Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin LBS Berufsbereich Informationstechnik LBS Darüber hinaus finden an berufsbildenden Schulen diejenigen RGA für allgemein bildende Schulen Verwendung, die schulformübergreifend auch für berufsbildende Schulen angelegt sind (Anlage 7). Bezugsquellen Anlage 16 (zu Nummern 1.1 und 1.3) a b Verlag/Bezugsquelle Restbestände über: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Turmschanzenstr Magdeburg Tel.: (0391)567/3724 Fax: (0391)567/3776 Verlag Alfred Hintermaier Nailastr München Tel.: (089) Fax: (089) shop@hintermaier-druck.de Sachsen-Anhalt Bayern Land c LBS Herausgegeben vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland oder als Broschüre über Wolters Kluwer Deutschland GmbH Hermann-Luchterhand-Str Neuwied Tel.: (09261) Fax: (09261) info@wolterskluwer.de Landesbildungsserver PDF-Dateien online unter: bundesweit Sachsen-Anhalt
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RdErl. des MK vom /82170
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