Schülerausgabensätze im Schuljahr 2010/2011 (Endfassung, die die rückwirkende Änderung der Zuschussverordnung zum
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- Erica Glöckner
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1 Schülerausgabensätze im Schuljahr 2010/2011 (Endfassung, die die rückwirkende Änderung der Zuschussverordnung zum umsetzt) Vorbemerkungen: 1. Die Angaben beruhen auf der ab 1. August 2007 geltenden Finanzierungsregelung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft und der auf seiner Grundlage erlassenen Zuschussverordnung. 2. Gemäß 15 Abs. 3 SächsFrTrSchulG in der ab 1. August 2007 geltenden Fassung sind den Berechnungen der Schülerausgabensätze für das Schuljahr 2010/2011 die Bruttogehälter der Lehrkräfte im Schuljahr 2009/2010 zugrunde zu legen. Folgende Bruttojahresentgelte wurden im Schuljahr 2009/2010 ermittelt: E ,25 E ,12 E ,74 E ,54 3. Gemäß der Übergangsbestimmung des 19a Abs. 6 SächsFrTrSchulG gelten die bisherigen Regelungen zur staatlichen Finanzhilfe "für solche Schüler berufsbildender Schulen, einschließlich berufsbildender, bis zum Ende ihrer Beschulung im jeweiligen Bildungsgang" grundsätzlich fort, "die bereits im Schuljahr 2006/2007 an der Ersatzschule in demselben Bildungsgang beschult wurden". Für diese Schüler gilt die nachfolgende Tabelle mithin nicht. 4. Gemäß 15 Abs. 4 SächsFrTrSchulG betragen die Sachausgaben 25 % der Personalausgaben der Lehrer je Schüler im Schuljahr 2007/ Sofern Bildungsgänge sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit unterrichtet werden können, sind nachfolgend die Vollzeitsätze angegeben. Wird eine vollzeitschulische Ausbildung in Teilzeit durchgeführt, verringert sich der entsprechend der verlängerten Dauer der Beschulung. 6. Die Stundentafeln für die allgemeinbildenden wurden zum Schuljahr 2010/2011 geändert. Die Veröffentlichung erfolgte im Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport (SMK) am Die notwendige Änderung der Anlage zu 1 Zuschussverordnung (Anzahl der Unterrichtsstunden) erfolgte mit der Verordnung des SMK zur Änderung der Zuschussverordnung vom rückwirkend zum (SächsGVBl. 4/2011 v , 113, 146). Nach der Veröffentlichung der Änderung der Zuschussverordnung wurde eine Neuberechnung der Schülerausgabensätze für die allgemeinbildenden durchgeführt. Wie im Schreiben vom an die Träger der allgemeinbildenden angekündigt, erfolgt nun die Verrechnung der bereits im laufenden Schuljahr gezahlten Mittel. Die Verrechnung wird mit den Abschlagszahlungen im Juni und Juli 2011 durchgeführt. Ebenso erfolgt eine Verrechnung bei den Schülerausgabensätzen für die integrative Beschulung an allgemeinbildenden Schulen.
2 Teil 1: Allgemein bildende Schulen 1. Grundschule * 2.661,54 2. allgemein bildende Förderschule a) Förderschule für Blinde und Sehbehinderte Blinde b) Förderschule für Blinde und Sehbehinderte Sehbehinderte c) Förderschule für Blinde und Sehbehinderte Blinde mit Förderschwerpunkt Lernen d) Förderschule für Blinde und Sehbehinderte Sehbehinderte mit Förderschwerpunkt Lernen e) Förderschule für Hörgeschädigte f) Förderschule für Hörgeschädigte Förderschwerpunkt Lernen g) Förderschule für geistig Behinderte h) Förderschule für Körperbehinderte i) Förderschule zur Lernförderung ,16** ,20** ,10** ,71** ,83** ,78** ,05** ,99** 7.332,45** j) Sprachheilschule 9.421,69** k) Förderschule für Erziehungshilfe l) Klinik- und Krankenhausschule ,91** 6.077,31 3. Mittelschule * 3.534,72 4. Gymnasium * 4.427,54 * bei integrativer Beschulung Vorbemerkung Nr. 6 beachten ** vorläufige Schülerausgabensätze, siehe Vorbemerkung Nr. 6
3 Teil 2: Berufsbildende Schulen Abschnitt 1: Berufsschule 1. Berufsvorbereitungsjahr 3.133, ,04 2. Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten 3. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit 3.106, ,93 788, ,64 4. Berufsgrundbildungsjahr 3.056, ,16 5. Berufsgrundbildungsjahr im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung 6. Berufsgrundbildungsjahr im Berufsfeld Körperpflege 3.417, , , ,66 7. duale Berufsausbildung, 2 Jahre 1.346, ,24 8. duale Berufsausbildung, 3 Jahre 1.346, ,24 9. duale Berufsausbildung, 3,5 Jahre 1.346, , ,47 (21.101,38) *** ,90 (21.953,03)*** 4.874,46 (5.570,81)*** ,14 (20.558,14)*** ,39 (23.108,14)*** ,70 (18.421,64)*** 8.323,86 (9.512,98)*** 8.323,86 (9.512,98)*** 8.323,86 (9.512,98)*** Abschnitt 2: Berufsfachschule Unterabschnitt 1: Einjährige Berufsfachschulen 1. Technik a) Bautechnik 3.056,48 b) Elektrotechnik 3.056,48 *** Die Schülerausgabensätze in der Klammer gelten für die Berufsbildende Förderschule für Blinde und Sehbehinderte
4 4 c) Fahrzeugtechnik 3.056,48 d) Farbtechnik und Raumgestaltung 3.056,48 e) Holztechnik 3.056,48 f) Metalltechnik 3.056,48 2. Gesundheit und Pflege 2.842,79 3. Informations- und Kommunikationstechnik Unterabschnitt 2: Berufsfachschulen für landesrechtlich geregelte Berufe 3.058,67 1. Krankenpflegehilfe 2.012,22 2. medizinische Dokumentation 2.860,78 3. Sozialwesen a) Sozialassistent 2-jährig 3.104,11 b) Sozialassistent 3-jährig 2.976,92 4. Technik a) Assistent für Automatisierungs- und Computertechnik b) Bekleidungstechnischer Assistent c) aa) Chemisch-technischer Assistent **** bb) Chemisch-technischer Assistent ***** d) Gestaltungstechnischer Assistent 3.058, , , , ,83 **** gilt für Schüler, die im Schuljahr 2009/ 2010 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung ***** gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2010/2011 beschult werden
5 5 e) Technischer Assistent für chemische und biologische Laboratorien f) Technischer Assistent für Informatik g) Umweltschutztechnischer Assistent 5. Wirtschaft a) Assistent für Hotelmanagement b) Fremdsprachenkorrespondent c) Internationaler Touristikassistent d) Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Fremdsprachen e) Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Informationsverarbeitung f) Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Umweltschutz Unterabschnitt 3: Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe 3.393, , , , , , , , ,41 1. Altenpflege 2.566,86 2. Diätassistenten 2.944,32 3. Ergotherapie 2.704,84 4. Hebammen und Entbindungspfleger 5. Krankenpflege a) Gesundheits- und Krankenpfleger b) Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger 2.031, , ,00
6 6 6. Logopädie 1.955,37 7. Medizinisch-technische Assistenten a) Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent b) Medizinisch-technischer Radiologieassistent c) Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik d) Veterinärmedizinischtechnischer Assistent 3.016, , , ,27 8. Orthoptik 2.074,48 9. Physiotherapie a) Masseur und medizinischer Bademeister 2.527,17 (16.815,09)*** b) Physiotherapeut 2.860,21 (18.473,12)*** 10. Pharmazeutisch-technische Assistenten 2.973, Podologen 2.923, Rettungsassistenten 2.299,06 Unterabschnitt 4: Berufsfachschulen für Musikinstrumentenbauer 1. Geigenbauer 3.182,28 2. Handzuginstrumentenmacher 3.182,28 3. Zupfinstrumentenmacher 3.182,28 *** Die Schülerausgabensätze in der Klammer gelten für die Berufsbildende Förderschule für Blinde und Sehbehinderte
7 7 Unterabschnitt 5: Berufsfachschulen für Uhrmacher Uhrmacher 3.208,45 Unterabschnitt 6: Berufsfachschulen für anerkannte Ausbildungsberufe 1. Fachkraft im Gastgewerbe 2.921,19 2. Hauswirtschafter 2.789,75 3. Hotelfachmann 2.921,19 4. Koch 2.921,19 5. Restaurantfachmann 2.921,19 Abschnitt 3: Fachschule Unterabschnitt 1: Fachbereich Gestaltung 1. Kommunikationsdesign 3.676,37 2. Produktdesign 3.676,37 Unterabschnitt 2: Fachbereich Sozialwesen 1. Heilerziehungspflege 2.546,82 2. a) Heilpädagogik ****** 2.264,83 ****** für Schüler, die seit dem Schuljahr 08/09 in diesem Bildungsgang beschult werden
8 8 b) Heilpädagogik ******* 2.274,85 3. Sozialpädagogik 2.489,14 Unterabschnitt 3: Fachbereich Technik 1. Agrartechnik a) Schwerpunkt Gartenbau 3.572,81 b) Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau c) Schwerpunkt Hauswirtschaft und Ernährung 3.469, ,92 d) Schwerpunkt Landbau 3.572,81 e) Schwerpunkt Umwelt/Landschaft 3.624,59 2. Bautechnik 3.624,59 3. Bekleidungstechnik 3.624,59 4. Bohrtechnik 3.624,59 5. Chemietechnik 3.624,59 6. Elektrotechnik 3.624,59 7. Farb- und Lacktechnik 3.624,59 8. Feinwerktechnik 3.624,59 9. Gebäudesystemtechnik 3.624, Geologietechnik 3.624, Glastechnik 3.624,59 ******* für Schüler, die seit dem Schuljahr 09/10 in diesem Bildungsgang beschult werden
9 9 12. Heizungs-, Lüftungs-, und Klimatechnik 3.624, Holztechnik 3.624, Informatik 3.624, Kältetechnik 3.624, Kraftfahrzeugtechnik 3.624, Kunststofftechnik 3.624, Lebensmitteltechnik 3.624, Maschinentechnik 3.624, Mechatronik 3.572, Medizintechnik 3.624, Metallbautechnik 3.624, Sanitärtechnik 3.624, Textiltechnik 3.624, Umweltschutztechnik 3.624,59 Unterabschnitt 4: Fachbereich Wirtschaft 1. Agrarwirtschaft 3.210,35 2. Betriebswirtschaft 3.236,24 3. Hotel- und Gaststättengewerbe 3.624,59 4. Wohnungswirtschaft in Teilzeit 1.449,83
10 10 Unterabschnitt 5: Einjährige Fachschule 1. Agrarwirtschaft a) Gartenbau 3.417,47 b) Hauswirtschaft 3.728,15 c) Landwirtschaft 3.417,47 2. Höhere Landbauschule 3.624,59 Unterabschnitt 6: Zusatzausbildung Fachhochschulreife 1. Fachbereich Gestaltung 103,56 2. Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik 258,90 3. Fachbereich Technik 103,56 4. Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Betriebswirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe Abschnitt 4: Fachoberschule 207,12 Unterabschnitt 1: einjährige Fachoberschule in Vollzeitausbildung 1. Agrarwirtschaft 3.521,03 2. Gestaltung 3.521,03 3. Sozialwesen 3.521,03
11 11 4. Technik 3.521,03 5. Wirtschaft und Verwaltung 3.313,91 Unterabschnitt 2: zweijährige Fachoberschule 1. Agrarwirtschaft 2.822,00 2. Gestaltung 2.770,22 3. Sozialwesen 2.770,22 4. Technik 2.822,00 5. Wirtschaft und Verwaltung 2.563, ,30 Teil 3: Schulen des zweiten Bildungsweges Abschnitt 5: Berufliches Gymnasium 1. Abendmittelschule 2.297,22 2. Abendgymnasium 3.397,20 3. Kolleg 4.442,50
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