Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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1 Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Nr. 8/ Juli 2017 Inhaltsverzeichnis Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrpläne und Stundentafeln für berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen (VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen) vom 27. Juni

2 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrpläne und Stundentafeln für berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen (VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen) Vom 27. Juni Stundentafeln I. Geltungsbereich und Anwendung a) Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die Erteilung des Unterrichts an öffentlichen berufsbildenden Schulen. b) Die Stundentafeln gelten in Verbindung mit der Landesliste der Lehrpläne für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen. c) Werden neue Stunden- oder Rahmenstundentafeln in Kraft gesetzt, sind diese erstmals für Bildungsgänge anzuwenden, die im darauf folgenden Schuljahr beginnen, es sei denn, es wird für das Inkrafttreten ein anderer Termin bestimmt. Laufende Bildungsgänge werden nach den Stunden- oder Rahmenstundentafeln weitergeführt, die zu Beginn des Bildungsgangs galten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sind für neue oder neu geordnete Berufe noch keine sächsischen Stundentafeln vorhanden, werden die zu verwendenden Stundentafeln vom Staatsministerium für Kultus gesondert festgelegt. d) Die Stundentafeln für die einjährige Fachoberschule, die Rahmenstundentafel für die Fachschule und die Stundentafeln für die Fachschule gelten bei Unterricht in Teilzeitform entsprechend. e) Der Unterricht an der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung kann auch in zusammenhängenden Abschnitten als Blockunterricht oder als Unterricht im Modell durchgeführt werden. 2. Lehrpläne, Arbeitsmaterialien, Stoff- und Kompetenzverteilungspläne a) Die Lehrpläne in den studienqualifizierenden Bildungsgängen sind von der Schule in Stoffverteilungspläne umzusetzen, welche die inhaltliche und zeitliche Gliederung für den Unterricht ausweisen. Die Lehrpläne und Arbeitsmaterialien der berufsqualifizierenden Bildungsgänge sind durch die Kompetenzverteilungspläne zu untersetzen (siehe Handreichung des Sächsischen Bildungsinstitutes zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne ). b) Nummer 1 Buchstabe b und c gilt entsprechend. 3. Wahlbereich Der in einer Stundentafel festgelegte Wert für den Wahlbereich gibt die Höchststundenzahl für diesen Unterricht an. 4. Betriebspraktikum, berufspraktische Ausbildung und fachpraktischer Teil der Ausbildung Die für ein Betriebspraktikum, eine berufspraktische Ausbildung oder den fachpraktischen Teil der Ausbildung vorgesehene Stundenzahl geht von einer Wochenarbeitszeit von 40 Zeitstunden aus. Gilt im Betrieb eine abweichende Regelung (zum Beispiel eine tarifvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von weniger als 40 Zeitstunden), ist diese maßgeblich. 5. Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik Sind in den Stundentafeln die Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik ausgewiesen und kann der Unterricht an der Schule nicht angeboten werden, soll anstelle dieser Fächer an der Berufsschule und Berufsfachschule im gleichen Umfang Unterricht in einem anderen Fach, Lernfeld oder Handlungsbereich, insbesondere im berufsbezogenen Bereich, erteilt werden. Satz 1 gilt ab dem 1. August 2018 für die Fachschule entsprechend. II. Inhalt A) Stundentafeln der Berufsschule A.1 Berufsvorbereitungsjahr A.2 Gestrecktes Berufsvorbereitungsjahr A.3 Vorbereitungsklasse mit berufspraktischen Aspekten A.4 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit/Einstiegsqualifizierung (EQ) A.5 Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich 1 A.6 Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereiche 2 bis 14 A.7 Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Metalltechnik A.8 Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Fahrzeugtechnik A.9 Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Elektrotechnik A.10 Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Bautechnik (4 Berufsgruppen) A.11 Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Holztechnik A.12 Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Textiltechnik und Bekleidung A.13 Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Farbtechnik und Raumgestaltung Berufsgruppe Farbtechnik A.14 Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Farbtechnik und Raumgestaltung Berufsgruppe Raumgestaltung A.15 Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Körperpflege A.16 Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung A.17 Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches 1 A.18 Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche 2 bis

3 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK A.19 Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches 1 (Organisationsform Blockunterricht) A.20 Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche 2 bis 13 (Organisationsform Blockunterricht) A.21 Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches 1 (Organisationsform Modell) A.22 Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche 2 bis 13 (Organisationsform Modell) A.23 Berufsausbildung im Beruf Maurer mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA) A.24 Berufsausbildung im Beruf Beton- und Stahlbetonbauer mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA) A.25 Berufsausbildung im Beruf Zimmerer mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA) A.26 Berufsausbildung im Beruf Straßenbauer mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA) B) Stundentafeln der Berufsfachschule B.1 Berufsfachschule für medizinische Dokumentation B.2 Berufsfachschule für Sozialwesen B.3 Berufsfachschule für Pflegehilfe B.4 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Altenpflege B.5 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Diätassistenten B.6 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Ergotherapie B.7 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger B.8 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Gesundheits- und Krankenpflege/Gesundheits- und Kinderkrankenpflege B.9 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Logopädie B.10 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenten, Beruf Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent B.11 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenten, Beruf Medizinisch-technischer Radiologieassistent B.12 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenten, Beruf Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik B.13 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenten, Beruf Veterinärmedizinisch-technischer Assistent B.14 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Notfallsanitäter B.15 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Orthoptik B.16 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Physiotherapie, Beruf Physiotherapeut B.17 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule Physiotherapie, Beruf Masseur und medizinischer Bademeister B.18 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pharmazeutischtechnische Assistenten B.19 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Podologen B.20 Berufsfachschule für Musikinstrumentenbauer, Beruf Geigenbauer B.21 Berufsfachschule für Musikinstrumentenbauer, Beruf Handzuginstrumentenmacher B.22 Berufsfachschule für Musikinstrumentenbauer, Beruf Zupfinstrumentenmacher B.23 Berufsfachschule für Uhrmacher C) Stundentafeln der Fachschule (gültig ab Schuljahr 2017/2018) C.1 Fachbereich Gestaltung, Fachrichtung Kommunikationsdesign C.2 Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege C.3 Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik C.4 Fachbereich Technik, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Bausanierung C.5 Fachbereich Technik, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Hochbau C.6 Fachbereich Technik, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau C.7 Fachbereich Technik, Fachrichtung Bekleidungstechnik C.8 Fachbereich Technik, Fachrichtung Bergbautechnik C.9 Fachbereich Technik, Fachrichtung Bohrtechnik C.10 Fachbereich Technik, Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Biotechnologie C.11 Fachbereich Technik, Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Labortechnik und Umweltanalytik C.12 Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik C.13 Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Kommunikationselektronik und Datenverarbeitungstechnik C.14 Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Projektierung und Systemmanagement C.15 Fachbereich Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik C.16 Fachbereich Technik, Fachrichtung Farb- und Lacktechnik C.17 Fachbereich Technik, Fachrichtung Feinwerktechnik C.18 Fachbereich Technik, Fachrichtung Geologietechnik C.19 Fachbereich Technik, Fachrichtung Gießereitechnik C.20 Fachbereich Technik, Fachrichtung Holztechnik C.21 Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Datenbanktechnologie C.22 Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Netzwerktechnologie C.23 Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Softwaretechnologie C.24 Fachbereich Technik, Fachrichtung Kälte- und Klimasystemtechnik C.25 Fachbereich Technik, Fachrichtung Kunststofftechnik C.26 Fachbereich Technik, Fachrichtung Lebensmitteltechnik C.27 Fachbereich Technik, Fachrichtung Maschinentechnik C.28 Fachbereich Technik, Fachrichtung Mechatronik C.29 Fachbereich Technik, Fachrichtung Medizintechnik C.30 Fachbereich Technik, Fachrichtung Metallbautechnik C.31 Fachbereich Technik, Fachrichtung Sanitär-, Heizungsund Klimatechnik C.32 Fachbereich Technik, Fachrichtung Textiltechnik C.33 Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft C.34 Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe 187

4 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 D) Stundentafeln der Fachoberschule D.1 Fachrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie D.2 Fachrichtung Gestaltung D.3 Fachrichtung Gesundheit und Soziales D.4 Fachrichtung Technik D.5 Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung E) Stundentafeln des Beruflichen Gymnasiums E.1 Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Agrarwissenschaft E.2 Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Biotechnologie E.3 Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Ernährungswissenschaft E.4 Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen E.5 Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Informations- und Kommunikationstechnologie E.6 Schulversuch DUBAS 1. bis 4. Ausbildungsjahr, Fachrichtung Informations- und Kommunikationstechnologie E.7 Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Technikwissenschaft E.8 Schulversuch DUBAS 1. bis 4. Ausbildungsjahr, Fachrichtung Technikwissenschaft E.9 Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft E.10 Schulversuch DUBAS 1. bis 4. Ausbildungsjahr, Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft E.11 Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft, Zusatzqualifikation European Business Baccalaurate Diploma - EBBD F) Auslaufende Stundentafeln F.1 Fachbereich Gestaltung, Fachrichtung Kommunikationsdesign F.2 Fachbereich Gestaltung, Fachrichtung Produktdesign F.3 Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege F.4 Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik F.5 Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik F.6 Fachbereich Technik (Rahmenstundentafel) für die Fachrichtungen Bautechnik, Chemietechnik, Feinwerktechnik, Gebäudesystemtechnik, Glastechnik, Gießereitechnik, Kältetechnik, Lebensmitteltechnik, Medizintechnik, Metallbautechnik und Umweltschutztechnik F.7 Fachbereich Technik, Fachrichtung Bekleidungstechnik F.8 Fachbereich Technik, Fachrichtung Bohrtechnik F.9 Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik F.10 Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Kommunikationselektronik und Datenverarbeitungstechnik F.11 Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Projektierung und Systemmanagement F.12 Fachbereich Technik, Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, Schwerpunkt Bausanierung F.13 Fachbereich Technik, Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, Schwerpunkt Industrielle Verfahrenstechnik F.14 Fachbereich Technik, Fachrichtung Geologietechnik F.15 Fachbereich Technik, Fachrichtung Sanitär-, Heizungsund Klimatechnik F.16 Fachbereich Technik, Fachrichtung Holztechnik F.17 Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Datenbanktechnologie F.18 Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Netzwerktechnologie F.19 Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Softwaretechnologie F.20 Fachbereich Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik F.21 Fachbereich Technik, Fachrichtung Kunststofftechnik F.22 Fachbereich Technik, Fachrichtung Maschinentechnik F.23 Fachbereich Technik, Fachrichtung Mechatronik F.24 Fachbereich Technik, Fachrichtung Textiltechnik F.25 Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft F.26 Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe F.27 Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Wohnungswirtschaft III. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Stundentafeln bbs vom 30. Juli 2015 (MBl. SMK S. 294), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 407), außer Kraft. Dresden, den 27. Juni 2017 Die Staatsministerin für Kultus Brunhild Kurth Anlagen zu Ziffer II Muster Teil A Muster Teil B Muster Teil C Muster Teil D Muster Teil E Muster Teil F 188

5 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK Anlage (zu Ziffer II) R Berufsschule Berufsvorbereitungsjahr A.1 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich 440 Deutsch/Kommunikation 120 Wirtschafts- und Sozialkunde 80 Mathematik 120 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 40 Sport 80 Berufsbezogener Bereich 720 (360) Fachlicher Unterricht 720 (360) Wahlpflichtbereich 3) 40 Wahlbereich 4) 40 Betriebspraktikum 2 4 Wochen Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichts aus. Der Unterricht orientiert sich an zwei Berufsbereichen. 3) Der Stundenumfang der einzelnen Kurse ist variabel. Sie können als Halb- oder Ganzjahreskurse angeboten werden. Bei Bedarf können diese auch als Förderunterricht für alle Bereiche genutzt werden. Im Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung ist ein ganzjähriger Fremdsprachenkurs anzubieten. 4) Zusätzliche Angebote zu Kursen des Wahlpflichtbereichs beziehungsweise Förderunterricht unter Berücksichtigung der Spezifik des Bildungsgangs und nach Maßgabe personeller Ressourcen. 189

6 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 R Berufsschule Gestrecktes Berufsvorbereitungsjahr (Schulversuch) A.2 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich 440 Deutsch/Kommunikation 120 Wirtschafts- und Sozialkunde 80 Mathematik 120 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 40 Sport 80 Berufsbezogener Bereich 720 (360) Fachlicher Unterricht 720 (360) Wahlpflichtbereich 3) einschließlich Förderunterricht 560 Wahlbereich 4) 80 Betriebspraktikum 2 6 Wochen im 1. Jahr 3 Tage/Woche im 2. Jahr Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichts aus. Der Unterricht orientiert sich an zwei Berufsbereichen. 3) Der Stundenumfang der einzelnen Kurse ist variabel. Sie können als Halb- oder Ganzjahreskurse angeboten werden. Im Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung ist ein ganzjähriger Fremdsprachenkurs anzubieten. 4) Zusätzliche Angebote zu Kursen des Wahlpflichtbereichs beziehungsweise Förderunterricht unter Berücksichtigung der Spezifik des Bildungsgangs und nach Maßgabe der personellen Ressourcen. 190

7 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK R Berufsschule Vorbereitungsklasse mit berufspraktischen Aspekten A.3 Unterricht Pflichtbereich Deutsch als Zweitsprache 960 Integration in einen Regelbildungsgang der berufsbildenden Schulen entsprechend der künftig vorgesehenen Ausbildung 240 Wahlbereich

8 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 R Berufsschule Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BvB)/ Einstiegsqualifizierung (EQ) A.4 Unterricht Pflichtbereich 320 Berufsübergreifender Bereich 160 Deutsch/Kommunikation 40 Wirtschafts- und Sozialkunde 40 Mathematik 40 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 40 Berufsbezogener Bereich 80 (40) Fachlicher Unterricht 80 (40) Wahlpflichtbereich 3) 80 Für die Unterrichtsfächer/Lernfelder des berufsübergreifenden/berufsbezogenen Bereiches sind die in Sachsen gültigen Lehrpläne für das Berufsvorbereitungsjahr entsprechend den Festlegungen in der jeweils geltenden Fassung der Landesliste der Lehrpläne für die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen einzusetzen. Die Auswahl der Unterrichtsinhalte erfolgt entsprechend der Zielgruppen in Zuständigkeit der Schulen. Die ausgewiesenen beziehen sich auf die Dauer eines Schuljahres. Der Unterricht orientiert sich entsprechend der Maßnahmeart und -dauer an ein bis zwei Berufsbereichen. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichts aus. 3) Der Unterricht ist seitens der Schulen entsprechend der Maßnahmeart und -dauer unter Berücksichtigung der Unterrichtsorganisation für zielgruppenspezifische Angebote beziehungsweise Förderunterricht im berufsübergreifenden und/oder berufsbezogenen Bereich zu nutzen. Es wird empfohlen, dass dieser Unterricht zur Hälfte als fachpraktischer Unterricht stattfindet. 192

9 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK R Berufsschule Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung A.5 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich 200 Deutsch/Kommunikation 40 Englisch 80 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 40 Sport 40 Berufsbezogener Bereich Lernfeldstrukturierter Unterricht 720 Betriebspraktikum 3) 320 Wahlbereich 4) Unterrichtsstunden werden berufsspezifisch unterrichtet gemäß Stundentafel zum Lehrplan für die berufliche Grundbildung kaufmännischer und verwandter Berufe (BERG) des Freistaates Sachsen zu unterrichten 3) vorzugsweise zwei vierwöchige Praktika mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung im Umfang von 40 Unterrichtsstunden je Woche an einem der Berufsgruppe entsprechendem Einsatzort 4) steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 193

10 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 R Berufsschule Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereiche entsprechend Legende A.6 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich 200 Deutsch/Kommunikation 40 Englisch 40 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 40 Sport 40 Wirtschaftskunde 40 Berufsbezogener Bereich Fachtheoretischer Unterricht 320 Fachpraktischer Unterricht 720 Wahlbereich 40 Betriebspraktikum 2 4 Wochen Gültigkeit für folgende Berufsbereiche: Bautechnik Holztechnik Chemie, Physik und Biologie Informationstechnik Druck- und Medientechnik Körperpflege Ernährung, Gästebetreuung und Metalltechnik hauswirtschaftliche Dienstleistung Produktion und Dienstleistung in Umwelt und Landwirtschaft Elektrotechnik Textiltechnik und Bekleidung Fahrzeugtechnik Farbtechnik und Raumgestaltung steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 194

11 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK Berufsschule Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Metalltechnik A.7 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich 200 Deutsch/Kommunikation 40 Englisch 40 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 40 Sport 40 Wirtschaftskunde 40 Berufsbezogener Bereich Fachtheoretischer Unterricht Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen 80 Fertigen von Bauelementen mit Maschinen 80 Herstellen von einfachen Baugruppen 80 Warten technischer Systeme 80 Fachpraktischer Unterricht Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen 200 Fertigen von Bauelementen mit Maschinen 220 Herstellen von einfachen Baugruppen 220 Warten technischer Systeme 80 Wahlbereich * 40 Betriebspraktikum 2 4 Wochen * steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 195

12 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 Berufsschule Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Fahrzeugtechnik A.8 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich 200 Deutsch/Kommunikation 40 Englisch 40 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 40 Sport 40 Wirtschaftskunde 40 Berufsbezogener Bereich Fachtheoretischer Unterricht Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren 80 Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren 100 Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen 100 Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen 40 Fachpraktischer Unterricht Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren 160 Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren 280 Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen 180 Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen 100 Wahlbereich * 40 Betriebspraktikum 2 4 Wochen * steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 196

13 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK Berufsschule Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Elektrotechnik A.9 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich 200 Deutsch/Kommunikation 40 Englisch 40 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 40 Sport 40 Wirtschaftskunde 40 Berufsbezogener Bereich Fachtheoretischer Unterricht Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen 80 Elektrische Installationen planen und ausführen 80 Steuerungen analysieren und anpassen 80 Informationstechnische Systeme bereitstellen 80 Fachpraktischer Unterricht Elektrische Geräte in Stand setzen 220 Elektrische Installationen planen und ausführen 180 Steuerungen realisieren und ändern 140 Informationstechnische Systeme aufbauen und in Betrieb nehmen 180 Wahlbereich * 40 Betriebspraktikum 2 4 Wochen * steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 197

14 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 Berufsschule Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Bautechnik A.10 Unterricht und Praktika Tiefbau Hochbau Ausbau Dachdecker Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich Deutsch/Kommunikation Englisch Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik Sport Wirtschaftskunde Berufsbezogener Bereich Fachtheoretischer Unterricht Planen, Erschließen und Gründen Mauerwerksbau Beton- und Stahlbetonbau Holzbau und Ausbau Grundlagen Dachdeckung 120 Fachpraktischer Unterricht Vermessen, Erschließen und Gründen Mauerwerksbau Beton- und Stahlbetonbau Holzbau und Ausbau Dachdeckung 340 Komplexarbeit Wahlbereich * Betriebspraktikum 2 4 Wochen * steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 198

15 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK Berufsschule Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Holztechnik A.11 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich 200 Deutsch/Kommunikation 40 Englisch 40 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 40 Sport 40 Wirtschaftskunde 40 Berufsbezogener Bereich Fachtheoretischer Unterricht Einfache Produkte aus Holz herstellen 80 Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen 80 Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen 80 Kleinmöbel herstellen 80 Fachpraktischer Unterricht Einfache Produkte aus Holz herstellen 180 Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen 180 Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen 180 Kleinmöbel herstellen 180 Wahlbereich * 40 Betriebspraktikum 2 4 Wochen * steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 199

16 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 Berufsschule Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Textiltechnik und Bekleidung A.12 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich 200 Deutsch/Kommunikation 40 Englisch 40 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 40 Sport 40 Wirtschaftskunde 40 Berufsbezogener Bereich Fachtheoretischer Unterricht Auswählen eines Werkstoffes für ein einfaches Bekleidungsstück 40 Nähen eines Kleinteiles 80 Bügeln eines Werkstückes 80 Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen 40 Konstruieren einer Bekleidungsgrundform 80 Fachpraktischer Unterricht Auswählen eines Werkstoffes für ein einfaches Bekleidungsstück 20 Nähen eines Kleinteiles 260 Bügeln eines Werkstückes 40 Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen 40 Planen, Konstruieren und Herstellen einer Bekleidungsgrundform 360 Wahlbereich * 40 Betriebspraktikum 2 4 Wochen * steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 200

17 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK Berufsschule Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Farbtechnik und Raumgestaltung Berufsgruppe Farbtechnik A.13 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich 200 Deutsch/Kommunikation 40 Englisch 40 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 40 Sport 40 Wirtschaftskunde 40 Berufsbezogener Bereich Fachtheoretischer Unterricht Metallische Untergründe bearbeiten 60 Nichtmetallische Untergründe bearbeiten 80 Oberflächen und Objekte herstellen 100 Oberflächen gestalten 80 Fachpraktischer Unterricht Metallische Untergründe bearbeiten 120 Nichtmetallische Untergründe bearbeiten 200 Oberflächen und Objekte herstellen 200 Oberflächen gestalten 200 Wahlbereich * 40 Betriebspraktikum 2 4 Wochen * steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 201

18 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 Berufsschule Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Farbtechnik und Raumgestaltung Berufsgruppe Raumgestaltung A.14 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich 200 Deutsch/Kommunikation 40 Englisch 40 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 40 Sport 40 Wirtschaftskunde 40 Berufsbezogener Bereich Fachtheoretischer Unterricht Metallische Untergründe bearbeiten 60 Nichtmetallische Untergründe bearbeiten 80 Oberflächen und Objekte herstellen 100 Oberflächen gestalten 80 Fachpraktischer Unterricht Arbeitsabläufe planen und den Arbeitsplatz einrichten 40 Flächen gestalten 200 Objekte herstellen 240 Oberflächen gestalten 240 Wahlbereich * 40 Betriebspraktikum 2 4 Wochen * steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 202

19 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK Berufsschule Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Körperpflege A.15 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich 200 Deutsch/Kommunikation 40 Englisch 40 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 40 Sport 40 Wirtschaftskunde 40 Berufsbezogener Bereich (440) In Ausbildung und Beruf orientieren 48 Kunden empfangen und betreuen 32 Haare und Kopfhaut pflegen 144 Frisuren empfehlen 160 Haare schneiden 144 Pflege der Haut und Gestalten mit dekorativer Kosmetik 272 Pflegen und Gestalten der Hände und Nägel 80 Wahlbereich 3) 40 Berufsbezogenes Betriebspraktikum 200 (5 Wochen) davon 160 Stunden (4 Wochen) als berufsbezogenes Betriebspraktikum Die in Klammer gesetzte Unterrichtszeit weist den Anteil für die Vermittlung von fachpraktischen Inhalten aus. Der Anteil für die fachpraktischen Inhalte pro Lernfeld wird von den Schulen in eigener Verantwortung festgelegt. 3) steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 203

20 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 Berufsschule Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung A.16 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich 200 Deutsch/Kommunikation 40 Englisch 40 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 40 Sport 40 Wirtschaftskunde 40 Berufsbezogener Bereich (440) 3) Unterweisen einer neuen Mitarbeiterin/eines neuen Mitarbeiters 93 Herstellen von Erzeugnissen 465 Präsentieren und Verkaufen 217 Beschaffen, Lagern, Konservieren 105 Wahlbereich 4) 40 Berufsbezogenes Betriebspraktikum 200 (5 Wochen) Inhaltliche Schwerpunkte sind entsprechend der Berufsgruppen von den Schulen in eigener Verantwortung festzulegen. davon 160 Stunden (4 Wochen) als berufsbezogenes Betriebspraktikum 3) Die in Klammer gesetzte Unterrichtszeit weist den Anteil für die Vermittlung von fachpraktischen Inhalten aus. Der Anteil für die fachpraktischen Inhalte pro Lernfeld wird von den Schulen in eigener Verantwortung festgelegt. 4) steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 204

21 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK R Berufsschule Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung A.17 Unterricht Wochenstunden in der Klassenstufe nach Dauer der Ausbildung J 3 J Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich Deutsch/Kommunikation Englisch Gemeinschaftskunde Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik Sport Berufsbezogener Bereich Wahlbereich Für die zweijährige Ausbildung gilt: 40 von 120 Unterrichtsstunden werden berufsspezifisch unterrichtet. Für die dreijährige Ausbildung gilt: 40 von 160 Unterrichtsstunden werden berufsspezifisch unterrichtet. steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 205

22 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 R Berufsschule Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche (außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung) A.18 Unterricht Wochenstunden in der Klassenstufe nach Dauer der Ausbildung J 3 J 3,5 J Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich Deutsch/Kommunikation Englisch Gemeinschaftskunde Wirtschaftskunde Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik Sport Berufsbezogener Bereich Wahlbereich * * steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 206

23 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK R Berufsschule Organisationsform Blockunterricht Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung A.19 Unterricht Wochenstunden in der Klassenstufe nach Dauer der Ausbildung J 3 J Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich Deutsch/Kommunikation Englisch Gemeinschaftskunde Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik Sport Berufsbezogener Bereich Wahlbereich 3) Es sind mindestens 13 Wochen Blockunterricht je Klassenstufe zu erteilen. Für die zweijährige Ausbildung gilt: 40 von 120 Unterrichtsstunden werden berufsspezifisch unterrichtet. Für die dreijährige Ausbildung gilt: 40 von 160 Unterrichtsstunden werden berufsspezifisch unterrichtet. 3) steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 207

24 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 R Berufsschule Organisationsform Blockunterricht Berufsausbildung in den Berufen (außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung) A.20 Unterricht Wochenstunden in der Klassenstufe nach Dauer der Ausbildung J 3 J 3,5 J Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich Deutsch/Kommunikation Englisch Gemeinschaftskunde Wirtschaftskunde Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik Sport Berufsbezogener Bereich Wahlbereich Es sind mindestens 13 Wochen Blockunterricht in den Klassenstufen 1, 2 und 3 zu erteilen. steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 208

25 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK R Berufsschule Organisationsform Modell Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung A.21 Unterricht Wochenstunden in der Klassenstufe Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich Deutsch/Kommunikation 120 Englisch 160 Gemeinschaftskunde 80 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 120 Sport 120 Berufsbezogener Bereich Wahlbereich von 160 Unterrichtsstunden werden berufsspezifisch unterrichtet. steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 209

26 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 R Berufsschule Organisationsform Modell Berufsausbildung in den Berufen (außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung) A.22 Unterricht Wochenstunden in der Klassenstufe Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich Deutsch/Kommunikation 120 Englisch 40 Gemeinschaftskunde 80 Wirtschaftskunde 120 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 120 Sport 120 Berufsbezogener Bereich Wahlbereich * * steht den Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung 210

27 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK Berufsschule Berufsausbildung im Beruf Maurer/Maurerin mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA) A.23 Unterricht Wochenstunden in der Klassenstufe * Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich Deutsch Englisch Geschichte Wirtschafts- und Sozialkunde Mathematik Chemie/Werkstofftechnik Physik Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik Sport Berufsbezogener Bereich Planen, Erschließen und Gründen 4 76 Mauerwerksbau 4 76 Beton- und Stahlbetonbau Holzbau und Ausbau 3 57 Mauerwerkskonstruktionen Ausbauarbeiten 4 80 Treppenbau 3 57 Instandsetzung und Sanierung 4 76 Wahlbereich Anwenderbezogener Einsatz von Software (CAD) * Klassenstufe 1 19 Unterrichtswochen Klassenstufe 2 20 Unterrichtswochen Klassenstufe 3 19 Unterrichtswochen 211

28 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 Berufsschule Berufsausbildung im Beruf Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA) A.24 Unterricht Wochenstunden in der Klassenstufe * Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich Deutsch Englisch Geschichte Wirtschafts- und Sozialkunde Mathematik Chemie/Werkstofftechnik Physik Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik Sport Berufsbezogener Bereich Planen, Erschließen und Gründen 4 76 Mauerwerksbau Beton- und Stahlbetonbau 4 76 Holzbau und Ausbau 3 57 Beton- und Stahlbetonkonstruktionen Treppenbau Spannbeton 2 38 Instandsetzung und Sanierung 4 76 Wahlbereich Anwenderbezogener Einsatz von Software (CAD) * Klassenstufe 1 19 Unterrichtswochen Klassenstufe 2 20 Unterrichtswochen Klassenstufe 3 19 Unterrichtswochen 212

29 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK Berufsschule Berufsausbildung im Beruf Zimmerer/Zimmerin mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA) A.25 Unterricht Wochenstunden in der Klassenstufe * Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich Deutsch Englisch Geschichte Wirtschafts- und Sozialkunde Mathematik Chemie/Werkstofftechnik Physik Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik Sport Berufsbezogener Bereich Planen, Erschließen und Gründen 4 76 Mauerwerksbau 3 57 Beton- und Stahlbetonbau 3 57 Holzbau und Ausbau 4 76 Herstellen von Dächern Schiften Wand- und Deckenkonstruktionen Treppenbau Wahlbereich Anwenderbezogener Einsatz von Software (CAD) * Klassenstufe 1 19 Unterrichtswochen Klassenstufe 2 20 Unterrichtswochen Klassenstufe 3 19 Unterrichtswochen 213

30 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 Berufsschule Berufsausbildung im Beruf Straßenbauer/Straßenbauerin mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA) A.26 Unterricht Wochenstunden in der Klassenstufe * Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich Deutsch Englisch Geschichte Wirtschafts- und Sozialkunde Mathematik Chemie/Werkstofftechnik Physik Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik Sport Berufsbezogener Bereich Planen, Erschließen und Gründen 4 76 Mauerwerksbau 3 57 Beton- und Stahlbetonbau 4 76 Holzbau und Ausbau 3 57 Bauen und Instandsetzen von Straßen Herstellen eines Erdbauwerkes 4 80 Einbauen von Rohrleitungen 3 60 Herstellen von Pflasterbelägen Wahlbereich Anwenderbezogener Einsatz von Software (CAD) * Klassenstufe 1 19 Unterrichtswochen Klassenstufe 2 20 Unterrichtswochen Klassenstufe 3 19 Unterrichtswochen 214

31 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK Berufsfachschule für medizinische Dokumentation B.1 Unterricht und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich Deutsch/Kommunikation Gemeinschaftskunde Wirtschaftskunde Sport Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik Berufsbezogener Bereich (1 47 * Literaturdokumentation Dokumentationseinheiten erfassen und erschließen Daten recherchieren und präsentieren Medizinische Dokumentation Im beruflichen Umfeld orientieren In englischer Fachsprache kommunizieren Medizinische Daten verwalten Medizincontrolling Diagnosen und Prozeduren verschlüsseln Medizinische Leistungen überprüfen und abrechnen Qualitätssichernde Maßnahmen entwickeln und anwenden Kunden beraten, betreuen und schulen Klinische Studien Formulare und andere Schriftstücke erstellen Medizinische Daten zusammenstellen und biometrisch auswerten Datenbanken erstellen, pflegen und abfragen Studien planen und durchführen Studien auswerten Berufspraktische Ausbildung Wochen Wochen Wochen Wochen * Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichts aus. 215

32 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 Berufsfachschule für Sozialwesen B.2 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich 300 Deutsch/Kommunikation 60 Englisch 60 Gemeinschaftskunde 60 Sport 60 Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 60 Berufsbezogener Bereich (1 000) Berufliche Identität und berufliche Perspektiven entwickeln 120 Beobachtung als Grundlage sozialen Handelns nutzen 180 Soziale Beziehungen aufbauen und mitgestalten 270 An der Gestaltung von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozessen mitwirken 300 Die Pflege von Menschen in Gesundheit und Krankheit unterstützen 360 Menschen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen 150 Kulturell-kreative Prozesse begleiten 330 Eigene Arbeit strukturieren und organisieren sowie im Team mitarbeiten 90 Wahlpflichtbereich 90 Medien und Materialien zu einem Thema eines ausgewählten Arbeitsbereiches anwenden Berufspraktische Ausbildung 800 Pflichtpraktika 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr Wahlpflichtpraktikum 3) 2. Ausbildungsjahr zweimal fünf Wochen einmal fünf Wochen einmal fünf Wochen Die in Klammer gesetzte Unterrichtszeit weist den Anteil an fachpraktischen Inhalten aus. Jeweils ein Praktikum ist in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Pflege zu absolvieren. 3) Das Wahlpflichtpraktikum dient der Erweiterung der beruflichen Kompetenzen in einem der Bereiche Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe oder Pflege. Der gewählte Bereich ist auf dem Abschlusszeugnis auszuweisen. 216

33 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK Berufsfachschule für Pflegehilfe B.3 Unterricht und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen 1 2 Pflichtbereich (880) Berufsübergreifender Bereich Deutsch/Kommunikation Englisch Gemeinschaftskunde Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik Sport Berufsbezogener Bereich (840) Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken Eigene Arbeit strukturieren und organisieren Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten Situationsgerecht kommunizieren Gesundheit erhalten und fördern Lebensraum und Lebenszeit gestalten In akuten Notfällen adäquat handeln Wahlpflichtbereich (40) Berufspraktische Ausbildung Die in Klammern gesetzte Unterrichtszeit weist den Anteil an fachpraktischen Inhalten aus. 217

34 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Altenpflege B.4 Unterricht und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen Pflichtbereich 800 (360) 780 (420) 760 (400) (1 180) Berufsübergreifender Bereich Deutsch/Kommunikation Englisch Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik Berufsbezogener Bereich 660 (320) 640 (360) 600 (300) (980) Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen 280 (120) 220 (80) 220 (60) 720 (260) Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken 60 (60) 100 (100) 40 (40) 200 (200) Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen 3) 60 (40) 60 (40) 60 (40) 180 (120) Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden 4) 80 (20) 80 (60) 40 (40) 200 (120) Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen (20) 40 (20) 120 (40) Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufliches Selbstverständnis entwickeln Lernen lernen 40 (20) 40 (20) Anleiten, beraten und Gespräche führen 40 (40) 40 (40) 80 (80) Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen 80 (60) 80 (60) An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken 40 (20) 40 (20) Die eigene Gesundheit erhalten und fördern 20 (20) 20 (20) 20 (20) 60 (60) Wahlpflichtbereich 5) 40 (40) 60 (60) 100 (100) 200 (200) Praktische Ausbildung Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichts aus. Der theoretische und praktische Unterricht in der Ausbildungsrichtung Altenpflege wird als berufsbezogener Bereich ausgewiesen. 3) Der Bereich Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen bündelt die in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen und Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen. 4) Der Bereich Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden bündelt die in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen und Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren. 5) Aus dem Wahlpflichtbereich sind von der Schule mindestens zwei Wahlpflichtfächer zur fachlichen Vertiefung anzubieten. 218

35 31. Juli 2017 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Diätassistenten B.5 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsbezogener Bereich Fachtheoretischer Bereich Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde 40 EDV, Dokumentation und Statistik 80 Krankenhausbetriebslehre 20 Fachenglisch 40 Hygiene und Toxikologie 60 Biochemie der Ernährung 140 Ernährungslehre 150 Lebensmittelkunde und Lebensmittelkonservierung 190 Anatomie 50 Physiologie 60 Allgemeine Krankheitslehre 30 Spezielle Krankheitslehre und Ernährungsmedizin 120 Ernährungswirtschaft 40 Organisation des Küchenbetriebes 140 Einführung in die Ernährungspsychologie und die Ernährungssoziologie 80 Diät- und Ernährungsberatung 250 Fachpraktischer Bereich Erste Hilfe 20 Diätetik Koch- und Küchentechnik 380 Zur Vertiefung der Fächer des fachtheoretischen und fachpraktischen Bereiches 160 Berufspraktische Ausbildung Diätetik einschließlich Organisation des Küchenbetriebes 700 Koch- und Küchentechnik einschließlich Hygiene 200 Diät- und Ernährungsberatung 150 Fachliche Vertiefung 120 Krankenhauspraktikum 230 Der theoretische und praktische Unterricht in der Ausbildungsrichtung Diätassistenten wird als fachtheoretischer und fachpraktischer Bereich ausgewiesen. Für die Vermittlung fachtheoretischer und fachpraktischer Anteile sollen jeweils 80 Unterrichtsstunden genutzt werden. 219

36 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2017 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Ergotherapie B.6 Unterricht und Praktika Pflichtbereich Berufsbezogener Bereich * Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde 40 Fachsprache, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 60 Fachenglisch 80 Grundlagen der Gesundheitslehre und Hygiene 30 Biologie, Anatomie und Physiologie 180 Allgemeine Krankheitslehre 30 Spezielle Krankheitslehre 280 Arzneimittellehre 20 Grundlagen der Arbeitsmedizin 30 Erste Hilfe 20 Psychologie und Pädagogik 210 Behindertenpädagogik 40 Medizinsoziologie und Gerontologie 70 Handwerkliche und gestalterische Techniken mit verschiedenen Materialien 500 Spiele, Hilfsmittel, Schienen, technische Medien 200 Grundlagen der Ergotherapie 140 Motorisch-funktionelle Behandlungsverfahren 100 Neurophysiologische Behandlungsverfahren 100 Neuropsychologische Behandlungsverfahren 100 Psychosoziale Behandlungsverfahren 100 Arbeitstherapeutische Verfahren 100 Adaptierende Verfahren 40 Prävention und Rehabilitation 40 zur Vertiefung 190 Praktische Ausbildung Psychosozialer (psychiatrischer/psychosomatischer) Bereich 400 Motorisch-funktioneller, neurophysiologischer oder neuropsychologischer Bereich 400 Arbeitstherapeutischer Bereich 400 zur Verteilung auf oben genannte Bereiche 500 * Der theoretische und praktische Unterricht in der Ausbildungsrichtung Ergotherapie wird als berufsbezogener Bereich ausgewiesen. Die Vermittlung des fachpraktischen Anteils im berufsbezogenen Bereich erfolgt im Umfang von Unterrichtsstunden. Die fachpraktischen Anteile pro Fach werden von der Schule in eigener Verantwortung festgelegt. 220

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