Regionale Schulentwicklung
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- Annegret Kerner
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1 Regionale Schulentwicklung in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen Stand Oktober 2014
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3 Schulen und Schüler Schulen und Schüler an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen 2012/2013 Landkreis Reutlingen Landkreis Tübingen Schulart Schulen Schüler Schulen Schüler Grundschulen Werkrealschulen Realschulen Gymnasien Sonderschulen Gemeinschaftsschulen 2 (2014: 5) 80 3 (2014: 7) 200
4 Demografische Entwicklung Bevölkerungsvorausrechnung: Altersgruppe unter 1 Jahr % LK RT ,8 % LK Tü ,5 % Statistisches Landesamt BW 2014
5 Übergänge in weiterführende Schulen Bildungsempfehlungen in Klasse 4 und Anmeldungen für das 5. Schuljahr 2013 Bildungsempfehlungen Tatsächliche Übergänge 2013 WRS RS Gy WRS RS Gy GMS LK RT 23,7 % 29,3 % 46,8 % 12,8 % 34,9 % 45,8 % 5,4 % LK TÜ 19,6 % 26,7 % 53,6 % 8,1 % 22,9 % 54,7 % 12,4 % Anmeld. Land 12,1 % 36,7 % 44,5 % 6,7 % Übergänge 2014 Tatsächliche Übergänge 2014 WRS RS Gy GMS LK RT 12,0 % 31,6 % 44,8 % 11,6 % LK TÜ 3,8 % 16,3 % 56,8 % 23,2 %
6 Gründe für die regionale Schulentwicklung Das Kultusministerium rechnet in den Sekundarschulen bis 2025 mit einem weiteren Rückgang der Schülerzahlen Die Übergangzahlen von der Grundschule in die Werkrealschulen sinken seit Jahren stark Die demografische Entwicklung und das veränderte Schulwahlverhalten der Eltern machen eine regionale Schulentwicklung im Land erforderlich
7 Ziele der regionalen Schulentwicklung Flächendeckendes und gut erreichbares Bildungsangebot zu allen schulischen Abschlüssen Die regionale Schulentwicklung trägt Sorge für pädagogisch leistungsfähige Schulstandorte In einem Zwei-Säulen-System entwickelt sich neben dem Gymnasium ein integrativer Bildungsgang aus den bisherigen Schularten Die Gemeinschaftsschule ist besonders geeignet, unterschiedliche Begabungen der Schülerinnen und Schüler zu fördern
8 Regionale Schulentwicklung: Eckpunkte Sicherung einer stabilen Zwei- oder Mehrzügigkeit durch eine Mindestschülerzahl von 40 in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen (Gymnasien bei Neueinrichtung 60) Geregeltes Genehmigungsverfahren für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen Grundschulen sind kein Bestandteil der regionalen Schulentwicklungsplanung
9 Auslöser des Prozesses Ein öffentlicher Schulträger stellt einen Antrag auf Einrichtung oder auf Umwandlung einer Schule Ein öffentlicher Schulträger initiiert einen Schulentwicklungsprozess in einer Region Eine öffentliche Sekundarschule kann keine Eingangsklasse mehr bilden, weil diese weniger als 16 Schülerinnen und Schüler aufweist
10 Dialog- und Beteiligungsverfahren Information und Beratung durch die Staatlichen Schulämter und die Regierungspräsidien Festlegung der jeweiligen Raumschaften Strukturierter Dialog mit den Kommunen über das zukünftige Schulangebot in einer Region Prüfung des öffentlichen Bedürfnisses durch die Schulverwaltung im Rahmen eines Antragsverfahrens Schlichtungsverfahren durch die Regierungspräsidien, wenn kein Konsens gefunden wird
11 Landkreis Tübingen Planungsbezirke SSA Tübingen
12 Landkreis Reutlingen Planungsbezirke SSA Tübingen
13 Entscheidungsfindung Die abschließende Entscheidung über die Einrichtung oder die Schließung einer Schule trifft die Schulverwaltung Schulträger, Staatliche Schulämter und Regierungspräsidien führen das Verfahren partnerschaftlich durch und suchen nach gemeinsamen Lösungen für die regionale Schulentwicklung
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