Die Berliner Schulstrukturreform
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- Johann Vogt
- vor 6 Jahren
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1 Die Berliner Schulstrukturreform
2 Die Ziele Qualität weiter verbessern, Chancengleichheit herstellen Alle Schülerinnen zum bestmöglichen Schulabschluss führen Abhängigkeit des Schulerfolgs von der sozialen Herkunft und vom Migrationshintergrund deutlich verringern Pädagogische Ziele Individuelle und bestmögliche Förderung jedes Einzelnen Praxis- und berufsbezogenes Lernen Verstärkte Kooperation mit der Jugendhilfe Integrative Förderung von Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
3 Die Integrierte Sekundarschule Es gibt nur eine Schulart neben dem Gymnasium: die Integrierte Sekundarschule, die dem Leitbild der Gesamtschule folgt. Die Pilotphase der Gemeinschaftsschule wird fortgeführt. Beide Schularten sind gleichwertig. Es gelten gleiche Bildungsstandards. Alle Schulabschlüsse sind erreichbar. Haupt-, Real- und Gesamtschulen werden zu Integrierten Sekundarschulen, die in der Regel 4 bis 6 Züge haben. Integrierte Sekundarschulen werden zu Ganztagsschulen. Über das Differenzierungskonzept entscheidet die Schulkonferenz. Die Gymnasiale Oberstufe ist Teil der Schule oder sie wird in verbindlicher Kooperation mit Oberstufen anderer Schulen, insbesondere den beruflichen Gymnasien (OSZ) angeboten. Bisherige Gesamtschulen behalten ihre gymnasiale Oberstufen oder Grundstufen
4 Die Rahmenbedingungen der Integrierten Sekundarschule Verbesserte Bedingungen auf dem Weg zu guten Schulabschlüssen Stundentafel 31 in den Klassen 7 und 8, 32 in den Klassen 9 und 10 Klassenfrequenz 25 als Grundlage der Lehrerzumessung zusätzliche Ausstattung entsprechend der Zusammensetzung der Schülerschaft jeder Schule (Sprachförderbedarf, Lernmittelbefreiung) Ganztag mit Schülerarbeitsstunden, Betreuung und Freizeitangeboten Flexible Stundentafel Deutsch und Mathematik 4 Stunden, 1. Fremdsprache 3 Stunden wie im Gymnasium individuelle Schwerpunktsetzung entsprechend der Vorraussetzungen der Schüler/innen Leistungsdifferenzierung innerhalb der Lerngruppen oder in Kursen
5 Die Rahmenbedingungen der Integrierten Sekundarschule Der Weg zum Abitur in der Regel in 13 Jahren in der 3-jährigen gymnasialen Oberstufe möglich auch in 12 Jahren durch direkten Übergang in die 2-jährige Kursphase der Oberstufe Entscheidung durch die Klassenkonferenz am Ende von Klasse 10 Ganztagsangebot in der Entscheidung jeder Schule: gebunden, offen oder teilgebunden Schülerarbeitsstunden in jeder Sekundarschule Möglichkeit der Budgetierung - Ganztagsangebote im Rahmen der Kooperation mit Partnern, insbesondere freien Trägern der Jugendhilfe und Jugendarbeit
6 Die Gemeinschaftsschule Fortsetzung der Pilotphase der Gemeinschaftsschule mit wissenschaftlicher Begleitung Gemeinsames und integratives Lernen ohne äußere Differenzierung als Organisationsprinzip Bildungsgang als Einheit von der Schulanfangsphase bis zum Mittleren Schulabschluss und zur Hochschulreife Bewerbung weiterer Schulen möglich
7 Weiterentwicklung der Schulstruktur Zugang zu Sekundarschule und Gymnasium Förderprognose und verbindliches Beratungsgespräch durch die Grundschule Elternrecht: Wahl der gewünschten Schulart und Schule kein Anspruch auf Aufnahme in der gewünschten Schule Aufnahme entsprechend der durch den Schulträger festgelegten Kapazitäten und freier Plätze in der gewählten Schule Klasse 7 im Gymnasium = Probejahr Bildungs- und Erziehungsvereinbarung zum Halbjahr bei erkennbaren Schwierigkeiten Wechsel in die Klasse 8 der Integrierten Sekundarschule bei Nichtversetzung ab Klasse 8 im Gymnasium kein Wechsel zur Int. Sekundarschule auf Beschluss der Schule Entscheidung bei Übernachfrage mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze in der gewählten Schule (Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien) bis zu 10 % bes. Härtefälle im Einvernehmen zwischen Schule und Schulträger 60 % der Plätze durch den/die Schulleiter/in nach durch die Schule entwickelten und die Schulaufsicht im Benehmen mit dem Schulträger genehmigten Kriterien 30 % der Plätze durch Los mindestens Nachweis eines Schulplatzes in der gewünschten Schulart durch den Schulträger für Kinder, die an der gewählten Schule keinen Platz erhalten haben
8 Das Gymnasium Das Gymnasium führt nach 12 Jahren zum Abitur. Neuregelung der Aufnahme Elternrecht, Förderprognose, Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen, Profil der Schule, Leistungsgesichtspunkte Nach endgültiger Aufnahme ins Gymnasium kein Wechsel in die Integrierte Sekundarschule durch Beschluss der Schule Mittagessen an allen Gymnasien In jedem Bezirk ein Ganztags-Gymnasium Grundständige Gymnasien im bisherigen Umfang
9 Duales Lernen Duales Lernen ist die sinnvolle Verknüpfung von schulischem Lernen und Lernen am Praxisplatz. Organisationsformen regelmäßige Praktika in Betrieben Praxistage Produktives Lernen Schülerfirmen Kooperation mit beruflichen Schulen/OSZ Netzwerk für Ausbildung Netzwerk Berufspraxis Vertiefte Berufsorientierung Duales Lernen steht grundsätzlich allen Schülerinnen offen und führt zu allen Abschlüssen. Die flexible Gestaltung der Stundentafel ermöglicht unterschiedliche Formen des Dualen Lernens. Begleitung durch Sozialarbeiter, Kooperation mit der Jugendhilfe
10 Kooperationen Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe als fester Bestandteil der Strukturreform Systematische Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe und der Jugendarbeit Fortsetzung des Programms Jugendsozialarbeit Jugendhilfemaßnahmen in der Schule Verbindliche Kooperationen zwischen Grundschulen und Kindertagesstätten Kooperation zwischen den Grundschulen und allen Schulen der Sekundarstufe I, u. a. durch Austausch der Lehrkräfte Verbindliche Kooperationen mit den beruflichen Schulen/OSZ Profilierung in der Sekundarstufe I Duales Lernen Berufsorientierung Berufsfelder Abitur, fachgebundene Hochschulreife, Berufsausbildung und -vorbereitung
11 Kooperation Sekundarschule und Oberstufenzentrum (OSZ) Ziel der Kooperation ist ein schulübergreifendes Lernangebot für Schüler/innen bis zum Abitur, das sich sowohl auf die Sekundarstufe I (z.b. Wahlpflichtunterricht) als auch auf die Sekundarstufe II ( insbesondere berufliche Gymnasien, Fachoberschule, etc ) bezieht. Empfehlungen für die Kooperation erarbeitet eine Arbeitsgruppe. Die Zusammenarbeit soll auf der Basis von Kooperationsverträgen erfolgen. Angebote der OSZ sollen in einer Datenbank gesammelt werden. Erste Angebote der OSZ werden genutzt und Kooperationen werden vorbereitet
12 Überleitungsprozess Integrierte Sekundarschulen entstehen am oder - spätestens - am beginnend mit der 7. Jahrgangsstufe durch Umwandlung bestehender Schulen (Gesamt-, Haupt-, Real-, verbundene Haupt- und Realschulen, Gymnasien) durch Zusammenlegung einzelner oder mehrerer Schulen der Sekundarstufe zu einer Integrierten Sekundarschule (z. B. Hauptschule/Realschule, Gesamtschule/Haupt- oder Realschule) durch Entscheidung der Schulträger über Umwandlung bzw. Zusammenlegung zu Integrierten Sekundarschulen, Genehmigung durch SenBWF Auslaufen der Bildungsgänge der bisherigen Haupt- und Realschulen sowie verbundenen Haupt- und Realschulen
13 Die Schulleitungen Bei Umwandlung einzelner Schulen werden die bisherigen Leiter/innen Leiter/innen der neuen Integrierten Sekundarschulen. Bei Zusammenlegung mehrerer Schulen erfolgt die Auswahl zwischen den Leitern/innen der beteiligten Schulen
14 Das Qualifizierungs- und Unterstützungskonzept Begleitung des Veränderungsprozesses der Schulen und Fortbildung der Lehrkräfte zur Veränderung des Unterrichts Start des Qualifizierungsprogramms mit Beginn des Schuljahres 2009/10 für Schulleitungen und Lehrerkollegien Konzentration auf die Vorbereitung des ersten 7. Jahrgangs in den Integrierten Sekundarschulen durch gezielte Angebote Gesamtsteuerung durch Projektleitung, in Verbindung mit LISUM und regionaler Fortbildung Verantwortung für den Veränderungsprozess vor Ort bei der regionalen Schulaufsicht
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