Elterninformation zum Schulsystem

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1 Elterninformation zum Schulsystem

2 Elterninformation Was bedeutet fl exible Eingangsphase? Alle Kinder, die bis zum 30. Juli des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, sind schulpfl ichtig. Das Konzept der Eingangsphase berücksichtigt, dass die Kinder mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schule kommen. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 bilden eine pädagogische Einheit. Die Kinder durchlaufen sie je nach ihren persönlichen Möglichkeiten fl exibel in 1, 2 oder 3 Schuljahren. In einigen Schulen werden jahrgangsübergreifende Gruppen gebildet. Grundschulkinder erhalten am Ende eines jeden Grundschulhalbjahres ein Zeugnis, spätestens im vierten Jahrgang mit Zensuren. Die Schulkonferenz einer Grundschule kann beschließen, dass auf ein Zeugnis im ersten Halbjahr des ersten Jahrgangs verzichtet wird. Die Erziehungsberechtigten werden vom Klassenlehrer oder von der Klassenlehrerin zum Elterngespräch eingeladen. Bitte informieren Sie die Schule, ob Sie eine Übersetzung benötigen oder selbst Dolmetscher mitbringen. Welche weiterführende Schule ist für mein Kind geeignet? Am Ende des ersten Schulhabjahres der 4. Jahrgangsstufe berät und beschließt die Klassenkonferenz die Schulübergangsempfehlung für Ihr Kind. Diese erhalten Sie mit dem Halbjahreszeugnis. In den ersten Wochen des zweiten Schulhabjahres der vierten Jahrgangsstufe werden Sie und Ihr Kind von der Klassenlehrerin und dem Klassenlehrer zu einem Einzelgespräch eingeladen. Ebenfalls in den ersten Wochen des zweiten Schulhalbjahres bieten die weiterführenden Schulen Informationsveranstaltungen an. Bitte informieren Sie die jeweiligen Schulen, wenn Sie eine Übersetzung benötigen und selbst keinen Dolmetscher mitbringen können. Wie unterscheiden sich die weiterführenden Schularten? Das Schulgesetz, das seit Anfang 2007 in Kraft ist, bietet den Schülerinnen und Schülern mit der Regionalschule und der Gemeinschaftsschule neue Möglichkeiten des längeren gemeinsamen Lernens und eine bessere individuelle Förderung. Die bisherigen Haupt- und Realschulen werden spätestens bis zum Schuljahr 2010/2011 entweder zu Regionalschulen zusammengeführt oder zu Gemeinschaftsschulen umgewandelt. Auch die bestehenden Gesamtschulen werden zu Gemeinschaftsschulen. Das Gymnasium bleibt als Schulart erhalten. Dort machen die Schülerinnen und Schüler aber zukünftig bereits nach acht und nicht mehr nach neun Jahren das Abitur. An Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen beträgt die Schulzeit bis zum Abitur weiterhin neun Jahre. In der Regionalschule werden die Schülerinnen und Schüler zunächst gemeinsam unterrichtet und ab Jahrgang 7 in die Bildungsgänge zum Hauptschulabschluss oder Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) zugeordnet. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wird auf unterschiedlichen Anforderungsebenen unterrichtet, in den anderen 3

3 Fächern ist gemeinsamer Unterricht möglich. Am Ende der Jahrgangsstufe 8 erhält jeder Schüler und jede Schülerin eine Abschlussprognose. In den Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen kann die Entscheidung für den geeigneten Schulabschluss möglichst lange offen gehalten werden. Alle lernen gemeinsam und werden durch differenzierende Lernangebote individuell gefördert. Am Ende der Jahrgangsstufe 9 kann der Hauptschulabschluss, am Ende der Jahrgangsstufe 10 der Mittlere Abschluss (Realschulabschluss) und damit die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht werden. Nach 13 Schuljahren kann an Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe die Hochschulreife (Abitur) und damit die Berechtigung zum Hochschulstudium erreicht werden. Für die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe sind ein Notendurchschnitt von 2,4 in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie in den übrigen Fächern mindestens 3,0 und kein Fach mit der Note 6 Voraussetzung. In den noch bestehenden Hauptschulen können Schülerinnen und Schüler, die längere Lernzeiten benötigen, auf Antrag die Flexible Übergangsphase (Flexphase) besuchen. Sie beginnt im 8. Schuljahr, kann zwei oder drei Jahre dauern und mit dem Hauptschulabschluss enden. Hauptschulabschluss Bildungsgang Hauptschule Jahrgang 7-9 Mittlerer Abschluss Bildungsgang Realschule Jahrgang 7-10 Gemeinsame Orientierungsstufe / Jahrgang 5 u. 6 REGIONALSCHULE Hochschulreife (Abitur) Option Sekundarstufe 2 Jahrgang Längeres gemeinsames Lernen Jahrgang 5-10 individuelle Hinführung zu Hauptschulabschluss Mittlerer Abschluss Übergang zur gymnasialen Oberstufe GEMEINSCHAFTSSCHULE Hochschulreife (Abitur) Sekundarstufe 2 Jahrgang Sekundarstufe 1 Jahrgang 7-9 Orientierungsstufe Jahrgang 5 u. 6 GYMNASIUM 4

4 Welche speziellen Förderangebote gibt es für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache? Um Chancengleichheit zu gewährleisten, ist eine früh einsetzende durchgängige Sprachbildung notwendig. In Schleswig-Holstein gibt es in allen Kreisen DaZ-Zentren. Ein DaZ-Zentrum ist eine organisatorische Verbindung von mehreren Schulen, die schulartübergreifend in einem dafür festgelegten Einzugsbereich Sprachbildungsangebote (DaZ) für interne und externe Schülerinnen und Schüler anbieten. Diese Angebote sind an einen oder an verschiedene Standorte gebunden. Als DaZ wird der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache bezeichnet. Einen Anspruch auf DaZ- Unterricht haben Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache (also die im Elternhaus gesprochene Sprache) eine andere Sprache als Deutsch ist. Die Teilnahme am Unterricht Deutsch als Zweitsprache ist verpfl ichtend. Das DaZ-Zentrum ist in der Regel in drei Stufen unterteilt. 5

5 Basisstufe: Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler, die ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen aus dem Ausland zuziehen, erfolgt nach einer Sprachstandserfassung und einem ausführlichen Elterngespräch in einem Vollzeit-Basiskurs. Sie sind während dieser Zeit Schülerinnen und Schüler des DaZ-Zentrums und weder einer Regelschule noch einer Schulart zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Zeugnisse vom DaZ-Zentrum. Im Zeugniskopf ist noch keine Anbindung an eine Schulart ausgewiesen. Der durchschnittliche Stundenumfang beträgt wöchentlich 25 Unterrichtsstunden, im ersten Halbjahr steht ausschließlich Deutsch als Zweitsprache auf dem Stundenplan. Der Vollzeit-Basiskurs schließt ab der 5. Klassenstufe mit einer Sprachprüfung auf B1- Niveau nach dem Europäischen Referenzrahmen und einer Schullaufbahnberatung ab. Die Empfehlung für den Besuch der weiterführenden Schule wird individuell nach festgelegten Kriterien verbindlich ausgesprochen und in einem ausführlichen Elterngespräch erläutert sowie die Anmeldung an die Regelschule vorbereitet. Die Dauer des Besuchs der Basisstufe wird individuell nach Empfehlung der DaZ-Lehrkraft festgelegt. Aufbaustufe: Die Schülerinnen und Schüler verlassen die DaZ-Klasse der Basisstufe ganz und besuchen in einzelnen Fächern den Regelunterricht ihrer zukünftigen Klasse. In welchen Fächern die Kinder schon am Unterricht der Regelklasse teilnehmen, soll von ihren persönlichen Stärken abhängen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten weiterhin wöchentlich vier bis sechs DaZ-Stunden. Integrationsstufe: Diese Stufe bedeutet die volle Teilnahme am Unterricht in der Regelklasse. Eine Durchgängige Sprachbildung in allen Fächern des Regelunterrichts unterstützt die weitere Sprachentwicklung und ermöglicht Chancengleichheit. Hierfür werden DaZ- Methoden für alle Schülerinnen und Schüler nutzbar gemacht oder binnendifferenzierend eingesetzt. Auch in dieser Stufe werden wöchentlich zwei DaZ-Stunden von DaZ-Lehrerinnen und Lehrern erteilt. Der DaZ-Unterricht fi ndet in enger Orientierung am Regelunterricht statt. Dies gilt für alle Schularten und Klassenstufen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den DaZ-Kreisfachberatern. Oder im Internet: 6

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