Informationen zu Klasse 10

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1 Informationen zu Klasse 10

2 Wir informieren Sie heute über die schriftlichen und mündlichen Überprüfungen in Klasse 10, die Auflagen für die Versetzung in die 11. Klasse ( Studienstufe), die Prognose Mittlerer Schulabschluss (MSA).

3 Die schriftlichen und mündlichen Überprüfungen in Klasse 10

4 Überprüfungen in den Fächern Deutsch Mathematik Fremdsprache = Kernfächer der Profiloberstufe Zwei der vier Abiturprüfungen sind Kernfachprüfungen Zwei der drei Kernfächer müssen auf erhöhtem Anforderungsniveau belegt werden.

5 Termine für die schriftlichen Überprüfungen: Deutsch: Mathematik: Fremdsprache:

6 Themen werden durch Fachlehrer vorbereitet Dauer der Prüfung: in Deutsch: 155 min (davon 20 min Einlesezeit, 135 Arbeitszeit) in Mathematik: 135 min (keine Einlesezeit) in der Fremdsprache: 90 min (keine Einlesezeit)

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10 Die mündlichen Prüfungen sind Gruppenprüfungen. Zwei mündliche Prüfungen sind verbindlich: eine Prüfung in der gewählten Fremdsprache eine Prüfung in Deutsch oder Mathematik Auf Wunsch sind auch drei mündliche Prüfungen möglich: eine Prüfung in der gewählten Fremdsprache eine Prüfung in Deutsch und eine Prüfung in Mathematik Termine: Do, Mo,

11 Schriftliche und mündliche Prüfung werden zu gleichen Teilen gewichtet. Das Ergebnis der Prüfung wird mit 30% in die Jahresnote (Jahreszeugnis) des jeweiligen Faches eingerechnet.

12 im Krankheitsfall besteht Attestpflicht morgens im Sekretariat abmelden im Falle einer Gruppenprüfung: Mitglieder der Gruppe informieren die Prüfung muss nachgeholt werden sollte kein Attest erbracht werden, muss die Prüfung mit 6 gewertet werden

13 Die Auflagen für die Versetzung in die 11. Klasse ( Studienstufe)

14 Ende Jahrgangsstufe 10: Zeugniskonferenz entscheidet nach Maßgabe der Zeugnisnoten über Versetzung (kein Aufrücken möglich) Die Versetzung erfolgt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Teilnahme an den schriftlichen und mündlichen Überprüfungen 2. in allen Fächern wird mindestens die Note ausreichend (4) erzielt 30 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy)

15 Wird nicht in allen Fächern mindestens die Note ausreichend (4) erzielt, kann die Versetzung durch einen Ausgleich erreicht werden:

16 zwei mangelhafte Leistungen (2 x 5) Ausgleich einer 5 durch eine gute (2) Leistung oder Ausgleich einer 5 durch zwei befriedigende (3) Leistungen eine ungenügende Leistung (6) Ausgleich durch eine sehr gute (1) Leistung oder Ausgleich durch zwei gute (2) Leistungen

17 Aber: Ein Ausgleich bei mangelhaften (5) Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch ist ausgeschlossen! Eine ungenügende Leistung (6) in Deutsch, Mathematik und Englisch kann ebenfalls nicht ausgeglichen werden!

18 Eine Nachprüfung ist in einem Fach möglich, in dem eine mangelhafte Leistung erzielt wurde, für die kein Ausgleich besteht.

19 Versetzung erreicht Eintritt in die Studienstufe des Gymnasiums (Klasse 11 / 12) Eintritt in die gymnasiale Oberstufe der Stadtteilschule (Klasse 11 / 12 / 13)

20 Auslandsaufenthalt und Versetzung

21 1. Halbjahr im Ausland: Teilnahme an den schriftlichen (und mündlichen) Überprüfungen, sobald der/die Schüler/-in wieder in der Schule ist Latinum wird durch Note des 2. Halbjahres erworben Es gelten die gleichen Bestimmungen für die Versetzung wie oben erwähnt.

22 2. Halbjahr oder ganzes Schuljahr im Ausland: Zeugniskonferenz entscheidet auf der Grundlage der Noten am Ende von Klasse 9 bzw. 10 (1. Halbjahr), ob Schüler/in Klasse 11 eintreten darf (ohne Überprüfungen!) Latinum wird durch Prüfung oder Fortsetzung des Kurses in der Oberstufe erworben

23 Bei Nicht-Versetzung durch Auslandsaufenthalt: Wiederholung der 10. Klasse Nachholen der schriftlichen Überprüfungen in den letzten drei Tagen der Sommerferien des laufenden Schuljahres, um nachträgliche Versetzung zu erlangen

24 Die Prognose Mittlerer Schulabschluss (MSA)

25 Prognose zur weiteren Schullaufbahn: Früher: Versetzungswarnung, heute: Prognose ausschlaggebend für Prognose ist der aktuelle Leistungsstand: Würde der/die Schüler/in auf der Grundlage dieses Zeugnisses in die 11. Klasse (Sek II) versetzt werden?

26 Prognose Sekundarstufe II im Halbjahreszeugnis Klasse 10 der Mittlere Schulabschluss (MSA) wird automatisch durch die Versetzung von Klasse 10 nach 11 erworben Prognose Mittlerer Schulabschluss im Halbjahreszeugnis Klasse 10 der Mittlere Schulabschluss (MSA) muss durch eine zusätzliche Prüfung erworben werden

27 Prognose MSA im Halbjahreszeugnis von Klasse 10 bedeutet, dass die Leistungen für die Studienstufe nicht ausreichend sind

28 Prognose MSA (10.1) und Versetzung von Klasse 10 nach 11 geschafft MSA- Prüfungen haben keine Auswirkung Prognose MSA (10.1) und keine Versetzung von Klasse 10 nach 11: Abgang vom Gymnasium mit MSA! Ggf. Antrag bei der Schulbehörde auf Wiederholung der 10. Klasse bzw. Übergang an StS

29 trotz Prognose MSA im Zeugnis (10.1) gute Ergebnisse in der schriftlichen Überprüfung: Eltern können Antrag auf Verzicht auf MSA-Prüfung stellen die Zeugniskonferenz entscheidet

30 Termine für MSA Prüfungen: Deutsch: Mathematik: Englisch:

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