BBS Technik Idar-Oberstein Harald-Fissler-Schule

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1 Herzlich Willkommen! BBS Technik Idar-Oberstein Harald-Fissler-Schule Berufliches Gymnasium Technik Patrick Kandels

2 Ablauf: 1. Versetzung von der 11 in die Fächerkombinationswahl 3. Abitur - Gesamtqualifikation BLOCK I Qualifikationsphase (12 und 13) BLOCK II Prüfungsphase (schriftliches & mündliches Abitur) 4. Besondere Lernleistung (BLL) 5. Fachhochschulreife

3 1. Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 Eine Versetzung findet nur in die Jahrgangsstufe 12 statt. Grundlage: Jahresnoten der Fächer, die in der Jahrgangsstufe 11 innerhalb der Pflichtstundenzahl unterrichtet wurden.

4 Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 Versetzt wird, wer in allen Fächern mindestens die Note ausreichend (4 Punkte) oder nur in einem Grundfach die Note mangelhaft hat oder in einem Kernfach oder in einem Kernfach und einem Grundfach eine Note unter ausreichend oder in zwei Grundfächern die Note mangelhaft hat und diese durch Noten in anderen Fächern ausgleichen kann. Die Note ungenügend kann durch die Note sehr gut, die Note mangelhaft durch die Note sehr gut oder gut ausgeglichen werden. Die Note sehr gut kann durch zwei Noten gut und die Note gut durch zwei Noten befriedigend ersetzt werden. Bei einem Kernfach ist der Ausgleich nur durch Noten in anderen Kernfächern möglich.

5 Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 Nicht versetzt wird, wer in einem Kernfach die Note ungenügend oder in zwei Kernfächern die Note mangelhaft oder in zwei Grundfächern die Note ungenügend oder in mehr als zwei Fächern die Note mangelhaft hat.

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7 2. Fächerkombinationswahl Abiturprüfungsprofil der BBS Technik IO: mathematisch-naturwissenschaftliches Profil mit den Fächern 1. Mathematik 2. eine Naturwissenschaft (im beruflichen Gymnasium ersetzt durch Technik) 3. gesellschaftswissenschaftliches Fach 4. Deutsch oder eine Fremdsprache Religion kann das Fach GK im Abiturprüfungsprofi ersetzen.

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10 Kriterien für die FK-Wahl Neigungen / Interessen Beratung durch den Fachlehrer!!! Planungen für die Zukunft (Studienfach, Beruf ) Notenstand Sinnvolle Ergänzungen (GF fw )

11 3. Abitur Gesamtqualifikation Das Abitur hat bestanden, wer sich in den zwei Teilbereichen: BLOCK I Qualifikationsphase (12 und 13) und BLOCK II Prüfungsphase (schriftliches & mündliches Abitur) qualifiziert hat. In der Abiturprüfung wird in jedem der drei Leistungsfächer eine schriftliche Prüfung und in einem oder in zwei der Grundfächer eine mündliche Prüfung abgelegt. Die Endnote des Abiturzeugnisses setzt sich aus der Summe der Punkte der zwei Teilbereiche zusammen.

12 Abiturprüfung BLOCK I Qualifikationsphase (12 und 13) 36 Kurse sind einzubringen, davon 4 Pflichtkurse in D; 1.FS; M; NW; GK 2 Pflichtkurse im KF (12/1 und 12/2) 1 Pflichtkurs in der 2.FS oder 2.NW oder INF 4 Pflichtkurse in allen drei Leistungsfächern (zwei beliebige LF doppelt gewertet) 4 Pflichtkurse im 4. und ggf. 5. Prüfungsfach (abhängig von der Fächerkombination) Für die Qualifikation in Block I müssen mindestens 200 und können maximal 600 Punkte erreicht werden.

13 Abiturprüfung BLOCK I Qualifikationsphase (12 und 13) Bedingungen wird ein Kurs eingebracht muss immer auch der Kurs aus 13/2 eingebracht werden Ausnahme GF fw : bis zu 4 Kurse nach Wahl und KF es dürfen insgesamt höchstens 7 Kurse unter 5 Punkten eingebracht werden (LF+GF) Kein Kurs mit 0 Punkten kann eingebracht werden Sport: max. 3 Kurse (wenn befreit 4 Kurse aus einem anderen GF) 2.Fremdsprache: Anfänger: bei einem Kurs mit 0-Punkten Wiederholung Anfänger: min. 2 Kurse aus Block I, darunter 13/2

14 Abiturprüfung BLOCK I Qualifikationsphase (12 und 13) Berechnung EI P 44 *40 mathematisch gerundet EI = Gesamtergebnis Block I P = erzielte Punkte in den eingebrachten Kursen

15 Beispiel für die Berechnung des Ergebnisses der Qualifikation in Block I Fachrichtung Technik, Fächerkombination mit 5 Prüfungsfächern: Am Unterricht in der zweiten Fremdsprache wurde erst ab der 11. Klasse teilgenommen. Mathematik wurde als 4. Prüfungsfach und GK als 5. Prüfungsfach gewählt

16 Abiturprüfung BLOCK II Prüfungsbereich (schriftliches & mündliches Abitur) In die Qualifikation einzubringen sind: Soweit in einem Fach nur schriftlich oder nur mündlich geprüft wurde, die in der Prüfung erbrachten Leistungen: bei vier Prüfungsfächern: 5-fach gewertet bei fünf Prüfungsfächern: 4-fach gewertet

17 Abiturprüfung BLOCK II Prüfungsbereich (schriftliches & mündliches Abitur) In die Qualifikation einzubringen sind: Soweit in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft wurde, die in der Prüfung erbrachten Leistungen: Punkte der schriftlichen Prüfung *2/3 Punkte mündliche Prüfung *1/3 Ergebnisse addieren und dann bei vier Prüfungsfächern: 5-fach gewertet bei fünf Prüfungsfächern: 4-fach gewertet In Block II müssen mindestens 100 und können maximal 300 Punkte erreicht werden

18 Abiturprüfung BLOCK II Prüfungsbereich (schriftliches & mündliches Abitur) In Block II müssen mindestens 100 und können maximal 300 Punkte erreicht werden Bedingungen: Bei 4 Prüfungsfächern müssen in min. 2 Fächern jeweils min. 5 Punkte erreicht werden Bei 5 Prüfungsfächern müssen in min. 3 Fächern jeweils min. 5 Punkte erreicht werden

19 Abiturprüfung Beispiel: Bei fünf Prüfungsfächern werden die Endnoten der einzelnen Fächer vierfach gewichtet. In Deutsch muss die Endnote im Verhältnis 2 : 1 aus den Ergebnissen der schriftlichen und mündlichen Prüfung berechnet werden

20 Abiturprüfung : Umrechnungstabelle

21 Wiederholung der Abiturprüfung Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall besucht die Schülerin oder der Schüler sofort den Unterricht des Halbjahres 12/2. Dabei bleibt die gewählte Fächerkombination erhalten. Für das Halbjahr 12/2 wird kein Zeugnis ausgestellt. Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.

22 4. Besondere Lernleistung (BLL) Wer sich für ein bestimmtes Thema interessiert, daran über einen längeren Zeitraum selbstständig arbeitet und das Ergebnis schriftlich darstellt, kann diese Arbeit benoten lassen und als besondere Lernleistung in die Qualifikation einbringen. Formen: - eine Jahresarbeit - eine schriftliche Arbeit, die im Rahmen eines geeigneten Wettbewerbs erstellt wurde - eine schriftliche Arbeit, die aus einer Arbeitsgemeinschaft oder einem Projekt erwachsen ist Wenn die Arbeit fertig ist, stellt die Schülerin oder der Schüler in einem Kolloquium die Ergebnisse und den Arbeitsprozess dar und beantwortet Fragen zur Arbeit.

23 Besondere Lernleistung (BLL) Sie muss innerhalb der Oberstufe erbracht und spätestens am Ende des Halbjahres 12/2 abgegeben werden. Thema und Note werden im Zeugnis des Halbjahres 13/1 ausgewiesen. Die Note der besonderen Lernleistung kann nach Entscheidung der Schülerin oder des Schülers in die Qualifikation des Blocks II eingebracht werden. Die Qualifikation im Block II und die Höchstpunktzahl der Gesamtqualifikation können mit oder ohne besondere Lernleistung erreicht werden. Wird eine besondere Lernleistung eingebracht, wird sie in der Qualifikation im Block II als fünftes Prüfungsfach gewertet. zusätzlicher Zeitaufwand: ø mind. 2 Stunden pro Woche

24 5. Fachhochschulreife - Schulischer Teil Voraussetzungen : 1. Besuch des beruflichen Gymnasiums mindestens bis Ende Jahrgangsstufe Bestimmte schulische Bedingungen, 3. Erfolgreiche Absolvierung einer Berufsausbildung oder eines einjährigen geregelten Praktikums oder eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres Zuerkennung einer der Fachhochschulreife gleichwertigen Qualifikation (Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen)

25 Fachhochschulreife - Schulischer Teil Schulische Bedingungen im Einzelnen: Aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase (12/1 u. 12/2 oder 12/2 u. 13/1 oder 13/1 u. 13/2) müssen folgende 15 Kurse eingebracht werden: 4 Kurse aus zwei Leistungsfächern und 11 weitere Kurse. Unter diesen 15 Kursen müssen je 2 Kurse in Deutsch, in einer verpflichtend belegten Fremdsprache, in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach, in Mathematik und in einer Naturwissenschaft sein. Die weiteren einzubringenden Kurse bestimmt die Schülerin oder der Schüler.

26 Fachhochschulreife - Schulischer Teil Für die Noten der eingebrachten Kurse gilt: In 4 Kursen von zwei Leistungsfächern müssen in der Summe mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung erreicht sein. In mindestens 9 der insgesamt anzurechnenden Kurse, darunter in mindestens zwei Leistungskursen, müssen mindestens je 05 Punkte erreicht sein. In den anzurechnenden Kursen müssen insgesamt mindestens 95 Punkte erreicht werden. Kurse, die mit 00 Punkten bewertet wurden, können nicht eingebracht werden. Bescheinigung des schulischen Teils der FH-Reife durch die Schule (Antrag durch Schüler)

27 Fachhochschulreife - Beruflicher Teil Voraussetzungen: Nachweis eines - einjährigen geregelten Praktikums oder - einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder - der Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres. Das Praktikum ist zeitlich zusammenhängend in Vollzeitform in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, in einer Einrichtung der sozialen Arbeit oder in der öffentlichen Verwaltung durchzuführen. Die fachliche Ausrichtung des Praktikums soll möglichst dem angestrebten Studiengang an der Fachhochschule entsprechen. Das Nähere regelt die Verwaltungsvorschrift über das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife.

28 /service/publikationen/bildung/das_beruflich e_gymnasium_2011.pdf oder In GOOGLE eingeben: mbwjk broschüre berufliches Link Veranstaltungshinweise: Berufsberatung der Agentur für Arbeit

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