GOST des A.-v.-Humboldt-Gymnasiums
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- Erich Kolbe
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1 GOST des A.-v.-Humboldt-Gymnasiums Wege zum Abitur Versetzung in die Qualifikationsphase Kurssystem der Qualifikationsphase Abiturprüfungsfächer Leistungsbewertung Gesamtqualifikation StD M. Schubert (Oberstufenkoordinator) 1
2 Wege zum Abitur Abbruch des Bildungsgangs Wechsel an eine andere Schule Anmeldung erforderlich! Primarstufe Klassen 1-6 Sekundarstufe I Klassen 7-10 Schulbesuch im Ausland? Sekundarstufe II Jahrgangsstufen 11 & 12 Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife Mindestanforderungen der Gesamtqualifikation Versetzungsbedingungen An Gymnasien bildet die Jahrgangsstufe 10 den Abschluss der Sekundarstufe I und gilt zugleich als Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe. Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 11 und 12. Ist die Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr zu erreichen, oder aus nicht selbst zu vertretenden Gründen gefährdet, kann die Schülerin oder der Schüler auf Antrag einmal in die vorhergehende Jahrgangsstufe zurücktreten, wenn die personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung schließt die letzten beiden Schulhalbjahre der Qualifikationsphase ein. StD M. Schubert (Oberstufenkoordinator) 2
3 Versetzung in die Qualifikationsphase Versetzung auf Grund des Endjahreszeugnisses der 10. Klasse in in jedem jedem Fach Fach mindestens mindestens ausreichende ausreichende Leistungen Leistungen in in höchstens höchstens einem einem Fach Fach eine eine mangelhafte mangelhafte Leistung Leistung Ausgleich durch eine mindestens befriedigende Leistung 1 Versetzung in die Qualifikationsphase Versetzung in die Qualifikationsphase 1 Der Ausgleich für eine mangelhafte Leistung in Fächergruppe I (DE, EN, FR, MA) muss durch ein anderes Fach dieser Fächergruppe erfolgen. StD M. Schubert (Oberstufenkoordinator) 3
4 Kurssystem der Qualifikationsphase 1. DE Leistungskurse auf erhöhtem Niveau 4. NW 2. EN 5. NW GE 3. MA 5 Leistungskurse Grundkurse Unterrichtsstunden pro Woche Halbjahreskurse in der Q-Phase Pflichtgrundkurse auf grundlegendem Niveau (sofern nicht als 5. Leistungskursfach gewählt) FR LA GE SK NW IF TE KU MU GO PÄ PB SP AF I AF II AF III fak. Kurs StD M. Schubert (Oberstufenkoordinator) 4
5 Abiturprüfungsfächer 4 obligatorische Komponenten schriftliche Prüfung in einem LK-Fach schriftliche Prüfung in einem LK-Fach schriftliche Prüfung in einem LK-Fach mündliche Prüfung in einem GK-Fach mindesten zwei der Fächer DE, MA, FS aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach Besondere Lernleistung als freiwillige fünfte Prüfung Die Abiturprüfungsfächer werden zu Beginn des zweiten Schuljahres der Q-Phase festgelegt. Ein Rücktritt von der Besonderen Lernleistung ist bis zur Zulassung zur Abiturprüfung möglich. StD M. Schubert (Oberstufenkoordinator) 5
6 Leistungsbewertung Punktesystem 1 + (15 P) 1 (14 P) 1 - (13 P) (1 P) 6 (0 P) laufender Unterricht besondere Überprüfungen ggf. Klausur, ALN, mündliche Leistungsfeststellung je 1/3 der Kursbewertung Kursabschlussnote für ein Halbjahr Ein Anderer Leistungsnachweis umfasst Leistungen, die mit den Anforderungen einer Klausur vergleichbar sind und hat das Ziel, die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern, ein selbstgewähltes Thema eigenständig zu bearbeiten. Die mündliche Leistungsfeststellung in der Fremdsprache dient dem Nachweis fremdsprachlicher Handlungskompetenz auf erhöhtem Anforderungsniveau in den Bereichen der Diskurs- und der Interaktionsfähigkeit. Sie erfolgt als Gruppengespräch und umfasst mindestens 15 und höchstens 25 Minuten. StD M. Schubert (Oberstufenkoordinator) 6
7 Leistungsbewertung Fächer auf Anzahl der Klausuren pro Kurs 1. Schulhalbjahr Dauer in Minuten Anzahl der Klausuren pro Kurs 2. Schulhalbjahr Dauer in Minuten erhöhtem Anforderungsniveau 1 in jedem Fach in jedem Fach grundlegendem Anforderungsniveau 1 in der 2. FS 1 in einem bel. Fach 90 1 in der 2. FS 1 in einem bel. Fach Schulhalbjahr 4. Schulhalbjahr erhöhtem Anforderungsniveau 1 in den drei Prüfungsfächern in den drei Prüfungsfächern grundlegendem Anforderungsniveau 1 im mündlichen Prüfungsfach im mündlichen Prüfungsfach 135 Im ersten bis dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase ist in einem der Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau einmalig ein ALN zu erbringen. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler in diesem Zeitraum auch in allen weiteren Fächern einen ALN erbringen. Die Anzahl der verbindlich zu schreibenden Klausuren bleibt hiervon unberührt. Im zweiten Jahr der Qualifikationsphase ist im Fach Englisch zusätzlich eine mündliche Leistungsfeststellung abzulegen. StD M. Schubert (Oberstufenkoordinator) 7
8 Gesamtqualifikation je 4 Halbjahreskurse der drei schriftlichen Prüfungsfächer in doppelter Wertung 4 Halbjahreskurse des vierten Prüfungsfachs und 26 weitere Halbjahreskurse in einfacher Wertung Punktesumme = Ergebnis der Q-Phase Unter den einzubringenden Kursen müssen sich je 4 Halbjahreskurse in Deutsch, einer Fremdsprache, Mathematik sowie in einer Naturwissenschaft oder je 2 Halbjahreskurse in zwei Naturwissenschaften befinden. Ergebnisse der 4 Abiturprüfungen in fünffacher Wertung (der 5 Abiturprüfungen in vierfacher Wertung) + Abiturbereich Gesamtqualifikation Punkte Abiturdurchschnitt StD M. Schubert (Oberstufenkoordinator) 8
9 Gesamtqualifikation Die Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife sind erfüllt, wenn in der Qualifikationsphase 1. von den einzubringenden Kursen auf erhöhtem Anforderungsniveau in höchstens vier Halbjahresergebnissen weniger als fünf Punkte, 2. von den einzubringenden Kursen auf grundlegendem Anforderungsniveau in höchstens vier Halbjahresergebnissen weniger als fünf Punkte erzielt wurden, 3. kein einzubringender Kurs mit null Punkten bewertet wurde und 4. das Gesamtergebnis der Q-Phase mindestens 200 Punkte beträgt. Im Abiturbereich müssen 1. in mindestens drei Abiturprüfungen jeweils mindestens fünf Punkte und 2. insgesamt mindestens 100 Punkte erzielt werden und 3. es darf keine Prüfungsleistung mit null Punkten bewertet sein. StD M. Schubert (Oberstufenkoordinator) 9
10 Gesamtqualifikation Punkte der Gesamtqualifikation Abiturdurchschnittsnote , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,9 StD M. Schubert (Oberstufenkoordinator) 10
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