Äquivalenzliste (Stand: )
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- Gotthilf Carl Amsel
- vor 8 Jahren
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1 Äquivalenzliste (Stand: ) für Schülerinnen und Schüler, die aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens nach Nordrhein- Westfalen wechseln (Kursiv = Berechtigungen in Bei jeder Aufnahme sind hinreichende Deutschkenntnisse durch die Schulleitung zu prüfen oder sicherzustellen, dass rudimentäre Kenntnisse verbessert werden können. A. Analogien zu den Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens: Gesamtschule und Sekundarschule Übergang Primar- und NRW-Abschlüsse in der Sekundarstufe I Gesamtschule in bis einschließlich Klasse 5 Keine Einstufung, Entscheidung der Schulleitungen unter Hinzuziehung der Schulaufsicht Klasse 6 erfolgreicher Abschluss der 6. Klasse des Primarschulunterrichts ( = 6. Schuljahr) Klasse 7 jeder Schulform, Gymnasium bei entsprechender Leistungsfähigkeit: Fremdsprache muss nachgeholt werden Klasse 7 erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse des ( = 7. Schuljahr) Klasse 8 aller Schulformen Klasse 8 erfolgreicher Abschluss der 2. Klasse des ( = 8. Schuljahr) Klasse 9 aller Schulformen 1
2 Übergang Primar- und NRW-Abschlüsse in der Sekundarstufe I Gesamtschule in Hauptschulabschluss Klasse 9 erfolgreicher Abschluss der 3. Klasse des (= 9. Schuljahr) 1. bei Technischem Übergangsunterricht + fehlender 2. Fremdsprache: alle Schulformen Klasse 10 außer Gymnasium (auch Typ B Hauptschule) 2. bei Technischem Übergangsunterricht und Technischem Befähigungsunterricht: Hauptschule Klasse 10, (Berufsausbildung), Zweijährige Hauptschulabschluss Klasse 10 TYP A (Schwerpunkt Naturwissenschaft und Arbeitslehre) + TYP B (Schwerpunkte Deutsch, Englisch und Mathematik führt zum mittleren Schulabschluss = Fachoberschulreife) erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse des (= 10. Schuljahr) = TYP A (Berufsausbildung), zweijährige erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse des - Nachweis Orientierungsbescheinigung A - Nachweis 5 Fächer (Muttersprache, Fremdsprache, Mathem., Gesellschaftswissenschaft, Naturwissenschaft) = TYP B (Berufsausbildung), zwei- oder dreijährige Höhere Fachoberschule Klasse 11 und 12 2
3 Übergang Primar- und NRW-Abschlüsse in der Sekundarstufe I Gesamtschule in mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife mit der Möglichkeit des Zugangs zur gymnasialen Oberstufe durch Einzelfallentscheidung erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse des Nachweis Orientierungsbescheinigung A + Nachweis 5 Fächer (Muttersprache, Fremdsprache, Mathematik, Gesellschaftswissenschaft, Naturwissenschaft) 1. Gesamtschule Klasse 11, Gymnasium Klasse 10: Einführungsphase - In den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache müssen mindestens befriedigende Leistungen nachgewiesen werden. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der genannten Fächer müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Falls eine 2. Fremdsprache nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt die Verpflichtung zur Wahl einer neu einsetzenden Fremdsprache in der Sekundarstufe II. 2. Gesamtschule Klasse 12, Gymnasium Klasse 11: erste Jahr der Qualifikationsphase bei Springervoraussetzungen: In Deutsch, Mathematik, in der ersten und zweiten Fremdsprache, in je einem Fach der Lernbereiche Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften mindestens gute und in den übrigen Fächern überwiegend gute Leistungen. 3. (Berufsausb.), Einjährige Berufliches Gymnasium bei Erfüllung von Nr. 1, Zwei- oder dreijährige Höhere Fachoberschule Klasse 11 und 12 3
4 Sekundarschulen In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2012 Sekundarschulen als weitere Schulform der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10). In den Klassen 5 und 6 wird das gemeinsame Lernen der Grundschule in heterogenen Klassenverbänden mit Binnendifferenzierung fortgeführt; in diesen Klassenstufen bezieht sich die Äquivalenz auf die Schulform Gesamtschule. Unterschiedliche Organisationsformen ab der Klasse 7 sind bei einem Schulwechsel von besonderer Bedeutung: Organisationsform für eine Äquivalenz vergleichbar mit der Schulform Integrierte Sekundarschule Gesamtschule Teilintegrierte Sekundarschule Gesamtschule Kooperative Sekundarschule mit drei Bildungsgängen (1) Bildungsgang Gymnasium (2) Bildungsgang Realschule (3) Bildungsgang Hauptschule Gymnasium Realschule Hauptschule Kooperative Sekundarschule mit zwei Bildungsgängen (1) Grundebene (2) Erweiterungsebene Hauptschule und Realschule Realschule und Gymnasium Eine Schulwechslerin bzw. ein Schulwechsler gibt die jeweilige Organisationsform an. Für die Einstufung gelten dann die Aussagen, die in der Äquivalenzliste für die vergleichbare Schulform aufgeführt sind. Bei der Kooperativen Sekundarschule mit zwei Bildungsgängen wird im Abgangszeugnis angegeben, zu welcher Schulform eine Äquivalenz besteht. 4
5 B. Analogien zu den Schulformen Gymnasium, Realschule und Hauptschule Übergang Primar- und NRW-Abschlüsse in der Sekundarstufe I allgemein bildend Gymnasium in Realschule in Berufsbildend Hauptschule in bis einschließlich Klasse 5 Keine Einstufung, Entscheidung der Schulleitungen unter Hinzuziehung der Schulaufsicht Klasse 6 erfolgreicher Abschluss der 6. Klasse des Primarschulunterrichts ( = 6. Schuljahr) Klasse 7 jeder Schulform, Gymnasium bei entsprechender Leistungsfähigkeit: Fremdsprache muss nachgeholt werden Klasse 7 erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse des ( = 7. Schuljahr) Klasse 8 aller Schulformen erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse des (= 7. Schuljahr) Klasse 8 Hauptschule Klasse 8 erfolgreicher Abschluss der 2. Klasse des ( = 8. Schuljahr) Klasse 9 aller Schulformen erfolgreicher Abschluss der 2. Klasse des ( = 8. Schuljahr) Klasse 9 Hauptschule 5
6 Übergang Primar- und NRW-Abschlüsse in der Sekundarstufe I allgemein bildend Gymnasium in Realschule in Berufsbildend Hauptschule in Hauptschulabschluss Klasse 9 erfolgreicher Abschluss der 3. Klasse des (= 9. Schuljahr) erfolgreicher Abschluss der 3. Klasse des (= 9. Schuljahr) erfolgreicher Abschluss der 3. Klasse des (= 9. Schuljahr) 1. Gymnasium Klasse 10, Gesamtschule und berufliches Gymnasium Klasse 11: Einführungsphase einer dreijährigen Oberstufe 2. (Berufsausbildung), Zweijährige 1. bei Technischem Übergangsunterricht + fehlender 2. Fremdsprache: alle Schulformen Klasse 10 außer Gymnasium (auch Typ B Hauptschule) 2. bei Technischem Übergangsunterricht und Technischem Befähigungsunterricht: Hauptschule Klasse 10, Fachklassen des dualen Systems (Berufsausbildung), Zweijährige nur Zugangsmöglichkeit Hauptschule Klasse 10, (ohne Hauptschulabschluss Klasse 9 Hauptschulabschluss Klasse 9 erst nach erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse des ) (Berufsausbildung), Zweijährige 6
7 Übergang Primar- und NRW-Abschlüsse in der Sekundarstufe I allgemein bildend Gymnasium in Realschule in Berufsbildend Hauptschule in 7
8 Hauptschulabschluss Klasse 10 TYP A (Schwerpunkt Naturwissenschaft und Arbeitslehre) + TYP B (Schwerpunkte Deutsch, Englisch und Mathematik führt zum mittleren Schulabschluss = Fachoberschulreife) erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse des (= 10. Schuljahr) 1. Gymnasium Klasse 11, Gesamtschule Klasse 12 : erste Jahr der Qualifikationsphase 2. (Berufsausbildung), Zweijährige, Berufliches Gymnasium Klasse 12 sofern im vorausgehenden Jahr die entsprechenden Unterrichtsfächer belegt wurden, Zwei- oder dreijährige Höhere Fachoberschule Klasse 12 erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse des (= 10. Schuljahr) = TYP A (Berufsausbildung), zweijährige erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse des - Nachweis Orientierungsbescheinigung A - Nachweis 5 Fächer (Muttersprache, Fremdsprache, Mathem., Gesellschaftswissenschaft, Naturwissenschaft) = TYP B (Berufsausbildung), zwei- oder dreijährige Höhere Fachoberschule Klasse 11 und 12 erfolgreicher Abschluss der 5. Klasse des (= 11. Schuljahr) + - Nachweis 5 Fächer (Muttersprache, Fremdsprache, Mathematik, Gesellschaftswissenschaft, Naturwissenschaft) = TYP A (Berufsausbildung), zweijährige erfolgreicher Abschluss der 5. Klasse des (= 11. Schuljahr) + - Nachweis Orientierungsbescheinigung A - Nachweis 5 Fächer (Muttersprache, Fremdsprache, Mathematik, Gesellschaftswissenschaft, Naturwissenschaft) = TYP B (Berufsausbildung), zwei- oder dreijährige Höhere Fachoberschule Klasse 11 und 12 Übergang Primar- und NRW-Abschlüsse in der Sekundarstufe I allgemein bildend Gymnasium in Realschule in Berufsbildend Hauptschule in 8
9 mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife mit der Möglichkeit des Zugangs zur gymnasialen Oberstufe durch Einzelfallentscheidung erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse des Nachweis Orientierungsbescheinigung A Berechtigungen: siehe erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse des allgemeinbildenden Sekundarunterrichts erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse des Nachweis Orientierungsbescheinigung A + Nachweis 5 Fächer (Muttersprache, Fremdsprache, Mathematik, Gesellschaftswissenschaft, Naturwissenschaft) 1. Gesamtschule Klasse 11, Gymnasium Klasse 10: Einführungsphase - In den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache müssen mindestens befriedigende Leistungen nachgewiesen werden. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der genannten Fächer müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Falls eine 2. Fremdsprache nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt die Verpflichtung zur Wahl einer neu einsetzenden Fremdsprache in der Sekundarstufe II. 2. Gesamtschule Klasse 12, Gymnasium Klasse 11: erste Jahr der Qualifikationsphase bei Springervoraussetzungen: In Deutsch, Mathematik, in der ersten und zweiten Fremdsprache, in je einem Fach der Lernbereiche Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften mindestens gute und in den übrigen Fächern überwiegend gute Leistungen. 3. (Berufsausb.), Einjährige Berufliches Gymnasium bei Erfüllung von Nr. 1, Zwei- oder dreijährige Höhere Fachoberschule Klasse 11 und 12 erfolgreicher Abschluss der 5. Klasse des (= 11. Schuljahr) + Nachweis Orientierungsb. A + Nachweis 5 Fächer (Muttersprache, Fremdsprache, Mathematik, Gesellschaftswissenschaft, Naturwissenschaft) Einjährige Berufliches Gymnasium (In den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache müssen mindestens befriedigende Leistungen nachgewiesen werden. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der genannten Fächer müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Falls eine 2. Fremdsprache nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt die Verpflichtung zur Wahl einer neu einsetzenden Fremdsprache in der Sekundarstufe II), Zwei- oder dreijährige Höhere Fachoberschule Klasse 11 und 12, Fachklassen des dualen Systems (Berufsausbildung) 9
Bis zur sechsten Klasse werden keine Gleichstellungen vorgenommen, die Schulleiter der Primarschulen stufen hier aufgrund des Alters ein.
Äquivalenzliste (Stand: 31.01.2013) für Schülerinnen und Schüler, die aus Nordrhein-Westfalen in die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens wechseln (Kursiv = Berechtigungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft)
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