Herzlich Willkommen zur Elternversammlung der Abteilung Bautechnik an der Friedrich Dessauer Schule Limburg

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1 Herzlich Willkommen zur Elternversammlung der Abteilung Bautechnik an der Friedrich Dessauer Schule Limburg

2 Ablauf: Informationen zur Friedrich-Dessauer- Schule, über deren Bildungsgänge und über die wichtigsten Verordnungen und Erlasse Wahl des Elternbeirates Fragen zur Lernsituation Verschiedenes

3 Die Friedrich-Dessauer-Schule Tel.: Fax: Homepage: ca Schülerinnen und Schüler z. Zt. 76 Lehrerinnen und Lehrer - Sprechzeiten mit den Kolleginnen u. Kollegen nach Vereinbarung - Elternsprechtag für das Schuljahr 2015 / 2016: Freitag von Uhr bis Uhr

4 Information zu den Bildungsgängen an der Friedrich-Dessauer-Schule Gesellenprüfung (Abschlusszeugnis der Berufsschule) Berufe aus Bau-, Holz u. Farbtechnik: - Maler und Lackierer/-in - Tischler/-in - Bauzeichner/-in - Straßenbauer/-in - Maurer/-in - Betonbauer/-in - Zimmer/-in - Stuckateur/-in - Kanalbauer/in - u.a. 12 h pro Woche Allgemeinbildende Schulen ohne Hauptschul- Mittlerer Abschluss abschluss Bildungsabschluss 4

5 Information zu den wichtigsten Verordnungen und Erlassen Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses in der Berufsschule (Verordnung über die Berufsschule vom 9. September 2002) 8 Voraussetzungen und Gleichstellungsvermerk Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens das Abgangszeugnis der Klasse 8 einer allgemein bildenden Schule nachweisen. In das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist in diesen Fällen folgender Zusatz aufzunehmen: Dieses Zeugnis ist dem Abschlusszeugnis der Hauptschule gleichwertig. Ein Abschlusszeugnis kann erteilt werden, wenn 1. die Note im beruflichen Lernbereich mindestens der Note ausreichend entspricht und 2. eine schlechter als mit der Note ausreichend beurteilte Leistung in einem Fach des allgemeinen Lernbereichs durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach des allgemeinen Lernbereichs oder durch eine mindestens befriedigende Leistung in der Note des beruflichen Lernbereichs ausgeglichen werden kann. Nicht ausreichende Leistungen in mehr als zwei Fächern können nicht ausgeglichen werden

6 Information zu den wichtigsten Verordnungen und Erlassen Verordnung über die Berufsschule vom 9. September 2002 Erwerb eines dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschlusses in der Berufsschule 9 Voraussetzungen: Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsverhältnis erhalten einen dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie 1. den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen und 2. a) entweder mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache, in der Regel Englisch, mit befriedigenden Leistungen abgeschlossen haben oder im Verlauf des Berufsschulbesuchs abschließen b) oder an mindestens 240 Stunden Englischunterricht während ihres Berufsschulbesuches teilnehmen und diesen Wahlunterricht, der zu benoten ist, mit mindestens befriedigenden Leistungen abschließen c) oder nach Feststellung durch die Schule einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen und 3. einen mindestens 80 Stunden umfassenden Unterricht im Fach Deutsch mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen und 4. im Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreichen, und 5. die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer bestanden haben

7 Informationen zur Schulkonferenz Besteht an der Friedrich-Dessauer-Schule aus 11 Mitgliedern: - Schulleiter als Vorsitzender - 4 Schülervertreter, 1 Elternvertreter, 5 Lehrervertreter - 2 Beisitzer (nicht stimmberechtigt) als Vertreter der Verbände Aufgaben, Entscheidungs- und Anhörungsrechte vgl. Hessisches Schulgesetz Wahl des Schulelternbeirates und des Elternvertreters in der Schulkonferenz erfolgt am Donnerstag, um Uhr

8 Wahl des Elternbeirates Wahlgrundsätze - Wahl von Klassenelternbeirat und Stellvertreter/in - Die Wahlen sind geheim - Wahlberechtigt sind erziehungsberechtigte Eltern (Schüler jünger als 18 Jahre) - Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden - Abwesende Wahlberechtigte sind nur wählbar, wenn sie sich vorher schriftlich zur Annahme der Wahl bereit erklärt haben - Eine Stimme pro Elternpaar - Wahlberechtigte, die sich zur Wahl stellen und Mitglieder des Wahlausschusses haben volles Stimmrecht - Zwei getrennte Wahlgänge - Nach Möglichkeit sollen Frauen und Männer zu gleichen Teilen berücksichtigt werden - Mitglieder des Wahlausschusses können nicht als Elternvertreter kandidieren - Gewählt ist die Person mit den meisten Stimmen (bei Stimmengleichheit zunächst Stichwahl, dann Los)

9 Wahl des Elternbeirates Wahlen in der Schule - Mindestens 3 Wahlberechtigte, ansonsten neue Einladung mit Hinweis, dass die Wahl entfällt, wenn wieder weniger als 3 Wahlberechtigte erscheinen. - Weniger als 10 Wahlberechtigte Wahlleiter = Schriftführer - Scheidet ein Elternbeirat vor Ablauf der Amtszeit aus (z. B. Kind wird 18 J.), wird das Amt bis zum Ende der Amtszeit fortgeführt (max. 2 Jahre, 102 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz) Wahlablauf - Wahlausschuss bilden (Wahlleiter, Schriftführer, Beisitzer [bei Bedarf]) - Anzahl der Stimmberechtigten feststellen, Wählerliste erstellen - Kurzvorstellung der Eltern - Alle Wahlberechtigten dürfen Vorschläge machen - Aufnahme der Vorschläge in alphabetischer Reihenfolge mit Zustimmung zur Annahme der Wahl - Über das Ergebnis der Wahl ist eine Niederschrift anzufertigen (Vordruck liegt vor)

10 Fragen zur Lernsituation

11 Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Abend und einen guten Heimweg!

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