Die Schule für alle. Der Gemeinsame Unterricht
|
|
- Arthur Egger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pädagogik Marco Nadorp Die Schule für alle. Der Gemeinsame Unterricht Studienarbeit
2
3 Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG DAS AO-SF-VERFAHREN DER GEMEINSAME UNTERRICHT INKLUSION IM GEMEINSAMEN UNTERRICHT TEAMARBEIT IM GEMEINSAMEN UNTERRICHT RESÜMEE LITERATURVERZEICHNIS... 7
4 1. Einleitung Die Schule für alle. Die Schule, die offen auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist. Sie steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Hierzulande besuchen die meisten dieser Kinder eine Förderschule, die speziell auf ihren Förderbedarf eingehen kann. Doch es besteht auch die Möglichkeit, eine Regelschule mit Gemeinsamen Unterricht zu besuchen. Jeder Mensch hat das Recht auf eine gleiche Behandlung, ob er behindert ist oder nicht. Dazu zählt auch ein weiteres Grundrecht, das Recht auf Bildung. Diese Hausarbeit bezieht sich stellvertretend für alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf behinderte Kinder. Sie stellt zunächst das AO-SF-Verfahren vor, das den ersten Schritt auf dem Weg in den Gemeinsamen Unterricht darstellt. Es wird zwischen den Begriffen Integration und Inklusion unterschieden. Dieser Unterschied bestimmt im hohen Maße die Ausrichtung der Schule und des Unterrichts. Im weiteren Verlauf wird der Gemeinsame Unterricht mit der Idee der Inklusion als Vorgabe der UN und als Herausforderung der Lehrkräfte näher betrachtet. Wegen der gebotenen Kürze von fünf Seiten setzt sich diese Hausarbeit schwerpunktmäßig mit der Teamarbeit des Grundschullehrers und des Sonderschulpädagogen im Gemeinsamen Unterricht als wesentlichen Bestandteil der Schule für alle auseinander. An dieser Stelle werden insbesondere Vorteile für die Lehrkräfte und jeden Schüler als Individuum hervorgehoben Das AO-SF-Verfahren Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Förderung von Kindern mit Behinderungen geregelt. 1 Ein formaler Hinweis zu dieser Hausarbeit: Sie verwendet ausschließlich maskuline Begriffe, meint aber die Gleichstellung der Geschlechter. 2
5 Der sonderpädagogische Förderbedarf wird durch das AO-SF-Verfahren (Ausbildungsordnung gemäß 52 SchulG: Verordnung über die sonderpädagogische Förderung ) ermittelt. Es kann zu jeder Zeit der schulischen Laufbahn eines Kindes eingeleitet werden. Der Kern dieses Verfahrens ist das von einem Grundschullehrer und einem Sonderpädagogen erstellte Gutachten, das die Art und den Umfang der Förderung des Kindes feststellt. Auf dieser Basis entscheidet der zuständige Schulrat über Förderbedarf und ort. Dies können Förderschulen, aber auch Grundschulen mit Gemeinsamen Unterricht sein. Dort werden behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam in einer Klasse unterrichtet Der Gemeinsame Unterricht Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. 3 Dieser Zusatz zum Artikel 3 im Grundgesetz aus dem Jahr 1994 schützt Menschen mit Behinderungen jeglicher Art in der deutschen Gesellschaft und stärkt ihre Rechte. Sie sind gleichwertig anzusehen und zu behandeln. Diese Gleichbehandlung bezieht sich auch auf das Schulsystem, das behinderten Kindern gleiche Bildungsmöglichkeiten schaffen muss wie nichtbehinderten Kindern. Die Institution Schule muss die Rahmenbedingungen für einen Handycapausgleich schaffen, die im Gemeinsamen Unterricht in die Realität umgesetzt werden Inklusion im Gemeinsamen Unterricht Der Gemeinsame Unterricht ist ein Instrument des integrativen Unterrichts. Häufig werden die Begriffe Integration und Inklusion synonym verwandt. Diese Begriffe haben jedoch verschiedene Bedeutungen. Der Begriff Integration macht einen Unterschied zwischen den Kindern, die sonderpädagogisch 2 Vgl. Schulministerium NRW (2010) 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 4 Vgl. Dlugosch, Andrea (2010), S
Inklusion. Inklusiver Unterricht und. sonderpädagogische Förderung
I Inklusion Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung II Impressum Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Telefon 0251 411-0 Telefax 0251 411-2525 E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
MehrDie Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes
P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Die Festlegung des sonderpä dägogischen Fo rderbedärfs und des Fo rderortes nach dem seit dem 01.08.2014 geltenden Schulrecht des Landes NRW - Ein Überblick über
MehrExklusion. Separation. Integration. Inklusion
Exklusion Separation Integration Inklusion Inklusion 1. Stimmt das Bild? Besteht die Gesellschaft nicht aus verschiedenen Subsystemen? 2. Eine Schule für alle? Wird hier das Modell Kindergarten / Grundschule
MehrSonderpädagogische Förderung
Finetti / Fotolia SCHULAMT FÜR DEN KREIS PADERBORN Sonderpädagogische Förderung nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) im Schulgesetz Wo kann ein Kind sonderpädagogisch gefördert
MehrDas inklusive Konzept der Montessori-Pädagogik und das Menschenrecht auf Bildung für Behinderte
Pädagogik Eva Herrmann Das inklusive Konzept der Montessori-Pädagogik und das Menschenrecht auf Bildung für Behinderte Ein mögliches Vorbild für ein deutsches inklusives Bildungssystem Studienarbeit Inhalt
MehrElterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung
Elterninformation Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Förderung in Allgemeinen Schulen
MehrÜbersicht. 1) Was ist Inklusion? 2) Warum Inklusion? 3) Unterstützungsbedarfe. 4) Dimensionen des gemeinsamen Lernens
Übersicht 1) Was ist Inklusion? 2) Warum Inklusion? 3) Unterstützungsbedarfe 4) Dimensionen des gemeinsamen Lernens 5) Inklusives Leitbild unserer Schule 6) Umsetzung an unserer Schule 7) Ausblick 1 Was
MehrInklusions Konzept am EMG. I. Rechtliche Grundlagen II. Situation am EMG a) Ansprechpartner am EMG b) Raumsituation III. FAQ IV.
Inklusions Konzept am EMG I. Rechtliche Grundlagen II. Situation am EMG a) Ansprechpartner am EMG b) Raumsituation III. FAQ IV. Ausblick I. Rechtliche Grundlagen Am 30. März 2007 wurde die UN-Konvention
MehrUN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen
UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen Elke Herrmann Behindertenpolitische Sprecherin Dr. Tobias Peter Parlamentarischer Berater für Bildung und
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7233 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 12.12.16 und Antwort des Senats
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen
Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Ergebnisse einer repräsentativen Lehrerbefragung Auswertung Baden-Württemberg 21. April 2015 q5355/31532
MehrVerband der bayerischen Bezirke
Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Integrationshelfern/innen an Grund- und Hauptschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige
MehrZ E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse)
Z E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse) I Allgemeine Bestimmungen Stand: Dezember 2012 Zeugnisse bei zielgleicher Förderung [Bildungsgang der
MehrUmsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen
Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen Recht und Behinderung UdS Arbeitsgruppe 1 07. Juli 2016 Kontakt und weitere Informationen: A.Sastges-Schank@bildung.saarland.de / 0681-501-7986 http://www.saarland.de/118308.htm
MehrInklusion an der Regelschule
Inklusion an der Regelschule Fortbildungsveranstaltung für f r Lehrkräfte im Schuljahr 2011/2012 Carola Walter, StRin (Fö) Jutta Beer, KRin Christoph Eberle StR (Fö)( Programm 1. Was bedeutet Inklusion?
MehrMission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW
Mission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung Nordrhein-Westfalen http://vbe-nrw.de/index.php?content_id=3525 Studiendesign
MehrInklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo
FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen
MehrInklusion eine Herausforderung für jede Schule
Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Jeder Mensch ist so individuell wie sein Fingerabdruck Inklusion als Rechtsfrage Inklusion als Haltungsfrage Inklusion als Entwicklungsfrage Inklusion eine
MehrVon der Integration zur Inklusion. Das Integrationsmodell für die Region Bad Bevensen Bienenbüttel
Von der Integration zur Inklusion Das Integrationsmodell für die Region Bad Bevensen Bienenbüttel 1 2 Das Einzugsgebiet der Förderschule besteht aus 4 Grundschulen. Ca. 1000 Grundschüler. Günstige Bedingungen
MehrUnterrichts. Verfasserin: Ulrike Gelhausen-Kolbeck, LAG Thüringen e. V.
Qualifizierung für aktive Schulbegleiter des Freistaates Thüringen Modul Recht : 6.11. bis 7.11.2009 in Eisenach Rechtliche Grundlagen des gemeinsamen Unterrichts Verfasserin: Ulrike Gelhausen-Kolbeck,
MehrInformationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Schulamt für den Kreis Düren Informationen zum AO-SF- Verfahren für Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Gemeinsamen Lernen Verordnung über die sonderpädagogische
MehrAuswirkungen der Inklusion auf die Schulentwicklungsplanung
Auswirkungen der Inklusion auf die Schulentwicklungsplanung Inklusion behinderter Menschen ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, ist kein allein bildungs- oder schulpolitisches Ziel, ist als Auftrag
MehrUmsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern
Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen
MehrWorkshop 1 Berufskollegs und Inklusion
7. regionale Bildungskonferenz Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion Geplante Änderungen in NRW zum Schuljahr 2016 / 17 2013 - Übergangsvorschrift im Schulgesetz Die Regelungen in 19 Absatz 5 Satz 3 finden
MehrMinisterium für Schule und Weiterbildung NRW Düsseldorf Pr. Oldendorf,
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW 40190 Düsseldorf Pr. Oldendorf, 26.02.2014 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung Verbändebeteiligung nach
MehrElternratgeber. Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule
Elternratgeber Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule Fragen & Antworten Bernd Ege - Fotolia.com Stand Januar 2018 Inhalt Vorwort 3 Schulanfang 4 Schulanmeldung 5 Sonderpädagogischer
MehrDas Pferd - ein Lernhelfer für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche
Pädagogik Christiane Bütow Das Pferd - ein Lernhelfer für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche Eine Studie zur Tiergestützten Pädagogik mit Pferden Examensarbeit Das Pferd als Lernhilfe bei Schülerinnen
Mehrdes DGB Bezirk Nordrhein-Westfalen und der GEW Landesverband Nordrhein-Westfalen
Stellungnahme des DGB Bezirk Nordrhein-Westfalen und der GEW Landesverband Nordrhein-Westfalen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) gemäß 77
MehrExklusion. Theorie der. Regelschule. Bildungsunfähige 4/25. Dr. Carmen Dorrance
Quelle: Carmen Dorrance nach Hans Wocken (2009) Workshop: Inklusion als Herausforderung für die frühkindliche Bildung 4/25 Exklusion Theorie der Bildungsunfähigkeit Regelschule Bildungsunfähige 5/25 Separation
MehrTHEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule
THEMA Auf dem Weg zur inklusiven Schule DEFINITION INKLUSION Inklusion (lat. Inclusio, Einschließung) beinhaltet die Überwindung der sozialen Ungleichheit, indem alle Menschen in ihrer Vielfalt und Differenz,
Mehrdes DGB-Bezirk Nordrhein-Westfalen und des GEW Landesverbandes Nordrhein-Westfalen
Stellungnahme des DGB-Bezirk Nordrhein-Westfalen und des GEW Landesverbandes Nordrhein-Westfalen Änderung der Verordnung der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) Düsseldorf, 26.02.2016
MehrGemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013
Gemeinsam lernen Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013 1.Pädagogische Zielsetzung Inklusion durch Kooperation mit der allgemeinen
MehrUN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung
MehrAuf dem Weg zur Inklusion in der Schule. Hannover Prof. Dr. Jutta Schöler i.r. bis 2006 TU-Berlin, Erziehungswissenschaft
Auf dem Weg zur Inklusion in der Schule Hannover - 08.04.2011 Prof. Dr. Jutta Schöler i.r. bis 2006 TU-Berlin, Erziehungswissenschaft Charlotte Charlotte im Kreis ihrer Freundinnen integriert in der Schule
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 11.06.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Zukunft des
MehrHandreichung für Eltern
Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Inhaltsangabe Vorwort Übergang
MehrSchulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration / Inklusion
Amt für Schule Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration / Inklusion Rechtslage - Grundsatz Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gem. AO-SF Förderorte ( 20 Abs. 1 SchulG / 1 Abs.
Mehr~SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden
STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 0 0900079 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn
MehrFallbasiertes Arbeiten in der Lehrerbildung
Differenz als Gewinn inklusiv unterrichten in der Grundschule Fallbasiertes Arbeiten in der Lehrerbildung ALP Dillingen, 10.12.2012 Prof. Dr. Joachim Kahlert Direktor des Münchener Zentrums für Lehrerbildung
MehrIntegration - ein hehres Ziel
Geisteswissenschaft Anonym Integration - ein hehres Ziel Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Grundlagen zur Thematisierung und Behandlung von Menschen mit Behinderung... 3 2.1 Definition
MehrLandkreis Kelheim Sozialforum Arbeitsgruppe Inklusion Vorgaben der UN-Konvention Situation Inklusion im Landkreis Kelheim
Vorgaben der UN-Konvention Situation Inklusion im Landkreis Kelheim Fragebogenaktion/schriftliche Befragung von Schulen u. Kindergärten im Landkreis Kelheim, 20. Januar 05. März 2010 Ziele einer inklusiven
MehrSonderpädagogik in Bewegung
Sonderpädagogik in Bewegung 21. Jhdt. Separation Integration I 20. Jhdt. E Separation Integration 19. Jhdt. Exklusion Separation 18. Jhdt. Exklusion Separation 17. Jhdt. Exklusion Separation 16. Jhdt.
MehrHerausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft
Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen
MehrWeiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I
1. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule,
MehrGemeinsamer Unterricht an der Regenbogenschule in Kempen -Konzept-
Regenbogenschule Kempen Konzept zum Gemeinsamen Unterricht Seite 1 von 8 Gemeinsamer Unterricht an der Regenbogenschule in Kempen -Konzept- Stand: November 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Gemeinsamer Unterricht
MehrInklusion in der Schule wo stehen wir?
Herausforderungen in der Behindertenpolitik Inklusion in der Schule wo stehen wir? Berlin, 23. April 2013 Zur Person: Manfred Busch seit 1. Februar 1975 im niedersächsischen Schuldienst, davon 2 ½ Jahre
MehrKompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung: Was kommt auf die Grundschulen zu? VBE-Grundschultag, 17. Mai 2008
Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung: Was kommt auf die Grundschulen zu? VBE-Grundschultag, 17. Mai 2008 Diagnose Beratung Prävention Unterricht 1 Ausgangslage I 1 Abs. 1 Schulgesetz: Jeder
MehrWissenswertes über unsere Schule
Wissenswertes über unsere Schule 238 Schüler 11 Grundschullehrer 8 Horterzieher 2 Sonderpädagogen 11 Klassen Präventive Integrative Grundschule Volle Halbtagsschule mit Hort Seminarschule Leitbild Wir
Mehr1. Rechtliche Grundlagen Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen formuliert das Recht eines jeden Kindes auf individuelle Förderung.
Förderplanung im GU Stand: 01/2009 1. Rechtliche Grundlagen Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen formuliert das Recht eines jeden Kindes auf individuelle Förderung. "Jeder junge Mensch hat
MehrUN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland wird inklusiv Gilching ist dabei!
im Gemeinderat Gilching Gemeinderat Gilching Peter Unger z. Hd. Herrn Bürgermeister Haidwiesenweg 2 Manfred Walter 82205 Gilching 82205 Gilching Telefon: 08105-773 937 Handy: 0170 229 1985 Fax: 08105-773
MehrErziehung und Bildung beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher
MONIKA A. VERNOOIJ Erziehung und Bildung beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher FERDINAND SCHÖNINGH PADERBORN MÜNCHEN WIEN ZÜRICH Inhalt Geleitwort der Herausgeber 11 Vorwort 13 1. Einführung 15 1.1
MehrBrandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005
Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Schüler in Förderschulen und Integrationsschüler in anderen allgemein bildenden
MehrHerzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014
Herzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014 Inhalte 1. Begrüßung 2. Rechtliche Grundlagen und Umsetzungen für Krefeld 3. Vorstellung möglicher
MehrInklusion auf dem Weg zum gemeinsamen Lernen
Inklusion auf dem Weg zum gemeinsamen Lernen Ist-Zustand und Perspektiven inklusiver Beschulung im Regierungsbezirk Düsseldorf und Konsequenzen für die Lehrerausbildung Gliederung Stand der Inklusion heute
MehrIII Organisationshilfen
2 Formulierungen und Hinweise auf den Zeugnissen (Quelle: Anlage 1 zu den Verwaltungsvorschriften zu 18 und zu 21) Allgemeine Informationen III Organisationshilfen Aufhebung des Förderbedarfs Wechsel des
MehrDer Prozess der Inklusion Informationen und Impulse
+ Der Prozess der Inklusion Informationen und Impulse PD Dr. Margit Theis-Scholz, Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen mit TD Trier + Inklusion und deren verschiedene Aspekte + INKLUSION
MehrInklusive Bildung in Schleswig-Holstein
in Schleswig-Holstein Christine Pluhar Inklusionsbeauftragte der Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Fulda, 27.11.2012 Begriffsbestimmung : qualitativ hochwertige Bildung
MehrGemeinsamer Unterricht
Gemeinsamer Unterricht Anspruch im Nds.Schulgesetz seit 1993 Regel-Ausnahme-Verhältnis 4 Integration Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14 Abs. 1 Satz 2), sollen
MehrLANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE 16/781. AlleAbg
SoVD NRW e.v. Erkrather Str. 343 40231 Düsseldorf Landtag Nordrhein-Westfalen Referat 1.1/ A 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE Sozialverband Deutschland Nordrhein-Westfalen e.v. Sozialverband
MehrAuf dem Weg zur inklusiven Schule. Castrop-Rauxel, im April 2013
* Auf dem Weg zur inklusiven Schule Castrop-Rauxel, im April 2013 * Und nun alle: Auf die Plätze fertig los! Castrop-Rauxel, im April 2013 2 Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert das Recht auf
MehrInklusion - nur ein Märchen?
Pädagogik Regina Weber Inklusion - nur ein Märchen? Examensarbeit Inklusion nur ein Märchen? Schriftliche Hausarbeit mit Video-Anhang im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik,
MehrVon der integrativen Kindertagesstätte in die integrative Grundschule. Fachtag Wie Inklusion gelingen kann in Gammertingen-Mariaberg
Von der integrativen Kindertagesstätte in die integrative Grundschule Fachtag Wie Inklusion gelingen kann 19.10.2012 in Gammertingen-Mariaberg 1 Gliederung Vorbemerkungen Integration / Inklusion Von der
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer
aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung 22. Mai 2017 34772/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Stichprobengröße:
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer
aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen 22. Mai 34769/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland Stichprobengröße:
MehrKreistag öffentlich. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr empfiehlt, der Kreistag beschließt:
1 Kreistagsdrucksache Nr.:(S-KT) 305/2013 Anlage 1 Az.: 013.33; 270.20; 012.3 Datum: 18. Februar 2013 Betreff: Inklusion - Weitergabe der Sachkostenbeiträge Beratungsfolge Termin Status Ausschuss für Soziales,
Mehra) Anschreiben Pretest Anhang
Anhang Anhang a) Anschreiben Pretest b) Fragebogen Pretest c) Anschreiben Fragebogen Einstellung von Grundschullehrern und -lehrerinnen zur Inklusion d) Fragebogen Einstellung von Grundschullehrern und
MehrZwischenbilanz Inklusion
Dr. Wolfgang Dworschak Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung und Pädagogik bei Verhaltensstörungen Prof. Dr. Reinhard Markowetz Zwischenbilanz Inklusion 28 213 StatistikTage Bamberg Fürth 215
MehrArmin-Maiwald-Schule
Herzlich willkommen! zum Infoabend 10.10.2013 Armin-Maiwald-Schule 2013 1 Ablauf des Abends Allg. Informationen über die Grundschule Informationen über die AMS Informationen über den Offenen Ganztag und
MehrAlle Kinder gehen in die Schule!
www.lebenshilfe-nrw.de Alle Kinder gehen in die Schule! Entscheidungshilfe für die Schulwahl Handreichung für Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Sowohl in der Literatur als
MehrGroße Anfrage betreffend Inklusion an Darmstädter Schulen vom
Bürgermeister Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt DIE LINKE Darmstadt Stadtverordnetenfraktion Landgraf-Philipps-Anlage 32 64283 Darmstadt Bürgermeister Neues Rathaus am Luisenplatz Luisenplatz 5a 64283
MehrAnforderungen und Rahmenbedingungen für Ausbildung für alle Realisierung inklusiver Berufsbildung
Allen Jugendlichen Teilhabe ermöglichen Fotos: BIBB/ES Anforderungen und Rahmenbedingungen für Ausbildung für alle Realisierung inklusiver Berufsbildung Dr. Ursula Bylinski Bundesinstitut für Berufsbildung
MehrINKLUSION! Aufgaben des KsF und der Inklusionsauftrag
INKLUSION! Aufgaben des KsF und der Inklusionsauftrag INKLUSION Inhaltliche Vorstellung: Inklusion!...? Die Rolle der Förderschulen/KsF Die Rolle der Regelschulen Mögliche Entwicklungen Persönliche Vorstellung
Mehr4.1 Allgemeine Hinweise Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne. Schulpflicht
4-1 Inhalt 4 Leistungsbewertung und Zeugnisse... 4-2 4.1 Allgemeine Hinweise... 4-2 4.2 Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne Schulpflicht... 4-3 4.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse im Gemeinsamen
Mehreines Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (gemäß AO-SF)
Formular 1 Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (gemäß 11-14 AO-SF) (Stand November 2014) (Schulstempel und LDS-Schulnummer) der Eltern/Sorgeberechtigten
MehrAus was wir zu sprechen
GEW Schwäbisch Hall 23. März 2017 Michael Hirn verantwortlicher Redakteur der GEW Mitgliederzeitschrift bildung & wissenschaft; Mitglied HPR GHWRGS; Leiter eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
MehrHintergründe und Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland
Hintergründe und Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland Prof. Dr. Jutta Schöler (i.r. ehemals TU-Berlin-Erziehungswissenschaft) Köln - 21. März 2011 Prof. Dr. Jutta Schöler Köln 2011 1 Historie 1976
MehrSonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen
Sonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen Statistische Daten und Kennziffern zum Thema Inklusion - 2011/12 Statistische Übersicht 377-1. Auflage Impressum: Ministerium für Schule und Weiterbildung
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer
aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung Baden-Württemberg 22. Mai 34771/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen
MehrKonzept. Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder. Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, Hövelhof 05257/
Konzept Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, 33161 Hövelhof 05257/5009-710 Träger: Gemeinde Hövelhof Schlossstraße 14 33161 Hövelhof
MehrStefanie Fuchs, StRin FS/Maike Harnack, StRin FS
Stefanie Fuchs, StRin FS/Maike Harnack, StRin FS Auf dem Weg zur inklusiven Schule Bay EUG Art. 41 Schulpflicht (1) 1 Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch
MehrLebenshilfe Nordrhein-Westfalen. Zugang zur Schule für Kinder mit geistiger Behinderung. Gemeinsam Zusammen Stark
Lebenshilfe www.lebenshilfe-nrw.de www.lebenshilfe.tv Zugang zur Schule für Kinder mit geistiger Behinderung 1. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Am 26. März 2009 ist das Übereinkommen
MehrVerfahren und Förderung in der Sekundarstufe II ( 19 Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung)
Absatz 1 (1) Sonderpädagogische Förderung aufgrund eines Verfahrens nach den 11 bis 15 endet spätestens 1. mit dem Ende der Vollzeitschulpflicht oder 2. nach einem Schulbesuch von mehr als zehn Schuljahren
MehrAntrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel
Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel S c h ü l e r b o g e n Neuantrag: Wechsel des Förderortes: Änderung
MehrInitiative Inklusion Österreich
Initiative Inklusion Österreich Initiative Inklusion Wenn sich eine Gruppe für eine Sache stark macht Wenn niemand ausgeschlossen wird Was wir wollen dass alle Menschen miteinander lernen und leben können
MehrAngelika Schaub
Mail-Adresse Empfänger/in An alle Schwerpunktschulen und alle Förderschulen DIE STAATSSEKRETÄRIN Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-4195 vera.reiss@mbwjk.rlp.de www.mbwjk.rlp.de
MehrVerordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013
Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 Auf Grund des 82 Absatz 10 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S.
Mehr1. Warum sollten Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gerade die CDU wählen?
1. Warum sollten Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gerade die CDU wählen? Wir machen Politik in Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet: Wir leben gern hier. Aber wir wollen das Land verändern. Es soll
MehrKooperation an Schulen für Kranke
Pädagogik Gina Ehmke Kooperation an Schulen für Kranke Eine Fragebogenstudie für Lehrkräfte zur Erfassung von allgemeinen Arbeitsanforderungen und individuellem Kooperationserleben Masterarbeit Kooperation
MehrInklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und Planungen des MSW
Fachbeirat inklusive schulische Bildung am Freitag, den 06. November 2015, 15:00-18:00 Uhr Inklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und
MehrMode, Marotte, Menschenrecht?
InklUsioN Mode, Marotte, Menschenrecht? Eine Einführung in das Thema Bildungskonferenz am 26.09.2012 Erdmann Bierdel, Abteilungsleiter 51 - Jugend und Familie Völkerrechtlicher Verlauf: Allgemeine Erklärung
MehrInklusion durch Schulentwicklung Was muss geschehen?
Fachvortrag im Rahmen des Nationalen Informationstages zum Thema Inklusion: Bewusstsein verändern und Ausbilden Eine Veranstaltung der ÖAR in Kooperation mit bmask 16. November 2011, Wien Inklusion durch
MehrSonderpädagogische Förderung im Kreis Pinneberg. Schulamt Pinneberg Dirk Janssen, Schulrat
Sonderpädagogische Förderung im Kreis Pinneberg Schulamt Pinneberg Dirk Janssen, Schulrat 06.02.2012 Förderzentren Lernen im Kreis Pinneberg Förderzentren Geistige Entwicklung im Kreis Pinneberg Raboisenschule
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3127 22.05.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Birke Bull (DIE LINKE) Inklusionspädagogische Förderung
Mehr8. Juni 2016, Fulda. Fachtagung: Übergänge im Lebenslauf mit Behinderungen Hochschulzugang und Berufszugang mit Behinderungen
8. Juni 2016, Fulda Fachtagung: Übergänge im Lebenslauf mit Behinderungen Hochschulzugang und Berufszugang mit Behinderungen Rechtliche Rahmenbedingungen für die Übergänge behinderter Menschen Fachgebiet
MehrInklusion gemeinsam Lernen am Gymnasium
Inklusion gemeinsam Lernen am Gymnasium Wissenschaftliche Einschätzung Dr. Saskia Erbring UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 24 Bildung (1) Die Vertragsstaaten
MehrNordrhein-Westfalen. Regelungen zu sonderpädagogischer Förderung
STAND September 2014 Aktualisierung erfolgt jährlich Nordrhein-Westfalen Regelungen zu sonderpädagogischer Förderung Maßgebliche Regelungen: Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW Verf) in der
MehrGrußwort. des Leiters der Abteilung Soziales im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW. MD Manfred Feuß.
Grußwort des Leiters der Abteilung Soziales im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW MD Manfred Feuß anlässlich der Fachtagung Inklusion und Menschenrechte im Rheinland der LVR
MehrVerband der bayerischen Bezirke
Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Schulbegleitern/innen an Förderschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf i.s.d. 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB XII (12. Buch
Mehr