Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung

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1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung -Sonderpädagogischer Förderbedarf -Individueller Förderplan Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung -Bildungsauftrag -Soziale Integration - Selbst- und Mitbestimmung - Gesellschaftliche Teilhabe - Unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben werden den SchülerInnen entsprechend ihrer Lernvoraussetzungen lehrplanorientierte Unterrichtsinhalte angeboten. Strukturierung der Schule -Ganztagsunterricht -Stufenprinzip -Erfüllen der Berufsschulpflicht im Rahmen der Berufspraxisstufe

2 SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, wenn Kinder und Jugendliche für ihre geistige Entwicklung und für eine selbstbestimmte Lebensführung auf langandauernde,umfassende und spezifische, unterstützende schulische und nachschulische Maßnahmen angewiesen sind. Sie benötigen elementare Hilfen zur Entwicklung von eigenaktivem Handeln und von Fähigkeiten zur aktiven Teilhabe an der Gesellschaft. (Rahmenvorgaben und Richtlinien, S.7) Eine geistige Behinderung, als deren Ursache vielfach hirnorganische Schädigungen angenommen werden, ist in ihrem jeweiligen aktuellen Erscheinungsbild nicht statisch, ihre Auswirkungen sind durch Erziehung und Unterricht beeinflußbar. Die Anregung von Lernprozessen geschieht unter Berücksichtigung der individuellen Persönlichkeitsentwicklung und der Förderbedürfnisse jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen. (Empfehlungen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, S.4) Zur Definition des Förderschwerpunktes Geistige Entwicklung s. auch 6 AO-SF 2005.

3 Der Förderbedarf der SchülerInnen mit dem FS GG wird in Individuellen Förderplänen festgehalten, die mindestens einmal jährlich evaluiert und den jeweiligen Entwicklungsfortschritten angepasst werden. Im Rahmen dieser Evaluation kommt es zu einer Jährlichen Überprüfung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs gem. 15 AO-SF. Bei der Erstellung der Förderpläne findet eine Orientierung an folgenden Entwicklungsbereichen statt: Kommunikation, Wahrnehmung, Motorik, Kognition, Sozialverhalten, Emotionalität, Lernund Arbeitsverhalten.

4 Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. (s. Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (Hrsg.) : Neues Schulgesetz NRW. Düsseldorf 2006, 1) Sonderpädagogische Förderung realisiert für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung das Recht auf Bildung in Erziehung und Unterricht. Sie unterstützt diese Schülerinnen und Schüler in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration zu führen. (Richtlinien S.1) Unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben werden den SchülerInnen entsprechend ihrer Lernvoraussetzungen lehrplanorientierte Unterrichtsinhalten angeboten. Dabei wird fortwährend Bezug zu den Leitideen der Christophorus-Schule hergestellt.

5 Schwerpunkte für Erziehung und Unterricht werden durch die Lernausgangssituation der Schülerinnen und Schüler und ihren Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben gesetzt. Ziele, Inhalte und Methoden des Unterrichts sind in Lehrplänen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung dargestellt und werden bei der Bearbeitung individueller Förderpläne berücksichtigt. (Richtlinien, S. 7) Die unterrichtlichen Handlungsfelder gliedern sich auf in entwicklungs- und fachbezogene Konzepte sowie weitere pädagogische Handlungsfelder, die in den jeweiligen Kapiteln näher beschrieben werden. Sonderpädagogische Förderung verwirklicht das Recht behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Sie ist darauf ausgerichtet, diesen Kindern und Jugendlichen ein hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstbestimmter Lebensgestaltung zu eröffnen. (s. Rahmenvorgaben 2001, S.3)

6 Struktur der Christophorus-Schule An der Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung gibt es eine Stufeneinteilung. Innerhalb der Stufen (Vor-/Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe, Berufspraxisstufe)[1] gibt es an der Christophorus-Schule mehrere Klassen, die meist aus 8 bis 13 SchülerInnen bestehen. Die SchülerInnen besuchen in der Regel vier Jahre die Vor-/Unterstufe, jeweils drei Jahre die Mittel- und Oberstufe und weitere drei Jahre die Berufspraxisstufe. Bei der Anzahl der Schulbesuchsjahre sind pädagogisch begründete Ausnahmen möglich. Im Rahmen der Vorgaben des neuen Schulgesetzes erfüllen die SchülerInnen mit dem Besuch der Berufspraxisstufe die allgemeine Berufsschulpflicht. Mit Beendigung ihrer Schullaufbahn erlangen die SchülerInnen den Abschluss Förderschule Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. (vgl. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW (Hrsg.): Sonderpädagogische Förderung in NRW. Düsseldorf 2006) Die Christophorus-Schule ist eine Ganztagsschule. Der Unterricht findet von Uhr statt. Die SchülerInnen werden in der Regel mit Bussen oder Taxen zur Schule und wieder nach Hause gebracht. Einige SchülerInnen der Ober- und der Berufspraxisstufe nutzen den öffentlichen Bus der DKB und des RVE. Die Fahrtkosten werden vom Schulträger übernommen. Unser Kollegium ist aus SonderpädagogInnen und FachlehrerInnen mit einer heillpädagogischen Zusatzausbildung zusammengesetzt. Außerdem arbeiten an unserer Schule Fachkräfte für Logopädie, Ergotherapie und Krankengymnastik, Zivildienstleistende, IntegrationshelferInnen und Krankenpflegehelferinnen (s. auch Kapitel MitarbeiterInnen unserer Schule ) [1] Schwerpunktsetzung und konzeptionelle Überlegungen der einzelnen Stufen siehe Kapitel Stufenkonzepte

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