Übergang Schule Beruf und Arbeitswelt
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- Kai Junge
- vor 8 Jahren
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1 BWK Fö Modulentwicklung Berufswahlkoordinatorinnen/Berufswahlkoordinatoren an Förderschulen 2005/2006/2007 Stefan Gimbel, Ingrid Jung Modul V Übergang Schule Beruf und Arbeitswelt
2 Ingrid Jung V.1 Schulische und berufliche Optionen für Abgänger/innen der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Individuelle Förderung und Angebote der Berufsorientierung nach dem schulstandort-bezogenem Konzept der Förderschule unter Mitwirkung der Berufswahlkoordination - haben die Schulabgänger/innen vorbereitet für den Wechsel in die nächste Stufe ihrer Bildungslaufbahn. Im Idealfall heißt das: Die Jugendlichen wissen um ihre Kompetenzen, sie haben eine eigene Vorstellung, in welche berufliche Richtung der Weg gehen soll, sie und ihre Eltern werden bei der Entscheidung, wie der nächste Schritt ist, kompetent beraten und begleitet. Der Weg für Abgänger/innen von Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung hin zur Ausbildungsreife und zur Ausbildung oder Beschäftigung kann über verschiedene Schritte oder Stufen je nach individueller Situation führen. Wie der Weg aussehen wird, wird grundlegend mit davon bestimmt, mit welchem Schulabschluss die/der Jugendliche die Schule verlässt. Abgänger/innen der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen können die Schule verlassen ohne Abschluss, mit einem Abgangszeugnis, das die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht nachweist mit dem Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10, 25 Abs. 1 Nr. 2 AO-SF) mit einem dem Hauptschulabschluss (Klasse 9) gleichwertigem Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen Abgänger/innen der Förderschule mit dem Förderscherpunkt Emotionale und soziale Entwicklung können die Schule verlassen ohne Abschluss, mit einem Abgangszeugnis, das die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht nachweist
3 - mit dem Hauptschulabschluss ( 38 Abs.2 APO-S I) - mit einem dem Hauptschulabschluss (Klasse 9) gleichwertigem Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen - mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 ( 39 Abs. 1 APO-S I) - mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) ggf. in Verbindung mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ( 40 Abs. 1 APO-S I) - mit dem Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10 ( 25 Abs. 1 Nr. 2 AO-SF) Die/der Berufswahlkoordinator/in hat einen Überblick über die schulischen und beruflichen Optionen für die/den Abgänger/in allgemein und vor Ort - und kennt die Institutionen/Ansprechpartner/innen, die unterstützend tätig sein können. Damit ist sie/er Ansprechpartner/in und Vermittler/in für die Klassenlehrer/innen, die Jugendlichen und deren Eltern. Um zu fokussieren, welche der Optionen für die/den Jugendliche/n die passende ist, kann durch die Beantwortung folgender Schlüsselfragen unterstützt werden: 1. Welches (berufliche) Ziel hat die/der Jugendliche? 2. Welche Kompetenzen bringt sie/er mit? 3. Welchen Schulabschluss hat sie/er beim Verlassen der Förderschule? 4. Welche Wege führen zur Zielerreichung? 5. Wer und/oder welche Institution können unterstützend tätig werden? 6. Wie/wo erhalte ich als Berufswahlkoordinator/in die relevanten Informationen? Dabei bilden die Antworten auf die Fragen 1 3 die Basis für das Vorgehen, das durch die Fragen 4-6 eingeleitet wird. Der folgende Überblick über die schulischen und beruflichen Optionen für Abgänger/innen von Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung beschreibt zunächst allgemein die Möglichkeiten in NRW (in V.1.1 bis V.1.6). Anschließend werden allgemeine Hinweise auf die Recherche für lokale Angebote gemacht (in V.1.7) V.2 geht noch einmal sehr ausführlich auf das Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit die Berufsvorbereitenden Maßnahmen BvB ein. 3
4 In V.3 werden die Unterstützungssysteme und Partner im Übergang Schule Beruf skizziert. Schwerpunkte sind: - Übergangsmanagement Schule - Beruf - Beratung Vermittelung - Kooperation Schule Wirtschaft In V.4 sind Auszüge aus relevanten Gesetzen nachzulesen: aus BBiG Berufsbildungsgesetz aus SGB III Sozialgesetzbuch III aus SGB IX Sozialgesetzbuch IX. 4
5 Inhalt: V.1.1 Nachholen eines Schulabschlusses Möglichkeiten im Weiterbildungskolleg V.1.2 Berufskolleg BOJ Berufsorientierungsjahr BQF Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf KBS Kooperation Betrieb Schule Werkstattjahr BGJ Berufsgrundschuljahr BFS Berufsfachschule Schulische Berufsausbildung Finanzielle Hilfen bei Schulbesuch V.1.3 Vorbereitung von/auf Ausbildung und Arbeit Motivations- und Orientierungsmaßnahmen in Jugendwerkstätten Berufsausbildungsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit EQJ Einstiegsqualifizierung für Jugendliche V.1.4 Ausbildung Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen, Stufenausbildung Fördermöglichkeiten der Berufsausbildung Außerbetriebliche Ausbildung BAE Finanzielle Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit Berufsbildung behinderter Menschen nach BBiG und HwO Ausbildung von Menschen mit Behinderung im Berufsbildungswerk (BBW) Finanzielle Förderungen und Zuschüsse für die Berufausbildung behinderte Menschen Gleichstellung von schwerbehinderten und behinderten Menschen Sonderaktionen in 2007/2008 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen Schulische Berufsausbildung Weitere Informationen 5
6 V.1.5 Arbeit Arbeitsaufnahme Werkstatt für behinderte Menschen WfbM Integrationsprojekte V.1.6 Freiwilliges Soziales Jahr, Praktika V.1.7 Standortbezogene Übersicht von Maßnahmen und Ansprechpartner/innen - Hinweise für die lokale Recherche V.2 Berufsausbildungsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit - Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit V.3 Unterstützungssysteme und Partner im Übergang Schule Beruf Übergangsmanagement Schule - Beruf Beratung Vermittlung Kooperation Schule Wirtschaft V.4 Gesetzesauszüge: BBiG Berufsbildungsgesetz SGB III Sozialgesetzbuch III SGB IX Sozialgesetzbuch IX. 6
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