Die Berufswegekonferenz

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1 Die Berufswegekonferenz Zielsetzung der Berufswegekonferenz (BWK) Die BWK verfolgt das Ziel, die Übergänge und Schnittstellen von Schule und Beruf unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Sorgeberechtigten, der Kostenträger (insbes. Bundesagentur für Arbeit (BA), örtlichem Träger, Integrationsamt (InA)) und den zuständigen Integrationsfachdiensten (IFD) zu gestalten. Der IFD hat den Auftrag, diesen Prozess zu koordinieren und zu moderieren. Insbesondere umfasst die BWK folgende Aspekte: - Jugendliche mit Behinderung mit Potential für den allgemeinen Arbeitsmarkt werden hinsichtlich ihrer schulischen und beruflichen Weiterentwicklung beraten. Die Entscheidungsbefugnisse der Schulbehörden bleiben dabei unberührt (z. B. Schulzeitverlängerung). - Schülerinnen und Schülern, denen bislang aufgrund ihrer Behinderung meist nur eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) möglich erschien, sollen frühzeitig alternative Beschäftigungen aufgezeigt werden. - Gezielte und frühzeitig ansetzende Maßnahmen zur spezifischen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler werden in die Wege geleitet, um bei entsprechender Eignung die Schülerinnen und Schüler bei ihrem Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. - Durch die Vernetzung aller betroffenen Sozialleistungsträger und fachlichen Gremien (Fachausschuss WfbM und Teilhabekonferenzen beim örtlichen Sozialhilfeträger) ergibt sich eine verbesserte Koordinierung und Steuerung der Maßnahmen. IFD-ÜSB-BOM / Konzept BWK (Stand: 06/2014) Seite 1 von 7

2 Die Berufswegekonferenz im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung an Förderschulen 1 Der Personenkreis Die BWK ist für alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderung geeignet, die Potential erkennen lassen, um eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Eine Begleitung durch den IFD zum Zeitpunkt der BWK ist nicht zwingend erforderlich, kann aber ein Ergebnis der BWK sein. Ebenso ist denkbar, dass sich in der Zeit zwischen erster und zweiter BWK herausstellt (z.b. durch Praktika oder eine Kompetenz- und Potentialanalyse (KPA)), dass eine zweite BWK für den Schüler/die Schülerin nicht notwendig ist, da die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen, aufgrund der aktuellen Entwicklungssituation eine erstmalige Teilnahme an der (zweiten) BWK sinnvoll ist. Auch wenn der IFD den Schüler oder die Schülerin möglicherweise (noch) nicht kennt, ist er gehalten, seine fachliche Kenntnisse und Kompetenzen in die Beratung einzubringen, um damit auf eine bestmögliche Integration des Schülers bzw. der Schülerin hinzuwirken. Die Zielsetzung der ersten BWK im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung an Förderschulen Die erste BWK dient der Klärung der Interessen und des Wissensstandes des Schülers bzw. der Schülerin und der damit verbundenen Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen. Dabei können auch die Ergebnisse einer Kompetenz- und Potentialanalyse (KPA) mit einbezogen werden. Der bzw. die Jugendliche soll unterstützt werden, Bewusstsein und Interesse für die eigene Entwicklungsfähigkeit und Lebensgestaltung zu erhalten und somit seine bzw. ihre Zukunft auf dem ersten Arbeitsmarkt zu sehen und zu finden. Dafür ist es erforderlich, eine einzelfallbezogene Berufswegeplanung zu erstellen. Es folgt eine Empfehlung für die anstehenden Maßnahmen und Praktika mit dem Ziel, das Selbstbewusstsein des jungen Menschen mit Behinderung zu stärken und ihn für eine Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt zu interessieren, damit er schließlich Selbstgestaltungskompetenz erlangt. 1 Dies schließt auch Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten motorische Entwicklung, Hören und Sehen an Förderschulen und Förderzentren ein. IFD-ÜSB-BOM / Konzept BWK (Stand: 06/2014) Seite 2 von 7

3 Die erste BWK Die erste BWK findet in der 11. Klasse (2. Jahr der Werkstufe) mit dem oben benannten Personenkreis statt. Ablauf: 1. Schulleitung lädt IFD, ggf. örtlichen Träger (Kommune), Arbeitsagentur (Teilnahme optional), Eltern bzw. Sorgeberechtigte (Teilnahme optional) und den betreffenden Schüler bzw. die betreffende Schülerin ein. 2. IFD setzt sich mit der Schulleitung in Verbindung, informiert sich zu den zu besprechenden Schülern und Schülerinnen, die er noch nicht kennt und bespricht den Ablauf der BWK mit der Schulleitung. 3. In der BWK werden die Interessen und Fähigkeiten des Schülers bzw. der Schülerin und die Möglichkeiten seines bzw. ihres zukünftigen schulischen oder beruflichen Werdegangs besprochen. Zudem wird geklärt, was dafür weiter zu veranlassen ist (z.b. Praktikum) und durch wen. Die Stärken und Einschränkungen des Schülers bzw. der Schülerin sind unbedingt zu berücksichtigen. 4. IFD moderiert und leitet die Sitzung. 5. Die Schulleitung lässt das Protokoll fertigen. 6. Das Protokoll fasst die Ergebnisse der BWK zusammen, empfiehlt die zwischen den Kostenträgern abgestimmten Maßnahmen, hält fest, welche weiteren Schritte erfolgen sollen und durch wen, beinhaltet die Einwilligung des Schülers bzw. der Schülerin und ggf. der Eltern bzw. Sorgeberechtigte zur Weitergabe der Sozialdaten an den oder die Kostenträger und ggf. an den Leistungserbringer oder Maßnahmeträger bzw. bzgl. des Datenschutzes (Unterschriften) und enthält den Termin für die nächste BWK. 7. Das Protokoll ist von den Kostenträgern zu unterschreiben. 8. Die Schule stellt das Protokoll allen Kostenträgern zur Verfügung. Sofern Andere eine Abschrift des Protokolls benötigen, ist dies zu vermerken. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten können auf Anfrage eine Durchschrift erhalten. Es wird empfohlen, dass IFD und Schule die Sitzung gemeinsam reflektieren (was muss veranlasst werden, was war gut und sollte beibehalten werden, was kann verbessert werden). IFD-ÜSB-BOM / Konzept BWK (Stand: 06/2014) Seite 3 von 7

4 Die Zielsetzung der zweiten BWK im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung an Förderschulen Die zweite BWK dient der Sicherung der Nachhaltigkeit der in der ersten BWK vereinbarten Aktivitäten. Die Zusammenarbeit der Kostenträger (insbes. BA, örtlicher Träger und InA) unter Einbeziehung der Betroffenen hat zum Ziel, jungen Menschen mit Behinderungen eine dauerhafte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dabei ist die einzelfallbezogene Berufswegeplanung notwendig. Die Kostenträger stimmen gemeinsam mit dem IFD im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Leistungen für die jungen Menschen ab. Abschließend erfolgt eine Empfehlung an die Sozialleistungsträger. Zweite BWK Die zweite BWK findet im letzten Schuljahr (12. Klasse, 3. Jahr der Werkstufe) mit dem benannten Personenkreis statt. Ablauf: 1. Schulleitung lädt IFD, örtlichen Träger (Kommune), Arbeitsagentur (Teilnahme verpflichtend), Eltern bzw. Sorgeberechtigte (Teilnahme optional) und den betreffenden Schüler bzw. die betreffende Schülerin ein. 2. IFD setzt sich mit der Schulleitung in Verbindung, informiert sich zu den zu besprechenden Schülern und Schülerinnen, die er ggf. noch nicht kennt und bespricht den Ablauf der BWK mit der Schulleitung. 3. In der BWK werden die Interessen und Fähigkeiten des Schülers bzw. der Schülerin und die Möglichkeiten seines bzw. ihres zukünftigen schulischen oder beruflichen Werdegangs besprochen. Zudem wird geklärt, was dafür weiter zu veranlassen ist (z.b. Praktikum) und durch wen. Die Stärken und Einschränkungen des Schülers bzw. der Schülerin sind unbedingt zu berücksichtigen. 4. Zu diesem Zeitpunkt hat sich in der Regel die Arbeitsagentur bereits mit den zu besprechenden Schülern und Schülerinnen in Verbindung gesetzt. Gemeinsam mit den Schülern und Schülerinnen hat sie inzwischen geklärt, welche Arbeitsanforderungen erfüllt sein müssen und die Ressourcen und Fähigkeiten der jeweiligen Schüler und Schülerinnen analysiert. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse und vorliegenden Ergebnisse kann sie verschiedene Maßnahmen vorschlagen. 5. IFD moderiert und leitet die Sitzung. 6. Die Schulleitung lässt das Protokoll fertigen. 7. Das Protokoll fasst die Ergebnisse der BWK zusammen, empfiehlt die zwischen den Kostenträgern abgestimmten Maßnahmen, hält fest, welche weiteren Schritte erfolgen sollen und durch wen, beinhaltet die Einwilligung der Schülerin bzw. des Schülers und ggf. der Eltern bzw. Sorgeberechtigte zur Weitergabe der Sozialdaten an den oder die Kostenträger und ggf. an den Leistungserbringer oder Maßnahmeträger bzw. bzgl. des Datenschutzes (Unterschriften) und IFD-ÜSB-BOM / Konzept BWK (Stand: 06/2014) Seite 4 von 7

5 enthält ggf. den Termin für die nächste BWK. 8. Das Protokoll ist von den Kostenträgern zu unterschreiben. 9. Die Schule stellt das Protokoll allen Kostenträgern zur Verfügung. Sofern Andere eine Abschrift des Protokolls benötigen, ist dies zu vermerken. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten können auf Anfrage eine Durchschrift erhalten. Zu diesem Zeitpunkt sind u.a. folgende Empfehlungen im Protokoll denkbar: Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule, Besuch einer berufsbildenden Schule (Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule), Beginn und Abschluss einer Ausbildung (anerkannte Ausbildungsberufe, Helfer- und Werkerberufe), Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, Teilnahme an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, spezielle Grundausbildung, Qualifizierung in einem Integrationsprojekt), Teilnahme an einer Maßnahme im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (Individuelle betriebliche Qualifizierung), Ausbildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) im Berufsbildungsbereich (BB) mit dem Ziel des anschließenden Wechsels in den Arbeitsbereich (AB), Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit. Es wird empfohlen, dass IFD und Schule die Sitzung gemeinsam reflektieren (was muss veranlasst werden, was war gut und sollte beibehalten werden, was kann verbessert werden). IFD-ÜSB-BOM / Konzept BWK (Stand: 06/2014) Seite 5 von 7

6 Die Berufswegekonferenz im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an der Berufsbildenden Schule (BBS) Der Personenkreis Die BWK ist für alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderung geeignet, die Potential erkennen lassen, um eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Für die Teilnahme des IFD an der der BWK ist eine Begleitung des Schülers bzw. der Schülerin durch den IFD zum Zeitpunkt der BWK zwingend erforderlich. Die Zielsetzung der Berufswegekonferenz (BWK) an der BBS Die BWK an der BBS dient der Sicherung der Nachhaltigkeit der in der Netzwerkkonferenz vereinbarten Aktivitäten. Die Zusammenarbeit der Kostenträger (insbes. BA, örtlicher Träger und InA) unter Einbeziehung der Betroffenen hat das Ziel, junge Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Die Leistungen sollen junge Menschen dabei unterstützen langfristig auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden. Daher ist es notwendig, eine einzelfallbezogene Berufswegeplanung zu erstellen. Die Kostenträger und der IFD stimmen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Leistungen für die jungen Menschen ab. Abschließend folgt eine Empfehlung an die Sozialleistungsträger. Die BWK an der BBS Die BWK findet ca. 3 Monate vor Ende des BVJ statt. Ablauf: 1. Schulleitung lädt IFD, ggf. örtlichen Träger (Kommune), Arbeitsagentur (Teilnahme verpflichtend), Eltern bzw. Sorgeberechtigte (Teilnahme optional) und den betreffenden Schüler bzw. die betreffende Schülerin ein. 2. IFD setzt sich mit der Schulleitung in Verbindung und bespricht den Ablauf der BWK mit dieser. 3. In der BWK werden die Interessen und Fähigkeiten des Schülers bzw. der Schülerin und die Möglichkeiten seines bzw. ihres zukünftigen schulischen oder beruflichen Werdegangs besprochen. Zudem wird geklärt, was dafür weiter zu veranlassen ist (z.b. Praktikum) und durch wen. Die Stärken und Einschränkungen des Schülers bzw. der Schülerin sind unbedingt zu berücksichtigen. IFD-ÜSB-BOM / Konzept BWK (Stand: 06/2014) Seite 6 von 7

7 4. Zu diesem Zeitpunkt hat sich in der Regel die Arbeitsagentur bereits mit den zu besprechenden Schülern und Schülerinnen in Verbindung gesetzt. Gemeinsam mit den Schülern und Schülerinnen hat sie inzwischen geklärt, welche Arbeitsanforderungen erfüllt sein müssen und die Ressourcen und Fähigkeiten der jeweiligen Schüler und Schülerinnen analysiert. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse und vorliegenden Ergebnisse kann sie verschiedene Maßnahmen vorschlagen. 5. IFD moderiert und leitet die Sitzung. 6. Die Schulleitung lässt das Protokoll fertigen. 7. Das Protokoll fasst die Ergebnisse der BWK zusammen, empfiehlt die zwischen den Kostenträgern abgestimmten Maßnahmen, hält fest, welche weiteren Schritte erfolgen sollen und durch wen, beinhaltet die Einwilligung des Schülers bzw. der Schülerin und ggf. der Eltern bzw. Sorgeberechtigte zur Weitergabe der Sozialdaten an den oder die Kostenträger und ggf. an den Leistungserbringer oder Maßnahmeträger bzw. bzgl. des Datenschutzes (Unterschriften) und enthält ggf. den Termin für die nächste BWK. 8. Das Protokoll ist von den Kostenträgern zu unterschreiben. 9. Die Schule stellt das Protokoll allen Kostenträgern zur Verfügung. Sofern Andere eine Abschrift des Protokolls benötigen, ist dies zu vermerken. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten können auf Anfrage eine Durchschrift erhalten. U.a. sind folgende Empfehlungen im Protokoll denkbar: Beginn und Abschluss einer Ausbildung (anerkannte Ausbildungsberufe, Helfer- und Werkerberufe), Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, Teilnahme an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, spezielle Grundausbildung, Qualifizierung in einem Integrationsprojekt), Teilnahme an einer Maßnahme im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (Individuelle betriebliche Qualifizierung), Ausbildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) im Berufsbildungsbereich (BB) mit dem Ziel des anschließenden Wechsels in den Arbeitsbereich (AB). Es wird empfohlen, dass IFD und BBS die Sitzung gemeinsam reflektieren (was muss veranlasst werden, was war gut und sollte beibehalten werden, was kann verbessert werden). IFD-ÜSB-BOM / Konzept BWK (Stand: 06/2014) Seite 7 von 7

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