Auf dem Weg zur inklusiven Schule

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1 Auf dem Weg zur inklusiven Schule Fachtagung Hennef 5. November 2016 Raimund Patt

2 Darum geht es heute: Eine inklusiven Bildungslandschaft braucht das gute Zusammenspiel aller Bildungsakteure, der Politik, der Verwaltung, der Eltern, der Unterstützungsdienste, der Mitarbeitenden der Bildungseinrichtungen, der Kinder und Jugendlichen Damit die Zusammenarbeit besser gelingt, sollten alle informiert sein: Worum geht es, was ist gefordert? sich noch konkreter kennenlernen - Wie sieht der Alltag des Gemeinsamen Lernens konkret aus? sich austauschen darüber, was im kommunalen Rahmen getan werden kann, um den Alltag und den Weg mit zu unterstützen. 2

3 Programm Begrüßung Ziele Programm Arbeitsform Zum Start ein Kurzvortrag Gemeinsames Lernen, darum geht es und so ist die Lage Dialogrunden in guter Mischung Mittagsimbiss Berichte aus den Gruppen Ergebnisse Erkenntnisse Folgerungen schönes Wochenende! 3

4 Das Wichtigste zu Beginn Die Schulen stemmen zurzeit ein großes Paket vielfältiger Anforderungen: Auflösungen, Fusionen, Neugründungen Neuorganisation der verbliebenen Förderschulen Gemeinsames Lernen Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen schnelles Wachsen der OGS / Bedarfsboom und das alles trotz: Probleme, offene Stellen zu besetzen sehr hinkende Ausstattung mit Sonderpädagogik nicht hinreichende Raumsituation 4

5 Gemeinsames Lernen, darum geht es und so ist die Lage 5

6 Die UN-Behindertenrechtskonvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen. 6

7 Der Druck und die Anforderungen des Völkerrechtes Die UN Konvention (2006) zum Schutz und zur Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen ist seit März 2009 auch in Deutschland bindendes Recht. Artikel 3 Grundgesetz: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (1994) 7

8 Artikel 3 Allgemeine Grundsätze die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit; die Nichtdiskriminierung; die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft; die Achtung vor der Unterschiedlichkeit 8

9 Die Verpflichtungen des Art. 24 Ziel ist die vollständige (80 bis 90 %) Inklusion = Abbau, nicht Abschaffung der Förderschulen in einem hochwertigen und flächendeckenden Bildungssystem = wohnortnahe allgemeine Schule mit angemessenen Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen sowie individuell angepassten Unterstützungsmaßnahmen. Es besteht die Verpflichtung zur schrittweisen Umsetzung zur Umsetzung des individuellen Anspruchs UNSCO Leitlinien für die Bildungspolitik - 9

10 1. Gesetz zur Umsetzung der VN-Konvention an Schulen NRW 9. Schulrechtsänderungsgesetz In der Schule werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung / Gemeinsames Lernen). Eltern können die Rechte auf Gemeinsames Lernen für ihre Kinder ab Schuljahr 2013/14 für die jeweiligen Eingangsklassen geltend machen. Ab dem Schuljahr 2014/2015 und den darauf folgenden Schuljahren erstreckt sich dieses Recht auch auf die jeweils nächst höhere Klasse. 10

11 AO-SF / Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung Die Eltern haben das (Erst-)Recht, ein Feststellungsverfahren zum Bedarf sonderpäd. Unterstützung zu beantragen. Die Eltern können auch die Förderschule als Bildungsort wählen, wenn es sie noch gibt. An die Stelle der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde über den Förderort tritt deren begründeter Vorschlag an die Eltern. Die Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihnen die Schulaufsichtsbehörde mindestens eine allgemeine Schule vorschlägt. Dies verhindert, dass sich die Eltern bei einer Vielzahl allgemeiner Schulen um die Aufnahme ihres Kindes bemühen müssen. 11

12 In besonderen Ausnahmefällen kann eine allgemeine Schule den Antrag stellen, insbesondere 1. wenn eine Schülerin oder ein Schüler nicht zielgleich unterrichtet werden kann, 2. bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, der mit einer Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht. 12

13 Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen 1 Schülerzahlen der Förderschulen und der Schulen für Kranke Förderschwerpunkt Lernen: 144 Förderschwerpunkt Sprache: je 33 Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: je 33 Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, mit dem Förderschwerpunkt Sehen und mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung: jeweils 110 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: 50 Förderschulen im Verbund: 144 Schülerinnen und Schüler, Die Errichtung von Förderschulen ist nur dann möglich, wenn die Schülerzahlen 50 Prozent höher als die Zahlen nach Absatz 1 sind. Die Schülerzahlen müssen für mindestens fünf Jahre gesichert sein.

14 Aktionsplan der Landesregierung NRW inklusiv 3. Juli 2012 Aus Sicht der Landesregierung bedeutet der Anspruch an ein inklusives Bildungssystem grundsätzlich mehr als eine Antwort auf die Frage, wie künftig das Recht auf Bildung für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in allgemeinen Schulen sowohl in allgemeinbildenden Schulen als auch in Berufskollegs umgesetzt werden kann Ein weiter Inklusionsbegriff umfasst zahlreiche Facetten der Verschiedenheit, die eine Bildungspartizipation behindern oder fördern können 14

15 Aktionsplan: Regionale Stellenbudgets (ab Schulj. 2014/15) Alle SuS einer allg. Schule, auch die mit sonderpäd. Unterstützungsbedarf zählen für den Grundstellenbedarf. Die Stellen Sonderpäd. Unterstützung kommen als Mehrbedarf hinzu, im Vollausbau 0,5 pro Zug in der Primarstufe und 1,0, pro Zug in der Sekundarstufe = Budgetierung für den Unterstützungsbedarf LES. Für die sonderpäd. Unterstützung für Kinder/Jugendliche mit komplexen Behinderungen kommen zusätzliche Wochenstunden hinzu. 15

16 Auf dem Weg zur inklusiven Bildungslandschaft Inklusion ist kein Ergebnis, sondern ein Prozess. Inklusion ist ein Nordstern, eine Leitidee, an der wir uns konsequent orientieren und an die wir uns kontinuierlich annähern, selbst wenn wir sie nie vollständig erfüllen können. (Ines Boban 2010) Das Paradies der Inklusion ist auf dieser Erde nicht zu finden. 16

17 Ein regionales Gesamtkonzept in der ALLGEMEINEN SCHULE: Team für unterstützende Pädagogik Allgemeine Schule: inklusive Schulkultur 17

18 Zur allgemeinen Lage 18

19 Entwicklung NRW Quelle Bildungsprotal NRW 19

20 Inklusion in Deutschland Daten und Fakten Klaus Klemm im Auftrag der Bertelsmann Stiftung

21 Die Umsetzung schulischer Inklusion kommt voran, dabei entwickeln sich die Bundesländer unterschiedlich Der Inklusionsanteil liegt deutschlandweit im Schuljahr 2013/14 bei 31,4 Prozent. Dabei sind Länder, die den gemeinsamen Unterricht bereits seit längerer Zeit vorangetrieben haben, inzwischen gut auf dem Weg zu einer inklusiven Schule vorangekommen: Bezogen auf alle Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 lernen in Berlin nur noch 3,4, in Schleswig-Holstein nur noch 2,4 und in Bremen gar nur noch 1,9 Prozent exklusiv in Förderschulen. 21

22 Die Chancen auf Teilhabe an inklusiver Bildung sinken mit jedem (institutionellen) Übergang In Deutschland ist der Inklusionsgedanke in den einzelnen Bildungsstufen unterschiedlich verankert. So besuchten in ,0 Prozent der Kinder mit einem besonderen Förderbedarf integrative Kindertageseinrichtungen. In der Grundschule lag der Inklusionsanteil zum gleichen Zeitpunkt mit 46,9 Prozent deutlich niedriger. In den Schulen der Sekundarstufe liegt er bei nur noch 29,9 Prozent. 22

23 Mehr Inklusion führt nicht gleichzeitig zu weniger Exklusion In allen Bundesländern ist der Anteil von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen gestiegen. Allerdings geht dieser zum Teil immense Anstieg des inklusiven Unterrichtens in vielen Ländern bisher kaum oder gar nicht einher mit fallenden Schüleranteilen an Förderschulen. Stattdessen ist der Anstieg überwiegend damit zu erklären, dass bei mehr Kindern und Jugendlichen ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert wurde. 23

24 Inklusion findet deutschlandweit schwerpunktmäßig in nur einigen Schulformen statt Von den Schülern, die bundesweit derzeit in den Schulen der Sekundarstufen inklusiven Unterricht erhalten, lernen lediglich 10,5 Prozent in Realschulen und in Gymnasien. Die anderen 89,5 Prozent besuchen die übrigen Bildungsgänge der Sekundarstufe - in NRW Gesamt- und Sekundarschulen Inklusion findet also deutschlandweit gewissermaßen in der Exklusion statt. 24

25 Beobachtungen und Eindrücke 25

26 deutliche Zunahme und Intensivierung der emotionalen und sozialen Problemlagen von Kindern und Jugendlichen = das größte Problem der Schulen deutliche Zunahme psychischer Auffälligkeiten mit dem Bedarf therapeutischer und intensivpädagogischer Maßnahmen Zunahme von sog. Kurzbeschulungen = der individuelle Stundenplan Zunahme von: Gefährdungsmeldungen entsprechend 42 (6) SchulG Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Verfahren entsprechend 54 SchulG: (4) Schülerinnen und Schüler, deren Verbleib in der Schule eine konkrete Gefahr für die Gesundheit anderer bedeutet, können vorübergehend oder dauernd vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. und 40: (2) Für Kinder und Jugendliche, die selbst nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten sonderpädagogischer Förderung nicht gefördert werden können, ruht die Schulpflicht. Anträge auf Eingliederungshilfe entsprechend 35a SGB VIII 26

27 Konsequenzen und Herausforderungen 2011 auf kommunaler Ebene (Schulträger): Auswahl und Festlegung von Grundschulen und weiterführenden Schulen mit integrativem Angebot Begründete Stellungnahme ( gerichtsfeste Ablehnung), warum an bestimmten Schulen eine integrative Beschulung nicht möglich ist Entwicklung eines kommunalen Inklusionsplans (als Teil der örtlichen Schul- und Jugendhilfeentwicklungsplanung) Herstellung von Barrierefreiheit an (bestimmten) allgemeinen Schulen ( in zumutbarer Entfernung) Vernetzung unterschiedlicher Dienste vor Ort (Jugendhilfe, Beratungsstellen, Gesundheitsamt, Sozialamt etc.) R. Patt / C.A. Weidinger 26. Februar

28 und aus heutiger Sicht: die Beratung der Eltern verbessern siehe Forschungsbericht Prof. Ziemen im Auftrag des LVR zur Beratungssituation - gsplanung/forschungsbericht_individuelle_bildungsplanung_von_anfang_an_lvr_- _Summary.pdf Klären, was die offene Kinder-/Jugendarbeit sowie die Jugend- /Schulsozialarbeit in der Kommune bereits leistet und was intensiviert werden kann. Den Ganztag in den Grundschulen stärken durch die Unterstützung integrierter Ganztagskonzepte mit Verzahnungsmöglichkeiten. Die Raum- und Ausstattungssituation der Schulen orientiert an Erfahrungswerten analysieren und nach Prioritäten gestuft verbessern = Raumkonzepte, Raumprogramme inklusiver Bildung im Ganztag - siehe Montag Stiftung / Projekte Pädagogik und Raum - und Schulbauleitlinie Stadt Köln und Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte

29 (1) Stellen Sie sich vor. Tischgruppen - Dialogrunden (2) Klären Sie, ob eine Moderation erforderlich ist und wie Sie Ihre Ergebnisse dokumentieren? (3) Berichten und es genau wissen wollen: Wie ist die aktuelle Lage in den Schulen in Bezug auf das Gemeinsame Lernen und Was gelingt gut und erfolgreich in der Entwicklung von Kindern im Gemeinsamen Lernen, in der Schulentwicklung, in Woran hakt es zurzeit, mit welchen Problemen sind die Schulen belastet, wo geht es nicht weiter? Was könnte im kommunalen Rahmen, was könnte im Verantwortungsbereich des Schulträgers getan werden, um die Schulen auf ihrem Weg zu unterstützen und die Rahmenbedingungen zu verbessern? (4) Klären Sie bitte, wer was im Abschlussplenum präsentiert. Fachtagung Inklusion Hennef 5. November

30 Die Kraft der Gemeinschaft, der Teambildung und des Dialoges 30 Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft 30

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