INFORMATIONEN FÜR DEN WECHSEL VON DER KITA IN DIE GRUNDSCHULE

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1 INFORMATIONEN FÜR DEN WECHSEL VON DER KITA IN DIE GRUNDSCHULE EIN LEITFADEN BESONDERS FÜR ELTERN VON KINDERN, DIE ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNG BRAUCHEN SCHULAMT FÜR DEN KREIS BORKEN

2 IMPRESSUM Herausgeber: Schulamt für den Kreis Borken Bildungsbüro Kreis Borken Burloer Str. 93, Borken Redaktion: Carolin Ischinsky, Schulamtsdirektorin Wilhelm Ernst, Inklusionsfachberater Gabi Bücker, Bildungsbüro Kreis Borken Fotos: Kreis Borken Seite 5 fotolia: # Urheber: drubig-photo Seite 8 fotolia: # Urheber: ulza Seite 9 fotolia: # Urheber: Robert Kneschke Seite 14 fotolia: # Urheber: contrastwerkstatt Layout: Das Werbe Werk, Nina Haak, 1. Auflage Juni 2017 Wir haben die Informationen in dieser Broschüre sorgfältig zusammen gesucht und für Sie aufgeschrieben. Die Informationen kommen von verschiedenen Stellen. Wir können aber nicht mit Sicherheit sagen, ob die Informationen alle neu, vollständig und richtig sind. Deshalb übernehmen wir keine Garantie und Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in dieser Broschüre. 2

3 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung Einschulung Wie melde ich mein Kind an einer Schule an? Anmeldung an der Schule Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule Förderung in der Schuleingangs-Phase Begleitung Fahrtkosten Schweigepflicht Anlage - Schweigepflichtentbindung zur Weitergabe der Förderplandokumentation 3

4 1. EINLEITUNG Ihr Kind wird bald zur Schule gehen. Sie als Eltern müssen entscheiden, welche Schule Ihr Kind besuchen soll. Und Ihr Kind an einer Schule anmelden. Wir unterstützen Sie. Damit Sie wissen, was Sie machen müssen. Und worauf Sie achten müssen. Besonders, wenn Ihr Kind in der Schule zusätzliche Hilfe braucht. Alle Kinder sollen gemeinsam lernen können. Egal, ob sie besonders schnell oder langsam lernen. Egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Oder ob sie in der Schule zusätzliche Hilfe brauchen oder nicht. Darauf müssen sich alle erst einstellen: Schulen, Lehrer und Lehrerinnen, Kinder, Eltern und Sorgeberechtigte, Erzieher und Erzieherinnen, Berater und Beraterinnen, Unterstützer und Unterstützerinnen. Fördern bedeutet helfen. Die Kinder sollen die Aufgaben in ihrer Klassen-Stufe gut schaffen. Egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Und auch dann, wenn sie langsamer lernen als andere Kinder. Deshalb bekommen sie zusätzliche Hilfe in der Schule. Man sagt auch: Sie bekommen sonder-pädagogische Unterstützung. Oder: sonder-pädagogische Förderung. Die Schulen im Kreis Borken haben in den letzten Jahren schon viele wertvolle Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt. Diese Erfahrungen haben wir in diesem Heft berücksichtigt. Wir stehen aber erst am Anfang. Die Entwicklung wird immer weiter gehen. Und es werden immer neue Erfahrungen dazu kommen. In diesem Heft haben wir wichtige Informationen für Sie zusammen gestellt. Zum Thema Einschulung. Zum Thema Gemeinsames Lernen. Und zum Thema Förderung von Kindern in der Schule. Die neuesten Informationen finden Sie immer auf der Internet-Seite vom Schulamt Borken: 4

5 2. EINSCHULUNG WIE MELDE ICH MEIN KIND AN EINER SCHULE AN? SCHULPFLICHT Wenn Ihr Kind bis zum 30. September 6 Jahre alt ist, dann wird es am 1. August vom selben Jahr schulpflichtig. Das bedeutet: Dann muss Ihr Kind zur Schule gehen. Wenn Ihr Kind erst nach dem 30. September 6 Jahre alt wird, dann wird es erst im nächsten Jahr schulpflichtig. Dann muss es erst ein Jahr später zur Schule gehen. BEISPIEL Wenn Ihr Kind zwischen 1. Oktober 2011 und 30. September 2012 geboren wurde, wird es zum Schuljahr 2018/2019 schulpflichtig. Dann muss es ab dem Jahr 2018 zur Schule gehen. 5

6 3. ANMELDUNG AN DER SCHULE 1. Brief von der Stadt Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, bekommen Sie einen Brief. Darin finden Sie wichtige Informationen über die Anmeldung von Ihrem Kind an der Grundschule. In dem Brief steht auch, an welchen Schulen Sie Ihr Kind anmelden können. 2. Wahl der Schule Alle Kinder können eine allgemeine Grundschule besuchen. Dort bekommt jedes Kind die Förderung, die es braucht. Sie können die Grundschule für Ihr Kind frei wählen. Jedes Kind hat das Recht auf einen Platz in der Grundschule, die am nächsten bei seiner Wohnung liegt. Das bedeutet: Die nächst-gelegene Grundschule muss Ihr Kind aufnehmen. Sie kann nicht nein sagen. Hat Ihr Kind bereits vor der Einschulung einen sonder-pädagogischen Förderbedarf, siehe Seite 12. WAS BEDEUTET NÄCHST-GELEGENE SCHULE? Die Kosten für den Schulweg sind am billigsten. Die Zeit für den Schulweg darf nicht zu lang sein. Die Schule ist so ausgestattet, dass das Kind am Unterricht teilnehmen kann (Barrierefreiheit). Wenn zu viele Kinder an einer Schule angemeldet werden, macht die Schule ein Aufnahmeverfahren. Das bedeutet: Die Schule entscheidet, welche Kinder in der Schule aufgenommen werden. Kinder, die in der Gemeinde wohnen, werden zuerst berücksichtigt. Und Kinder, für die es besonders schwierig ist, wenn sie auf eine andere Schule gehen müssen. Für die Aufnahme in einer Schule sind außerdem folgende Punkte wichtig: Sind Geschwister an der Schule? Wie lang ist der Schulweg? Besucht das Kind eine Kita in der Nähe der Schule? Sind ähnlich viele Mädchen und Jungen an der Schule? Wie viele Kinder an der Schule sprechen Deutsch, wie viele sprechen eine andere Sprache? 1 3. Vorstellen des Kindes in der Schule Die Anmeldung an einer Schule ist so ähnlich wie ein Antrag. Die Schule muss die Anmeldung schriftlich bestätigen. Das bedeutet: Die Schule muss einverstanden sein. Und Ihnen einen Brief schreiben. Darin muss stehen, dass Ihr Kind an der Schule aufgenommen ist. Dann kann Ihr Kind in diese Schule gehen. Bevor die Schule das Kind aufnimmt, müssen Sie Ihr Kind in der Schule vorstellen. Dazu machen Sie einen Termin mit der Schule. Im Info-Brief von der Stadt steht alles genau drin. An diesem Termin kommen Sie mit Ihrem Kind in die Schule. Dort wird getestet, welche Fähigkeiten das Kind schon hat. Das nennt man Schuleingangs-Diagnostik. 1 [3] Vgl. 46 Abs.2 SchulG und 1 AO-GS NRW 6

7 ANMELDUNG AN DER SCHULE 4. Schuleingangs-Untersuchung: Ärztliche Untersuchung vor dem Schulanfang Bevor das Kind eingeschult wird, muss es ärztlich untersucht werden. Das passiert in der Schuleingangs-Untersuchung. Dafür bekommen Sie einen Termin von der Stadt. Oder von der Schule. Die Schuleingangs-Untersuchung machen Mitarbeiter vom Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst im Kreis Borken. UNTERSUCHUNG 1 (AB HERBST): Alle Kinder, die schulpflichtig werden, machen einen Hör- und Sehtest. Die Einladung zur Untersuchung kommt von der Kita. Diese Tests werden in den Kitas gemacht. UNTERSUCHUNG 2 (AB JAHRES-ENDE): Bei allen Kindern, die schulpflichtig werden, wird die Sprache und körperliche Beweglichkeit untersucht. Also wie gut die Kinder sprechen können und sich bewegen. Diese Untersuchung findet auch in den Kitas statt. Die Einladung zu der Untersuchung kommt vom Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst im Kreis Borken. Zusammen mit einem Fragebogen, den die Eltern oder Erziehungs-Berechtigten ausfüllen müssen. UNTERSUCHUNG 3 (NUR IN BESTIMMTEN FÄLLEN): In bestimmten Fällen muss Ihr Kind zusätzlich untersucht werden: Wenn bei der allgemeinen Untersuchung (Untersuchung 2) festgestellt wird, dass das Kind von einem Arzt untersucht werden muss. Wenn nicht alle Vorsorge-Untersuchungen gemacht wurden. Zum Beispiel, wenn die Untersuchung U9 fehlt. Wenn Sie als Eltern eine Beratung vom Schularzt möchten. Wenn die Schulleitung eine zusätzliche Untersuchung will. Die zusätzliche Untersuchung (Untersuchung 3) macht ein Schularzt oder eine Schulärztin vom Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst im Kreis Borken. Der Arzt oder die Ärztin beraten Sie auch darüber, welche Förderung Ihr Kind bekommen kann. Oder welche Behandlungs-Möglichkeiten es gibt. Die Untersuchungen 1-3 gelten auch für Kinder, die nach dem Stichtag (30. September) geboren sind und vorzeitig eingeschult werden sollen. Also schon zum neuen Schuljahr, und nicht erst ein Jahr später. 7

8 ANMELDUNG AN DER SCHULE 5. Rückstellung: Das Kind erst 1 Jahr später einschulen Manchmal ist es besser, wenn ein Kind erst ein Jahr später eingeschult wird. Das ist der Fall, wenn das Kind schwer krank ist. Der Schularzt oder die Schulärztin schreibt das dann in den Bericht für die Schule 2. In diesem Fall kann die Schulleitung bestimmen, dass das Kind erst ein Jahr später zur Schule gehen muss. Man sagt auch: Die Schulleitung kann das Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen Abs. 4 Ausbildungs-Ordnung Grundschule (AO-GS)

9 4. ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN KITA UND GRUNDSCHULE Für alle Kinder, die in einer Kita sind, gibt es eine Bildungs-Dokumentation. In der Bildungs-Dokumentation steht: Welche Förderung braucht das Kind? Welche Förderung bekommt das Kind in der Kita? Wie können Hindernisse in der Kita abgebaut werden? Wie hat sich das Kind weiter entwickelt? ANMELDUNG VON KINDERN MIT ERHÖHTEM FÖRDERBEDARF Die Förderung aus der Kita soll nicht einfach aufhören, wenn das Kind in die Schule geht. Sie soll in der Grundschule weiter gehen. Deshalb sind die Teilhabe- und Förderpläne für die Förderung in der Schule besonders wichtig. Sie zeigen, was das Kind gerne macht, was es gut kann und was es weniger gut kann. Die Bildungs-Dokumentation darf aber nicht ohne Erlaubnis der Eltern oder Sorgeberechtigten an die Schule weitergegeben werden. Deshalb beraten die Erzieher und Erzieherinnen in den Kitas die Eltern. Damit sie die Weitergabe der Informationen an die Schule erlauben. 3 Erhöhter Förderbedarf bedeutet: Die Kinder brauchen zusätzliche Hilfen in der Schule. Zum Beispiel Kinder mit Lern-Schwierigkeiten. Oder Kinder mit bestimmten Behinderungen. WO MELDE ICH MEIN KIND AN? Die allgemeine Grundschule ist die Regelschule für alle Kinder. Das bedeutet: Alle Kinder können an einer allgemeinen Grundschule angemeldet werden. 3 Vordruck für die Erlaubnis zur Weitergabe s. Anlage S. 15: Entbindung von der Schweigepflicht 9

10 5. FÖRDERUNG IN DER SCHULEINGANGS-PHASE Die Klassen 1 und 2 nennt man Schuleingangs- Phase. In der Schuleingangsphase müssen Sie keine sonder-pädagogische Förderung für den Bereich Lernen beantragen. Jedes Kind hat das Recht auf individuelle Förderung 4. Individuell bedeutet: persönlich. Jedes Kind soll die Hilfe bekommen, die es braucht. Zuerst versucht die Schule herauszufinden, wie das Kind lernt, was es kann und was es noch lernen muss. Dann macht die Schule einen Förderplan. Nach diesem Plan wird das Kind unterrichtet. Die Schule schreibt regelmäßig Berichte über die Förderung. Sie prüft, ob die Förderung hilft. Und überlegt, wie die Förderung weiter gehen soll. Außerdem bespricht sie den Förderplan mit den Eltern. Alle Kinder sollen im Bereich Lernen und soziale Entwicklung die Förderung bekommen, die sie brauchen. Dafür gibt es die Schulen des Gemeinsamen Lernens. Wenn ein Kind sonder-pädagogische Unterstützung braucht, dann achten alle Lehrer und Lehrerinnen darauf, dass das Kind so unterrichtet wird, wie es für das Kind passt. Das bedeutet, es bekommt die Aufgaben und Hilfen, die es gerade braucht. Wie diese Hilfen aussehen sollen, steht im Förderplan für das Kind. Die Hilfen nennt man Förder-Maßnahmen. Das Ende der Schuleingangsphase ist ein wichtiger Punkt für eine Entscheidung. Für den Unterricht gelten zuerst die Lehrpläne für die verschiedenen Schulfächer. Für jedes Fach und für jede Klassenstufe gibt es bestimmte Lernziele, also was die Kinder bis zum Ende des Schuljahres lernen sollen. Manchmal wird erst in der Schuleingangsphase deutlich, ob ein Kind die Lernziele bis zum Ende des Schuljahres schaffen kann oder nicht. Und ob es vielleicht sonder-pädagogisch gefördert werden muss. Manche Kinder können die Lernziele bis zum Ende des Schuljahres nicht schaffen. Zum Beispiel Kinder mit einer geistigen Behinderung. Oder mit Lernschwierigkeiten. Diese Kinder müssen anders unterrichtet werden, als der Rest der Klasse. Dann ist es sinnvoll einen Antrag für die sonder-pädagogische Förderung im Bereich Geistige Entwicklung oder Lernen zu stellen. Und es wird geprüft, ob das Kind ziel-different gefördert werden muss. different bedeutet verschieden. Beim ziel-differenten Lernen hat jedes Kind seinen eigenen Lehrplan. Das Verfahren zum Feststellen des sonder-pädagogischen Unterstützungs-Bedarfs nennt man AO-SF-Verfahren (Ausbildungs-Ordnung Sonder-pädagogische Förderung). 4 Das steht gleich im ersten Artikel des Schulgesetzes. 10

11 FÖRDERUNG IN DER SCHULEINGANGS-PHASE WANN MUSS ICH EIN AO-SF-VERFAHREN BEANTRAGEN? Ein AO-SF-Verfahren müssen Sie nur dann beantragen wenn Sie Ihr Kind an einer Förderschule anmelden möchten oder wenn Ihr Kind wahrscheinlich Unterstützungsbedarf im Bereich Körperliche und motorische Entwicklung (KME), Geistige Entwicklung (GG) oder Sehen (SE) oder Hören (HK) hat. oder wenn Ihr Kind am Ende der Schuleingangsphase die Lernziele nicht geschafft hat (Geistige Entwicklung und Lernen) Wenn Ihr Kind auf eine Förderschule gehen soll, muss der Unterstützungs-Bedarf für das Kind förmlich festgestellt werden. Das bedeutet: Sie brauchen einen Bescheid vom Schulamt. Darin steht, dass Ihr Kind sonder-pädagogische Unterstützung braucht. Folgende Kinder können auch an einer Förderschule angemeldet werden. Die Eltern können zwischen allgemeiner Grundschule und Förderschule bei der Anmeldung wählen. Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf in den Bereichen Körperliche und Motorische Entwicklung (KME) Motorische Entwicklung bedeutet: Wie gut können sich die Kinder bewegen? Geistige Entwicklung (GG) Sehen (SE) Hören und Kommunikation (HK) Kommunikation bedeutet: sprechen, sich mit anderen unterhalten. Dafür müssen Sie einen Antrag ans Schulamt schicken. Das machen Sie gemeinsam mit der Schule. 11

12 FÖRDERUNG IN DER SCHULEINGANGS-PHASE NACH DEM ANTRAG Gutachten zum Feststellen des sonder-pädagogischen Förderbedarfs Zum Feststellen des sonder-pädagogischen Förderbedarfs muss das Kind begutachtet werden. Das bedeutet: Das Kind muss getestet werden. Das Gutachten wird dann an das zuständige Schulamt geschickt. Wenn Sie mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden sind und ein Gespräch mit dem Schulamt wünschen, wird dieses aufgeschrieben. Und das Schulamt wird Sie zu einem Gespräch einladen. Dann wird von zwei Lehrern und Lehrerinnen ein Gutachten geschrieben. Die Eltern werden über das Ergebnis informiert. Manchmal gibt es auch eine Untersuchung durch eine Schulärztin oder einen Schularzt. Sie als Eltern werden bei der Begutachtung auch gefragt. In dem Gutachten steht, ob das Kind eine Förderung braucht oder nicht. Und ein Vorschlag, wie das Kind gefördert werden soll. Am Ende entscheidet das Schulamt, ob das Kind sonder-pädagogisch gefördert werden soll oder nicht. Das Schulamt entscheidet auch, wie die Förderung aussehen soll. Sie bekommen dann einen Bescheid vom Schulamt. Darin steht auch ein Vorschlag für eine Schule. Bei dieser Schule ist gesichert, dass sie alle wichtigen Voraussetzungen erfüllt. Sie können ihr Kind auch an einer anderen Schule anmelden. Dann entscheidet diese Schule, ob sie das Kind aufnimmt oder nicht. Wenn Sie mit dem Bescheid vom Schulamt nicht einverstanden sind, dann können Sie sich vor Gericht dagegen wehren. Zum Beispiel mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Münster. 12

13 ABLAUF DES VERFAHRENS AO-SF-Antrag durch die Eltern mit der Grundschule oder Förderschule. Schulamt für den Kreis Borken prüft den Antrag. Entscheidet, ob das Verfahren stattfinden soll oder nicht. Verfahren findet statt. Verfahren findet nicht statt. Eltern werden benachrichtigt. Schulamt bestellt ein Gutachten. Eine Lehrkraft der allgemeinen Schule und eine sonderpädagogischen Lehrkraft schreiben ein Gutachten. (bei Bedarf: Zusätzliche Untersuchung durch den Schularzt) Begutachtung Gutachter/Gutachterinnen sprechen mit den Eltern schauen Unterlagen über das Kind an beobachten das Kind in der Kita sprechen mit Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kita machen verschiedene Tests, falls nötig Besprechen die Ergebnisse mit den Eltern Aufschreiben der Ergebnisse in einem Gutachten für das Schulamt. Im Gutachten steht, welche Unterstützung das Kind braucht. Und wie die sonder-pädagogische Förderung aussehen kann. Schulamt entscheidet, ob das Kind einen Unterstützungsbedarf hat. Und schlägt eine Schule mit Gemeinsamem Lernen oder eine Förderschule vor Bescheid an die Eltern 13

14 6. BEGLEITUNG FAHRTKOSTEN SCHWEIGEPFLICHT SCHULBEGLEITER UND SCHULBEGLEITERINNEN ENTBINDUNG VON DER SCHWEIGEPFLICHT Manche Kinder brauchen eine persönliche Begleitung in der Schule. Diese Kinder können einen Schulbegleiter oder eine Schulbegleiterin bekommen. Die Kosten zahlt entweder das Sozialamt oder das Jugendamt. Die Eltern müssen die Schulbegleitung dort beantragen. KOSTEN FÜR DIE FAHRT ZUR SCHULE Wenn der einfache Schulweg länger als 2 Kilometer ist, dann entstehen Fahrtkosten für die Schüler- Beförderung. Zum Beispiel mit dem Schulbus. Die Fahrtkosten zahlt die Stadt, zu der die Schule gehört. Es werden immer nur die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Grundschule bezahlt, auch wenn die Schule weiter weg ist. Am günstigsten sind öffentliche Verkehrsmittel. Also Busse und Bahnen. Wenn das Kind mit dem Bus oder der Bahn zur Schule fahren kann, dann bezahlt die Gemeinde die Kosten für die Fahrkarte. Wenn Ihr Kind in einer Kita heil-pädagogisch gefördert wird, dann gibt es einen Förderplan für Ihr Kind. Und Berichte von der Kita über die Entwicklung von Ihrem Kind. Diese Informationen sind wichtig für die Schule. Die Kita unterliegt aber der Schweigepflicht. Das bedeutet: Sie darf die Informationen nur dann an die Schule weitergeben, wenn die Eltern einverstanden sind. Dafür gibt es das Formular Entbindung von der Schweigepflicht. Damit erklären die Eltern, dass Sie mit der Weitergabe von Informationen über ihr Kind an die Schule einverstanden sind. Man sagt auch: Die Eltern entbinden die Kita von der Schweigepflicht. Das Formular finden Sie auf der nächsten Seite. 14

15 ANLAGE SCHWEIGEPFLICHTENTBINDUNG ZUR WEITERGABE DER FÖRDERPLANDOKUMENTATION Name der/des Sorgeberechtigten Straße PLZ, Ort Entbindung von der Schweigepflicht Hiermit entbinde ich/ entbinden wir Name oder Bezeichnung der von der Schweigepflicht zu entbindenden Person oder Institution von der Schweigepflicht. Ich bin / wir sind damit einverstanden, dass die verantwortlichen Lehrkräfte der Grundschule und der weiterführenden Schule Informationen über die Förderplanung meines /unseren Kindes austauschen. Name und Geburtsdatum des Kindes Ort, Datum Unterschriften 15

16 SCHULAMT FÜR DEN KREIS BORKEN

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