Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung?
|
|
- Eike Wolf
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? - Auswirkungen auf ambulante Erziehungshilfen - Workshop 6 Claudia Zampolin, Martin Apitzsch (Diakonisches Werk Hamburg) Tagung AGFW/HAW
2 Reform SGB VIII: Auswirkungen auf ambulante Erziehungshilfen Stand des Reform-Verfahrens Zielgruppe / Anspruchsberechtigte Ambulante Hilfen / Leistungen Hilfeplanung Finanzierung Tagung AGFW/HAW , Workshop 6 (Zampolin/Apitzsch) Seite 2
3 Reform SGB VIII (Stand November 2016) Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Ziele: Umsetzung einer inklusiven Lösung (alle Kinder unter dem Dach des SGB VIII). Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Schwerpunkt Hilfen zur Erziehung, Pflegekinderwesen). Entwicklung: Arbeitsentwürfe Kritische Stellungnahmen Länderstellungnahme ReferentInnenentwurf Januar/Februar 2017? Verabschiedung des Gesetzes möglichst vor der Sommerpause? Tagung AGFW/HAW , Workshop 6 (Zampolin/Apitzsch) Seite 3
4 Gesetzestext / Stellungnahmen w.w.w. dijuf. de Tagung AGFW/HAW , Workshop 6 (Zampolin/Apitzsch) Seite 4
5 Zielgruppe / Anspruchsberechtigung Anspruch der Kinder und Jugendlichen Anspruch der Kinder u. Jugendlichen mit Behinderung Anspruch der Eltern Anspruchsvoraussetzungen: Entwicklung und Teilhabe Anspruch junge Volljährige Anspruch mind. unbegl. Geflüchtete Tagung AGFW/HAW , Workshop 6 (Zampolin/Apitzsch) Seite 5
6 Ambulante Hilfen und Leistungen Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Erziehungsberatung Soziale Gruppenarbeit Sozialpädagogische Begleitung Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Für Kinder u. Jugendliche mit Behinderung nach SGB IX: Früherkennung, Frühförderung u.a. Schulbegleitung, Beförderung, Umbaumaßnahmen heilpädagogische, therapeutische, nicht-medizinische Hilfen Tagung AGFW/HAW , Workshop 6 (Zampolin/Apitzsch) Seite 6
7 Hilfe- / Leistungsplanung Beteiligung / Verfahren Pflichtgemäßes Ermessen Infrastrukturelle Angebote und Regelangebote Gruppenangebote Tagung AGFW/HAW , Workshop 6 (Zampolin/Apitzsch) Seite 7
8 Finanzierung unmittelbare Inanspruchnahme Wahl der Finanzierungsart / Trägerauswahl Vereinbarungen über Kosten und Inhalte Tagung AGFW/HAW , Workshop 6 (Zampolin/Apitzsch) Seite 8
9 Ländervorschlag zu 76c 26 AG SGB VIII (Hamburger Ausführungsgesetz) (2) Liegen mehrere geeignete Angebote von Trägern der freien Jugendhilfe vor, hat das Bezirksamt nach pflichtgemäßem Ermessen das geeignetste Angebot auszuwählen, wenn für die Befriedigung des Bedarfs die Umsetzung nur eines Angebots notwendig ist. Bei der Entscheidung ist insbesondere zu berücksichtigen: 1. die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Allgemeinen Sozialen Diensten und Regeleinrichtungen (insbesondere Schule, Kindertageseinrichtungen, Arbeitsverwaltung), (4) Das Bezirksamt soll vor dem Abschluss von Vereinbarungen nach Absatz 3 Interessenbekundungsverfahren durchführen. Tagung AGFW/HAW , Workshop 6 (Zampolin/Apitzsch) Seite 9
10 Zielgruppe / Anspruchsberechtigte (Arbeitsentwurf ) 27 Leistungen zur Entwicklung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche (2) Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf geeignete und notwendige Leistungen, wenn die ihrem Wohl entsprechende Entwicklung und Teilhabe am Leben nicht gewährleistet ist. Diese Leistungen umfassen insbesondere die Gewährung sozialpädagogischer, pädagogischer und damit verbundene therapeutische Leistungen. (3) Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben einen Anspruch auf geeignete und notwendige Leistungen (nach SGB IX) zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe. 29 Leistungen zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern (1) Zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenz haben die Eltern oder Erziehungsberechtigten eines nach 27 Absatz 1 leistungsberechtigten Kindes oder Jugendlichen einen Anspruch auf geeignete und notwendige Leistungen insbesondere der Erziehungsberatung nach 30 sowie der sozialpädagogischen Begleitung nach 30c. Tagung AGFW/HAW , Workshop 6 (Zampolin/Apitzsch) Seite 10
11 Anspruchsberechtigung Vorschlag Länder: Anspruch liegt bei Kindern, Jugendlichen und Eltern/Personensorgeberechtigten ( spiegelbildlich aufeinander bezogener Rechtsanspruch ) 27 Eltern, Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung und Entwicklung und Leistungen zur Teilhabe, junge Erwachsene auf Hilfe zur Verselbständigung 27a Hilfen zur Erziehung und Entwicklung 27b Leistungen zur Teilhabe 27c Hilfen zur Verselbständigung junger Volljähriger 29 Leistungen zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern (1) Zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenz haben die Eltern oder Erziehungsberechtigten eines nach 27 Absatz 1 leistungsberechtigten Kindes oder Jugendlichen einen Anspruch auf geeignete und notwendige Leistungen insbesondere der Erziehungsberatung nach 30 sowie der sozialpädagogischen Begleitung nach 30c. Tagung AGFW/HAW , Workshop 6 (Zampolin/Apitzsch) Seite 11
12 Hilfen / Leistungen 30 Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Erziehungsberatung 30a Früherkennung und Frühförderung * 30b Soziale Gruppenarbeit 30c Sozialpädagogische Begleitung Sozialpädagogische Begleitung unterstützt Kinder oder Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen oder begleitet und berät Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sowohl diejenigen Leistungen, die stärker auf die Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen ausgerichtet sind, als auch diejenigen Leistungen, die stärker die Unterstützung und Begleitung der Familie im Blick haben, fördern die Verselbständigung und die Selbsthilfe (veränderte niedrigschwellige Leistungsnorm, Vorrang von Gruppenangeboten). 33 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung * nur für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Tagung AGFW/HAW , Workshop 6 (Zampolin/Apitzsch) Seite 12
13 Reform SGB VIII (Stand November 2016) Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Ziele: Umsetzung einer Inklusiven Lösung (alle Kinder unter dem Dach des SGB VIII). Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Schwerpunkt Hilfen zur Erziehung). Arbeitsentwürfe (aktuellster vom ) weisen auf einen deutlichen Richtungswechsel in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe hin. Kritik: Intransparentes Verfahren, keine Beteiligung der Fachöffentlichkeit, Fachöffentlichkeit fordert aufgrund zahlreicher inhaltlicher Bedenken einen Stopp des Verfahrens. Länderstellungnahme greift Kritik auf und benennt grundlegende Änderungsvorschläge. Planung seit Anfang November: Erster Referent/innenentwurf Januar/Februar 2017 Verabschiedung des Gesetzes möglichst noch vor der Sommerpause Tagung AGFW/HAW , Workshop 6 (Zampolin/Apitzsch) Seite 13
14 Beteiligung/Hilfeauswahl 36a Beteiligung, Kooperation und Koordination Beratung von Kindern/Jugendlichen und Personensorgeberechtigten/ Dokumentation der Inanspruchnahme von niedrigschwelligen Leistungsangebotes ( kleine Hilfeplanung) 36b Hilfeauswahl (1) Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheidet über die Auswahl der im Einzelfall geeigneten und notwendigen Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen (2) Sofern infrastrukturelle Angebote oder Regelangebote insbesondere nach 16 bis 18, 22 bis 25 oder 13 im Hinblick auf den Bedarf des Kindes oder des Jugendlichen im Einzelfall geeigneter oder gleichermaßen geeignet sind, werden diese vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe als geeignete und notwendige Leistung gewährt. Dem Leistungsberechtigten nach 28 werden vorrangig geeignete Angebote nach 13 gewährt. Ambulante niedrigschwellige Hilfen können im Rahmen von infrastrukturellen Angeboten und Regelangeboten insbesondere nach auf den Bedarf des, wenn sie im Einzelfall geeigneter oder gleichermaßen geeignet sind (3) Insbesondere Leistungen nach 27 Absatz 3 Nr.2 und 30c sowie Beförderungsleitungen nach 27 Absatz 3 Nr.6 werden als Gruppenangebote mehreren Leistungsberechtigten gemeinsam gewährt, sofern diese gleichermaßen geeignet sind. Tagung AGFW/HAW , Workshop 6 (Zampolin/Apitzsch) Seite 14
15 Finanzierung / Trägerauswahl 76a Voraussetzungen für die Übernahme von Kosten (2) trägt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch die Kosten einer Leistung in Fällen unmittelbarer Inanspruchnahme von niedrigschwelligen ambulanten Leistungen, insbesondere nach 28 und 31, sowie von infrastrukturellen Angeboten oder Regelangeboten nach 36b Absatz 2. 76c Wahl der Finanzierungsart Im Rahmen seiner Gesamt- und Planungsverantwortung ( 79) entscheidet der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wahl der Finanzierungsart. 78 Vereinbarungen über Entgelte und Leistungen ambulanter Angebote (1) sind Vereinbarungen über die Höhe der Kosten anzustreben. (2) zur Übernahme der Kosten nur verpflichtet, wenn mit den Leistungserbringern Vereinbarungen geschlossen worden sind unter Berücksichtigung der Grundsätze der Qualität, Kontinuität, Orientierung an sozialräumlichen Gestaltungsvorgaben, Zugänglichkeit, Zusammenarbeit, geeignet sind. Tagung AGFW/HAW , Workshop 6 (Zampolin/Apitzsch) Seite 15
Finanzierung/Sozialraum
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016 Finanzierung/Sozialraum
MehrBisherige Fassung Entwurfsfassung für Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 12.9.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016
MehrEinschätzungen zu den gesetzlichen Eckpunkten einer Reform des SGB VIII Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII am 14.
Einschätzungen zu den gesetzlichen Eckpunkten einer Reform des SGB VIII Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII am 14. Juni 2016 Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg Die Vorstellungen
MehrDIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016
MehrJALTA, LWL. Vlotho, 14. September Lydia Schönecker Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.v.
SGB VIII-Reform Aktueller Sachstand / Zentrale Eckpunkte kt Herausforderungen für die (über-) örtliche Jugendhilfe JALTA, LWL Vlotho, 14. September 2016 Lydia Schönecker Deutsches Institut für Jugendhilfe
MehrDIJuF Interaktiv Stand:
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 23.9.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016
MehrVom Kind aus denken!
Vom Kind aus denken! Kinder und Jugendliche stärken Effektive Angebote Mehr Teilhabe Wirkungsvoller Schutz Stand: 28.06.2016 Kinder und Jugendliche stärken Regelungsbereiche Effektivere Angebote Hilfen
MehrWir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG
Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.
MehrDIJuF Interaktiv Stand: Hilfe-/Leistungsplanung, Sozialraum
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 12.9.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Hilfe-/Leistungsplanung Sozialraum Diese
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Hilfe-/Leistungskatalog Bisherige Fassung
MehrÄnderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch 1. Nach 34 wird folgender 34a eingefügt: 34a Betreute
MehrSozialraumorientierung
Sozialraumorientierung aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe Markus Schön, Leiter Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung GLIEDERUNG A. Begriff verbrannt Begriff verbannt?!? B. Grundlegung:
Mehrzum Regierungsentwurf vom eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG)
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 17.4.2017 SYNOPSE zum Regierungsentwurf vom 12.4.2017 eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern Jugendlichen (Kinder- Jugendstärkungsgesetz KJSG) Finanzierung/Sozialraum
MehrAllgemeine Leistungsbeschreibuny Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer nach 30 SGB VIII im Landkreis Dahme-Spreewald
Allgemeine Leistungsbeschreibuny Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer nach 30 SGB VIII im 1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform 1.1 Gegenstand der Betreuung sind insbesondere: Der Erziehungsbeistand
MehrFit for Jugendhilfe. Rechtsgrundlagen
Fit for Jugendhilfe Basisinformationen für Quereinsteiger aus anderen Systemen und Rechtskreisen Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinderund Jugendhilfe Bürgerliches Gesetzbuch
MehrAuf dem Weg zur inklusiven Lösung
Auf dem Weg zur inklusiven Lösung Dr. Matthias Schilling Nora Jehles Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Daniel Thomsen Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung des Kreises Nordfriesland
MehrBeratung fördern, Rechte stärken: rechtlicher Rahmen für gemeinsame Forderungen
Beratung fördern, Rechte stärken: rechtlicher Rahmen für gemeinsame Forderungen Kinder- und Jugendliche Beratung fördern, Rechte stärken UBSKM 2. Hearing Kinder und Jugendliche Dr. Thomas Meysen Deutsches
MehrAkademie für Sozialarbeit
Richard Günder Ambulante Erziehungshilfen Eine Orientierung für Ausbildung und soziale Berufe Akademie für Sozialarbeit Kapuzinergasse 1 SeK Lamb^ EINLEITUNG TEIL A 1. AMBULANTE ERZIEHUNGSHILFEN IM KONTEXT
MehrAnforderungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Reform
Anforungen Kin- und an die Reform Saarbrücken, 29. September 2016 Hubert Lautenbach AWO Bundesverband e. V. Zusammenlegung Zuständigkeit für alle behinten und nichtbehinten Kin/Jugendlichen/junge Volljährigen
MehrFachveranstaltung im Diakonischen Werk Hamburg, Dorothee-Sölle-Haus, am Montag, den 31. Oktober 2016
Fachveranstaltung im Diakonischen Werk Hamburg, Dorothee-Sölle-Haus, am Montag, den 31. Oktober 2016 Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg Mit der anstehenden Reform des Achten Buchs
MehrHilfen zur Erziehung. 27 ff. SGB VIII
Hilfen zur Erziehung 27 ff. SGB VIII Spezifische rechtliche und pädagogische Merkmale der Hilfen zur Erziehung (HzE) HzE wird - als Leistung der Jugendhilfe - von KlientInnen freiwillig in Anspruch genommen
MehrUnterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels
MehrReform des SGB VIII: was bringt sie für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe?
Reform des SGB VIII: was bringt sie für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe? Claudia Völcker, Stadt Speyer Claudia Porr, MFFJIV AFET-Jahrestagung am 16. und 17. November 2016 in Berlin Folie 1 Gliederung
MehrKinder- und Jugendhilfe. Angebote und Maßnahmen (Deutschland)
Kinder- und Jugendhilfe Angebote und Maßnahmen (Deutschland) Inhalt 1. Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Angebote
MehrGila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg
Vortrag für die gemeinsame Tagung der Erziehungshilfeverbände Inklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?! am 31. Mai 2017 in Frankfurt Gila Schindler, Fachanwältin
MehrKomplexleistung Frühförderung - Neue Regelungen und Hintergründe
Komplexleistung Frühförderung - Neue Regelungen und Hintergründe Fachveranstaltung Komplexleistung Frühförderung Theorie und Praxis Berlin, 29. November 2017 Agenda Bisherige Kritikpunkte 46 Abs. 2 bis
MehrAn die. a) Jugenddezernenten/-innen der unmittelbare Mitgliedstädte. b) Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Jugend und Familie DST
Hausvogteiplatz 1 10117 Berlin An die a) Jugenddezernenten/-innen der unmittelbare Mitgliedstädte b) Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Jugend und Familie DST c) Mitglieder des Sozial- und Jugendausschusses
MehrÄnderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Das Achte Buch Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe
MehrZukunft der Erziehungsberatung gefährdet?
Zukunft der Erziehungsberatung gefährdet? Auswirkungen der Reform des SGB VIII LAG-Fachtag I 16.03.2017 I Stuttgart Dipl.-Psych. Bodo Reuser Vorsitzender LAG für Erziehungsberatung Baden-Württemberg Stellv.
MehrReform des SGB VIII Inklusive Lösung vom Kind aus gedacht
Reform des SGB VIII Inklusive Lösung vom Kind aus gedacht Kassel, 16.6.2016 Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Bernzen Gliederung 1. Vom Kind aus denken 2. Anforderungen an eine inklusive Perspektive 3.
MehrErster Unterabschnitt. 27 Grundsätze der Leistungen
Arbeitsfassung mit Stand 22.04.2016 Leistungen zur Entwicklung und Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen, Leistungen zur Verselbständigung des jungen Volljährigen, Leistungen zur Stärkung der Erziehungskompetenz
MehrArtikel 1. Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Vom... Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
MehrArtikel 1. Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Vom... Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
MehrDIJuF Interaktiv Stand:
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 20.9.2016 GESAMTSYNOPSE (2023) zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage (23.8.2016) (aktualisiert durch Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage für Fachgespräche,
MehrERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN
Hessischer Landkreistag Fachliche Empfehlungen für die ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN Fachliche Empfehlungen für die Erziehungsberatung in Hessen (Beschlussfassung Sozialausschuss im Hessischen Landkreistag:
MehrRechtsfragen in der Praxis der Schulbegleitung
Rechtsfragen in der Praxis der Schulbegleitung Expertise des DIJuF im Auftrag der Uniklinik Ulm im Projekt Schulbegleiter der BW-Stiftung BW-Stiftung/KJPPP Ulm Fachtagung: Schulbegleitung Motor oder Bremse
MehrReformprozess auf der Zielgeraden?
Vielfalt gestalten, Rechte für alle Kinder und Jugendliche stärken! Empfehlungen vom 25. Februar 2016 Angela Smessaert Öffentliches Fachgespräch Anforderungen an eine SGB VIII-Novelle, Die Linke im Bundestag,
MehrUnterstützungsmöglichkeiten von Jugend- und Sozialämtern für chronisch kranke junge Menschen
Unterstützungsmöglichkeiten von Jugend- und Sozialämtern für chronisch kranke junge Menschen Dipl. Sozialpädagogin (FH) Amtsleiterin Chemnitz Hintergrundinformationen chronisch krank von Behinderung bedroht
MehrQuelle: Diakonie Deutschland, Stand
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Synopse SGB VIII Stand 22.10.2015 und Entwurf vom 7.6.2016 SGV VIII Stand 22.10.2015 Entwurf vom 7.6.2016 für 2017 Entwurf vom 7.6.2016
MehrKJSG und inklusives SGB VIII
KJSG und inklusives SGB VIII Prof. Dr. Jan Kepert, Tagung 20. November 2017, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Quellen der Folien: Kunkel/Kepert/Pattar LPK-SGB VIII, 7. Auflage
MehrLeitbild für flexible Erziehungshilfen
1 Leitbild für flexible Erziehungshilfen Gliederung: 1. Gesetzlicher Auftrag 2. Ziele 3. Standards 4. Ressourcen Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) Arbeitsgemeinschaft "Flexible Erziehungshilfen"
MehrProf. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz, Ministerialdirektor a. D.
1 Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz, Ministerialdirektor a. D. Oberursel, den 20.09.2016 Erste Anmerkungen zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage des BMFSFJ vom 23.08.2016 zur Vorbereitung
MehrMöglichkeiten ihrer Finanzierung. JALTA Westfalen-Lippe
Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung Rechtliche Analyse zu Angebotsstrukturen nach SGB VIII und Möglichkeiten ihrer Finanzierung JALTA Westfalen-Lippe Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut
MehrDas Persönliche Budget in der Jugendhilfe
Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Veränderte Leistungserwartungen an den ASD? Gesetzliche Grundlagen 01.07.2001: Einführung des SGB IX Nach 6 SGB IX gelten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Inklusives SGB VIII Sozialgesetzbuch
MehrGesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen
- Jugendamt Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen 1 Gesetzliche Grundlagen Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes Pflege
MehrErste Kommentierung der SGB VIII Reform
Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL) Erste Kommentierung der SGB VIII Reform Grundlage: Arbeitsfassung zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
MehrIGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien , Köln
IGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien 2016 14.-16.04.2016, Köln Workshop 14 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige: Rechtsanspruch und Wirklichkeit
MehrVom Kind aus denken?!
Vom Kind aus denken?! Was die Kinderrechte ändern (könnten) Luise Pfütze, Sprecherin National Coalition Deutschland Vortrag zum Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII Frankfurt am Main, 14.
MehrDas BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern. Workshop: Kinder und Jugendliche
Das BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern Workshop: Kinder und Norbert Witt, Referat Behindertenhilfe 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
MehrLeistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Rechtsgrundlage Zielgruppe Die Erziehungsbeistandschaft
MehrOrientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1
Orientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1 I. Träger plant ein neues Projekt; mit 100 % Eigenmittel Ohne Stiftungsgelder oder anderweitige Zuschussgeber, die eine Einbeziehung,
MehrRecht der Finanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe Rechtlicher Rahmen und Perspektiven im SGB VIII. Bleibt alles anders?
Recht der Finanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe Rechtlicher Rahmen und Perspektiven im SGB VIII Caritas in NRW Bleibt alles anders? Recht der Finanzierung von Leistungen der Kinder- und
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt 23.11.2016 Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII Wichtige Aspekte für die Gewährung von Hilfen - Vortrag im Rahmen des 7. Irsser Symposiums für Kinder- und Jugendpsychiatrie
MehrRechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensvorschläge zu sogenannten Poollösungen für Integrationshilfen
Rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensvorschläge zu sogenannten Poollösungen für Integrationshilfen Münster, 5. April 2017 Sandra Eschweiler & Birgit Wildanger, Landschaftsverband Rheinland Ausgangslage
MehrJugend und Familie. Frühförderung als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin. Kerstin Thätner. Donald Vogel
Frühförderung als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin Kerstin Thätner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin Donald Vogel Koordinationsstelle der Kinder- und Jugendambulanzen/
MehrHerzlich Willkommen zum 11. Alsdorfer Fachtag
Herzlich Willkommen zum 11. Alsdorfer Fachtag 14.03.2018 1 Workshop: Eingliederungshilfe gem. 35a SGB VIII Grundlagen der Eingliederungshilfe am Beispiel der Schulbegleitung und des freizeitpädagogischen
MehrAlles inklusiv?! Wie stehen die Verbände der Behindertenhilfe zur großen Lösung?
Alles inklusiv?! Wie stehen die Verbände der Behindertenhilfe zur großen Lösung? Dr. Bettina Leonhard, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 2. Thüringer Fachkräftekongress: Auf dem Weg in eine inklusive
MehrHilfeplanung. Zuhören Wir hören dir zu! Jeder von uns gerät in Krisen. Planen Sobald wir deine Geschichte gehört haben, sind
Hilfeplanung Unsere ambulanten, flexiblen Kinder- und Jugendhilfeangebote richten sich, wie alle unsere Hilfen, nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen. Sie werden gemeinsam mit den zuständigen Fachkräften
MehrErziehungsberatung im Kontext der Hilfen zur Erziehung Ein Vergleich der Inanspruchnahme im Bundesdurchschnitt und in Hamburg
Erziehungsberatung im Kontext der zur Erziehung Ein Vergleich der Inanspruchnahme im esdurchschnitt und in Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII gehört zum Kanon der zur Erziehung nach 27ff. SGB VIII. Sie
MehrJugendhilfestation Waren. Diakonieverein Malchin e. V.
Jugendhilfestation Waren Diakonieverein Malchin e. V. Ambulante Hilfen zur Erziehung Bei familiären Spannungen oder Erziehungsproblemen, bei Überforderung in Schule oder Berufsausbildung und in anderen
Mehrzur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016 Kostenbeteiligung
MehrJugendhilfe auf dem richtigen Weg für alle Kinder?
Jugendhilfe auf dem richtigen Weg für alle Kinder? DIJuF-ZweiJahrestagung Bonn, 22. November 2016 Lydia Schönecker Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.v. die letzten Monate der
MehrErste Eckpunkte zur SGB-VIII-Reform
Vorstand für Sozial- und Fachpolitik Postfach 4 20, 79004 Freiburg Karlstraße 40, 79104 Freiburg Telefon-Zentrale 0761 200-0 Erste Eckpunkte zur SGB-VIII-Reform Ihre Ansprechpartner(innen) Roland Rosenow
MehrSteuert Fachlichkeit die Jugendhilfe?
Steuert Fachlichkeit die Jugendhilfe? Herausforderungen für moderne Hilfen zur Erziehung Hildesheim, 17.6. 2014 AFET Bundesverband für Erziehungshilfe Geschäftsstelle in Hannover Mitgliederzusammensetzung
MehrSteuerungsinstrumente der Jugendhilfe in Hamburg
Steuerungsinstrumente der Jugendhilfe in Hamburg Fachtagung: Steuerung städtischer Jugendhilfe am 19.2. 2016 in Berlin Birgit Stephan, Referatsleitung Übersicht 1. Leitsätze der Hamburger Sozialpolitik
MehrVom Kind aus denken!
Vom Kind aus denken! Kinder und Jugendliche stärken Bessere Angebote Wirkungsvoller Schutz Mehr Teilhabe Fachtagung AWO Saarland: Die Große Lösung? Jugendhilfe und Eingliederungshilfe vor einer großen
MehrVerordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom...
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom... 2003 Auf Grund des 32 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
MehrSOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE. Ein Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe
SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE Ein Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe Das sind wir Kontakt: Hasenberg 2 29525 Uelzen Telefon: 0581/97189515 Email: spfh@kirche-uelzen.de Andrea Zobel (Leitung) Gabriele
MehrHilfen zur Entwicklung und Teilhabe: Technische Umsetzung oder Programm
Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe: Technische Umsetzung oder Programm 3. Kinder- und Jugendhilfetag in der Region Hildesheim Inklusive Jugendhilfe: Was kommt auf uns zu? Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut
MehrLeistungsbeschreibung. Erziehungsstellen. LWL Heilpädagogisches Kinderheim Hamm Lisenkamp Hamm
LWL Heilpädagogisches Kinderheim Hamm Lisenkamp 27-59071 Hamm www.lwl-heiki-hamm.de Leistungsbeschreibung Erziehungsstellen LWL Heilpädagogisches Kinderheim Hamm Lisenkamp 27 59071 Hamm E-Mail: lwl-heikihamm@lwl.org
MehrMenschen an Ihrer Seite. Die Rummelsberger
Rummelsberger Dienste für junge Menschen I 19.12.2017 I Seite 1 Menschen an Ihrer Seite. Die Rummelsberger Rummelsberger Dienste für junge Menschen I 19.12.2017 I Seite 2 Übergang in die Selbständigkeit
MehrÜbersicht zu Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nach SGB XII. Landeshauptstadt Dresden
Übersicht zu Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nach SGB XII Angebote für behinderte Kinder bis zur Einschulung ambulant mobile Heilpädagogische Frühförderung
Mehr3. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der modellhaften Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 3. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der modellhaften Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende Richtlinie
MehrFinanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. DIJuF-Zweijahrestagung. Das Jugendamt Bürge für alles und jeden? Dr.
von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe DIJuF-Zweijahrestagung Das Jugendamt Bürge für alles und jeden? Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.v. Bonn, 10.
MehrInklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe
Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe 07.09.2009 Gisela Dittrich, DJI 1 Berichtsauftrag: Kinder und Jugendliche mit Behinderung einbeziehen Im Sinne des SGB IX
MehrBasispräsentation. BVkE Lobbykampagne zur Reform des SGB VIII. Stand Gliederung
Basispräsentation BVkE Lobbykampagne zur Reform des SGB VIII almud.bruenner@caritas.de Stand Gliederung Grundverständnis der Hilfen zur Erziehung SGB VIII als rechtliche Basis Fallbeispiel Erfolge, Wirkfaktoren,
MehrVernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter
Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst
MehrErziehungsberatungsstelle für Eltern und Jugend. Was macht eigentlich die Erziehungsberatungsstelle
Was macht eigentlich die Erziehungsberatungsstelle? Überblick: - Rechtliche Grundlagen der Erziehungsberatung - Personalausstattung und Qualifikation - Tätigkeitsfelder - Aufbau und Ablauf einer Beratung
MehrInter Interdisziplinäre Frühförderung
Inter Interdisziplinäre Frühförderung Referent: Herr D. Hacker Gliederung 1.Rechtsgrundlagen der Interdisziplinären Frühförderstelle 2.Früherkennung und Frühförderung SGB IX 3.Früherkennung und Frühförderung
MehrHandbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung
Mit Beschluss des Kreistages vom 16.07.2012 besteht Übereinstimmung zwischen dem Landkreis und der Stadt Buxtehude, dass die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe von der Stadt Buxtehude für ihr Gebiet
MehrVon der Dyade zur Triade? Mögliche Ausweitung der Leistungen im SGB VIII Erwartungen und gesetzliche Regelungen
Von der Dyade zur Triade? Mögliche Ausweitung der Leistungen im SGB VIII Erwartungen und gesetzliche Regelungen Reinhard Wiesner EREV-Fachtag 2016-27 Väter ticken anders.?! Väter und Partnerschaft in den
MehrEinführende Rahmung zum BTHG, Struktur, Grundprinzipien
Einführende Rahmung zum BTHG, Struktur, Grundprinzipien AGJ-GESPRÄCH Alles neu und anders? Das BTHG und die Kinder- und Jugendhilfe 16. MAI 2018 Tagung der Erziehungshilfe-Fachverbände, Frankfurt a. M.
MehrDieses Papier stellt keine abschließende Stellungnahme dar. Es enthält die Punkte, die unter den Ländern mehrheitsfähig sind.
Stellungnahme der Obersten Landesjugendbehörden zu den Änderungsbedarfen bzgl. des Arbeitsentwurfs des Bundesfamilienministeriums für eine SGB VIII-Reform vom 23.08.2016 Dieses Papier stellt keine abschließende
MehrSchnittstelle SGB II und SGB VIII Wohin gehört die Jugendberufshilfe?
Gemeinsam stark für Kinder und Jugendliche! Fachtagung am 05.10.2011 in Hofheim Schnittstelle SGB II und SGB VIII Wohin gehört die Jugendberufshilfe? Diana Eschelbach Grundsicherung für Arbeitsuchende
MehrEin Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule an 6 Grundschulen in Berlin Hellersdorf und Marzahn
* Ein Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule an 6 Grundschulen in Berlin Hellersdorf und Marzahn vorgestellt von: Dr. Martina Giest Leiterin Schulpsychologisches Beratungszentrum Marzahn-Hellersdorf
MehrRechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege
Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Überblick über die wichtigsten Gesetzesgrundlagen Auszug aus dem Gesetzestext Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch (SGB) V 38 SGB V: Haushaltshilfe
MehrRahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen
Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe ( 4 Abs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung enthält
MehrDie Heilpädagogin als Fachkraft
Prof. em. Peter-Christian Kunkel März 2013 Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl Fachschule für Sozialpädagogik -Heilpädagogisches Seminar Gengenbach Die Heilpädagogin als Fachkraft I. In der Jugendhilfe
MehrVerordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24.
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24. Juni 2003 Auf Grund des 32 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
MehrMike Seckinge. nforderungen an die agesgruppe heute ein lick aus der Forschung
Mike Seckinge nforderungen an die agesgruppe heute ein lick aus der Forschung Entwicklungen der letzten Jahre Steigende Inanspruchnahme Aus Gadow/Peucker/Pluto/van Santen/Seckinger (2013): Wie geht`s der
MehrSozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 24.06.2014 und dem Jugendhilfeausschuss am 08.07.2014 in Kraft
MehrAufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim
- 116 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen II / 5 Orientierungshilfen Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim Informationen über gesetzliche Grundlagen
Mehr