Kompetenzzentrum Inklusive Stadtteilarbeit

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1 Projektbeschreibung Kompetenzzentrum Inklusive Stadtteilarbeit des Verbandes für sozial-kulturelle Arbeit e.v. Kurzbeschreibung Stadtteilzentren sind ihrem Selbstverständnis nach offen für alle. Sind sie es auch für Menschen mit Behinderung? Eine Erkenntnis aus vorangegangenen Projekten ist, dass auch zu weite oder nicht barrierefreie Wege zum Stadtteilzentrum sowie fehlende Kommunikationsmöglichkeiten Teilhabe verhindern können. Unterschiedliche Formen von Begleitdiensten, Mobilitätstrainings und Dolmetschungen sollen im 3-jährigen Projekt von Oktober 2015 bis September 2018 den Zugang für 50 Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu 4 ausgewählten Nachbarschaftseinrichtungen erleichtern. Dabei sollen die Unterstützungsangebote von den Nachbarschaftseinrichtungen direkt angeboten werden. Die bisherige Praxis der Hilfebeantragung führt dazu, dass behinderte Menschen auf viele Freizeitangebote aufgrund der bürokratischen Beantragung und der Anrechnung von Einkommen und Vermögen verzichten. Das Projekt wird mit seinen Angeboten vor Ort den Alltag behinderter Menschen erleichtern, indem es die Möglichkeit der Mobilitätshilfen - innovativ und modellhaft - auch auf Menschen mit Lernschwierigkeiten und mit psychosozialen Behinderungen ausweitet. Projektbeschreibung 1. der Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.v. 1.1 Kurzbeschreibung Der Verband für sozial-kulturelle Arbeit e. V. (VskA), ist der bundesweite Dach- und Fachverband der Nachbarschaftshäuser, Stadtteilzentren, Mehrgenerationenhäuser und Begegnungsorte. Im Land Berlin gehören ca. 40 Träger von Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit dem VskA an. In der Geschäftsstelle war im Vorgängerprojekt seit 2013 eine schwerbehinderte Mitarbeiterin beschäftigt. Die Fortführung der hauptamtlichen Beschäftigung behinderter Menschen ist uns auch weiterhin wichtig, denn obwohl die Nachbarschaftseinrichtungen ihrem Selbstverständnis nach für alle Menschen offen sind, sind sie das praktisch für Menschen mit Behinderung nicht immer. 1.2 Unsere Aufgabenfeldern Der VskA vernetzt, berät und qualifiziert Nachbarschaftseinrichtungen. Die Angebote unserer Mitglieder vielfältig und an den Bedürfnissen der Bewohner*innen der Kieze, Stadtteile oder Bezirke ausgerichtet: * Sozialraumorientierung * Gemeinwesenarbeit * Quartiersmanagement * kulturelle Bildung * politische Bildung * generationsübergreifende Arbeit * niedrigschwellige Beratungsangebote * Gesundheitsprävention * Vernetzungspunkte zwischen Quartiersmanagement, Schule, Jugendhilfe, Gesundheitsdiensten, Kultureinrichtungen * Familienunterstützende Angebote S. 1

2 2. Zielgruppe des Projektes 2.1 Zielgruppen Menschen mit Behinderungen in den Stadtteilen * Stadtteilzentren als lernende Organisationen * Ehrenamtliche * Begleitdienste * Verkehrsunternehmen * Quartiersmanagement * Expertinnen und Experten für Leichte Sprache * Expert*innen für barrierefreie Webseiten * Beratungsstellen für Menschen mit Hörbehinderungen * Beratungsstellen für Menschen mit Sehbehinderungen * Selbstvertretungsorganisationen 2.2 Teilnehmer*innen 50 Menschen mit Behinderung / 50 Mitarbeiter*innen bzw. Kursleiter*innen von 4 Nachbarschaftseinrichtungen / Assistent*innen bzw. Unterstützer*innen / Expert*innen für Leichte Sprache / Expert*innen für informationelle Barrierefreiheit / Expert*innen für Gebärdensprache und Expert*innen für barrierefreie Webseiten 3. Begründung des Vorhabens Für Menschen mit Behinderungen, die auf Assistenz im privaten Bereich angewiesen sind, endet die Freiheit oft an der Wohnungstür. Persönliche Assistenz ist die bedarfsdeckende individuelle persönliche Unterstüt-zung oder Hilfeleistung, die es behinderten Menschen ermöglicht, gleichberechtigt mit anderen Menschen an der Gesellschaft teilzuhaben. Sie beinhaltet verschiedene Gestaltungsrechte, auch Kompetenzen genannt, der Assistenznehmer*innen. Dazu hören z. B. die Personalkompetenz und die Organisationskompetenz, also das Recht, über die Einsatzzeiten und die Struktur der Hilfeleistung zu entscheiden; Im Arbeitsleben ist Assistenz im SGB IX in 33 geregelt. Im privaten Bereich ist diese Form der Hilfe schwieriger zu erreichen, weil dann meist der Sozialhilfeträger der zuständige Leistungsträger ist. Das bedeutet, dass nach Antragstellung das Einkommen und Vermögen des Antragstellers geprüft und herangezogen wird, bevor eine Entscheidung gefällt wird. Ähnliches gilt für die Nutzung der Gebärdensprache. Im Umgang mit Bundesbehörden, kommunalen Behörden und bei Arztbesuchen ist deren Nutzung geregelt, im privaten Bereich nicht. Den berlinweiten Sonderfahrdienst können nur Menschen nutzen, die das Merkzeichen "ag" - außergewöhnlich gehbehindert - im Schwerbehindertenausweis haben, d. h. Menschen mit starken körperlichen Beeinträchtigungen, aber nicht Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder psychosozialen Behinderungen. Und schließlich gibt es noch öffentliche Mobilitätshilfsdienste: Diese Dienste sind oft nicht kontinuierlich verfügbar, weil ihr Personal aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Maßnahmen der Jobcenter gebildet wird. Diese Maßnahmen sind immer zeitlich befristet und so entstehen Lücken im Serviceangebot. Auch hier gilt, dass diese Angebote auf körperbehinderte bzw. sinnesbehinderte Menschen ausgerichtet sind und weniger auf Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit psychosozialen Behinderungen. Hier kann das Projekt "Kompetenzzentrum Inklusive Stadtteilarbeit" im Sinne von Artikel 9 Abs. 2a UN-BRK "Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit" von Nachbarschaftseinrichtungen entwickeln, modellhaft erproben und so die Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen im Stadtteil sowie innerhalb und außerhalb von Einrichtungen erhöhen. S. 2

3 4. Ziele Menschen mit Behinderungen, die auf Assistenz bei Freizeitaktivitäten und bürgerschaftlichem Engagement angewiesen sind, erhalten diese nur eingeschränkt oder gar nicht. Das führt dazu, dass behinderte Menschen oft auf diese Aktivitäten verzichten und deshalb auch im Stadtteil nicht sichtbar werden. Das trifft insbesondere auch auf Menschen zu, die in Einrichtungen leben. Das Projekt soll diese Lücke füllen und - zunächst modellhaft - 4 Stadtteilzentren und Nachbarschaftshäuser unterstützen, nachbarschaftliche, kulturelle, soziale, politische und Bildungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen nutzbar(er) zu machen. Schwerpunkt ist dabei die Erweiterung barrierefreier Mobilität und Kommunikation für Menschen mit Behinderung im Stadtteil. Unterschiedliche Formen von Begleitdiensten, Mobilitätstrainings, Assistenz, Gebärdensprachdolmetschung, barrierearme Printprodukte, Medieninhalte und Webseiten sollen den Zugang für Menschen mit Behinderung zum Gemeinwesen erleichtern. Dabei sollen die Unterstützungsangebote im Sinne angemessener Vorkehrungen von den Nachbarschaftseinrichtungen mit der Unterstützung dieses Projektes bei Bedarf direkt angeboten werden können. Dieses Projekt kann damit auch ein Multiplikator und Ausgangspunkt sein für neu gedachte, inklusive Stadtplanung. 5. Umsetzung der Ziele 5.1 Aktivitäten und Methoden * Standards entwickeln Das "Kompetenzzentrum Inklusive Stadtteilarbeit" wird gemeinsam mit vier Stadtteilzentren und Menschen mit Behinderung, die im jeweiligen Stadtteil leben, Mindeststandards für inklusive Stadtteilarbeit erarbeiten und diese modellhaft in der Praxis umsetzen. Entwicklung eines Konzepts für Mindeststandards für sozialraumorientierte Hilfen: Personalbedarf, Finanzbedarf, Ideen zur Umsetzung / Veröffentlichung der Mindeststandards * Bedarfe ermitteln + Interviews Befragung von Menschen mit Behinderung, die in den Stadtteilen, in denen die Stadtteilzentren wirken, innerhalb und außerhalb von Einrichtungen leben: Welche Erfahrung haben Sie mit Ihren bisherigen inklusiven Angeboten gemacht? Was machte eine Nutzung durch Menschen mit Behinderungen möglich? Was sind immer noch Hürden und wo gibt es immer noch Ausschlüsse? Welche Unterstützungs- und Handlungsbedarfe gibt es? Auswertung der Interviews mit den Menschen mit Behinderung und den Stadtteilzentren * Erprobung und Verankerung von Mobilitätsangeboten Gemeinsam mit Menschen mit Behinderung entwickelt das "Kompetenzzentrum Inklusive Stadtteilarbeit" Mobilitätstrainings, Assistenzpools und Möglichkeiten zum Abbau von Kommunikationsbarrieren. Dazu soll exemplarisch in Nachbarschaftshäusern und Stadtteilzentren erprobt werden, ob und in welchem Maße sich die Nutzung und Inanspruchnahme der Nachbarschaftseinrichtungen verändert, wenn die inklusive Arbeit der Stadtteilzentren durch Begleitdienste und durch Expert*innen und Hilfsmittel für Kommunikation und Information unterstützt werden. S. 3

4 Entwicklung von Anforderungen an Mobilitätstrainings und Begleitdienste / Vorbereitung eines Assistenz- und Unterstützungspools / Konzeptionierung von Mobilitätstrainings und Begleitdiensten gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und dem Begleitgremium / Beschaffung von mobilen Hilfsmitteln zur Ausleihe an unterschiedliche Nachbarschaftseinrichtungen / Erste Praxistests in den 4 ausgewählten Nachbarschaftshäusern mit inklusiven und sozialraumorientierten Mobilitäts- und Informationsangeboten Verankerung von sozialräumlich orientierten Assistenz- bzw. Unterstützungssystemen und barrierefreien Informationen in ausgewählten Kiezen * Qualifizierung von vier Stadtteilzentren Recherche in den Nachbarschaftshäusern: Welche Erfahrung haben Sie mit Ihren bisherigen inklusiven Angeboten gemacht? Was machte eine Nutzung durch Menschen mit Behinderungen möglich? Was sind immer noch Hürden und wo gibt es immer noch Ausschlüsse? Überblick darüber, was bei allem guten Willen der Nachbarschaftshäuser die Nutzung durch Besucherinnen und Besucher mit Behinderung noch erschwert. Das Kompetenzzentrum ermittelt, welche Hilfestrukturen im Quartier fehlen, um Inklusion im Nachbarschaftshaus zu ermöglichen Entwicklung einer Qualifizierungsreihe für Inklusionsbeauftragte in Nachbarschaftseinrichtungen und Qualifizierung von Mitarbeiter*innen zu Inklusionsbeauftragten in Nachbarschaftseinrichtungen Ergänzung der Aufgaben der Nachbarschaftshäuser um inklusive und barrierefreie Angebote Medienangebot für inklusive Stadtteilarbeit entwickeln und erproben * Vernetzung Kontaktaufnahme zu Kommunen und politischen Entscheidern / Vernetzung in der Kommune / Vorbereitung eines Begleitgremiums * Dokumentation Auswertung der Erprobungen und der Qualifizierungsreihe / Dokumentation und Auswertung der Mindeststandards / Konferenz Sozialraumorientierte Hilfen Bedarfe, Mindeststandards und Möglichkeiten der Umsetzung am Beispiel der 4 Stadtteilzentren 5.2 Zeitplan Projektzeitraum: 01. November Oktober Befragung, Erfahrungen, Bedarfe Erstes Halbjahr 2016 Behinderung neu denken, Teilhabe neu denken Zweites Halbjahr 2016 Inklusion macht mobil, Inklusion sorgt für Information Erstes Halbjahr 2017 Sozialraumorientierte Hilfen brauchen neue Strukturen Zweites Halbjahr 2017 Inklusion verändert Strukturen Januar bis Oktober 2018 Dokumentation und Abschluss S. 4

5 5.3 Dokumentation und Kommunikation - Mailingliste - monatliche Newsletter - tagessaktuelles Blog - Präsentationen - Gebärdensprachvideos - Videos mit Untertiteln - Website - Faltblätter - Faltblätter mit Braille- Schrift - Faltblätter und Webseiten in Leichter Sprache S. 5

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