Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -
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- Franka Stein
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1 Der Lüner Dialog Auf dem Weg zur Inklusion in - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -
2 Thema Inklusion im heutigen Kontext Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zentrales Thema gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und Klärung der Frage, was unterscheidet Inklusion von Integration
3 Ausgangssituation in NRW: 2,5 Mio. Menschen, die nach dem SGB IX als Menschen mit Behinderungen anerkannt sind, Das sind rd. 14 Prozent der Gesamtbevölkerung (18 Mio.) NRW s, Menschen mit Behinderungen sind keine gesellschaftliche Randgruppe!
4 Definition von Behinderung UN-Behindertenrechtskonvention hat eine offenere Definition von Behinderung als das Schwerbehindertenrecht. Legt man diese Definition zugrunde, ist die Zahl der Menschen mit Behinderungen auch in NRW noch höher zu veranschlagen
5 Um welche Menschen geht es konkret? Beispiele: Menschen mit Einschränkungen bei der Mobilität, Seh- und hörbeeinträchtigte Menschen, Seelisch und psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit anderen Lernformen, Chronisch kranke Menschen,
6 Um welche Menschen geht es konkret? Beispiele: Menschen mit Mehrfachbeeinträchtigungen Alte und junge Menschen mit Beeinträchtigungen von Geburt an beeinträchtigte Menschen, Menschen, die ihre Behinderung im Lebensverlauf durch Krankheit oder Unfall erworben haben
7 Um welche Menschen geht es konkret? Zwischen allen Erscheinungsformen gibt es Überschneidungen und Unterschiede in der Intensität der Beeinträchtigung! Die jeweiligen Gruppen der Menschen mit Behinderungen sind quantitativ nicht gleichmäßig besetzt!
8 UN-Behindertenrechtskonvention Die UN-Behindertenrechtskonvention schafft keine neuen Menschenrechte! Sie focussiert bereits bestehende Menschenrechte auf die besondere Situation von Menschen mit Behinderungen! Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen, und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. (Artikel 1, Satz 1)
9 UN-Behindertenrechtskonvention: Wodurch werden Menschen mit Behinderungen an ihrer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe gehindert? Durch Barrieren und Hindernisse in ihrer physischen Umwelt, bei Transportmitteln, in den Bereichen Kommunikation und Information sowie durch Barrieren im Denken und Handeln von Menschen!
10 UN-Behindertenrechtskonvention: Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert deshalb zur Gewährleistung der gesellschaftlichen Teilhabe die Vertragsstaaten auf, Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, die Barrieren und Hindernisse beseitigen und die Zugänglichkeit sichern (Vgl. Artikel 9 UN-BRK)
11 Ziel aller Maßnahmen und Vorkehrungen ist die inklusive Gesellschaft! In dieser Gesellschaft sind (Teilhabe-) Hindernisse und Barrieren in baulicher, technischer oder topografischer Hinsicht ebenso überwunden, wie Barrieren im Denken, Handeln und in den Einstellungen von Menschen! In dieser Gesellschaft leben alle Menschen unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht gleichberechtigt zusammen!
12 Was unterscheidet Inklusion von Integration? Abstrakt: Bei der Integration müssen sich die Menschen mit Behinderungen an ihre gesellschaftliche Umwelt anpassen! In der inklusiven Gesellschaft sind die Rahmenbedingungen so gestaltet, dass alle Menschen ob behindert oder nicht behindert gleichberechtigt teilhaben können!
13 Konkret bedeutet dies: Wohnungen so bauen, dass alle Menschen mit dort leben können, wo sie wollen, den ÖPNV so ausbauen, dass alle Menschen dorthin fahren können, wo sie hin wollen, Schulen, Theater, Kinos, Kneipen, Geschäfte, Schwimmbäder, Sport- und Freizeitanlagen, Fußballstadien und andere Treffpunkte barrierefrei bauen,
14 Konkret bedeutet dies weiter: Straßen und Wege so zu gestalten, dass auch Menschen mit Sehund Hörbeeinträchtigungen sich gefahrlos dort orientieren und bewegen können, Beratungsangebote vorzuhalten, die selbstbestimmtes und selbständiges Leben unterstützen und bei Problemen mit Rat und Tat zu Seite stehen, den Zugang zu Medien und Informationen sowie Informations- und Kommunikationstechniken zu ermöglichen, Beschäftigungsmöglichkeiten so zu gestalten, dass ein inklusiver Arbeitsmarkt entsteht usw.
15 Oder kurz gesagt: In allen Bereichen des alltäglichen Lebens sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Menschen und zwar egal ob und mit welcher Behinderung ganz selbstverständlich beteiligt werden und mitmachen können.
16 Wie entsteht eine inklusive Gesellschaft? Inklusion ist ein Prozess, der nicht von heute auf morgen eingeleitet und abgeschlossen werden kann! Inklusion kann nicht von staatlichen Stellen verordnet werden! Inklusion bedeutet die Menschen mitzunehmen! Inklusion bedeutet dauerhafte Kooperation und Beteiligung!
17 Wie entsteht eine inklusive Gesellschaft? Inklusion heißt Ungleichzeitigkeit beachten! Inklusion heißt sich auseinandersetzen mit neuen Anforderungen Inklusion ist nicht konfliktfrei! Inklusion heißt auch, das Geld, das wir haben immer auch für inklusive Ziele einsetzen!
18 Inklusion heißt auch, es gibt viel zu tun und schließt die Frage ein, wo fangen wir an? Im Alltag: Jeder an der Stelle, wo er im alltäglichen Leben seinen Platz hat: Familie, Hausgemeinschaft, Nachbarschaft, Freundeskreis, Kindergarten, Schule, Arbeitsplatz, Sportverein, Kirchengemeinde, etc.
19 Inklusion heißt auch, es gibt viel zu tun und schließt die Frage ein, wo und wie fangen wir an? In der Stadt und in der Stadtverwaltung: Mit der Sensibilisierung der Mitarbeiter, Mit der Organisation der Arbeit und der Zusammenarbeit sowohl intern als auch nach außen, Mit der Information von Rat und Ausschüssen, Mit der Beteiligung der Menschen mit Behinderungen von Anfang an, Mit der Öffentlichkeitsarbeit, Mit der Überprüfung dessen, was es schon gibt, Mit der Entwicklung dessen, was zusätzlich notwendig ist, Mit der Abklärung welche Ressourcen (finanziell, personell, sachlich und ansonsten) zur Verfügung stehen, Mit der Prioritätenfolge für die schrittweise Umsetzung notwendiger Initiativen und Maßnahmen, Mit der Abklärung der Erwartungshaltung gegenüber dem Kreis, dem Landschaftsverband, dem Land, dem Bund, den Organisationen und Verbänden im Hinblick auf Mit-, Zu- und Zusammenarbeit usw.
20 Ergebnis: Kommunaler Aktionsplan mit folgenden Strukturelementen: Prozessorganisation und Beteiligung Überprüfung von Haben und Soll Maßnahmenkatalog und Prioritätenfolge ihrer Umsetzung Modalitäten der dynamischen Fortentwicklung 20
21 Land wird durch seinen Aktionsplan Eine Gesellschaft für alle NRW inklusiv die Kommunen bei der Vorbereitung kommunaler Aktionspläne unterstützen!
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