Themenschwerpunkt Barrierefrei = besucherfreundlich Optimierung von Angebot und Service in Museen

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1 Themenschwerpunkt Barrierefrei = besucherfreundlich Optimierung von Angebot und Service in Museen DER AKTIONSPLAN DER LANDESREGIERUNG RHEINLAND-PFALZ ZUR UMSETZUNG DER UN- BEHINDERTENRECHTSKONVENTION Ottmar Miles-Paul Landesbehindertenbeauftragter Rheinland-Pfalz Gesetzliche Rahmenbedingungen für eine barrierefreie Kultur Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist ein Schwerpunkt der rheinlandpfälzischen Sozialpolitik. Dabei spielt die Eingliederung in das Erwerbsleben eine ebenso wichtige Rolle wie die Gestaltung eines behindertengerechten, barrierefreien Umfelds. Behinderte Menschen sollen gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben und selbstbestimmt leben können. Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist im Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen geregelt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine barrierefreie Kultur finden sich im Artikel 3 des Grundgesetzes, im Ministerratsbeschluss von 2007 und sind im Konjunkturprogramm verankert. Von der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde am 13. Dezember 2006 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Sie trat am 3. Mai in Deutschland am 26. März in Kraft und ist völkerrechtlich verbindlich. Die UN-Behindertenrechtskonvention Mit der Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben uns die Vereinten Nationen einerseits eine eindeutige Richtung für die zukünftige Politik für und mit Menschen mit Behinderungen vorgegeben, in deren Mittelpunkt die gleichberechtigte Teilhabe in der Gemeinde steht. Andererseits haben die Vereinten Nationen durch die ausdrückliche Betonung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen einen Wechsel im Denken über Menschen mit Behinderungen vollzogen. Im Mittelpunkt des Handelns steht dabei nicht mehr die oftmals bevormundende und ausgrenzende Fürsorge, sondern die gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung behinderter Menschen. Aus ehemaligen Sorgenkindern sind gleichberechtigte Menschen geworden. Die Vereinten Nationen haben dabei großen Wert darauf gelegt, dass behinderte Menschen und ihre Verbände in diesen Veränderungsprozess von vorne herein und auf gleicher Augenhöhe mit einbezogen werden. Diesen weltweit getroffenen Konsens gilt es nun mit Leben zu füllen. Teilhabe am kulturellen Leben Der Zweck des Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Die Vertragsstaaten verpflichten sich (Artikel 4), die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen an, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Maßnahmen, z.b. den Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten und, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler Bedeutung (Artikel 30, Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport).

2 Der Aktionsplan in Rheinland-Pfalz Zur Umsetzung der UN-Konvention legte das Land Rheinland-Pfalz bereits ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten einen Aktionsplan vor. Er wurde unter Federführung des Sozialministeriums geschrieben, mit den Landesministerien abgestimmt und am 16. März 2010 vom Ministerrat verabschiedet. Am 25. März 2010 wurde der Aktionsplan bei einer Festveranstaltung in der Staatskanzlei vorgestellt. Damit war Rheinland-Pfalz das erste Land, das einen solchen Aktionsplan entwickelt und durch den Ministerrat verabschiedet hat. Die Vielzahl der Maßnahmen, die für die Umsetzung der Konvention entwickelt wurden, zeigen eindrücklich, wie viele Baustellen es gibt, die wir noch bearbeiten müssen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Sie zeigen aber auch, dass wir in vielen Bereichen bereits auf einem guten Weg sind, die UN-Konvention mit Leben zu füllen. Vor allem zeigen sie, dass wir in der Landesregierung viele Verbündete haben, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Handlungsfelder des Aktionsplans Der Aktionsplan der Landesregierung soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in allen Bereichen des Lebens vorantreiben. Die Visionen, Ziele und Maßnahmen des Aktionsplans orientieren sich daher an den grundlegenden Lebensbereichen sowie übergeordneten Querschnittsthemen, denen einzelne Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention zugeordnet werden können. Konkretisiert werden folgende Bereiche: Erziehung und Bildung, Arbeit, Wohnen, Kultur, Sport und Freizeit, Gesundheit und Pflege, Schutz der Persönlichkeitsrechte, Interessenvertretung, Mobilität und Barrierefreiheit, barrierefreie Kommunikation und Information, und Sonstiges. Struktur des Aktionsplans Grundsätze und Leitlinien wurden in die einzelnen Handlungsfelder übersetzt und den jeweiligen Politikbereichen zugeordnet. Anschließend wurden darauf bezogene Visionen formuliert und in konkrete kurz- bis mittelfristige Ziele übertragen. Daraus abgeleitet wurden einzelne Maßnahmen definiert und Zuständigkeiten sowie zeitliche 2 Festlegungen für die Umsetzung dieser Maßnahmen benannt. Die zuständigen Fachministerien setzen die Maßnahmen unter Einbeziehung der nachgeordneten Bereiche und ihrer Kooperationspartner um. Das Ziel aller Maßnahmen ist eindeutig: Inklusion von Anfang an. Maßnahmen im Bereich der Kultur Im Kulturbereich wird der barrierefreie Zugang zu Einrichtungen genauso angestrebt wie die barrierefreie Präsentation von Sammlungen und Ausstellungen. Notwendig sind regelmäßige Fortbildungen von MitarbeiterInnen in Kultureinrichtungen für die Belange behinderter Menschen. Die Barrierefreiheit historischer Gebäude des Landes soll weiter umgesetzt und behinderte KünstlerInnen gefördert werden. Die Bundesgartenschau 2011, die in Koblenz stattfand, erfreute sich bereits eines hohen Grades an Barrierefreiheit. Umsetzungsstrukturen In der UN-Konvention sind in Artikel 33 Maßnahmen zur innerstaatlichen Durchführung und Überwachung des Übereinkommens enthalten. Nach dieser Maßgabe wird die staatliche Anlaufstelle für Rheinland-Pfalz in der Fachabteilung des für Grundsatzfragen der Politik für Menschen mit Behinderungen zuständigen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie angesiedelt. Als Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen nehme ich in Rheinland-Pfalz die Aufgabe des staatlichen Koordinierungsmechanismus wahr und unterstütze die Durchführung der Maßnahmen der Landesregierung. Dabei arbeite ich eng mit dem Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen zusammen und beziehe die Anregungen und Empfehlungen des Landesbeirats in meine Tätigkeit mit ein. Vom Aktionsplan der Landesregierung zum Landesaktionsplan Die Umsetzung der Rechte behinderter Menschen betrifft unterschiedliche Lebensbereiche. Sie kann nur als eine kooperative Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppen realisiert werden.

3 Daher hat die Landesregierung ein großes Interesse an der aktiven Beteiligung anderer Institutionen und Organisationen. Der Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN- Behindertenkonvention ist so ausgelegt, dass sich in einer zweiten Stufe auch andere Akteure, wie zum Beispiel Kommunen, Kirchen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Selbsthilfe behinderter Menschen am Aktionsplan beteiligen sollen. Im Ergebnis dieses Prozesses entsteht ein umfassender Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Rheinland-Pfalz. Hierfür wurde eine spezielle Internetseite eingerichtet: Was wurde bisher getan? Vieles wurde bisher schon erreicht. So wurde das Landesmuseum Mainz sowie der Zugang zum Hambacher Schloss, zur Gedächtniskirche in Speyer und zum Staatstheater in Mainz barrierefrei gestaltet. Es fand eine intensive Begleitung für eine barrierefreie Bundesgartenschau 2011 in Koblenz statt. Eine Reihe von Aktionsplänen wurde von Partnern in Rheinland-Pfalz entwickelt sowie viele Zielvereinbarungen getroffen. Die Sparda-Bank Südwest hat das Förderprogramm barrierefrei, inklusiv & fair aufgelegt, und es fanden zahlreiche Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung statt, z.b. das inklusive Theaterfestival in Mainz im Mai Ausblick Als Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen werde ich mich auch zukünftig dafür einsetzen, dass diese konsequente Einbeziehung behinderter Menschen und ihrer Verbände weiterhin praktiziert und ausgebaut wird. Auch jeder einzelne Bürger mit oder ohne Behinderung ist aufgefordert, am Landesaktionsplan mitzuwirken. Die Vision der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen kann nicht von der Landesregierung allein, sondern nur gemeinsam von allen Beteiligten mit Leben gefüllt werden. 3

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