Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg- Vorpommern Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
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- Charlotte Birgit Beckenbauer
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1 Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg- Vorpommern Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Martina Krüger Referentin für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V
2 Grundsätze der Politik für Menschen mit Behinderungen in M-V Grundlage der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen ist die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verankert in Artikel 3 Grundgesetz der BRD und Artikel 17a Landesverfassung M-V Neuntes Buch Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (2001) Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (2002) Allgemeines Gleichstellungsgesetz (2006) Landesbehindertengleichstellungsgesetz M-V (2006) Wismar, 15. Oktober
3 Grundsätze der Politik für Menschen mit Behinderungen in M-V Demografischer Wandel Anstieg der Lebenserwartung M-V: 2011 rund Menschen mit einer Schwerbehinderung GdB von 50 und mehr (Quelle: Statistisches Amt M-V vom ) Anzahl seit 2009 um rund Menschen mit einer Schwerbehinderung erhöht (8 Prozent) jeder zehnte Einwohner im Land gilt als schwerbehinderter Mensch davon betroffen Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 25 Jahren Wismar, 15. Oktober
4 Grundsätze der Politik für Menschen mit Behinderungen in M-V Integrationsförderrat (IFR) angesiedelt bei der Landesregierung seit 2002 Mitglieder: Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden für Menschen mit Behinderungen, kommunalen Landesverbänden, Sozialverbänden, LIGA der Landesverbände der Freien Wohlfahrtspflege, Ressorts der Landesregierung Aufgaben des IFR: Beratung der Landesregierung bei der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen Vorschlag von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften Wismar, 15. Oktober
5 Grundsätze der Politik für Menschen mit Behinderungen in M-V Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) 2006 in Kraft getreten Kommunikationshilfe-Verordnung, Barrierefreie Dokumente-Verordnung und Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2007 in Kraft getreten Landtag beschließt in Kürze eine Änderung des LBGG M-V im Sinne einer zeitgemäßen Politik für und mit Menschen mit Behinderungen ab neuer Berufungsperiode ( ) werden alle Ministerien und die Staatskanzlei der Landesregierung und zur Stärkung der Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen zusätzlich der Sozialverband VdK M-V e.v. vertreten sein Wismar, 15. Oktober
6 Grundsätze der Politik für Menschen mit Behinderungen in M-V politische Aussagen im Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode zur sozialen Sicherung und Inklusion hierzu zählen unter anderem: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Schaffung von Voraussetzungen zur Beschäftigung von Jugendlichen mit einer Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen inklusive Bildung in den Schulen in M-V bis zum Jahr 2020 Wismar, 15. Oktober
7 Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in M-V Studie im Rahmen der Berichte zur sozialen Lage in M-V Auftragsvergabe an die Prognos AG Ziel der Studie: eine spezifische und valide Datengrundlage zur gegenwärtigen Situation von Menschen mit Behinderungen in M-V zu erhalten Untersuchungsfelder: Demografie, Lebensverhältnisse, Bildung, Arbeit, Selbstbestimmung Wismar, 15. Oktober
8 Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in M-V Methoden: Materialstudium leitfadengestützte Fachgespräche, Agenda-Konferenz mit Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige, Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Einrichtungen, Ressorts der Landesregierung u. a. zu den Themenkomplexen: ältere Menschen mit Behinderungen inklusive Bildung Bedingungen für eine selbständige Lebensführung Wismar, 15. Oktober
9 Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in M-V Fazit aus dem Bericht: M-V geht bereits wichtige Schritte in Richtung einer inklusiven Gesellschaft gut ist die Situation u. a. schon bei der politischen Mitwirkung der Menschen mit Behinderungen über ihre Vereine und Verbände sowie dem Integrationsförderrat gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Anlagen und Gebäuden Wismar, 15. Oktober
10 Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in M-V Weniger gute Resultate bestehen z. B. noch teilweise beim selbständigen Wohnen im Alter Barrierefreiheit in Arztpraxen Erwachsenenbildung an Volkshochschulen Übergang in den Ruhestand von Beschäftigtender Werkstätten für behinderte Menschen Wismar, 15. Oktober
11 Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in M-V Handlungsempfehlungen an die Landesregierung zu folgenden Themen: inklusive Bildung Bedingungen für eine selbständige Lebensführung ältere Menschen mit Behinderungen die Umsetzung der Handlungsempfehlungen haben teilweise finanzielle Auswirkungen auf den Landes- und die Kommunalhaushalte die Landesregierung ist bestrebt, notwendige Maßnahmen im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel und Strukturen zu realisieren Wismar, 15. Oktober
12 UN-Behindertenrechtskonvention seit auch für Deutschland völkerrechtlich verbindlich allgemeine Verpflichtungen der Konvention: Gewährleistung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten wie beispielsweise: Chancengleichheit Barrierefreiheit Gleichberechtigung von Mann und Frau Achtung der Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und der ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität Wismar, 15. Oktober
13 UN-Behindertenrechtskonvention Weitere Rechte sind: Zugang zur Bildung (Artikel 24) Zugang zur Arbeitswelt (Artikel 27) Teilhabe am kulturellen Leben (Artikel 30) Kinder, Ehe und Familie (Artikel 23) Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 19) Erreichbares Höchstmaß an Gesundheit (Artikel 25) Zugängliche (barrierefreie) Umwelt (Artikel 19) Verbot der Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen (Artikel 6) Wismar, 15. Oktober
14 UN-Behindertenrechtskonvention Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention für Kinder mit Behinderungen (Artikel 7) Es ist zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Wismar, 15. Oktober
15 Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder Heilpädagogische und Interdisziplinäre Frühförderstellen gemäß SGB IX Frühförderungsverordnung des Bundes vom Abgrenzung der durch Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren ausgeführten Leistungen ( 30 Absatz 1 und 2 SGB IX) Landesrahmenempfehlung M-V vom , fachliche Anpassung am derzeit 21 Heilpädagogische Frühförderstellen mit drei Außenstellen, sechs Interdisziplinäre Frühförderstellen und zwei Sozialpädiatrische Zentren im Land Wismar, 15. Oktober
16 Kindertagesbetreuung Ende 2010: 212 integrative Kindertageseinrichtungen (21 Prozent an allen Einrichtungen), 8 Sonderkindergärten Einzelintegration in Kindertageseinrichtungen 2043 Kinder erhielten Eingliederungshilfe gemäß SGB XII und SGB VIII Wismar, 15. Oktober
17 Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf 2011 Bildung einer Expertenkommission Inklusive Bildung in M-V bis zum Jahr 2020 im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V Beteiligte: Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis, Wissenschaft, Kommunen, Institutionen Aufgabe: Entwicklung eines Langzeitkonzeptes zur schrittweisen Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems in M-V Begleitgruppe: Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften, Verbänden der Menschen mit Behinderungen, Eltern, Schüler, Einrichtungen.. Wismar, 15. Oktober
18 Berufliche Bildung Berufsorientierung, Ausbildung, allgemeiner Arbeitsmarkt als eine Möglichkeit: Umsetzung des Bundesprogramms Initiative Inklusion Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Handlungsfeldes Berufsorientierung der Richtlinie Initiative Inklusion am zwischen der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales abgeschlossen Wismar, 15. Oktober
19 Entwurf des Maßnahmeplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-BRK Aufbau des Maßnahmeplans in zwei Kapiteln Kapitel 1: Teil A - Einleitender Teil Teil B - Schwerpunktthemen der UN-BRK Kapitel 2: Handlungsfelder mit Maßnahmen, Zuständigkeiten und zeitlichem Rahmen in tabellarischer Form, die umgesetzt werden sollen Wismar, 15. Oktober
20 Entwurf des Maßnahmeplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-BRK Folgende Handlungsfelder sieht die Landesregierung als vorrangig an: Bewusstseinsbildung (Artikel 8) Barrierefreiheit (Artikel 9) Zugänglichkeit (Artikel 9) Verkehr (Artikel 9) Wohnen (Artikel 9 und 28) Selbstbestimmung (Artikel 9, 28, 29 und 30) Bildung (Artikel 24) Gesundheit (Artikel 25 und 26) Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27) Wismar, 15. Oktober
21 Entwurf des Maßnahmeplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-BRK Maßnahmeplan befindet sich derzeit in der Ressortanhörung nach Kabinettsbefassung erfolgt die Verbandsanhörung nach zweiter Kabinettsbefassung und Zustimmung wird der Maßnahmeplan dem Landtag zugeleitet und veröffentlicht Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderungen, staatlichen und weiteren nichtstaatlichen Organisationen: Auftaktveranstaltung Vorstellung eines ersten Grobentwurfs Eingang von 35 Stellungnahmen von Verbänden Informationsveranstaltung und Vorstellung des Entwurfs Einbeziehung der Ergebnisse aus dem Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in den Maßnaheplan Wismar, 15. Oktober
22 Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie nicht will, sucht Begründungen! Wismar, 15. Oktober
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