Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg
|
|
- Krista Kora Rothbauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landesamt für Soziales und Versorgung Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg Präsentation im Rahmen des Fachforums Betreuung trifft Eingliederungshilfe am in Lobetal
2 Das Sozialstaatsprinzip Artikel 20, 28 Grundgesetz: sozialer Bundesstaat, sozialer Rechtsstaat Sozialstaat = Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen innerhalb eines demokratischen Systems, mittels derer Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen einer kapitalistischmarktwirtschaftlichen Ökonomie aktiv innerhalb dieser selbst politisch bearbeitet werden Landesamt für Soziales und Versorgung 2
3 Was bedeutet Teilhabe? (1) Begriff Teilhabe: auch Partizipation, beinhaltet Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung. Definition der WHO aus dem Jahr 2001: Teilhabe ist das Einbezogensein in eine Lebenssituation Landesamt für Soziales und Versorgung 3
4 Was bedeutet Teilhabe? (2) SGB IX (zum in Kraft getreten): Das SGB IX verfolgt das Ziel, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen bezüglich ihrer Selbstbestimmung und ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. entgegen zu wirken Landesamt für Soziales und Versorgung 4
5 Was bedeutet Teilhabe? (3) UN-BRK ist am in Deutschland in Kraft getreten: Die Konvention stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe besitzen. z.b. Art. 3 UN-BRK: Die Grundsätze der UN-Konvention sind die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft Landesamt für Soziales und Versorgung 5
6 Das SGB XII Sozialhilfe ist der wesentliche Bestandteil des Sozialstaates (öffentliche Fürsorge). In Kraft getreten am , Ablösung des BSHG ( bis ). Integration der Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung aus dem Grundsicherungsgesetz; Grundsicherung für alle volljährigen erwerbsfähigen Personen= ALG 2 (sog. Hartz IV) ist im SGB II geregelt Landesamt für Soziales und Versorgung 6
7 Grundsätze im Sozialhilferecht (1) Nachrangprinzip, 2 SGB XII, d.h. Sozialhilfe ist nachrangig gegenüber dem eigenen Leistungsvermögen (Selbsthilfe) & vorrangigen privaten und sozialrechtlichen Leistungen (Hilfe Dritter). Individualisierungsgrundsatz Besonderheit des Einzelfalls, 9 Abs. 1 SGB XII = Leistungsmaßstab der Sozialhilfe, Individualleistung im Rahmen eines weitestgehend pflichtgemäßen Ermessens Landesamt für Soziales und Versorgung 7
8 Grundsätze im Sozialhilferecht (2) Wunsch- und Wahlrecht, 9 Abs. 2 SGB XII, d.h. den angemessenen Wünschen des Leistungsberechtigten soll entsprochen werden. Als angemessen gilt ein Wunsch, der zur Deckung des sozialhilferechtlich erheblichen Bedarfs führt. Grenze des Wunsch- und Wahlrechts = unverhältnismäßige Mehrkosten (unbestimmter Rechtsbegriff, ist einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich) Landesamt für Soziales und Versorgung 8
9 Grundsätze im Sozialhilferecht (3) Träger der Sozialhilfe (= Leistungsträger), 3 SGB XII: Sozialhilfe wird von örtlichen (ösht) und von überörtlichen Trägern der Sozialhilfe (üösht) geleistet. ösht sind die Städte und Landkreise, soweit nicht Landesrecht etwas anderes bestimmt (in Ausführungsgesetzen zum SGB XII). Die Länder bestimmen den üösht Landesamt für Soziales und Versorgung 9
10 Zuständigkeiten nach AG-SGB XII ösht: Die Landkreise und kreisfreien Städte sind sachlich zuständig für die Hilfen nach 97 Abs. 3 SGB XII (so auch für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten. üösht: Das Land Brandenburg ist sachlich zuständig für die Unterstützung der ösht bei deren Aufgabenwahrnehmung z.b. durch Erlass von Rahmenrichtlinien und Empfehlungen usw. sowie die Erstattung der den ösht entstehenden Kosten Landesamt für Soziales und Versorgung 10
11 Zusammenarbeit zwischen ösht und üösht Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen ösht und üösht im Rahmen der nach dem AG-SGB XII auszuführenden Aufgaben, Zusammenarbeit beinhaltet eine Abstimmung, Koordinierung und Vernetzung der jeweils in eigener Zuständigkeit wahrgenommenen Aufgaben auch aufgrund anderer Gesetze sofern dies zweckmäßig ist, erfolgt in gemeinsamen Abstimmungsgremien (Brandenburger Steuerungskreis) MASF, Referat 25 11
12 Zusammenarbeit zwischen LIGA, ösht und üösht Rahmenverträge nach 79 SGB XII: Vertragspartner sind die kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigungen der Träger der Einrichtungen auf Landesebene und der üösht, Vertragsinhalte: z.b. Grundsätze zur Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen Rahmenvertrag im Land Brandenburg für den teilstationären und stationären Bereich, aktuell wird das Thema Freihalteregelung in einer Arbeitsgruppe bearbeitet MASF, Referat 25 12
13 Eingliederungshilfe: quo vadis? (1) Auftrag zur Weiterentwicklung der EGH zu einem modernen Teilhaberecht an Bundesregierung breit angelegter Beteiligungsprozess Ziele: neu gefasster Behinderungsbegriff, Erbringung der Leistungen wie aus einer Hand (Vermeidung von Mehrfachbegutachtungen, Lösung von zeitintensiven Zuständigkeitskonflikten), unabhängige Teilhabeberatung für die Menschen mit Behinderungen, Aufgabe der Leistungsformdifferenzierung Landesamt für Soziales und Versorgung 13
14 Eingliederungshilfe: Quo vadis? (2) konsequente personenzentrierte Ausrichtung der EGH, Trennung der Fachleistung von Leistungen zum Lebensunterhalt, Konzentration der EGH auf die reinen Fachleistungen. Umsetzung erfolgt durch die Herauslösung und Reformierung der EGH als besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen aus dem SGB XII in das SGB IX Arbeitsentwurf Bundesteilhabegesetz (BTHG) liegt vor Landesamt für Soziales und Versorgung 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Landesamt für Soziales und Versorgung 15
Landespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven. Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Landespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen 25.2.2016 Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven Ulrich
MehrFachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung
Fachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung Augsburg 28. September 2015 Sozialrechtliche Grundlagen des SGB VIII, IX und XII Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung,
MehrLebenshilfe für Menschen mit Behinderung
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Das Bundesteilhabegesetz Chancen und Risiken für die Träger Info-Veranstaltung der Lebenshilfe Berlin und der Spastikerhilfe Berlin Bundesteilhabegesetz - 2003
MehrEingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII. Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen
Eingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen Änderungen in der Sozialhilfe Struktur des bisherigen BSHG bleibt im Wesentlichen erhalten:
MehrVortrag Fachtag buss 2016
Vortrag Fachtag buss 2016 Bundesteilhabegesetz Bericht zum aktuellen Stand Dr. Mignon Drenckberg Referentin für Suchthilfe, Wohnungslosenund Straffälligenhilfe des Caritasverbandes München und Freising
MehrDas. Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie Bundesteilhabegesetz (BTHG) Aktueller Sachstand des BTHG sowie Überlegungen des MASGF zur Umsetzung im Land Brandenburg Vortrag bei der
Mehr11. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht Forum 1: Das Bundesteilhabegesetz und Teilhabe im Betrieb. Das Bundesteilhabegesetz
11. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht 2017 Forum 1: Das Bundesteilhabegesetz und Teilhabe im Betrieb Das Bundesteilhabegesetz Dr. Steffen Luik Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg
MehrUnterhaltspflicht in der Sozialhilfe und bei ambulant betreutem Wohnen im SGB XII und BTHG
Unterhaltspflicht in der Sozialhilfe und bei ambulant betreutem Wohnen im SGB XII und BTHG 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Unterhaltspflicht in der Sozialhilfe und bei ambulant betreutem Wohnen im SGB
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrVernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter
Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst
MehrPersönliches Budget Kreissozialamt Eingliederungshilfe
Persönliches Budget 28.10.2014 Kreissozialamt Eingliederungshilfe Persönliches Budget 1. Was ist das Persönliche Budget? 2. Wofür kann ich ein PB beantragen? 3. Wie beantrage ich ein PB? 4. Welche Voraussetzungen
MehrÜbersicht über die sachliche Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII
Übersicht über die sachliche Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe nach dem SGB II Land: Nordhrein-Westfalen üötrsh: Landschaftsverband Westfalen Lippe, Münster Stand: 1.6.2009 Bezeichnung der Leistung
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung 4 Tabellen 1. Bruttoausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII 2011 nach Hilfearten entsprechend der Kapitel im
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Tabellen 1. Bruttoauszahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII 2015 nach Hilfearten entsprechend der Kapitel im SGB XII 5 2. Nettoauszahlungen
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung
MehrFachtagung CJD / Autismus Karlsruhe e.v Rechtliche Ansprüche für Versorgung und Betreuung von Menschen mit Autismus
Fachtagung CJD / Autismus Karlsruhe e.v. 15.10.2010 Rechtliche Ansprüche für Versorgung und Betreuung von Menschen mit Autismus Referent: Christian Frese Geschäftsführer Autismus Deutschland e.v. Gliederung
Mehr1. Angaben zu der nachfragenden Person
Hinweise zum Antrag auf Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe (LWV 01-3-208)
MehrMacht Eingliederungshilfe süchtig?
Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis
MehrAG 10. Das BTHG Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen
AG 10 Das BTHG Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen 1. Ausgangssituation 2. Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen 3. Auswirkungen auf die Finanzierung 4.
MehrDie UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG
Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15
MehrDas neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen?
Das neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen? Reform des SGB IX Dr. Harry Fuchs Düsseldorf Ziel der Reform: Reform des SGB IX Gestaltung
MehrDas traditionelle System der beruflichen Rehabilitation. BAG UB, Jörg Schulz 1. Arbeit und Persönliches Budget. Projekt der BAG UB
Arbeit und Persönliches Budget Perspektive Arbeit im Kontext von Selbstbestimmung und Teilhabe. Was kann die neue Leistungsform des Persönlichen Budgets dazu beitragen? BAG UB Schulterblatt 36 20357 Hamburg
Mehr- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe
Das Jugendamt als Schnittstellenmanager?! - Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - DIJuF-ZweiJahrestagung am 9. und 10. Dezember 2014 in Bonn Rechtliche Grundlagen
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/41460116 Tel.: 0511/89881416 Fax: 040/414601-11
MehrGrundlagen des Sozialrechts
Grundlagen des Sozialrechts Bedeutung und Aufbau des Sozialgesetzbuches erklären und in konkreten Fällen beurteilen, welche Regelungen des SGB I und SGB X für die Lösung von Rechtsfragen im SGB II und
MehrZwischenergebnisse zum Bereich Erwachsene Menschen mit Behinderung
Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zwischenergebnisse zum Bereich Erwachsene Menschen mit Behinderung Dipl.-Päd., Dipl.-Soz.arb. Timo Wissel Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste
MehrAlle Menschen sind vor dem Gesetz gleich! (Art. 3, Abs. 1 GG)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich! (Art. 3, Abs. 1 GG) Parlamentarischer Abend der BAGüS zur Gleichstellung behinderter Menschen in der Pflegeversicherung 19. September 2016 Inhalt Zusammenfassung
MehrSchnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege - Versuch einer Abgrenzung
1 Problembereiche: 1. Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung 2. Schnittstelle Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege 3. Pauschale Abgeltung von Pflegeversicherungsleistungen 2 1. Schnittstelle
MehrSchnittstellen Was können die unterschiedlichen Systeme an- und ausrichten? 10. Mai 2012
Schnittstellen Was können die unterschiedlichen Systeme an- und ausrichten? 10. Mai 2012 - Guy Walther - Jugend- und Sozialamt Frankfurt Bertolt Brecht Ja, mach nur einen Plan sei nur ein großes Licht!
MehrIFW Symposium Inklusion oder Illusion?!
Vortrag zum IFW Symposium oder Illusion?! Freitag, 21.03.2014 17:00 19:00 Uhr Annika Bohn Sozialwissenschaftlerin M.A. Annika Bohn 26 Jahre alt, verheiratet und Mutter einer Tochter Sozialwissenschaftlerin
MehrHERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET
HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET Rosemarie Jany, Freiburg, 21.9.2013 MODELLERPROBUNG Baden-Württemberg: von 2002 bis 2005 in 3 Landkreisen erprobt Anzahl der Budgetnehmer im Modellversuch: 49 Im
MehrInklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bitte bei Antwort angeben) Durchwahl ( ) 304- Hildesheim 3 SH
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Postfach 10 08 44, 31108 Hildesheim Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen,
MehrRedemanuskript von Herrn Dr. Schmachtenberg Abteilungsleiter V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
[Geben Sie Text ein] Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Redemanuskript von Herrn Dr. Schmachtenberg Abteilungsleiter V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Politische Forderungen
MehrDas persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung
Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft Schwerbehindertenvertretung der Hamburger Wirtschaft Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung ARINET GmbH Das Arbeitsintegrationsnetzwerk
MehrSGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB
MehrForum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 19/2011
Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 19/2011 19.08.2011 Bestimmung des zuständigen Trägers der Sozialhilfe Vorläufige Leistungen zur Pflege nach 43 SGB I Hessisches
MehrQuelle: Fundstelle: GVBl. I 2004, 488 Gliederungs-Nr:
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: HAG/SGB XII Ausfertigungsdatum: 20.12.2004 Textnachweis ab: 01.01.2005 Gültig bis: 31.12.2017 Dokumenttyp: Gesetz Quelle:
MehrBedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe
15 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe Im Jahr 2001 wurde im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) der Begriff Teilhabe eingeführt. Wie in Gesetzen üblich, wurde der neue Begriff Teilhabe nicht
MehrLandesrahmenvertrag nach 79 Abs. 1 SGB XII für die Freie- und Hansestadt Hamburg
Landesrahmenvertrag nach 79 Abs. 1 SGB XII für die Freie- und Hansestadt Hamburg Die in der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände, Hamburg, zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Freien
MehrErgänzende unabhängige Teilhabeberatung
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Chancen nutzen und Selbsthilfe stärken 29. Mai 2017 in Stuttgart Alfons Polczyk, Leiter des Referats Va3 Prävention, Rehabilitation, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Mehrdrobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH
drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH Laura Radecker Tag der Begegnung Eisleben am 26.11.2014 Gliederung 1. Rechtlicher Rahmen 2. Personenkreis/Zielgruppe 3. Ziele und Aufgaben 4. Ziele und
Mehr(4155) Aufwendung für sonstige Ausländer. (4157) Aufwendung für Spätaussiedler
Hilfe zum Lebensunterhalt 3. Kapitel SGB XII 4150 (4154) (4155) (4157) Erstattungen von Kostenträgern Erstattungen vom örtlichen Träger 4150.1620 4154.1620 4155.1620 4157.1620 106 bis 108 SGB XII Erstattungen
MehrLeistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII für Kinder mit Behinderungen, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Krippen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Postfach 10 08 44, 31108 Hildesheim Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen,
MehrLokale Teilhabeplanung und Strategische Sozialplanung
Workshop beim Fachtag Inklusion in der Herzogsägmühle am 9.11.2011 Der Inhalt der Folien ergibt sich erst durch das gesprochene Wort im Gesamtkontext des Vortrags 1 1. Grundverständnis und Zielperspektiven
MehrWohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005
Arbeitslosengeld II 7 Abs.4 SGB II Heimbewohner haben keinen Anspruch auf ALG II, wenn sie für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Barbetrag 35 Abs.2 SGB XII 21
MehrFachtag Hilfeplankonferenz Herford, 10./11.5.2012. Wozu brauchen wir die HPK? Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke
Fachtag Hilfeplankonferenz Herford, 10./11.5.2012 Wozu brauchen wir die HPK? Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke Wozu?????? Psychisch kranke Menschen erhalten bedarfsgerechte Hilfen. Aktion Psychisch
MehrInklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe
Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe 07.09.2009 Gisela Dittrich, DJI 1 Berichtsauftrag: Kinder und Jugendliche mit Behinderung einbeziehen Im Sinne des SGB IX
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2451 16. Wahlperiode 02.02.2009 Bericht der Landesregierung Pflegestützpunkte Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Drucksache 16/ 2346 (neu) Federführend
MehrSozialhilfe SGB XII. Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
Sozialhilfe SGB XII Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Textausgabe mit Verordnungen 5., aktualisierte Auflage, 2007 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden 5 Sozialgesetzbuch
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2815 19.02.2014 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe
MehrWelche Chancen birgt die Reform der Eingliederungshilfe für die Inklusion von Menschen mit Behinderung?
Dr. Peter Gitschmann Welche Chancen birgt die Reform der Eingliederungshilfe für die Inklusion von Menschen mit Behinderung? (Fachkongress Alle inklusiv der gemeindepsychiatrische Verbund zwischen Anspruch
MehrFÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016
Name der befragenden Behörde Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage,
MehrNeuregelung oder Vereinheitlichung der Systeme: Bundesteilhabegesetz. Lösungen im SGB VIII
Neuregelung oder Vereinheitlichung der Systeme: Bundesteilhabegesetz und Inklusive Lösungen im SGB VIII Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Bernzen Würzburg, 20.11.2015 Gliederung 1. Der Plan des SGB VIII
Mehrv. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Bethel.regional 10 years ago
v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel 10 years ago Prof. Dr. Ingmar Steinhart, Geschäftsführung, Stiftung Bethel 13.10.2011 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Prof. Dr. Ingmar Steinhart, Geschäftsführung,
MehrHERZLICH WILLKOMMEN!
Teilhaben und selbstbestimmt leben Anforderungen an ambulante Hilfen für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf im Gemeinwesen HERZLICH WILLKOMMEN! 27. Februar 2015 Teilhabe von Menschen mit Behinderung
MehrSozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 24.3.2011 I 453 1 SGB XII Aufgabe der Sozialhilfe Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten
MehrInhalt. Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13
Inhalt Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13 Vorbemerkung... 14 Lernziel... 15 A. Konzeption und Grundausrichtung des SGB II... 17 B. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende... 21 C. Leistungsberechtigter
MehrSchulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW
Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW 05.11.2016 Ausblick Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem Gestaltung eines inklusiven
Mehrbeck-shop.de Grundsicherungsund Sozialhilferecht für soziale Berufe Ein Studienbuch Richard Edtbauer Winfried Kievel von und 3.
Grundsicherungsund Sozialhilferecht für soziale Berufe Ein Studienbuch von Richard Edtbauer und Winfried Kievel 3. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage.....................................
MehrWohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz
Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Unterstützung für Wohnformen durch Sozialhilfe was ist möglich? Werner Hesse Stuttgart, 5. Juni 2013 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND
MehrDie Leistungen für behinderte Menschen in der Eingliederungshilfe. Sachstand und Ausblick
19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden Erkner, 11. Mai 2015 Die Leistungen für behinderte Menschen in der Eingliederungshilfe. Sachstand und Ausblick Die politische Verabredung: Der Koalitionsvertrag
MehrBundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) 16.10.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrDer Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger
. Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger 17. Fachtagung GBM/POB&A Anwendertreffen 24. bis 26.04.2013 in München Marga Tobolar-Karg Inhalt 1. Allgemeine Informationen
MehrGrundlagen des Sozialrechts
Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland
MehrEmpfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII
Dr. Ortrud Moshake (Tel. 0511 9898-2213) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Im Laufe des Jahres 2011 erhielten in Niedersachsen 144 962 Personen Leistungen nach
MehrEingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung
- 38 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 5 Orientierungshilfen Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung Informationen über gesetzliche Grundlagen und Hinweise zur
Mehr57 Mehrfachzuständigkeiten bei der Förderung der Internatsunterbringung
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Einzelplan 30) 57 Mehrfachzuständigkeiten bei der Förderung der Internatsunterbringung behinderter Schülerinnen und Schüler beseitigen (Kapitel 3002
MehrSozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe. Fachserie 13 Reihe 2.1
Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.1 Sozialleistungen Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am Artikelnummer: 21302 0137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt
MehrDas Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung
Das Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung Was bringt das neue Bundesteilhabegesetz? Hannover,
Mehr3 Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Träger der Sozialhilfe
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer sozialrechtlicher Vorschriften Vom 17. Dezember 2004 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 1. Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 1. Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
MehrLandesverband der Gehörlosen Thüringen e.v.
Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.v. Referent: Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge OV München und GMU) Was ist das? Teilhabegeld ein neuer Begriff für das Nachteilausgleichsgeld für
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Sozialhilfe nach dem SGB XII im Freistaat Sachsen Ausgaben und Einnahmen 2012 K I 5 j/12 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung
MehrArbeitshinweise des Rheinischen Sozialamt:
Arbeitshinweise des Rheinischen Sozialamt: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Leistungen des SGB XII gegenüber denen des SGB VIII Köln, im März 2005 - 2 -
MehrDas Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen.
Das Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen. Gabriele Lösekrug-Möller, MdB Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales anlässlich des Fachgespräches Inklusion: Wo stehen
MehrMehr als Eingliederungshilfe Inklusion als Herausforderung für eine örtliche Politik der Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen
Mehr als Eingliederungshilfe Inklusion als Herausforderung für eine örtliche Politik der Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen Johannes Schädler Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer
MehrDas neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen
Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen Wohin soll/kann die Reise gehen? Bericht der Arbeitsgruppe BTHG Andere Leistungsanbieter Budget für Arbeit Zuverdienst als
MehrUN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung
MehrWeiterentwicklung des Systems der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen PD Dr.
Weiterentwicklung des Systems der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen PD Dr. Felix Welti CAU Kiel I. Einführung II. Der Rahmen des SGB IX
MehrDiskussionsforum: Teilhabegesetz
Diskussionsforum: Teilhabegesetz Impulsvortrag von Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe im Bundesministerium für Arbeit
MehrLVR-Dezernat Soziales Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme im Bereich Arbeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme im Bereich Arbeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Fachtagung Gut leben in NRW Leben und Arbeiten für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
MehrRICHTLINIEN. für die Durchführung. des. Persönlichen Budgets. in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pflege (RL-PB)
RICHTLINIEN für die Durchführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pflege (RL-PB) Inhaltsübersicht Richtlinien zum Persönlichen Budget Vorbemerkung 1. Definition
Mehrbag if Das Netzwerk sozialer Unternehmen. Begriffsbestimmung Zuverdienst. Begriffsbestimmung Zuverdienst. Vision.
Ziel erreicht? Eingliederungshilfe und Bundesteilhabegesetz Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben durch Zuverdienst Was Sie erwartet o bag if das Netzwerk sozialer Unternehmen o Begriffsbestimmung
MehrBibliografische Informationen digitalisiert durch
XXXI A. Einleitung 1 B. Der Begriff der chronischen Krankheit 3 I. Allgemeines Verständnis...4. II. Der Rechtsbegriff der chronischen Krankheit...5 1. Das Grundgesetz.....:. 5 a) Der Behinderungsbegriff
MehrDas Angebot des ambulant betreuten Wohnens volljähriger behinderter Menschen wird mit dem Ziel ausgebaut, den Umbau des Hilfesystems zu befördern.
Landratsamt Ortenaukreis Amt für Soziales und Versorgung Richtlinien für die Eingliederungshilfe nach 54 Abs. 1 SGB XII i. V. m. 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX für das ambulant betreute Wohnen volljähriger behinderter
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 50/17 25.01.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches
Mehrder Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung
S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung Beschlossen: 15.11.2006 Bekannt gemacht: 29.11.2006 in Kraft getreten: 30.11.2006 I N H A L T S V E R Z
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/2503 10.08.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
MehrPersönliches Budget 1
Persönliches Budget 1 Mit dem Persönlichen Budget kann der Leistungsberechtigte seinen Unterstützungsbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einkaufen und dadurch ein größeres
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Sozialhilfe nach dem SGB XII im Freistaat Sachsen Auszahlungen und Einzahlungen 2014 K I 5 j/14 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Tabellen 1.
MehrFünfzehn Eckpunkte des Bayerischen Bezirketages zu den Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz
Fünfzehn Eckpunkte des Bayerischen Bezirketages zu den Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz Verabschiedet auf der Vollversammlung des Bayerischen Bezirketags am 2./3. Juli 2015 in Amberg Präambel:
MehrSchnittstelle SGB II und SGB VIII Wohin gehört die Jugendberufshilfe?
Gemeinsam stark für Kinder und Jugendliche! Fachtagung am 05.10.2011 in Hofheim Schnittstelle SGB II und SGB VIII Wohin gehört die Jugendberufshilfe? Diana Eschelbach Grundsicherung für Arbeitsuchende
Mehr1. Kapitel: Die Sozialhilfe im System der sozialen Leistungen (Kunkel) 19
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 15 1. Kapitel: Die Sozialhilfe im System der sozialen Leistungen (Kunkel) 19 1. Sozialrecht und Sozialleistungssystem ' 19 1.
MehrDer Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG -)
ASB-Fachveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz Landesvertretung Bremen, Berlin, 06.07.2016 Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/965 23.03.2012 Große Anfrage Fraktion DIE LINKE Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe nach SGB XII Seit dem Jahr 2008 gibt es einen Rechtsanspruch für Menschen
MehrGesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.
MehrAufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim
- 116 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen II / 5 Orientierungshilfen Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim Informationen über gesetzliche Grundlagen
Mehr