Bericht zur Überprüfung des Maßnahme-Plans zur UN-Behindertenrechts-Konvention im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern
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- Oldwig Beck
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1 Bericht zur Überprüfung des Maßnahme-Plans zur UN-Behindertenrechts-Konvention im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Inhalt Überprüfung des Maßnahme-Plans... 2 Einleitung... 2 Welche Fragen waren bei der Überprüfung wichtig?... 3 Was wurde bei der Überprüfung gemacht?... 4 Wie ist der Maßnahme-Plan aufgebaut?... 9 Wer ist verantwortlich für den Maßnahme-Plan? Wie sind Menschen mit Behinderungen beim Maßnahme-Plan beteiligt? Wie wird der Ablauf der Maßnahmen überprüft? Wie wurden die Maßnahmen bis heute schon umgesetzt? Wie gut wirken die Maßnahmen? Handlungs-Empfehlungen Aufbau des Maßnahme-Plans Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention Ziele der Maßnahmen Verantwortung für die Maßnahmen Beteiligung von Menschen mit Behinderungen Berichte über die Umsetzung der Maßnahmen
2 Überprüfung des Maßnahme-Plans Einleitung Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist ein Vertrag, der in fast allen Ländern auf der Welt gilt. Die Abkürzung ist UN-BRK. Der Vertrag heißt auch: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In diesem Vertrag steht: Menschen mit Behinderungen müssen die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderungen. Die Landes-Regierung in Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2013 einen Maßnahme-Plan veröffentlicht. Der Maßnahmen-Plan heißt: Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Inklusiv bedeutet: Jeder kann am Leben in der Gesellschaft teilhaben, niemand wird ausgeschlossen. Im Maßnahme-Plan steht, welche Ziele der UN-BRK im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern erreicht werden sollen. Und in welchen Lebens-Bereichen die Lebens-Situation von Menschen mit Behinderungen verbessert werden muss. Lebens-Bereiche sind zum Beispiel: Familie und Freunde Ausbildung und Arbeit Gesundheit Freizeit und Kultur Information und Mitbestimmung 2
3 Die Firma Prognos AG hat den Maßnahme-Plan überprüft und bewertet. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern hat dafür den Auftrag gegeben. In diesem Text lesen Sie, welche Ergebnisse bei der Überprüfung herausgekommen sind. Und was in Zukunft am Maßnahme-Plan verbessert werden muss. Welche Fragen waren bei der Überprüfung wichtig? Mit der Überprüfung sollten diese Fragen geklärt werden: Kann mit den Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern das Ziel einer inklusiven Gesellschaft erreicht werden? Werden die Maßnahmen so durchgeführt, wie es im Maßnahme-Plan steht? Hat der Maßnahme-Plan eine Vorbild-Funktion, damit Inklusion in verschiedenen Lebens-Bereichen in Zukunft besser möglich ist? Funktionieren die Maßnahmen so, dass damit die Lebens-Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern verbessert wird. Besonders die ersten beiden Fragen waren bei der Überprüfung wichtig. 3
4 Was wurde bei der Überprüfung gemacht? Für die Überprüfung des Maßnahme-Plans wurden verschiedene Arten von Untersuchungen benutzt. Prüfung des Maßnahme-Plans Es wurde genau untersucht, was im Text des Maßnahme-Plans steht. Zum Beispiel: Wie gut passt der Maßnahme-Plan Mecklenburg-Vorpommern zur UN-BRK? Außerdem wurde untersucht: Sind die Ziele für die Maßnahmen gut beschrieben? Kann man in Zukunft überprüfen, ob die Ziele erreicht werden? Ist klar beschrieben, wer für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich ist? Gibt es Informationen darüber, wie lange die Maßnahmen dauern? Wird angegeben, wie viel Geld die Maßnahmen kosten? Zusätzlich wurde der Maßnahme-Plan Mecklenburg-Vorpommern mit diesen Plänen aus anderen Bundes-Ländern verglichen: Aktions-Plan der Regierung des Freistaats Bayern zur Umsetzung der UN-BRK Aktions-Plan der Landes-Regierung Brandenburg zur Umsetzung der UN-BRK 4
5 Befragung verantwortlicher Personen Die Firma Prognos hat einen Fragebogen entwickelt mit Fragen zum Ablauf der einzelnen Maßnahmen. Darin steht zum Beispiel: Warum ist diese Maßnahme wichtig? Für welche Zielgruppe ist diese Maßnahme nützlich? Wer bezahlt die Maßnahme? War die Maßnahme erfolgreich? Wie wird der Erfolg der Maßnahme gemessen? Der Fragebogen wurde von den Personen ausgefüllt, die für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich sind. Das passierte am Computer. Auswertung von Statistiken Zusätzlich hat die Firma Prognos vorhandene Statistiken ausgewertet. Zum Beispiel zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern. Oder zur Teilnahme von Kindern mit Behinderungen am Unterricht in der Schule. Mit den Zahlen aus den Statistiken konnte man sagen: Die Lebens-Situation von Menschen mit Behinderungen im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich durch die Maßnahme verbessert. Oder: Die Maßnahme war leider nicht so erfolgreich wie geplant. 5
6 Durchführung von Veranstaltungen Zur Überprüfung der Maßnahme hat die Firma Prognos 2 Arten von Veranstaltungen durchgeführt. Es gab Workshops mit Fachleuten zu diesen Themen: Barrierefreiheit, Gesundheit und Bewusstseins-Bildung. Bewusstseins-Bildung bedeutet hier: Alle Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, dass Menschen mit und ohne Behinderungen gleich viel Wert sind. Und dass Menschen mit Behinderungen wichtige Beiträge in unserer Gesellschaft leisten, wenn sie sich beteiligen können. In den Workshops haben die Fachleute berichtet, wo es im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern bei diesen Themen Probleme gibt. Und sie haben Vorschläge gemacht, was man in Zukunft am Maßnahme-Plan verbessern kann. Die Fachleute in den Workshops waren zum Beispiel diese Personen: Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache Mitglieder von Interessen-Vertretungen von Menschen mit Behinderungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ämtern, die Unterstützungs-Leistungen für Menschen mit Behinderungen bezahlen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Vereinen, die solche Unterstützungs-Leistungen anbieten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien, die für den Maßnahme-Plan verantwortlich sind 6
7 Außerdem gab es eine Agenda-Konferenz im Schweriner Schloss. Eine Agenda ist ein zeitlicher Ablauf. Dort steht meistens, welche Aufgaben zu welchem Zeitpunkt erledigt werden müssen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Agenda-Konferenz haben gemeinsam überlegt: Was ist gut am Maßnahme-Plan und was muss in Zukunft noch verbessert werden? Wie können in Zukunft möglichst viele Menschen mit Behinderungen mitmachen bei der Bewertung des Maßnahme-Plans? Bei der Agenda-Konferenz gab es Arbeits-Gruppen zu den 6 wichtigsten Handlungs-Feldern aus dem Maßnahme-Plan: 1. Barrierefreiheit 2. Gesundheit 3. Arbeit und Beschäftigung 4. Bildung 5. Schutz der Persönlichkeit 6. Partizipation und Transparenz in den Prozessen des Maßnahme-Plans. Partizipation bedeutet Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Auswahl der Maßnahmen. Transparenz bedeutet öffentlich zugängliche Information über den Ablauf der Maßnahmen. 7
8 Im Bericht zu den Ergebnissen der Agenda-Konferenz steht, welche Maßnahmen schon gut funktioniert haben bei der Verbesserung der Lebens-Situation von Menschen mit Behinderungen, und in welchen Lebens-Bereichen es noch große Probleme gibt bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wenn die Landes-Regierung den Maßnahme-Plan in Zukunft überarbeitet, dann muss sie die Ergebnisse der Agenda-Konferenz unbedingt beachten. 8
9 Wie ist der Maßnahme-Plan aufgebaut? Die Überprüfung hat gezeigt: Der Maßnahme-Plan ist schon gut, aber er muss an manchen Stellen noch verbessert werden. Das ist gut beim Maßnahme-Plan: Der Maßnahme-Plan Mecklenburg-Vorpommern ist so aufgebaut, dass er zur UN-Behindertenrechts-Konvention passt. Die Maßnahmen im Maßnahme-Plan passen zu 22 von 32 wichtigen Artikeln der UN-BRK. Außerdem kann man in einer Tabelle gut sehen, welche Maßnahmen zu welchem Artikel aus der UN-BRK passen. Artikel heißen die einzelnen Abschnitte in der UN-BRK. Aber so heißen zum Beispiel auch Abschnitte in Gesetzes-Texten. Für fast alle Maßnahmen wurde im Maßnahme-Plan aufgeschrieben, wer für die Umsetzung verantwortlich ist. Meistens ist das Bildungs-Ministerium verantwortlich oder das Sozial-Ministerium Mecklenburg-Vorpommern. Das muss in Zukunft verbessert werden beim Maßnahme-Plan: Der Maßnahme-Plan muss übersichtlicher gestaltet werden. Die Reihenfolge der Informationen muss verändert werden, damit man den Maßnahme-Plan besser versteht. Es muss erklärt werden, warum bestimmte Artikel aus der UN-BRK nicht vorkommen. Viele Ziele im Maßnahme-Plan müssen genauer beschrieben werden. Das gilt auch für die Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Zum Beispiel steht bei vielen Maßnahmen nicht, wie viel Geld sie kosten. Oder wie lange sie dauern sollen. Ungefähr die Hälfte der Maßnahmen wird fortlaufend durchgeführt. Das bedeutet: Es ist für die Umsetzung dieser Maßnahmen kein Ende geplant. 9
10 Das muss man in Zukunft unbedingt beachten: In Zukunft muss man im Maßnahme-Plan genauer schreiben, für welche Zielgruppe eine Maßnahme gelten soll. Dabei muss man besonders auf Personen achten, die zusätzliche Schwierigkeiten bei der Teilhabe haben. Das sind zum Beispiel Frauen mit Behinderungen Oder Personen mit Behinderungen, die eine rechtliche Betreuung haben. Und deshalb nicht alle wichtigen Entscheidungen in Ihrem Leben selbständig treffen dürfen. 10
11 Wer ist verantwortlich für den Maßnahme-Plan? Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern ist dafür verantwortlich, dass der Maßnahme-Plan umgesetzt wird. Aber es werden keine speziellen Ansprechpartner genannt. Und jede Maßnahme läuft einzeln ab. Das ist zum Beispiel im Bundes-Land Bayern besser geregelt. Dort gibt es feste Ansprechpartner und die Umsetzung der Maßnahmen ist besser abgestimmt. 11
12 Wie sind Menschen mit Behinderungen beim Maßnahme-Plan beteiligt? Menschen mit Behinderungen, ihre Vereine und Interessen-Vertretungen sind beteiligt bei der Auswahl und Planung der Maßnahmen und im Ablauf der Maßnahmen. Das ist richtig und gut. Aber diese Beteiligung muss in Zukunft noch verbessert werden. Bei der Auswahl und Planung sind Menschen mit Behinderungen bei knapp der Hälfte der Maßnahmen beteiligt. Beim Ablauf sind sie nur bei jeder 3. Maßnahme beteiligt. Zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen brachte die Agenda-Konferenz wichtige Ergebnisse: Menschen mit Behinderungen müssen ernster genommen werden, wenn sie bei den Maßnahmen mitarbeiten. Sie bekommen von Menschen ohne Behinderung manchmal nicht genug Respekt. Beim Maßnahme-Plan sind nur solche Menschen mit Behinderungen beteiligt, die aus Vereinen oder Interessen-Vertretungen kommen. Der Maßnahme-Plan muss aber auch Menschen mit Behinderungen beteiligen, die nicht zu bestimmten Organisationen gehören. Es wird im Maßnahme-Plan nicht klar, wie Vorschläge aus Vereinen und Interessen-Vertretungen weiterverarbeitet werden. 12
13 Wie wird der Ablauf der Maßnahmen überprüft? Im Maßnahme-Plan steht, dass der Ablauf der Maßnahmen überprüft werden muss. In Fachsprache sagt man dazu: Es muss einen Monitoring-Mechanismus geben. Für die Überprüfung der Maßnahmen passiert das auch. Und es gibt Berichte zum Verlauf und zu den Ergebnissen einiger Maßnahmen. Aber diese Berichte sind sehr unterschiedlich. In Zukunft soll es deshalb klare Regeln und Vorlagen geben, damit man die Berichte besser miteinander vergleichen kann. Der Maßnahme-Plan im Bundes-Land Brandenburg kann dafür ein Vorbild sein. Dort gibt es schon einheitliche Regeln, mit denen einmal im Jahr Berichte zu den Maßnahmen geschrieben werden. Das ist eine zusätzliche Arbeit. Aber man kann mit dieser zusätzlichen Arbeit den Ablauf der Maßnahmen besser überprüfen Wie wurden die Maßnahmen bis heute schon umgesetzt? Ein Teil der Maßnahmen aus dem Maßnahme-Plan ist abgeschlossen. Die meisten Maßnahmen werden gerade noch umgesetzt. Sie laufen so ab, wie vorher geplant. Nur bei wenigen Maßnahmen gibt es Probleme mit dem Start-Termin oder dem Ablauf. 13
14 Wie gut wirken die Maßnahmen? Für die Überprüfung des Maßnahme-Plans wurde untersucht, ob die Maßnahmen dieses Ziel erreichen: Die Lebens-Situation von Menschen mit Behinderungen im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern soll verbessert werden. Das wurde besonders für diese 2 Lebens-Bereiche untersucht: 1. Arbeit 2. Bildung Im Lebens-Bereich Arbeit gibt es Verbesserungen: Immer mehr Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern haben einen Arbeits-Platz. Viele Arbeits-Plätze davon sind aber in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Das bedeutet auch: In Wirtschafts-Betrieben auf dem 1. Arbeits-Markt müssen noch viel mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Auch im Lebens-Bereich Bildung ist das Ergebnis gut. Heute können Menschen mit und ohne Behinderungen im Bundes-Land Mecklenburg Vorpommern besser zusammen lernen als früher. Im Vergleich mit anderen Bundes-Ländern ist Mecklenburg-Vorpommern damit im Mittelfeld. Für die Inklusion im Lebens-Bereich Bildung gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Aufgabe: Dort haben viele Schulkinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Das bedeutet: Sie brauchen eine spezielle Unterstützung beim Lernen. Diese Unterstützung ist zusätzlich zum Unterricht in der Schule und den Lern-Angeboten im Hort notwendig. 14
15 Handlungs-Empfehlungen Als Ergebnis der Überprüfung haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Prognos Handlungs-Empfehlungen aufgeschrieben. Darin steht: So muss der Maßnahme-Plan in Zukunft verändert werden, damit er noch besser funktioniert. Diese 6 Punkte sind dabei besonders wichtig: Aufbau des Maßnahme-Plans Die Kapitel des Maßnahme-Plans sollen einheitlich aufgebaut sein. Dann können alle Leserinnen und Leser den Maßnahme-Plan besser verstehen. Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention Es soll im Maßnahme-Plan noch klarer beschrieben werden, zu welcher Stelle in der UN-BRK die einzelnen Maßnahmen passen. Wenn es zu einem Artikel aus der UN-BRK keine Maßnahmen gibt, dann müssen dafür Gründe genannt werden. Ziele der Maßnahmen Es muss für jede Maßnahme genau beschrieben werden, wie damit die UN-BRK umgesetzt werden soll. Auch die Ziele der Maßnahmen müssen klarer beschrieben werden. Nur dann kann man auch messen, ob diese Ziele erreicht werden. Verantwortung für die Maßnahmen Im Maßnahme-Plan muss stehen, wer für die Umsetzung einer bestimmten Maßnahme verantwortlich ist. Dafür müssen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Ministerien bestimmt werden. 15
16 Beteiligung von Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen sollen in Zukunft noch besser am Maßnahme-Plan beteiligt werden. Das gilt für die Planung der Maßnahmen genauso, wie für den Ablauf der Maßnahmen und die Überprüfung der Ergebnisse. Menschen mit Behinderungen müssen wissen, dass es den Maßnahme-Plan gibt. Und Angebote bekommen, wie sie dabei mitarbeiten können. Das können zum Beispiel Veranstaltungen sein, die in verschiedenen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden. Die Landes-Regierung muss die Ergebnisse der Agenda-Konferenz unbedingt beachten, wenn sie den Maßnahme-Plan überarbeitet. Berichte über die Umsetzung der Maßnahmen Es wird schon heute darüber berichtet, wie gut die Maßnahmen funktionieren. Für diese Berichte sind die Ministerien verantwortlich, die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zuständig sind. Es muss aber einheitliche Regeln für die Berichte geben. So kann man in Zukunft besser erkennen, wie gut der Maßnahme-Plan umgesetzt wird. Die Zusammenfassung in Leichter Sprache hat capito Berlin geschrieben. 4 Personen mit Lernschwierigkeiten haben den Text auf Verständlichkeit geprüft. 16
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Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Menschen mit Behinderungen sollen mitten in der Gesellschaft leben. So ist es jetzt: Deutschland hat im Jahr 2009 die UN-Konvention unterschrieben. Die UN-Konvention
Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung i n s i e m e Z ü r i c h 4. 1 1. 2 0 1 5 D r. i u r. I r i s G l o c k e n g i e s s e r, I n t e g r a t i o n H a n d i c a p Was ist
Neue Definition vom Begriff: Menschen mit Behinderungen.
Manche Wörter in diesem Text sind schwer. Diese Wörter sind blau. Ganz am Ende vom Text: Sie können eine Erklärung über das Wort in Leichter Sprache lesen. Wenn Sie das Wort nicht kennen. Oder wenn Sie
INKLUSIVER UNTERRICHT IN RHEINLAND-PFALZ
MINISTERIUM FÜR BILDUNG INKLUSIVER UNTERRICHT IN RHEINLAND-PFALZ Halt! Leichte Sprache VORWORT Liebe Leserinnen und liebe Leser, ich heiße Stefanie Hubig. Ich bin die Bildungs-Ministerin von Rheinland-Pfalz.
Zusammen-Fassung vom Rechts-Gutachten über das Verfahren zur Beantragung von speziellen Hilfen.
Manche Wörter in diesem Text sind schwer. Und sie werden oft benutzt. Diese Wörter haben wir oft blau gemacht. Ganz am Ende vom Text: Sie können eine Erklärung über das Wort in Leichter Sprache lesen.
PARLAMENTARISCHER ABEND
Landesverband Sachsen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Heinrich-Beck-Straße 47 09112 Chemnitz Telefon: 03 71.90 99 1-0 Telefax: 03 71.90 99 1-11 information@lebenshilfe-sachsen.de
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Monitoring-Ausschuss Modelle persönlicher Assistenz 1 Modelle persönlicher Assistenz Monitoring-Ausschuss Monitoring-Ausschuss 2011 Textsorte: Artikel Themenbereich: Leicht Lesen, Selbstbestimmt Leben
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Hier steht, welche Meinung die Denk-Werkstatt der BGW dazu hat. Man nennt diese Zettel auch: Positions-Papier
Denk-Werkstatt: Inklusion und Werkstatt Die Denk-Werkstatt ist eine Arbeits-Gruppe der BGW BGW ist die Abkürzung für: Berufs-Genossenschaft für Gesundheits-Dienst und Wohlfahrts-Pflege Ich will arbeiten!
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Aktions-plan der Sächsischen Staats-regierung zur Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention (UN-BRK) Eine Information in Leichter Sprache Aktions-plan der Sächsischen Staats-regierung zur Umsetzung
In Leichter Sprache. Inklusion heißt: Alle Menschen gehören dazu und können mitmachen. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung.
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