Antrag an die Regierung vom Bundes-Land Sachsen Es geht um die Rechte von Menschen mit Behinderung. Bündnis 90 Die Grünen
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- Monica Fried
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1 Antrag an die Regierung vom Bundes-Land Sachsen Es geht um die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Antrag ist von der Arbeits-Gruppe einer Partei. Die Arbeits-Gruppe heißt in schwerer Sprache: Fraktion Die Partei heißt: Bündnis 90 Die Grünen In dem Antrag steht: Die Politiker von der Regierung in Sachsen sollen sich an ein Gesetz halten. Das Gesetz heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Abkürzung für das Gesetz ist: BTHG Im BTHG steht zum Beispiel: Menschen mit Behinderung sollen in ihrem Leben mehr selbst-bestimmen können. Und sie sollen mehr mit-bestimmen dürfen. Sie sollen entscheiden dürfen: was ihnen wichtig ist. welche Unterstützung sie brauchen.
2 Der Antrag an den Landtag besteht aus 4 Teilen. In Teil 1 vom Antrag geht es darum: Bessere Infos für Menschen mit Behinderung Die Politiker von der Regierung in Sachsen sollen beachten: Menschen mit Behinderung haben das Recht mit-zu-arbeiten. Wenn es um Entscheidungen für Menschen mit Behinderung geht. Deshalb sollen die Politiker Menschen mit Behinderung gut informieren. Alle sollen die Infos gut lesen können. Das gilt zum Bespiel für: Menschen mit Lern-Schwierigkeiten Menschen mit Seh-Behinderung Menschen mit Hör-Behinderung Menschen mit Geh-Behinderung In schwerer Sprache sagt man: Die Infos sollen barrierefrei sein. Menschen mit Behinderung sollen gut Bescheid wissen. Damit sie auf Entscheidungen von Politikern antworten können. Für die Antworten soll es genug Zeit geben. i Bessere Unterstützungs-Leistungen Es gibt eine Unterstützungs-Leistung vom Staat. Die Unterstützungs-Leistung heißt in schwerer Sprache: Eingliederungs-Hilfe Mit der Eingliederungs-Hilfe sollen Menschen mit Behinderung besser an der Gesellschaft teilhaben können. Zum Beispiel am Arbeits-Leben oder in der Freizeit. Oder beim Wohnen.
3 Die Eingliederungs-Hilfe wird oft von verschiedenen Kosten-Trägern bezahlt. Zum Beispiel vom Sozial-Amt oder vom Versorgungs-Amt. Oder von der Agentur für Arbeit. Das heißt: Menschen mit Behinderung müssen oft mit verschiedenen Kosten-Trägern sprechen. Das soll jetzt besser werden. Es soll neue Regeln geben. Menschen mit Behinderung sollen nur noch mit einem Kosten-Träger sprechen müssen. Die Politiker von der Regierung in Sachsen sollen beachten: Bei den neuen Regeln für die Kosten-Träger sollen Menschen mit Behinderung mit-arbeiten dürfen. Prüfen der Unterstützungs-Leistungen Manchmal treffen sich Vertreter von den Bundes-Ländern, von der Bundes-Regierung, von den Kosten-Trägern. Die Vertreter sprechen über ihre Erfahrungen mit den Unterstützungs-Leistungen. Zum Beispiel: Sind die Unterstützungs-Leistungen gut genug? Was muss vielleicht noch besser gemacht werden?
4 Die Politiker von der Regierung in Sachsen sollen beachten: Menschen mit Behinderung sollen bei diesen Gesprächen mit-reden dürfen. Verträge für die Anbieter von der Unterstützung Anbieter sind zum Beispiel: Assistenz-Dienste Pflege-Dienste Einrichtungen Die Anbieter machen die Unterstützung für die Menschen mit Behinderung. Für die Anbieter soll es gute Verträge geben. Zum Beispiel: Wie viel Geld bekommen die Anbieter für die Unterstützung? Wie viel Fach-Leute brauchen die Anbieter für die Unterstützung? Die Politiker von der Regierung in Sachsen sollen beachten: Menschen mit Behinderung sollen bei den Verträgen mit-reden dürfen. Das sollen Vertreter von allen Gruppen sein. Zum Beispiel Vertreter von: Menschen mit Lern-Schwierigkeiten. Menschen mit Geh-Behinderung. Menschen mit Hör-Behinderung. Menschen mit Seh-Behinderung.
5 Beratung für Menschen mit Behinderung Die Bundes-Regierung will: Es soll neue Beratungs-Stellen für Menschen mit Behinderung geben. Das Besondere an den Beratungs-Stellen ist: Die Berater sollen auch eine Behinderung haben. Das hilft bei der Beratung. Menschen mit Behinderung brauchen nicht zu erklären: So fühlt sich eine Behinderung an. In schwerer Sprache heißt die Beratung: Peer-Counseling-Beratung Bei der Beratung soll es nur um die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung gehen. In schwerer Sprache heißt das: Die Beratung soll unabhängig sein. Die Politiker von der Regierung in Sachsen sollen beachten: Die neuen Beratungs-Stellen muss es auch in Sachsen geben. Die neuen Beratungs-Stellen heißen: Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung Die Abkürzung dafür ist: EUTB
6 In Teil 2 vom Antrag geht es darum: Entscheidung über die Eingliederungs-Hilfe Menschen mit Behinderung können beim Amt einen Antrag für die Eingliederungs-Hilfe stellen. Das Amt entscheidet über den Antrag. Dafür will das Amt zum Beispiel wissen: Welche Unterstützung wird gebraucht? Wie viel Unterstützung wird gebraucht? In schwerer Sprache heißt das: Bedarfs-Feststellung und Bedarfs-Ermittlung. Dafür wird ein Plan gemacht. Der Plan heißt: Teilhabe-Plan oder Hilfe-Plan Dazu steht auch etwas in einem Vertrag. Der Vertrag heißt: UN-Behinderten-Rechts-Konvention In dem Vertrag geht es um die Rechte von Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel: Menschen mit Behinderung dürfen beim Teilhabe-Plan mit-reden. Damit sie die richtige Unterstützung bekommen. Die Politiker von der Regierung in Sachsen sollen erklären: Wer macht die Bedarfs-Ermittlung? Wie wird die Bedarfs-Feststellung gemacht? Wird die UN-Behinderten-Rechts-Konvention beachtet?
7 In Teil 3 vom Antrag geht es darum: Regeln für die Eingliederungs-Hilfe Die Ämter entscheiden: Welche Unterstützung braucht eine Person mit Behinderung? Es gibt 2 Möglichkeiten: Die ganz persönliche Unterstützung. Zum Beispiel die persönliche Assistenz In schwerer Sprache heißt die Unterstützung: Fach-Leistung Die Unterstützung zum täglichen Leben. Zum Beispiel Geld zum Wohnen und Essen. In schwerer Sprache heißt die Unterstützung: Leistungen zum Lebens-Unterhalt Das kann passieren: Viele Menschen mit Behinderung bekommen die Fach-Leistung nicht. Obwohl sie die Fach-Leistung brauchen. Deshalb sollen sich die Vertreter von den Bundes-Ländern öfter zu Gesprächen treffen. Sie sollen über ihre Erfahrungen sprechen. Sie sollen prüfen: Sind die Regeln für die Eingliederungs-Hilfe gerecht? Die Politiker von der Regierung in Sachsen sollen berichten: Was ist das Ergebnis von den Gesprächen? Müssen die Regeln geändert werden? Damit mehr Menschen mit Behinderung die Eingliederungs-Hilfe bekommen können.
8 In Teil 4 vom Antrag geht es darum: Eingliederungs-Hilfe für Asyl-Suchende mit Behinderung Ganz viele Menschen in der Welt sind auf der Flucht. Zum Beispiel: Weil in ihrem Heimat-Land Krieg ist. Weil ihnen böse Menschen etwas Schlimmes antun wollen. Weil sie in ihrem Heimat-Land nicht genug zu essen haben. Viele von diesen Menschen kommen nach Deutschland. Sie wollen hier leben. In schwerer Sprache heißen die Menschen: Asyl-Suchende Asyl-Suchende müssen einen Antrag stellen. Damit sie in Deutschland bleiben können. Das Amt entscheidet über den Asyl-Antrag. Bis zu der Entscheidung dürfen Asyl-Suchende in Deutschland bleiben. Bis zu der Entscheidung bekommen Asyl-Suchende Geld vom Amt. Zum Beispiel Geld für Essen und Wohnen. Aber: Wenn Asyl-Suchende eine Behinderung haben: Dann bekommen sie keine Eingliederungs-Hilfe. Das soll anders werden. Das steht auch in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention. Die Politiker von der Regierung in Sachsen sollen sich bei der Bundes-Regierung dafür einsetzen.
9 Die Verantwortung für den ganzen Antrag an die Regierung in Sachsen hat: Volkmar Zschocke Er ist der Chef von der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen Die Bilder in diesem Text sind von: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.v., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Die Übersetzung ist von: EULE. Büro für leichte Sprache, c/o ZsL Mainz e.v. Rheinallee 79-81, Mainz, Text und Bilder sind geprüft von: Prüf-Gruppe von EULE. Büro für leichte Sprache (4-6 Menschen mit Lernschwierigkeiten)
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