Hinweise zur Schweige-Pflicht-Entbindung
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- Edwina Messner
- vor 5 Jahren
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1 Hinweise zur Schweige-Pflicht-Entbindung Achtung! Die Hinweise sind nur zum leichter Lesen. Sie gelten nicht vor dem Gesetz. Sie haben beim LWV einen Antrag auf Unterstützung gestellt. LWV ist die Abkürzung für Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen. Der LWV prüft Ihren Antrag. Dazu braucht der LWV Daten von Ihnen. Sonst kann der LWV Ihren Antrag nicht prüfen. Und Ihr Antrag muss vielleicht abgelehnt Sie müssen mit helfen, dass der LWV alle Daten bekommt. Zum Beispiel: Sie müssen alle Fragen beantworten. Sie müssen vielleicht noch Papiere an den LWV schicken. Sie müssen vielleicht zu einem Fach-Arzt gehen. Sie müssen aber damit einverstanden sein, dass der LWV Ihre Daten kennt. Und dass andere Fach-Leute Ihre Daten kennen. Dafür füllen Sie bitte die Schweige-Pflicht-Entbindung aus. Das kann auch Ihr Betreuer für Sie tun. Die Schweige-Pflicht-Entbindung ist zum Schutz Ihrer Daten. Der Text der Schweige-Pflicht-Entbindung ist schwer zu lesen. Deshalb möchten wir sie in Leichter Sprache erklären. Übersetzung: Carmen Vaupel, Fachbereich 206, LWV Hessen Piktogramme: Lebenshilfe Bremen e.v. - Stefan Albers, Atelier Fleetinsel Seite 1 von 7
2 Punkt 1: In der Tabelle unter dem Punkt 1. sollen Sie persönliche Daten eintragen. Persönliche Daten sind zum Beispiel: Ihr Name und Ihre Adresse. Punkt 1. a.: Sie brauchen bei manchen Dingen Unterstützung. Haben Sie darüber schon mit anderen Stellen gesprochen? Zum Beispiel mit einem Arzt? Oder mit einem Therapeuten? Oder waren Sie bei einer Beratungs-Stelle? Schreiben Sie die Namen und Adressen dieser Stellen in die Tabelle unter Punkt 1. a. Seite 2 von 7
3 Punkt 1. b.: Dürfen diese Stellen dem LWV Ihre Daten geben? Dann kreuzen Sie bei a. das Kästchen Ja Sie möchten das nicht? Haben noch andere Stellen wichtige Daten von Ihnen? Zum Beispiel: die Agentur für Arbeit, die Renten-Versicherung, die Kranken-Versicherung, die Pflege-Versicherung, das Versorgungs-Amt. Schreiben Sie die Namen der Stellen in die Tabelle. Schreiben Sie auch die Adressen der Stellen dazu. Lassen Sie sich dabei helfen. Dürfen diese Stellen dem LWV Ihre Daten geben? Dann kreuzen Sie bei b. das Kästchen Ja Sie möchten das nicht? Seite 3 von 7
4 Punkt 2.: Der LWV muss auch wissen ob Sie eine Behinderung haben oder wie viel Unterstützung Sie brauchen. Das ist wichtig, damit Sie die richtige Unterstützung bekommen. Deshalb fragt er auch noch andere Fach-Leute nach Ihren Daten. Zum Beispiel das Gesundheits-Amt, ein Kranken-Haus, die Renten-Versicherung oder den Fach-Dienst zur Bedarfs-Ermittlung und Teil-habe-planung beim LWV. Vielleicht bekommen Sie von einer der Stellen dann noch einen Brief. Und Sie müssen zu einem Fach-Arzt gehen. Oder ein Fach-Dienst möchte Sie kennen lernen. Sind Sie damit einverstanden? Dann kreuzen Sie bei Punkt 2. das Kästchen Ja Sind Sie damit nicht einverstanden? Seite 4 von 7
5 Punkt 3.: Dürfen die anderen Fach-Leute Ihre Daten an den LWV geben? Dann kreuzen Sie bei Punkt 3. das Kästchen Ja Sind Sie damit nicht einverstanden? Punkt 4.: Der LWV muss wissen, ob Sie eine Grund-Sicherung bekommen. Dazu sagt man auch Sozial-Hilfe. Auch das ist wichtig, damit Ihr Antrag geprüft werden kann. Seite 5 von 7
6 Punkt 5.: Grund-Sicherung bekommen Menschen, die nicht gut für sich sorgen können. Weil sie zum Beispiel nicht arbeiten können. Dafür muss der LWV anderen Stellen Ihre Daten geben. Sind Sie damit einverstanden? Dann kreuzen Sie bei Punkt 4. das Kästchen Ja Wenn Sie nicht einverstanden sind, kreuzen Sie das Kästchen Nein Der LWV braucht Daten von Ihnen. Sonst kann der LWV Ihren Antrag nicht prüfen. Sie müssen mit helfen, dass der LWV alle Daten bekommt. Und Sie müssen damit einverstanden sein, dass der LWV und andere Fach-Leute Ihre Daten kennen. Wenn Sie nicht mehr einverstanden sind, können Sie das sagen. Sagen Sie das einfach Ihrem Betreuer oder dem LWV. Dann dürfen Ihre Daten nicht weiter-gegeben Seite 6 von 7
7 Sie wissen jetzt, dass Sie sagen dürfen: Ich möchte nicht mehr, dass meine Daten weiter-gegeben Kreuzen Sie bitte bei Punkt 5. das Kästchen Ja Punkt 6.: Die Schweige-Pflicht-Entbindung gilt 2 Jahre. Dann dürfen Ihre Daten nicht mehr weiter-gegeben Vielleicht müssen Sie dann eine neue Schweige-Pflicht-Entbindung unterschreiben. Wo muss ich unterschreiben? So sieht das aus: Bitte unterschreiben Sie jetzt noch die Schweige-Pflicht-Entbindung. Seite 7 von 7
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