AMS eingeführt? von GDA-Träger externer Anbieter kein AMS. Bewertung der Systemkontrolle (alle durchgeführten Teile und die Vor-Ortbesichtigung):

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1 Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Arbeits- und Immissionsschutzbehörde - Systemkontrolle [ ] Parkstraße 58/60; Bremen Tel.: Fax: office-hb@gewerbeaufsicht.bremen.de [ ] Lange Straße 119; Bremerhaven Tel.: Fax: office-brhv@gewerbeaufsicht.bremen.de Teil 1 Grunddaten Name der Betriebsstätte: Straße: PLZ, Ort Telefon: -adresse Inhaber / Geschäftsführer: (Verantwortlicher nach 13 (1) ArbSchG) Mitarbeitervertretung: ( Personal- oder Betriebsrat) Fachkraft für Arbeitssicherheit: (Name und Institution / Alternative Betreuung) Betriebsarzt: (Name und Institution) Berufsgenossenschaft: Wirtschaftsklasse (NACE 4-stellig) Fax: ja nein Fremdfirmen beschäftigt ja nein Leiharbeitnehmer beschäftigt ja nein Zahl der Beschäftigten: Gesamt: Erwachsene Männlich: Weiblich: Jugendliche Männlich: Weiblich: AMS eingeführt? von GDA-Träger externer Anbieter kein AMS Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung angeboten (Angabe des Angebots) Bewertung der Systemkontrolle (alle durchgeführten Teile und die Vor-Ortbesichtigung): grün geeignet gelb teilweise geeignet rot ungeeignet Datum: Vor-Ort-Überprüfung Sachbearbeiter: Gewerbeaufsicht Unterschrift

2 Seite 2 Teil 2 Kernelemente 1. Verantwortung, Aufgabenübertragung und Regelung der Kompetenzen Wer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich? Name: Funktion: Ist die Verantwortung für den Arbeitsschutz schriftlich delegiert worden? Sind Kompetenzen und Aufgabenbereiche festgelegt worden? (Falls erforderlich Organigramm oder Anlage beifügen) Kennen die Führungskräfte ihre Arbeitsschutzpflichten? 2. Überwachung der Einhaltung von übertragenen Pflichten Kontrollieren Arbeitgeber und Führungskräfte, ob die übertragenen Pflichten im Arbeitschutz eingehalten werden? Erfolgt dieses systematisch und regelmäßig? Gibt es Korrektur- und Durchsetzungsmaßnahmen, falls die übertragenen Pflichten nicht ausgeführt werden? Welche sind das? 3. Erfüllung der Organisationspflichten aus dem ASiG Sicherheitstechnische Betreuung: Ist eine sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet? Regelbetreuung durch FASI? extern intern Alternative Betreuung? Findet die erforderliche Grundbetreuung statt? Wurde der Bedarf der betriebsspezifischen Betreuung ermittelt und vereinbart? Wird diese Vereinbarung erfüllt und der Bedarf regelmäßig überprüft? Letzte Begehung der Sicherheitsfachkraft am: Liegt ein schriftlicher Bericht der Sicherheitsfachkraft vor? Letzter Bericht vom: Betriebsärztliche Betreuung: Ist eine betriebsärztliche Betreuung gewährleistet? Regelbetreuung durch Betriebsarzt? extern intern Alternative Betreuung? Findet die erforderliche Grundbetreuung statt? Wurde der Bedarf der betriebsspezifischen Betreuung ermittelt und vereinbart? Wird diese Vereinbarung erfüllt und der Bedarf regelmäßig überprüft? Letzte Begehung des Betriebsarztes am: Liegt ein schriftlicher Bericht des Betriebsarztes vor? Letzter Bericht vom: Arbeitsschutzausschuss Existiert ein Arbeitsschutzausschuss? ja entfällt nein Wann fand die letzte Sitzung statt? Sind Protokolle vorhanden?

3 Seite 3 4. Qualifikation für den Arbeitsschutz bei Führungskräften und Funktionsträgern Gibt es ausreichende Regelungen und Maßnahmen bezüglich der Auswahl und Qualifikation von Weisungsbefugten / Funktionsträgern / Beschäftigten Wie aktuell sind die Schulungen? Wie wird die erforderliche Qualifikation ermittelt? Ist ein einheitliches Verfahren vorhanden? 5. Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (GB) Sind die Zuständigkeiten und Vorgehensweisen für die Durchführung und Auswertung der GB geregelt? Sind für die einzelnen Prozessschritte Regelungen und Maßnahmen getroffen? Sind alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten einbezogen? Werden Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte berücksichtigt? Ist sichergestellt, dass besondere Personengruppen (Jugendliche, werdende und stillende Mütter, Behinderte) berücksichtigt werden? Wird die vollständige Ermittlung der Gefährdungen durch Vorgaben sichergestellt? Ist organisiert, dass Gefährdungen rechtzeitig beurteilt werden, in regelmäßigen Abständen oder aufgrund geänderter Betriebbedingungen angepasst werden müssen? Ist die Maßnahmenrangfolge T-O-P grundlegend festgelegt? Sind die Umsetzungsmodalitäten der Maßnahmen ersichtlich? Ist die Wirksamkeitskontrolle grundsätzlich geregelt? Sind Regelungen und Maßnahmen zur Dokumentation der GB festgelegt? Fließen die Hinweise der Arbeitsschutzakteure und Beschäftigten in die GB ein? 6. Organisation der Durchführung der Unterweisung Sind Zielgruppe und Inhalte der Unterweisungen festgelegt? Sind die Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen bei der Durchführung der Unterweisungen festgelegt? Gibt es allgemeine / spezielle (z.b. für Arbeitsmittel, Gefahrstoffe) Unterweisungen? Sind Intervalle und besondere Anlässe für Unterweisungen festgelegt? Gibt es Festlegungen zur Dokumentation der Unterweisungen?

4 Seite 4 Teil 3 Zusatzelemente 7. Auflagenmanagement Werden Auflagen bearbeitet und umgesetzt? Sind Verantwortliche für die Einleitung und Umsetzung der Maßnahmen benannt? 8. Regelwerksmanagement Sind Zuständigkeiten und Vorgehensweisen festgelegt, wie und durch wen mit neuen und geänderten Regelungen im Arbeitsschutz zu verfahren ist? 9. Sonstige Funktionsträger Sind Zuständigkeiten und Vorgehensweisen festgelegt, die die Bestellung von Beauftragten im Arbeitsschutz und deren Einbindung in die betrieblichen Strukturen und Abläufe sicherstellen? 10. Kommunikation des Arbeitsschutzes Informieren sich die Betriebsleiter und Führungskräfte über die Situation des Arbeitsschutzes im Betrieb? Wird den Beschäftigten ermöglicht ihren Mitwirkungspflichten und Rechten nachzukommen, z. B. Vorschlagswesen? Arbeiten FASI und BA mit der Unternehmensleitung/ den Führungskräften zusammen (zusätzlich zu ASA und gemeinsamen Begehungen)? 11. Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV) Wird die AMV aus GB abgeleitet, veranlasst bzw. angeboten? Erfolgt die Pflicht-AMV/Angebot der AMV rechtzeitig? Wird die Vorsorgekartei geführt (Pflicht- und Angebots-AMV)? Erfolgen die Untersuchungen von Jugendlichen rechtzeitig? 12. Betriebsspezifische Regelungen zum Planungs- und Beschaffungswesen Sind Zuständigkeiten und Vorgehensweisen festgelegt, die die Beachtung von Arbeitsschutzbelangen in Planungs- und Beschaffungsprozessen sicherstellen? z.b. ergonomische und sicherheitstechnische Anforderungen bei Neubau/Änderung, Sicherheitsanforderungen an Arbeitsmittel vor der Beschaffung, Einsatzstoffe überprüft (Substitution), frühzeitige Einbindung von Arbeitsschutzexperten Gibt es Vorgaben und schriftliche Festlegung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften bei Auftragsvergaben? 13. Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber Sind ausreichende Regelungen für die Zuständigkeiten und Vorgehensweisen beim Fremdfirmeneinsatz vorhanden? Erfolgt die Auswahl der Firmen unter Berücksichtigung arbeitsschutzrelevanter Kriterien, werden in Verträgen die arbeitschutzrelevanten Vorgaben festgeschrieben? Erhalten Fremdfirmen erforderliche arbeitschutzrelevante Informationen aus der GB?

5 Seite 5 Gibt es organisatorische Regelungen zur Koordination, Aufsicht und Kontrolle, wenn besondere Gefahren oder gegenseitige Gefährdungen vorliegen? 14. Besondere Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Leiharbeitnehmer, Praktikanten) Sind ausreichende Regelungen vorhanden, wie Personen mit besonderen Beschäftigungsverhältnissen in das betriebliche Arbeitsschutzsystem eingebunden werden? Welche Schnittstellenfestlegung gibt es zum Verleiher z.b. PSA, AMV? Werden die Personen in der GB (z.b. Einarbeitung, Kenntnisstand) berücksichtigt? Werden Umsetzung oder Änderungen der Betriebsbereiche des Leiharbeitnehmers dem Verleiher mitgeteilt? 15. Organisation von Erste Hilfe und sonstigen Notfallmaßnahmen Sind Beschäftigte für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung benannt? Sind Zuständigkeiten für Planung, Vorgehensweise zur Ermittlung und Beschaffung notwendiger Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe und zu Notfallmaßnahmen festgelegt? Werden Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen geplant, geübt, dokumentiert und bekannt gegeben?

6 Seite 6 Teil 4 Gefährdungsbeurteilung (gemäß GDA-Leitlinie) 1. Die betriebliche Gefährdungssituation ist zutreffend bewertet worden 2. Wesentliche Arbeitsplätze/Tätigkeiten sind beurteilt worden 3. Besondere Personengruppen sind berücksichtigt worden Jugendliche Werdende oder stillende Mütter Behinderte 4. Maßnahmen des Arbeitgebers sind ausreichend und geeignet vorhanden berücksichtigt 5. Wirksamkeitskontrollen werden durchgeführt 6. Beurteilung ist aktuell 7. Die Dokumentation liegt in Form und Inhalt angemessen vor 8. Wesentliche Gefährdungen des Arbeitsplatzes/der Tätigkeit der Stichprobe sind ermittelt worden Stichprobe im Bereich Gefährdungsbeurteilung Angemessen angemessen durchgeführt

7 Seite 7 Teil 5 Bewertungsbogen und Verwaltungsmaßnahmen Bewertung Bewertung der Arbeitsschutzorganisation gemäß Teil 2 und 3 Geeignet Teilweise geeignet Ungeeignet Bewertung der Gefährdungsbeurteilung gemäß GDA-Leitlinie (Teil 4) Angemessen angemessen durchgeführt Gesamtbeurteilung der Arbeitschutzorganisation (Eintrag in IFAS) Geeignet Teilweise geeignet Ungeeignet Verwaltungsmaßnahmen Maßnahme Keine Mündliche Absprache Revisionsschreiben Anordnung OWI-Verfahren

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