Gefährdungsbeurteilung

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1 Gefährdungsbeurteilung En détail oder en gros? Dipl.-Ing. Manfred Rentrop, DGUV Potsdam, 15. März 2012

2 Inhalt Gefährdungsbeurteilung: auf europäischer Ebene auf nationaler Ebene in der GDA in der DGUV Vorschrift 2 Seite 2

3 Europäisches Recht Rahmenrichtlinie 89/391/EWG Urmeter- Beurteilung von Gefahren Auswahl (Arbeitsmittel, chemische Stoffe) Gestaltung der Arbeitsplätze Maßnahmen zur Gefahrenverhütung Höherer Grad an Sicherheit / besserer Gesundheitsschutz Eignung der Arbeitnehmer Einschaltung der Arbeitnehmervertreter (neue Technologien) Unterweisung Keine Vorgaben zur Gestaltung und Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Seite 3

4 Hilfestellung durch Europa Europäische Agentur in Bilbao Datenbank Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung Derzeit 474 Handlungshilfen davon 224 aus Deutschland Neues Projekt OIRA (Online interactive Risk Assessment project) Ziel: Entwicklung eines benutzerfreundlichen und kostenfreien web-basierten Werkzeuges für Klein- und Kleinstunternehmen Zurzeit beteiligen sich 15 Mitgliedsstaaten Derzeit nur 1 Tool einsatzbereit (Friseurhandwerk) sowie 3 weitere in der Erarbeitung Seite 4

5 Nationale Umsetzung Arbeitsschutzgesetz 5 Ist je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend Gefährdung als solche und hinsichtlich ihrer Schwere (Art und Umfang des möglichen Schadens) bewerten Standardbeurteilung wird anerkannt Seite 5

6 Nationale Umsetzung Lastenhandhabungsverordnung (1996/2006) Beurteilung der Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung des Anhangs: Im Hinblick auf die zu handhabende Last (4 Kriterien) Im Hinblick auf die Beschäftigten und ihre Aufgabe (7 Kriterien) Im Hinblick auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes (6 Kriterien) Seite 6

7 Nationale Umsetzung Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (2007/2010) Die Gefährdungsbeurteilung umfasst u.a. Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Lärm Die Auslöse- und Expositionswerte (ggfs Messungen) Die Substitutionsprüfung Erkenntnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge Zeitliche Ausdehnung der Exposition Herstellerangaben zu Lärmemissionen Seite 7

8 Nationale Umsetzung Arbeitsstättenverordnung (2004/2010) Gefährdungsbeurteilung gemäß Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. (evtl. fachkundige Beratung) Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten ist die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren Seite 8

9 Besonderheit der nationalen Umsetzung Vereinfachte Dokumentation bei 10 oder weniger Beschäftigten (Beschluss der NAK 2011) Nutzung einer Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung der UV-Träger oder der staatlichen Arbeitsschutzbehörde oder Teilnahme an der Regelbetreuung und Nutzung der Unterlagen der Fachkraft bzw. des Betriebsarztes oder Teilnahme an einem alternativen Betreuungsmodell (z.b. einem Unternehmermodell) seines UV-Trägers und Anwendung der vorgesehenen Instrumente für die Gefährdungsbeurteilung Seite 9

10 Aktuelle Untersuchung zur Umsetzung der GB 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% Nein Ja, intern Ja, mit externer Hilfe 0% Aus DEKRA Arbeitssicherheitsbarometer zur Unfallverhütung 2011 Seite 10

11 (Inter-) Nationale Hilfestellungen Die am meisten verbreiteten Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung sind Checklisten, die zur Ermittlung der Gefahren und Belastungen beitragen können. Weitere Instrumente sind: Leitfäden, Handbücher, Broschüren, Fragebögen sowie interaktive tools. Vom Gesetzgeber sind keine Vorgaben zur Gestaltung und Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Seite 11

12 Hilfestellung in Deutschland Ca. 500 Handlungshilfen der UVT Datenbank gepflegt von der BAuA Seite 12

13 Seite 13

14 Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung (7/2011) Verbindliches Beurteilungsinstrument im Bundesdienst Inhalt der Handlungshilfe (Auszug): Branche Tätigkeit/Arbeitsplatz Brandschutz, elektrische Anlagen, Erste Hilfe, Arbeitsschutzorganisation, Mutterschutz, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Kinder- und Jugendarbeitsschutz.. Landwirtschaft, Tierhaltung, Fischzucht, Weinbau, Forstwirtschaft. Messung Bausteine: z.b. Arbeitslärm Seite 14

15 Qualitätsgrundsätze der GDA (2009) Qualitätsgrundsätze zur Erstellung von Handlungshilfen für eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz 7 Prozessschritte und Empfehlungen für resultierende Maßnahmen Praxisgerechte Gestaltung Sprachlich und Umfang; Betriebsgröße, Stand der Erstellung Typische Gefährdungen Branchenbezug Besondere Personengruppen Beurteilungskriterien; Hinweise zur Einschätzung der Gefährdungen Information und Beratung Maßnahmen Überprüfung der Wirksamkeitskontrolle Dokumentation Seite 15

16 Prozess der Gefährdungsbeurteilung 1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten 7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung 2. Ermitteln der Gefährdungen 6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen 3. Beurteilen der Gefährdungen 5. Durchführen der Maßnahmen 4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen Seite 16

17 GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung Vorgehensweise der Aufsichtsdienste Prüfung der GB in der Regel bei jeder Betriebsbesichtigung: Stichprobenartig an ausgewählten Arbeitsplätzen Prüfung der Dokumentation Unterscheidung in drei Fällen: a) Keine GB durchgeführt b) GB nicht angemessen durchgeführt c) GB angemessen durchgeführt Seite 17

18 GDA- Leitlinie Gefährdungsbeurteilung Was ist angemessen? Unzutreffende Bewertung der Gefährdungen Wesentliche Gefährdungen des Arbeitsplatzes/ der Tätigkeit wurden nicht ermittelt Wesentliche Arbeitsplätze/Tätigkeiten wurde nicht bewertet Besondere Personengruppen wurden nicht berücksichtigt Ergriffene Maßnahmen sind ungeeignet Keine/unvollständige Wirksamkeitskontrolle Erforderliche Unterlagen sind nicht aussagefähig/plausibel Übersicht der Gefährdungsfaktoren (Anlage) Seite 18

19 GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung Konsequenzen für das Aufsichtshandeln: a) Beratung und schriftliche Aufforderung, Nachverfolgung, ggf. Anordnung b) Aufforderung zur Nachbesserung, ggf. Nachverfolgung und Anordnung c) ggf. mündliche Beratung Seite 19

20 DGUV Vorschrift 2 Aufgabenfelder der Grundbetreuung im Überblick 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhältnisprävention 3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhaltensprävention 4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 5. Untersuchung von eingetretenen Ereignissen Seite 20

21 Betriebsspezifische Betreuung im Überblick 1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung mit 8 Aufgabenfeldern 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (i. d. R. temporär) mit 5 Aufgabenfeldern 3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (i. d. R. temporär) mit 2 Aufgabenfeldern 4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen, (i. d. R. temporär) mit 1 Aufgabenfeld Seite 21

22 1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Gestaltung 1.1 Besondere Tätigkeiten 1.2 Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen 1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken 1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge 1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz 1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten in Zusammenhang mit der Arbeit 1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements Seite 22

23 DGUV Vorschrift 2 und Gefährdungsbeurteilung Das Eine ist ohne das Andere nicht denkbar! Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bauen auf einer umfassenden und konkreten Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz auf. Eine angemessene ASiG- Betreuung erfordert eine qualitativ hochwertige und vollständige Gefährdungsbeurteilung. Insbesondere im betriebsspezifischen Teil der Betreuung wird die Verhältnisprävention durch die Verhaltensprävention ergänzt, das heißt, dass die individuellen Belastungen der Beschäftigten und anderer Personengruppen betrachtet werden müssen. (Psychische Belastungen, demographische Aspekte, Barrierefreiheit, etc.) Seite 23

24 Stellt sich die Frage dann überhaupt noch: En détail oder en gros? Denn was steht fest: Ermittlung aller Gefährdungen und Belastungen bei allen Tätigkeiten, in allen Arbeitabläufen und bei allen Personengruppen (en gros) Keine Trennung nach Verordnungen, also ganzheitlich; Fachkunde erforderlich oder gleichwertige Beratung Detailliert zur Erfassung aller möglichen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie der Erfordernisse zur menschengerechten Gestaltung (en détail) Grundlage für die Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte nach ASiG / DGUV Vorschrift 2 Seite 24

25 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Seite 25

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