Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein schwieriges Verhältnis?

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1 Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung Ein schwieriges Verhältnis?

2 Klassischer Arbeitschutz vor dem Arbeitsschutzgesetz Konzepte zur Unfallverhütung Konzepte der Arbeits- und Sozialmedizin zur Entstehung von Berufskrankheiten Gesundheitskonzept mit überwiegend pathogenen Ansatz Was macht Krank und muss daher vermieden werden? Seite 2

3 Arbeitschutz ab 1996 Neuer ganzheitlicher Ansatz Seite 3

4 Arbeitschutz ab 1996 Neuer ganzheitlicher Ansatz Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Menschengerechte Gestaltung der Arbeit Seite 4

5 Arbeitschutz ab 1996 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit Maßnahmen, die eher dem salutogenetischen Ansatz zuzurechnen sind Unter welchen Bedingungen bleiben Menschen gesund und welche Bedingungen fördern die Gesundheit? Seite 5

6 Der salutogenetische Ansatz steht traditionell auch im Zentrum der betrieblichen Gesundheitsförderung Perspektivisch wird sich der Dualismus Zwischen Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung auflösen Betriebliche Arbeitsschutzorganisation Betriebliches Gesundheitsmanagement Seite 6

7 Neue Vorschriften berücksichtigen den ganzheitlichen und präventiven Ansatz des Arbeitschutzgesetzes! Seite 7

8 Rechtlicher Rahmen Arbeitgeber müssen eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Beschäftigten sicherstellen..wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. Durch Beachtung dieser UVV erfüllt der Arbeitgeber die Vorgaben der EU und des Arbeitssicherheitsgesetzes Seite 8

9 Betreuungsmodelle nach Unternehmensgröße Unternehmensgröße > 50 Regelbetreuung Grundbetreuung, Anlassbetreuung s. Anlage 1 Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung s. Anlage 2 Alternative Betreuung entsprechend der Betriebsgrößengrenze des zuständigen UVT s. Anlagen 3 und 4 (UVTs ö.h.: ab ) nein Seite 9

10 Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern Seite 10

11 Die Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte Anlass- Betreuung Anlass im Betrieb Grundbetreuung Keine Zeitangabe Seite 11

12 Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte - Grundbetreuung Unterstützung bei der Erstellung bzw. der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Ableitung entsprechender Arbeitsschutzmaßnahmen Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen Anpassung der Gefährdungsbeurteilung an sich ändernde Gegebenheiten Wiederholung Bei maßgeblichen Änderungen der Arbeitsverhältnisse Spätestens nach 3 Jahren Seite 12

13 Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte Anlassbezogene Betreuung Verpflichtet den Unternehmer, sich bei besonderen Anlässen durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen Besondere Anlässe Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen Einführung neuer Arbeitsverfahren Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten Erstellung von Notfall- und Alarmplänen Seite 13

14 Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern Seite 14

15 Betriebsspezifische Betreuung Grundbetreuung Seite 15

16 Grundbetreuung Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart eine bst. Betreuungsgruppe zugeordnet (WZ- Code) Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem; Summe BA/Sifa) Gruppe I 2,5 Gruppe II 1,5 Gruppe III Gr. 0,5 Aufteilung der Zeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit durch jeweiligen Betrieb Schutzklausel: 20 % Seite 16

17 Beispiele der Zuordnung des WZ Codes Anlage 2 Punkt 4 DGUV Vorschrift 2 WZ- Code WZ-Code Bezeichnung I 2,5h 01.5 Gemischte Landwirtschaft x 02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 02.1 Forstwirtschaft x 02.2 Holzeinschlag x 37 Abwasserentsorgung x 38.1 Sammeln von Abfällen x II 1,5h 84.1 Öffentliche Verwaltung x 85.3 Weiterführende Schulen X III 0,5h Seite 17

18 Grundbetreuung umfasst 9 Aufgabenfelder Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention Unterstützung bei grundlegenden verhaltensbezogenen Maßnahmen Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit Seite 18

19 Grundbetreuung umfasst 9 Aufgabenfelder Untersuchung nach Ereignissen Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalvertretung Erstellung von Dokumentationen Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen Selbstorganisation Seite 19

20 Betriebsspezifische Betreuung Der Bedarf wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das Aufgabenfelder, Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Alle Aufgabenfelder müssen hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, überprüft werden! Seite 20

21 Betriebsspezifische Betreuung mit 4 Aufgabenfeldern Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen Seite 21

22 Auslösekriterien Aufwandskriterien Seite 22

23 Aufgaben und Vorgehensweise der betrieblichen Akteure Seite 23

24 Unternehmer ermittelt Aufgaben und teilt auf Konsens finden Personalvertretung wirkt mit (Mitbestimmung) beraten schriftlich vereinbaren und übertragen arbeiten zusammen, beraten, unterrichten Fachkräfte für Arbeitssicherheit kooperieren Betriebsärzte Seite 24

25 Aufbau der DGUV Vorschrift 2 Seite 25

26 Inhaltsverzeichnis der DGUV Vorschrift 2 Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Bestellung 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde 4 Sicherheitstechnische Fachkunde 5 Bericht Zweites Kapitel Übergangsbestimmungen 6 Übergangsbestimmungen Drittes Kapitel In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten Seite 26

27 Aufbau der DGUV Vorschrift 2 Anlage1 (Zu 2 Abs. 2) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten Anlage 2 (Zu 2 Abs. 3) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigen Anlage 3 (Zu 2 Abs. 4) Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten Seite 27

28 Aufbau der DGUV Vorschrift 2 Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Anhang 5 Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Seite 28

29 Vorschrift 2 greift im Rahmen der Leistungsermittlung (betriebsspezifischer Teil - Anhang 4) neben klassischen Aufgaben des Arbeitsschutzes Aufgabenfelder der betrieblichen Gesundheitsförderung auf : Aufgabenfeld 1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels Seite 29

30 Vorschrift 2 greift im Rahmen der Leistungsermittlung (betriebsspezifischer Teil - Anhang 4) neben klassischen Aufgaben des Arbeitsschutzes Aufgabenfelder der betrieblichen Gesundheitsförderung auf : Aufgabenfeld 1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit Seite 30

31 Vorschrift 2 greift im Rahmen der Leistungsermittlung (betriebsspezifischer Teil - Anhang 4) neben klassischen Aufgaben des Arbeitsschutzes Aufgabenfelder der betrieblichen Gesundheitsförderung auf : Aufgabenfeld 1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements Seite 31

32 Vorschrift 2 greift im Rahmen der Leistungsermittlung (betriebsspezifischer Teil - Anhang 4) neben klassischen Aufgaben des Arbeitsschutzes Aufgabenfelder der betrieblichen Gesundheitsförderung auf : Aufgabenfeld 4 Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung Seite 32

33 Vorschrift 2 greift im Rahmen der Leistungsermittlung (betriebsspezifischer Teil - Anhang 4) neben klassischen Aufgaben des Arbeitsschutzes Aufgabenfelder der betrieblichen Gesundheitsförderung auf : Weitere Aufgabenfelder Schichtarbeit Veränderung von Arbeitsplatz und -umgebung Betriebliches Eingliederungsmanagement Seite 33

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