DGUV Vorschrift 2 & psychische Belastungen
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- Hannah Beltz
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1 Fachtagung DGUV Vorschrift 2 & psychische Belastungen Gemeinsamer Standpunkt der Unfallversicherungsträger und des Landes Nordrhein-Westfalen zur DGUV Vorschrift 2 Köln, 02. Oktober 2012
2 1. Staatliche Arbeitsschutzverwaltung in Nordhrein-Westfalen 2. Erfahrungen aus Sicht der Unfallversicherungsträger und der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung 3. Ausblick 2 Elke Lins 2
3 Staatliche Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen Bis 1994 Staatliche Gewerbeaufsichtsämter Von 1994 bis 2007 Staatliche Ämter für Arbeitsschutz 2007 bis heute Bezirksregierungen Dezernat 55 Technischer Arbeitsschutz Dezernat 56 Betrieblicher Arbeitsschutz 3 Elke Lins 3
4 Bezirksregierungen in NRW 4 Elke Lins 4
5 Aufgaben der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen Dezernat 55 Zentrale Genehmigungs- und Verfahrensstelle Produktsicherheit Gefahrguttransporte Strahlenschutz Arbeitszeit der Kraftfahrer Dezernat 56 Betriebliche Arbeitsschutzorganisation Gefahrstoffe, Chemikalien Sozialpolitischer Arbeitsschutz Arbeitszeit Baustellen 5 Elke Lins 5
6 Beratungsaktivitäten überregionale und regionale Fachveranstaltungen mit verschiedenen Zielgruppen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften Handlungshilfen Online-Handlungshilfe der DGUV orschrift_2/index.jsp 6 Elke Lins 6
7 Erfahrungen zur neuen Vorschrift Positive Bewertung der inhaltlichen Ausrichtung der Vorschrift Kooperation der betrieblichen Akteure wird aktiviert Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe Vereinheitlichte Begriffe und Aufgaben Flexibilität 7 Elke Lins 7
8 Erfahrungen zum Umsetzungsstand Unproblematische Anwendung bei Unternehmen mit guter Präventionskultur bzw. Arbeitsschutzorganisation. In KMU läuft die Umsetzung langsam an. Regionaler Betriebsärztemangel wird auch in NRW sichtbar. 8 Elke Lins 8
9 Erfahrungen zur betrieblichen Umsetzung Relativ hoher Aufwand zur Umsetzung Anwendung des Betriebsbegriffs und der Zuordnung zu Wirtschaftszweigen (WZ-Kode) teilweise schwierig Unterschiedliche Interessen der betrieblichen Akteure werden deutlich Aufteilung der Betreuungsleistungen auf BA und Sifa führt teilweise zu Konflikten Wenige Erfahrungen bei der Abschätzung des Personalaufwandes für den betriebsspezifischen Teil 9 Elke Lins 9
10 Erfahrungen zur betrieblichen Umsetzung Eigenverantwortliche Festlegung der Aufgaben durch den Arbeitgeber ist ungewohnt - insbesondere beim betriebsspezifischen Teil. Die Einsatzzeit wird häufig ohne Abstimmung zwischen Arbeitgeber, BA, Sifa und ohne Beteiligung der Mitarbeitervertretung festgelegt. Ein organisationsorientiertes / managementorientiertes Rollenverständnis der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte bzw. innen befördert die Umsetzung der Vorschrift > Fortbildung. 10 Elke Lins 10
11 Erfahrungen zu den Einsatzzeiten In den Unternehmen, in denen die Einsatzzeiten entsprechend der DGUV Vorschrift 2 ermittelt wurden, sind in der Regel höhere Einsatzzeiten festgelegt worden. Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin überschreitet bei der Grundbetreuung sehr selten den Anteil von 20%. 11 Elke Lins 11
12 Erfahrungen zur Schnittstelle betriebliche Arbeitsschutzorganisation Die DGUV Vorschrift 2 wird zu wenig genutzt, um die Arbeitsschutzorganisation zu verbessern und die Aufgaben der Sifa und des BA zu steuern und deren Erledigung besser zu überprüfen. 12 Elke Lins 12
13 Ausblick Zurzeit wird eine gemeinsame Beratungs- und Überwachungsstrategie zur DGUV Vorschrift 2 vorbereitet. Die Überwachung der Vorschrift wird stärker in den Fokus rücken. Eine Evaluation der DGUV Vorschrift 2 ist geplant. 13 Elke Lins 13
14 Ausblick Das GDA-Arbeitsprogramm Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (ORGA) wird ab 2013 stattfinden mit den Handlungsfeldern: 1. Sicherheit und Gesundheit in betriebliche Prozesse und Entscheidungsbereiche integrieren 2. Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung verbessern 14 Elke Lins 14
15 Ausblick Das GDA-Arbeitsprogramm (ORGA) wird sich u.a. an der GDA- Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes orientieren Element 3 Erfüllung der Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz Verfügbar im Internet: 15 Elke Lins 15
16 Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2! 16 Elke Lins 16
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