Einsatz von Verbrennungsmotoren in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen FASI - Fachveranstaltung

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1 Einsatz von Verbrennungsmotoren in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen FASI - Fachveranstaltung Corinne Ziegler, BG BAU

2 Inhalt Einführung Gefährdungen durch CO und DME Umweltschutzforderungen Arbeitsschutzforderungen Abgas-Expositionen beim Glätten und Verdichten Seite 2

3 Unfälle Herr Sch. verdichtete mit einem benzinbetriebenen Stampfer über zwei Tage in einer Baugrube das von einem Bagger eingebrachte Verfüllmaterial. Schon am ersten Tag der Arbeiten klagte Herr X über Übelkeit und Erbrechen. Sein Zustand verschlechterte sich, sodass er in ärztliche Behandlung kam. Es wurde eine CO-Vergiftung diagnostiziert. Sechs Arbeitnehmer bearbeiteten mit drei Doppelglättmaschinen den Betonboden einer Tiefgarage. Gegen 23:30 Uhr machten sich erste Vergiftungserscheinungen bemerkbar. Alle sechs Arbeitnehmer mussten wegen CO-Vergiftungen in umliegende Krankenhäuser gebracht werden. Seite 3

4 Inhalt Einführung Gefährdungen durch CO und DME Umweltschutzforderungen Arbeitsschutzforderungen Abgas-Expositionen beim Glätten und Verdichten Seite 4

5 Abgase von Ottomotoren Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO 2 ), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO 2 ), Kohlenwasserstoffe (HC) Seite 5

6 Kohlenmonoxid CO besitzt hohe Bindungsaffinität am Hämoglobin (Hb): a) Verdrängung des Sauerstoffs im Hb (CO-Hb-Bildung) b) Verminderung des Sauerstofftransports CO-Hb- Symptome Konzentrationen 10 % Kopfschmerzen, Müdigkeit 20 % Abnahme der Urteilsfähigkeit 30 % Bewusstseinsschwund, Kreislaufkollaps > 50 % akute Lebensgefahr (Tod durch Ersticken) Seite 6

7 Kohlenmonoxid CO ist neurotoxisch und embryotoxisch ( Rauchverbot in der Schwangerschaft) Spätfolgen einer CO-Vergiftung: neurologische Symptome (Psychosen, Apathie, Sprachstörungen, Amnesie) Seite 7

8 Kohlenmonoxid Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für CO (8-Stunden-Mittelwert): 35 mg/m³ bzw. 30 ml/m³ (ppm) Kurzzeitwert (KZW) für CO (15-Minuten-Mittelwert): 70 mg/m³ bzw. 60 ml/m³ (ppm) Seite 8

9 Abgase von Dieselmotoren Partikelanteil: Gasförmiger Anteil: Dieselmotoremissionen (DME) Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO 2 ), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO 2 ) Seite 9

10 Dieselmotoremissionen (DME) krebserzeugend (Lungenkrebs) kein Arbeitsplatzgrenzwert Minimierungsgebot TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren Seite 10

11 Neue IARC (Internationale Krebsagentur) Einstufung Seite 11

12 Krebserzeugende Stoffe - IARC Einstufungen Gruppe 1: krebserregend für den Menschen z.b. Asbest, passiv Rauchen, Formaldehyd Gruppe 2A: wahrscheinlich krebserregend für den Menschen z.b. Tri, Per Gruppe 2B: möglicherweise krebserregend für den Menschen z.b. Dichlormethan, Acetaldehyd, Abgase von Ottomotoren Gruppe 3: nicht klassifizierbar für Menschen z.b. Xylol Gruppe 4: wahrscheinlich nicht krebserregend Caprolactam Seite 12

13 Krebserzeugende Stoffe nach TRGS 905 Kategorie 1: Kategorie 2: Kategorie 3: Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken. Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. Seite 13

14 Krebserzeugende Tätigkeiten nach TRGS 906 Diese TRGS enthält ein Verzeichnis von Tätigkeiten oder Verfahren, die als krebserzeugend Kategorie 1 oder 2 bezeichnet werden. Seite 14

15 Inhalt Einführung Gefährdungen durch CO und DME Umweltschutzforderungen Arbeitsschutzforderungen Abgas-Expositionen beim Glätten und Verdichten Seite 15

16 Abgasemissionsgrenzwerte für PKW Quelle: Umweltbundesamt Seite 16

17 Abgasemissionsgrenzwerte für LKW Quelle: Umweltbundesamt Seite 17

18 Abgasemissionsgrenzwerte Keine Beschränkung bei < 19 kw > 560 kw Quelle: VDMA, Frankfurt Seite 18

19 Inhalt Einführung Gefährdungen durch CO und DME Umweltschutzforderungen Arbeitsschutzforderungen Abgas-Expositionen beim Glätten und Verdichten Seite 19

20 Gefahrstoffverordnung 7 Grundpflichten (1) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach 6 durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind. Das gilt unabhängig von den Abgasemissionsgrenzwerten Seite 20

21 TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren Ganz oder teilweise geschlossene Arbeitsbereiche: Arbeitsbereiche mit mindestens teilweiser räumlicher Umschließung, sind z.b. geschlossene Werkstatthallen, Fertigungshallen, Bauarbeiten unter Tage, Tunnel,... Seite 21

22 TRGS 554 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: STOP-Prinzip S Substitution: Schadstofffreie/schadstoffarme Antriebstechniken Elektroantrieb Foto: WeberHaus Gasantrieb Seite 22

23 TRGS 554 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: STOP-Prinzip T Technische Schutzmaßnahmen: Kommen Fahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen der Klasse EURO 5 zum Einsatz, kann auf zusätzliche Maßnahmen zur Abgasnachbehandlung verzichtet werden. Seite 23

24 DME-Messungen beim Einsatz von Betonmischern mit Euro V Motoren in Tunneln und Hallen Messergebnisse < 0,05 mg/m³ Seite 24

25 TRGS 554 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: STOP-Prinzip T Technische Schutzmaßnahmen: Absaugung direkt an der Entstehungsquelle BGI 871 Kfz-Prüfanlagen erfolgreich und sicher arbeiten Seite 25

26 TRGS 554 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: STOP-Prinzip T Technische Schutzmaßnahmen: Dieselpartikelfilter Foto WeberHaus Foto EHC Seite 26

27 Anforderung an Dieselpartikelfilter Dieselpartikelfilter mit Abscheideraten von über 90% einsetzen Partikelfilter der BAFU- und VERT-Filterliste erfüllen diese Kriterien Diese Filterlisten können heruntergeladen werden unter: Seite 27

28 TRGS 554 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: STOP-Prinzip T Technische Schutzmaßnahmen: Technische Lüftung Foto: Spod Seite 28

29 TRGS 554 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: STOP-Prinzip O Organisatorische Maßnahmen: Zahl der exponierten Mitarbeiter minimieren Zahl der verwendeten Maschinen und Fahrzeuge mit Dieselmotoren so gering wie möglich halten Betriebsanweisung und Unterweisung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung: Angebotsuntersuchung (G40 Krebserzeugende Gefahrstoffe ) Regelmäßige Wartung der Motoren Aufnahme in das Gefahrstoffverzeichnis... Seite 29

30 Organisatorische Maßnahme Betonpumpe im Freien Foto: Schmidt Corinne Ziegler, Fachreferat Gefahrstoffe Seite 30

31 Betriebsanweisung in WINGIS Seite 31

32 TRGS 554 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: STOP-Prinzip P Personenbezogene Maßnahmen: Persönliche Schutzausrüstungen Bei Konzentrationen über 0,02 mg/m³ EC: Atemschutz (Partikelfilter) zur Verfügung stellen Bei Konzentrationen über 0,1 mg/m³ EC : Atemschutz (Partikelfilter) tragen Seite 32

33 Atemschutz Bei Konzentrationen über 0,02 mg/m³ bis 1,0 mg/m³ EC: partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Partikelfilter P2 (weiß) an Halbmaske oder Vollmaske mit Gebläseunterstützung TM1P Bei Konzentrationen über 1,0 mg/m³ EC: partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 oder Partikelfilter P3 (weiß) an Halbmaske oder Vollmaske mit Gebläseunterstützung TM2P Seite 33

34 CO Rangfolge der Schutzmaßnahmen: STOP-Prinzip S Substitution: Schadstofffreie/schadstoffarme Antriebstechniken Elektroantrieb Elektroantrieb Gasantrieb Seite 34

35 CO Rangfolge der Schutzmaßnahmen: STOP-Prinzip T Technische Schutzmaßnahmen: Katalysator Katalysator Seite 35

36 CO Rangfolge der Schutzmaßnahmen: STOP-Prinzip T Technische Schutzmaßnahmen: Absaugung direkt an der Entstehungsquelle BGI 871 Kfz-Prüfanlagen erfolgreich und sicher arbeiten Seite 36

37 CO Rangfolge der Schutzmaßnahmen: STOP-Prinzip T Technische Schutzmaßnahmen: Technische Lüftung Seite 37

38 CO Rangfolge der Schutzmaßnahmen: STOP-Prinzip O Organisatorische Maßnahmen: Zahl der exponierten Mitarbeiter minimieren Zahl der verwendeten Maschinen und Fahrzeuge mit Benzinmotoren so gering wie möglich halten Betriebsanweisung und Unterweisung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung: bei AGW Überschreitung: Pflichtuntersuchung (G7 Kohlenmonoxid ) Regelmäßige Wartung der Motoren Aufnahme in das Gefahrstoffverzeichnis Seite 38

39 Betriebsanweisung Seite 39

40 Inhalt Einführung Gefährdungen durch CO und DME Umweltschutzforderungen Arbeitsschutzforderungen Abgas-Expositionen beim Glätten und Verdichten Seite 40

41 7 Grundpflichten der Gefahrstoffverordnung (8) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Er hat die Einhaltung durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition zu überprüfen. Eine andere geeignete Methode ist z.b. der Vergleich mit den Werten aus Expositionsbeschreibungen (z.b. Einsatz von Flügelglättern ) Seite 41

42 Kohlenmonoxid-Expositionen Ergebnisse personenbezogener Messungen von CO bei Einsatz von benzinbetriebenen Glättmaschinen ohne Katalysator in Hallen und Räumen (mg/m³). Anzahl der Messwerte Min Mittel 95 %- Wert Max Schicht KZW AGW: 35 mg/m³; KZW: 70 mg/m³ Seite 42

43 TRGS 420 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung 4.2 Anforderungen zur inhalativen Exposition (4) Für die Anzahl der mindestens erforderlichen Messungen lässt sich keine allgemeingültige Regel aufstellen; sie muss vielmehr im Einzelfall in Abhängigkeit von der Validität und der Höhe der Messergebnisse, von deren Streuung und von den besonderen technischen Gegebenheiten am Arbeitsplatz festgelegt werden. Für die Befunderhebung wird das 95-Percentil der Messwerteverteilung herangezogen. Seite 43

44 Schutzmaßnahmen gegen Kohlenmonoxid Schadstofffreie/schadstoffarme Antriebstechniken Elektroantrieb Gasantrieb Seite 44

45 Schutzmaßnahmen gegen Kohlenmonoxid Benzinbetriebene Glättmaschinen mit Katalysator glühender Katalysator Seite 45

46 Kohlenmonoxid-Expositionen Ergebnisse Messungen von CO bei Einsatz von benzinbetriebenen Glättmaschinen mit Katalysator in Hallen (mg/m³). Anzahl der Messwerte Min Mittel 95 %- Wert Max Schicht 37 < NWG 16,1 35,2 37,9 KZW 36 < NWG 32,7 76,1 82,0 AGW: 35 mg/m³; KZW: 70 mg/m³ Ohne KZW 184 mg/m³: lange Glättarbeiten an einer Hallenwand Seite 46

47 Kohlenmonoxid-Expositionen Ergebnisse personenbezogener Messungen von CO bei Einsatz von gasbetriebenen Glättmaschinen in Hallen (mg/m³). Anzahl der Messwerte Min Mittel Max Schicht 7 < NWG 10,1 22,0 KZW 7 < NWG 19,3 40,0 AGW: 35 mg/m³; KZW: 70 mg/m³ Seite 47

48 Dieselbetriebene Flügelglätter CO und CO 2 - Konzentrationen liegen unter den AGW. Der Einsatz von dieselbetriebenen Glättern ist wegen der krebserzeugenden Dieselmotoremissionen (DME) nur mit Dieselpartikelfilter zulässig. Seite 48

49 Expositionsbeschreibung: Empfehlungen Glättarbeiten mit benzinbetriebenen Glättern ohne Katalysator in Hallen/Räumen sind nicht zulässig. Glättarbeiten mit benzinbetriebenen Glättern mit Katalysator in Räumen sind nicht zulässig. Hier sind Elektroglätter einzusetzen. In Hallen sind Glättarbeiten mit benzinbetriebenen Glättern mit Katalysator oder gasbetriebenen Glättern zulässig. Für eine natürliche Lüftung sorgen. Glättarbeiten mit dieselbetriebenen Glättern ohne Dieselpartikelfilter in Hallen sind nicht zulässig. Regelmäßige Wartung der Glätter Seite 49

50 Förderaktion (bis zu 250 /Katalysator) Seite 50

51 Expositionsbeschreibung Emissionen von Glättern, Stampfern und Rüttelplatten CO-Exposition bei Einsatz benzinbetriebener Stampfer und Rüttelplatten im Graben (Grabenprojekt; mg/m³) Anzahl der 95 %-Wert Messwerte * AGW für CO = 35 mg/m³ Seite 51

52 Expositionsbeschreibung Emissionen von Glättern, Stampfern und Rüttelplatten DME-Expositionen beim Einsatz dieselbetriebener Stampfer und Rüttelplatten im Graben (mg/m³ EC) Anzahl der 95 %-Wert Messwerte 31 1,51* TRK-Wert: 0,1 mg/m³ (seit 2005 zurückgezogen) Seite 52

53 Expositionsbeschreibung Emissionen von Glättern, Stampfern und Rüttelplatten CO-Expositionen beim Einsatz benzinbetriebener Stampfer und Rüttelplatten im Graben ohne Lüftung (mg/m³) Anzahl der 95 %-Wert Messwerte CO-Expositionen beim Einsatz benzinbetriebener Stampfer und Rüttelplatten im Graben mit Lüftung (mg/m³) Anzahl der 95 %-Wert Messwerte AGW für CO = 35 mg/m³ Seite 53

54 Schutzmaßnahmen gegen Motorabgase Anbauverdichter bzw. Bagger mit angebauten Rüttelplatten am Bagger Ferngesteuerte Rüttelplatte Flüssigboden Seite 54

55 Flüssigboden Vorteile für den Arbeitsschutz Weniger Abgase (CO bzw. DME) Weniger Staub Weniger Verschüttete Weniger Lärm Weniger vibrationsbedingte Erkrankungen (Arthrose und Durchblutungsstörungen (Weißfingerkrankheit) Seite 55

56 Schutzmaßnahmen beim Einsatz von handgeführten Verdichtungsgeräten in Gräben Benzinbetriebene Verdichtungsgeräte dürfen ohne weitere Nachweise und Maßnahmen nicht in mehr als schultertiefen Gräben eingesetzt werden. Dieselbetriebene Verdichtungsgeräte dürfen ohne weitere Nachweise und Maßnahmen in mehr als schultertiefen Gräben nur eingesetzt werden, wenn der Bediener eine P3-Maske trägt. Seite 56

57 Seite 57

58 Seite 58

59 Seite 59

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