Arbeitssicherheit im Facility Management
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- Ernst Boer
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1 Arbeitssicherheit im Facility Management Das Wichtigste in Kürze Februar 2015 Version 2.0 by Livit FM Services AG
2 Murphy s Law Das Gesetz der grösstmöglichen Gemeinheit Wenn etwas schief gehen kann, dann wird es auch schief gehen! Die Natur ergreift immer die Partei des versteckten Fehlers. Wenn etwas auf verschiedene Arten schief gehen kann, dann geht es immer auf die Art schief, die am meisten Schaden anrichtet. Hat man alle Möglichkeiten ausgeschlossen, auf die etwas schief gehen kann, eröffnet sich sofort eine neue Möglichkeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, ist umgekehrt proportional zu seiner Erwünschtheit. Früher oder später wird die schlimmstmögliche Verkettung von Umständen eintreten. 2
3 Was ist Arbeitssicherheit? Arbeitssicherheit beschäftigt sich mit allen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten auf verschiedenen Ebenen. Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG) Art. 82 Allgemeines Abs. 1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Die Arbeitssicherheit umfasst alle Massnahmen (baulich, technisch und organisatorisch), welche nötig sind, um die Sicherheit der Mitarbeiter sowie der Drittleister im gesamten Verantwortungsbereich zu gewährleisten. Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) Art. 3 Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen Abs. 2 Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Art. 6 Information und Anleitung der Arbeitnehmer Abs. 3 Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass die Arbeitnehmer die Massnahmen der Arbeitssicherheit einhalten. 3
4 Rechtliche Grundlagen BV StGB UVG / ARG VUV / BauAV ArGV 3&4 Richtlinien Suva Dokumente Normen (EN / SN) Firmeninterne Weisungen Bundesverfassung Gesetze Verordnungen Richtlinien / Wegleitungen Normen Arbeitsanweisungen WRH /
5 Mögliche Rechtsfolgen für Unternehmen für Personen Arbeits- / disziplinarrechtlich Zivilrechtlich Schadensersatz gegenüber geschädigten Dritten Verweis, Abmahnung, Versetzung, Kündigung Schadensersatz gegenüber geschädigten Dritten Ordnungsrechtlich Bussgeld Bussgeld Strafrechtlich Geldstrafe, Freiheitsstrafe Öffentlich-rechtlich Nutzungsverbot, Stilllegung Berufsverbot Sonstige Verlust des Versicherungsschutzes, Regress Verlust des Versicherungsschutzes, Regress 5
6 Pflichten Arbeitgeber Arbeitsrecht Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten Arbeitnehmerschutz Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nach dem Stand der Technik anwendbar den Verhältnissen angemessen nach der Erfahrung notwendig sind Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmenden zur Mitwirkung heranzuziehen OR Obligationenrecht UVG Unfallversicherungsgesetz ArG Arbeitsgesetz 6
7 Pflichten des Arbeitgebers 1. Erforderliche Anordnungen und Schutzmassnahmen zur Wahrung der Arbeitssicherheit sind zu treffen. 2. Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen sind in ihrer Wirksamkeit zu erhalten. 3. Bei Änderungen an Betriebseinrichtungen und Betriebsverfahren sind die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen anzupassen. 4. Die Arbeit ist einzustellen, wenn die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist. 5. Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind bereitzustellen und für deren richtige Verwendung ist zu sorgen. 6. Die Arbeitsnehmer sind über Gefahren in Kenntnis zu setzen und über deren Verhütung anzuleiten und zu informieren. 7. Das Übertragen von Aufgaben aus der Arbeitssicherheit an Arbeitnehmer ist zu regeln. 8. Die Ausführung von Arbeiten mit besonderen Gefahren ist zu regeln. 9. Beim Zusammenwirken verschiedener Betriebe und beim Erteilen von Aufträgen an Dritte sind die zu beachtenden Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu koordinieren und bekannt zu geben. 10. Für die Arbeitssicherheit von temporär beschäftigtem Personal von Dritten ist die Verantwortung zu übernehmen. 11. Die Mitspracherechte / Mitwirkungsrechte der Arbeitsnehmenden oder deren Vertretung, bei Fragen der Arbeitssicherheit, sind zu gewähren. 7
8 Pflichten Arbeitnehmer Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit zu unterstützen - Hohlpflicht. Er muss insbesondere die persönliche Schutzausrüstungen (PSA) benützen und die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen. Schutzausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen ohne Erlaubnis des Arbeitgebers weder entfernt noch verändert werden. Die wichtigsten Pflichten: Persönliche Schutzausrüstung benützen (UVG Art. 82 Abs. 3) Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen (UVG Art. 82 Abs. 3) Schutzeinrichtungen weder entfernen noch ändern (UVG Art. 82 Abs. 3) Weisungen des Arbeitgebers befolgen (VUV Art. 11 Abs. 1) Sicherheitsregeln berücksichtigen Feststellung von Mängeln (VUV Art. 11 Abs. 1) Sogleich beseitigen (mindestens Gefahrstelle sichern) Unverzügliche Meldung Sich selbst oder andere nicht gefährden (z.b. Alkohol, Drogen) Wichtig: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht! 8
9 9 Pflichten Arbeitnehmer
10 Persönliche Schutzausrüstung PSA Die Livit FM Services AG stellt den Mitarbeitern die erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Die persönliche Schutzausrüstung ist von allen Mitarbeitern zu tragen. Wichtig: Defekte Schutzausrüstungen sind sofort zu ersetzen. Bestandteile der PSA: Schutzkleidung Kopfschutz Augen- und Gesichtsschutz Gehörschutz Atemschutz Handschutz Fussschutz (Sicherheitsschuhe) Schutzausrüstung zum Halten und Retten Schutz gegen Absturz 10
11 Lastentransport Für den Transport von Lasten wenn immer möglich die geeignete Hilfsmittel verwenden. Mit einer Last gerät man leicht ins Stolpern. Auf gute Sicht und freie Transportwege achten. Einklemmgefahr für Hände und Füsse: Sicheren Abstellplatz muss vorbereitet sein. Grundregeln für das Heben und Tragen: sicherer Stand aus der Hocke (aber nur so tief gehen wie nötig) Rücken gerade Last nahe am Körper nie ruckartig nie Oberkörper verdrehen 11
12 Leitern Leiter vor Gebrauch prüfen. Keine defekten Leitern verwenden. Beim Auf- und Absteigen mit beiden Händen an den Sprossen festhalten. Fest am Fuss sitzende Schuhe tragen. Das obere Ende gegen Wegrutschen sichern. Das obere Ende der Leiter muss einen Meter über die Austrittsstelle hinausragen. Oberste drei Sprossen nie benutzen. Anstellleitern Auf den richtigen Anstellwinkel achten (Ellbogenprobe). Die Holmenden rutschsicher platzieren. Die Leiter muss 1 Meter über die Austrittsfläche hinausreichen, wenn die Leiter auf einer Kante anliegt. Bockleitern Bockleitern kippen leicht seitlich um. Sie sollten nur eingesetzt werden, wenn die Leiter frei im Raum stehen muss. 12
13 Elektrizität Stecker, Kabel und Elektrohandwerkzeuge vor Gebrauch auf mögliche Schäden kontrollieren. Defekte Geräte nur von Fachperson reparieren lassen (Garantie, Haftung) Vor dem Einschalten von elektrischen Geräten die Bedienungsanleitung lesen. Grundsatz: Mitarbeitende der Livit FM Services AG dürfen keine Arbeiten an elektrischen Anlagen ausführen! Ausnahmen: Leuchtmittel wechseln Abdeckungen von Drücker und Schaltern ersetzten 13
14 Gefahrenstoffe (Säuren, Laugen, Reinigungs- und Desinfektionsmittel) Kennzeichnung, Hinweise auf der Etikette und Sicherheitsdatenblätter beachten. Chemische Produkte in Originalverpackung aufbewahren nie in Getränkeflaschen umfüllen. Arbeitsbereiche ausreichend lüften. Sich zweckmässig schützen (Schutzbrille, Handschuhe, Atemschutz). Lagerung: unter Verschluss / nicht zusammen mit Lebensmitteln / Kennzeichnung von Chemikalienschränken und Lagerräumen / Auffangwanne für Lager. Einkauf: nur so grosse Mengen wie unbedingt notwendig / für besonders gefährliche Stoffe ist die Prüfung Sachkenntnis (ChemV) oder Fachbewilligung (ChemRRV) notwendig. Achtung: Das Fehlen einer Sicherheitskennzeichnung bedeutet nicht in jedem Fall, dass der Stoff ungefährlich ist. Lösemittel wie Aceton, Benzin und Verdünner bilden mit der Luft explosionsfähige Gemische. Sicherheitsmassnahmen bei explosionsfähigen Gemischen: Arbeitsumfeld künstlich entlüften (z.b. Absaugen an der Entstehungsstelle). Zündquellen vermeiden (z.b. keine offenen Flammen). Explosionsgeschützte elektrische Geräte verwenden. Beim Umfüllen von leicht brennbaren Flüssigkeiten alle leitfähigen Teile miteinander verbinden und erden. 14
15 Gefahrenpiktogramme (GHS) 15 Ziel des GHS (Globally Harmonised System) ist es, erstmals ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu schaffen. Überall wo das GHS eingeführt wird, sei es in China, den USA oder in Europa, werden Chemikalien in Zukunft nach einheitlichen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet. Was zum Beispiel giftig oder umweltgefährlich ist, trägt dann überall das gleiche Symbol.
16 Reinigung und Bodenpflege Zur Vermeidung folgenschwerer Ausgleitunfällen Böden sauber und trocken halten Bei nass gereinigten Böden Schmutzwasser sofort abstossen, absaugen oder aufnehmen. Stelle signalisieren Persönliche Schutzausrüstung PSA Für die Ausführung der Reinigung sind zwingend folgende PSA zu benützen: Schutzhandschuhe (Säure und Laugen beständig) Schutzbrille Schutzschuhe Reinigungsmittel Zwingend sind die Datenschutz Blätter jedes einzelnen Reinigungsmittel vor Ort zu deponieren Bei der Lagerung ist zu beachten: Ist ein Ablauf im Lagerraum vorhanden Muss dieses in Wannen gelagert werden Besteht kein Ablauf, ist die Beurteilung beim nächsten Vorgesetzten 16
17 Instandhaltung Planen Sichern Absprache zum Vorgehen mit der für die Anlage oder Bauwerk zuständigen Person. Technischen Unterlagen berücksichtigen (Instandhaltungsanleitung). Klare Arbeitsaufträge verteilen. Maschinen abschalten und abschliessen (Sicherheitsabschaltungen). Angehobene Teile gegen Absturz sichern. Absperren und Signalisieren (Gefährdung von Dritten ausschliessen). Geeignete Arbeitsmittel verwenden Nur geeignetes Werkzeug und erforderliche Spezialwerkzeuge. Benützung von Hilfsmitteln (Hebebühnen, Rollgerüst, etc.). Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Arbeiten wie geplant ausführen Nicht improvisieren - auch nicht unter Zeitdruck. Am Schluss ist das Objekt in sicherem und betriebsbereitem Zustand. Schlusskontrolle Nach Schlusskontrolle wird das Objekt der zuständigen Person übergeben. Nachführen eines Protokolls / Arbeitrapports. 17
18 Asbest Asbestbedingte Erkrankungen sind ein ernst zu nehmendes Problem. Eingeatmete Asbestfasern führen nach 10 bis 40 Jahren zu Erkrankungen, die im schlimmsten Fall tödliche Folgen haben können (Brustfellvernarbung, Asbeststaublunge, Lungenkrebs, bösartiger Tumor des Brust- und Bauchfells). Wo treffe ich heute bei meiner Arbeit auf asbesthaltige Produkte? Bei Gebäuden und technischen Einrichtungen, welche vor 1990 erstellt wurden, können asbesthaltige Produkte und Werkstoffe verwendet worden sein. Grundsatz: Alle Tätigkeiten, die zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen können, sind zu verhindern bzw. zu vermeiden. Bei schwachgebundenen Asbestprodukten, Produkten aus reinen Asbestfasern, unbekannten Produkten oder Asbestverdacht: Arbeit einstellen und Vorgesetzte informieren! Entfernung nur durch Spezialfirmen. 18
19 19 Erste-Hilfe
20 20 Notfall
21 Hier ist nicht Schluss! Es braucht eine kontinuierliche Aktualisierung und Verbesserung der Massnahmen zur Arbeitssicherheit. Regelmässige Weiterbildung und Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung. Was muss ich tun? 1. Befolgen der Arbeitsanweisungen und Sicherheitsinstruktionen. 2. Bei zu hohem oder nicht einschätzbarem Risiko oder Gefahren ist die Arbeit einzustellen und der Vorgesetzte zu informieren. 3. EKAS und SUVA Merkblätter im persönlichen Ordner lesen oder zur Einsicht beim Vorgesetzten anfordern. 21
22 Quellen EKAS (2008): An die Verantwortlichen für die Reinigung und Bodenpflege, 6212.d. EKAS (2011): EKAS Wegleitung durch die Arbeitssicherheit, 6029.d. EKAS (2013): Lastentransport von Hand ohne Unfall, 6245.d. EKAS (2011): Leitheft,Sichere Instandhaltung, 6070.d. SUVA (2013): Gefahr im Griff, Das Wichtigste für Ihre Gesundheit, d. SUVA (2013): Gefährliche Stoffe und was man darüber wissen muss, d. SUVA (2008): Lerneinheit Asbestgefahr Theorieblock. SUVA (2003): Stromschlag hat nichts mit Pech zu tun, d. SUVA (2007): Tragbare Leitern können ganz schön gefährlich sein, d. SUVA (2014): Unfall. Was tun?, 2806.d. SUVA (2011): Welches sind Ihre Pflichten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes?, SBA 140.d. BFU (2008): Geräte im Haushalt, K:\Regionalleitung\10_Administration\10_Allgemein\20_Mitarbeiter_Ordner_d_f_i\MA_Ordner _d\04_merkblätter 22
23 Notizen 23
24 AST /
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