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1 Information Fachstelle

2 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Jährlich ereignen sich in der Schweiz ca Arbeitsunfälle, die einen Arztbesuch zur Folge haben. Viele davon ereignen sich bei einfachen Tätigkeiten, weil man sich der Gefahr nicht bewusst ist oder diese falsch einschätzt. Durch diese Fehleinschätzung wird ein falsches Gefühl von Sicherheit generiert. Diese Unfälle sind nicht einfach Schicksal. Vielmehr können wir aktiv etwas für unsere Sicherheit und Gesundheit tun. Ziel der Fachstelle ist es das Bewusstsein für Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Bildquellen: SUVA Medienmitteilung des Regierungsrates vom Der Regierungsrat verbessert die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz für die Kantonsangestellten. Heute hat er beschlossen, eine Leistungsvereinbarung mit der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) abzuschliessen, welche die Schaffung einer Fachstelle für Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz regelt. Die Fachstelle ist der BGV angegliedert. Ihre Leistungen werden vom Kanton eingekauft. Die Fachstelle wird die bisherigen Tätigkeiten des Kantons koordinieren, die Situation periodisch zu Handen der Regierung analysieren sowie Konzepte und Vorschläge entwerfen. Sie unterstützt und berät die Mitarbeitenden und die Vorgesetzten. Zu Beginn des nächsten Jahres wird sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Juni 2013 Info Fachstelle 2/12

3 Worum geht es? Es geht um die Sicherheit aller Mitarbeitenden der Direktionen, der Landeskanzlei, der Gerichte und der Ombudsstelle. Welche Pflichten bestehen im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit? Der Arbeitgeber hat alle Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine wesentliche Führungsaufgabe. Die Vorgesetzten nehmen eine entscheidende Vorbildfunktion und Linienverantwortung wahr. Die Arbeitnehmenden sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu unterstützen. Arbeitssicherheit verlangt von allen Arbeitnehmenden ein verantwortungsbewusstes Handeln. Warum ist die Fachstelle bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung? Naheliegend für diese Aufgabe wäre das kantonale Arbeitsinspektorat, das aber aufgrund des Interessenkonflikts nicht mit der Umsetzung der Vorschriften beauftragt werden kann. Die Leistungsvereinbarung wurde mit der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung abgeschlossen, da das Fachwissen und die Sicherheitsstrukturen dort bereits vorhanden waren und die Aufgaben der bisherigen Sicherheitskommission ebenfalls bekannt waren. Juni 2013 Info Fachstelle 3/12

4 Aufgaben der Fachstelle ASGS: Die Fachstelle gewährleistet gemeinsam mit den Dienststellen und den Direktionen sowie deren Mitarbeitenden die Prävention, die Erhaltung und Förderung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie die technische Sicherheit. Synergien erfassen/koordination sicherstellen Audit in den Direktionen/Dienststellen durchführen Massnahmen für die Umsetzung mit Sicherheitsbeauftragten (Sibe) definieren Arbeitsplatzuntersuchungen (z.b. Ergonomie) Erarbeitet Sicherheitshandbücher mit den entsprechenden Dokumenten (Checklisten, Notfalldokumente, Merkblätter etc.) angepasst auf die jeweiligen Betriebe Beratung/Information Koordination der Grund- und Spezialausbildung sowie die Weiterbildung der sicherheitsbeauftragten Personen und Mitarbeitenden (auf allen Hierarchiestufen) und führt die Ausbildung nach Möglichkeit selbst durch. Kontrolle der Umsetzung der definierten Massnahmen Die Fachstelle ASGS ist erreichbar über: Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Fachstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Gräubernstrasse Liestal Telefon: Homepage: Lernplattform: Leiter der Fachstelle Fabian Dürr Assistentin der Fachstelle Sabrina Quici Tel. direkt: Tel. direkt: Juni 2013 Info Fachstelle 4/12

5 Gesetzlicher Auftrag Die Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten für Arbeitssicherheit (EKAS-Richtlinie 6508) der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) bezweckt, durch vorbeugende Massnahmen, Unfälle und Krankheiten am Arbeitsplatz zu vermeiden und damit Kosten einzusparen. Gemäss Art. 82 ff. des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) und Art. 11 ff. der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) sind auch die öffentlichen Verwaltungen verpflichtet, durch den Beizug von Spezialisten die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu organisieren (Verordnung 3 und 4 zum Arbeitsgesetz). Ziele Die Zielsetzungen werden durch die Leitung der Dienststelle, unterstützt durch den Sibe und der Fachstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, periodisch festgelegt. Bei der Planung und Einführung neuer Verfahren, richtet sich die Fachstelle nach dem neusten Stand der Technik. Durch entsprechende Massnahmen und Projekte werden kontinuierlich Verbesserungen der betrieblichen Arbeitssicherheit erzielt. In regelmässigen Abständen überprüft die Fachstelle die Arbeitssicherheitsziele. Um den Erfolg der betrieblichen Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu sichern, werden Sicherheitsaudits durch die Fachstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durchgeführt. Organisation Bei Fragen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Arbeitsbereich ist die sicherheitsbeauftragte Person (Sibe) Ihrer Dienststelle zuständig. Sollte Ihnen Ihr Sibe nicht bekannt sein, fragen Sie bitte Ihre Vorgesetzten. Juni 2013 Info Fachstelle 5/12

6 Aufgaben Dienststellenleitung Verantwortung und Koordination über die ganze Dienststelle Ansprechpartner für die Fachstelle bezüglich Arbeitssicherheit: - Jahresprogramm/Terminplanung - Sicherheitsziele - Ausbildung - Pendenzen Sicherheitsbeauftragte Person mit besonderen Gefahren Sie beraten und unterstützen (Umsetzung) die Leitung in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrer Dienststelle Sie halten die Unterlagen des Handbuches über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell Sie sind für die Organisation der Notfallmassnahmen verantwortlich Sie nehmen an Aus- und Weiterbildungen teil Nähere Details siehe Aufgabenbeschrieb D03 im Handbuch Sie führen Gefahrenermittlungen durch Sie unterstützen bei der Ausbildung von Mitarbeitenden bezüglich Arbeitssicherheit (insbesondere bei der Einführung der neuen Mitarbeitenden) Sicherheitsbeauftragte Person ohne besondere Gefahren Sie beraten und unterstützen (Umsetzung) die Leitung in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrer Dienststelle Sie halten die Unterlagen ASA-light aktuell Sie sind für die Organisation der Notfallmassnahmen verantwortlich Sie nehmen an Aus- und Weiterbildungen teil Sie führen Gefahrenermittlungen durch Sie unterstützen bei der Ausbildung von Mitarbeitenden bezüglich Arbeitssicherheit (insbesondere bei der Einführung der neuen Mitarbeitenden) Juni 2013 Info Fachstelle 6/12

7 Juni 2013 Info Fachstelle 7/12

8 Juni 2013 Info Fachstelle 8/12

9 Juni 2013 Info Fachstelle 9/12

10 Juni 2013 Info Fachstelle 10/12

11 Juni 2013 Info Fachstelle 11/12

12 Juni Basellandschaftliche 2013 Info Fachstelle GebäudeVersicherung Fachstelle 12/12 für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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