8. Juni 2005 / N.Matti
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- Dagmar Kuntz
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1 8. Juni 2005 / N.Matti
2 Ziel und Zweck einheitliche Regelung der Verwendung und Finanzierung der PSA und Warnbekleidung Abgrenzung zwischen PSA und übriger Ausrüstung der Mitarbeitenden bei den SUD Umsetzung der Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Verhütung von Verletzungen, Erhalten der Unversehrtheit und Senken der Unfallkosten Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes und Verbesserung der Erkennbarkeit im Strassenunterhalt
3 Aufbau der Richtlinie Richtlinie : Persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Kapitel 1 bis 8 : Allgemeine Erläuterungen - Kapitel 9 : Übersichtslisten für die Verwendung PSA und die Schutzarten Anhang A : Abkürzungsverzeichnis / Grundlagen Anhang B : Checkliste Tragpflicht PSA Vorlage der Koordinationsgruppe AS SUD zur Erstellung der kantonalen Checkliste Die Anforderungen der Richtlinie und der Empfehlung der Koordinationsgruppe dürfen für die Checkliste nicht unterschritten werden.
4 Geltungsbereich Gilt für alle Strassenunterhaltsdienste (SUD) der AS SUD, die der Branchenlösung angeschlossen sind Übergeordnete Minimalanforderung zu allen Weisungen der Arbeitgeber (Bund, Kanton, Gemeinde) Kartengrundlage: BFS GEOSTAT / L+T
5 Umsetzung Umsetzung der Richtlinie für die einzelnen PSA-Kategorien ist pro Tätigkeitsbereich in Weisungen der Arbeitgeber zu regeln
6 Verantwortung, Zuständigkeit, Haftung Verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinie: - Arbeitgeber - Vorgesetzte aller Stufen - Mitarbeiter Nichtbeachtung der Weisung gilt als grobe Fahrlässigkeit! Arbeitgeber ist verantwortlich für die Arbeitssicherheit! Arbeitgeber bestimmt durch eine Gefahrenermittlung die PSA an den Arbeitsplätzen. Arbeitnehmer muss die Weisungen des Arbeitgebers über die PSA befolgen. Schutzausrüstung darf weder beeinträchtigt noch geändert werden. Für Instandsetzung und Kontrolle der PSA sind Arbeitnehmer im Einvernehmen mit den Vorgesetzten selber verantwortlich.
7 Kosten Arbeitgeber muss die komplett benötigte PSA (inkl. Wartung-, Reparatur-, Ersatzmassnahmen) dem Arbeitnehmer unentgeltlich zur Verfügung stellen. Insbesondere ist zu verhindern, dass durch Sparaktionen keine oder unzureichende PSA eingesetzt wird!
8 Tätigkeitskategorien Kapitel Tätigkeiten auf Strassen Kapitel Tätigkeiten ausserhalb des Werkhofs Kapitel Tätigkeiten im Werkhof Kapitel Generelle Tätigkeiten Kapitel Spezielle Tätigkeiten
9 Bedeutung der Sicherheitssymbole Schutzbekleidung (Warnkleidung, Kälteschutz) Handschutz (gegen Chemikalien, mechan. Risiken) Sicherheitsschuhe Atemschutz (gegen Partikel, Gase) Augenschutz Auffanggurt / Gstältli (Warnkleidung, Kälteschutz) Gehörschutz (Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel, etc.) Rettungsweste Schutzhelm (Industrieschutzhelme)
10 Verwendung PSA Übersichtsliste/Empfehlung
11 Verwendung PSA Übersichtsliste/Checkliste
12 Verwendung PSA Erstellung eigene Checkliste 1) 1a) sofern in Betriebsanleitung der eingesetzten Arbeitsmittel verlangt 1b) sofern vom Arbeitnehmer gewünscht 1c) sofern gem. Abklärung / Beurteilung SiBE oder ASA notwendig 1d) sofern gem. Beurteilung des Vorgesetzten notwendig Checkliste * wird durch den Linienvorgesetzten angeordnet
13 Verwendung PSA Erstellung eigene Checkliste 5) für Arbeiten mit scharfen / scharfkantigen Gegenständen bzw. bei Verletzungsgefahr für die Hände Checkliste * wird durch den Linienvorgesetzten angeordnet
14 Verwendung PSA Erstellung eigene Checkliste 8) Bei Arbeit mit Motorsäge: Schnittschutzhosen, Gamaschen 9) Bei Nässe und/oder Kälte: entsprechender Wetter- und/oder Kälteschutz Checkliste * wird durch den Linienvorgesetzten angeordnet
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