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Transkript:

Ausschreibung 71. Deutsche Hochschulmeisterschaft Rudern 2018 Gesundheitspartner 07./08. Juli 2018 Brandenburg an der Havel Ausrichter: Universität Potsdam in Kooperation mit dem Havel-Regatta-Verein von 1920 e.v. Meldeschluss: Montag, 25. Juni 2018 (15:30 Uhr)

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 2 VERANSTALTER: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) AUSRICHTER: Universität Potsdam AUSTRAGUNGSORT: Regattastrecke Beetzsee, Brandenburg an der Havel TERMIN: 07./08. Juli 2018 TEILNAHMEBERECHTIGUNG: 3 der Satzung des adh (Auszug) (1) Mitglieder des adh können in Deutschland tätige staatliche und nach deutschem Recht staatlich anerkannte oder diesen gleichwertige Hochschulen sein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit orientiert sich an den Kriterien der HRK. 7, 8, 9 Wettkampfordnung (WO) des adh 7 (Auszug) (1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder von Einrichtungen, die gemäß Art. 3 (1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und Gasthörerinnen sind nicht startberechtigt. (2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen berufsqualifizierenden Studienabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt. (3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Einrichtungen im Sinne des Art. 3 (1) der adh Satzung, die nicht Mitglied im adh sind, ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöhte Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Verbandsrat. 8 (Auszug) (1) Als Startausweis der studentischen Teilnehmerinnen/Teilnehmer gilt der Studierendenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen. (2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. (3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung. (4) Kann ein/e Teilnehmer/in seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die Teilnehmer/in a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu sein und seine/ihre Startberechtigung binnen acht Tagen (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle nachweist, b) ein Reuegeld in Höhe von 15,00 Euro an den Ausrichter zahlt, c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat. (5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist. 9 (Auszug) (4) Meldegebühren sind mit der Abgabe der Meldung fällig. [ ] Der Nachweis der Zahlung ist vor dem Start bei der Ausweiskontrolle zu erbringen. Suchtmittelprävention: Der Konsum von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln auf den ausgewiesenen Wettkampfflächen (Wasserfläche, Stege) und den Unterkunftsstätten ist während des gesamten Verlaufs der Veranstaltung untersagt. Die Wettkampfteilnahme unter Einfluss von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln ist untersagt. Bei Verstößen erfolgt eine Sanktionierung durch das Schiedsgericht auf Grundlage des 5 RSO. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie bitten den DC Ihres Vertrauens.

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 3 Start von Minderjährigen Für minderjährige Teilnehmende muss eine Einverständniserklärung der Eltern gegenüber der entsendenden Hochschule vorliegen. Die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der 5 und 9, ist durch die entsendende Hochschule an eine geeignete Person zu übertragen. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Regelung liegt bei der entsendenden Hochschule. Rechts- und Strafordnung (RSO) 5 Die Schiedsgerichte gem. 26 WO setzen sich zusammen aus einer Vertretung des Vorstandes (Vorsitz), dem/der DC sowie einer Vertretung der ausrichtenden Hochschule; kein Mitglied des Schiedsgerichtes darf an den Wettkämpfen der jeweiligen Sportart aktiv teilnehmen. Sanktionierende Entscheidungen sind durch das Schiedsgericht vor Ort zu treffen. Teilnehmende, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Suchtmitteln am Wettkampf teilnehmen oder teilnehmen wollen, können vom Wettkampf ausgeschlossen werden. Es erfolgt eine Meldung des Vorfalls an den adh, die entsendende Hochschule sowie an den jeweiligen Fachverband. In Abhängigkeit der sportartspezifischen Gegebenheiten obliegt dem Schiedsgericht die abgestufte Sanktionierung bis hin zum Ausschluss von der gesamten Veranstaltung. Bei adh-veranstaltungen werden Dopingkontrollen durchgeführt. Laut Vereinbarung zwischen dem adh und der NADA übernimmt die NADA im Auftrag des adh die Organisation und Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens. Kommt die NADA im Auftrag des adh nach Durchführung des Ergebnismanagements zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen einer Athletin oder eines Athleten nicht auszuschließen ist, leitet sie beim Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ein Disziplinarverfahren ein und führt dieses in eigenem Namen durch. Die Durchführung des Schiedsverfahrens richtet sich nach der Sportschiedsgerichtsordnung der DIS (DIS- SportSchO). Mit Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert die NADA den jeweiligen Sportfachverband der betroffenen Athletin oder des Athleten und eröffnet diesem die Möglichkeit, fristgerecht als Partei dem Rechtsstreit vor dem Schiedsgericht beizutreten. Zusätzliche Bestimmungen: 1. Es gelten in der Reihenfolge der Nennung die Bestimmungen dieser Ausschreibung, die Wettkampfordnung des adh und die Ruderwettkampfregeln des DRV. 2. Die Startberechtigungsnachweise - Studierendenausweise oder Anstellungsbescheinigungen - werden per Stichprobe kontrolliert. Zur Stichprobe ausgeloste Teilnehmende müssen die Startausweise bis zwei Stunden vor ihrem ersten Rennen vorgelegt haben. Verstöße können zur Verwarnung gem. RWR führen. 3. Das fällige Meldegeld ist hochschulweise bis zum 26. Juni 2018 auf folgendes Konto zu überweisen (Überweisungsbeleg vorzeigen!) oder vor Ort in bar zu begleichen. Bankverbindung: Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.v. BIC: BYLADEM1001 IBAN: DE 18 1203 0000 1020 0371 62 Verwendungszweck: <Name der Hochschule> DHM Rudern 2018 4. Nachmeldungen (Meldegeld plus Nachmeldegebühr) werden bis spätestens 2 Stunden vor dem ersten Lauf eines Rennens in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, sofern hierdurch kein zusätzlicher Lauf entsteht. 5. Renngemeinschaften zwischen verschiedenen Hochschulen sind zugelassen. Die in der angehängten Liste mit dem Zusatz HS/WG gekennzeichneten Rennen sind beschränkt auf Studierende einer Hochschule, bzw. einer dem adh gemeldeten Wettkampfgemeinschaft. Die Liste der gemeldeten Wettkampfgemeinschaften ist auf der Homepage des adh veröffentlicht

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 4 6. Die Finalteilnehmerinnen und -teilnehmer werden in Anlehnung an das Ausscheidungssystem des DRV bei Meisterschaften (6 Startplätze) ermittelt. Bei mehr als 24 Meldungen in einem Rennen wird bei Meldeschluss entschieden, ob auf ein alternatives Ausscheidungssystem ausgewichen wird. Abweichungen bei mehr als 24 Meldungen in den Rennen A-J werden im Meldeergebnis oder auf der Obleuteversammlung bekanntgegeben. Bei Rennen, in denen Halbfinals notwendig werden, werden die Vorläufe ggf. jeweils am Abend des Vortages ausgefahren. Der genaue Zeitplan wird mit dem Meldeergebnis bekanntgegeben. 7. Die NOVICE-Rennen A, B und C sind keine Meisterschaftsrennen und richten sich an Personen, die im Hochschulsport das Rudern erlernt haben. In den NOVICE-Rennen sind Aktive startberechtigt, die: * in den Jahren zuvor auf keinen Regatten des Deutschen Ruderverbands im Rennboot gestartet sind * an keinen Ruderwettbewerben der Deutschen Ruderjugend im Alter zwischen 15 und 18 Jahren teilgenommen haben * bis zu dieser DHM noch nicht in den DHM Meisterschaftsrennen 1-20 gestartet sind * bis zu dieser DHM noch nicht in den CHALLENGE-Rennen D,E, F, G, H, J gestartet sind Starts auf frei vereinbarten Regatten bzw. in frei vereinbarten Rennen begrenzen das Startrecht in NOVICE-Rennen nicht. Die CHALLENGE-Rennen D, E, F, G, H, J sind ebenfalls keine Meisterschaftsrennen und richten sich an Teilnehmende der Fortgeschrittenenkurse im Hochschulsport. In diesen Rennen sind nur Aktive startberechtigt, die: * bis zu dieser DHM noch nicht in den DHM Meisterschaftsrennen 1-20 gestartet sind * die vor Beginn Ihres Studiums auf keinen Regatten des Deutschen Ruderverbands in Rennbooten gestartet sind * die in nicht mehr als zwei vorangegangenen Jahren in CHALLENGE-Rennen gesiegt habe Steuerleute sind von diesen Einschränkungen befreit. In den Rennen H und J sind maximal zwei Boote einer Hochschule startberechtigt. Die erfolgreichste Hochschule in der Addition der NOVICE- und CHALLENGE-Rennen erhält den Uni-Pokal. 8. Entsprechend WO/Besonderer Teil des adh können in den gesteuerten Booten Frauen oder Männer als Steuerleute eingesetzt werden. Die Steuerleute unterliegen ebenfalls den Teilnahmebestimmungen lt. adh - WO, 7 und 8. 9. In NOVICE-Rennen A, B und C sind nur C-Vierer gemäß RWR 2.3.2 zugelassen. MELDUNGEN: Über die jeweiligen Hochschulsporteinrichtungen im Online-Meldesystem des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes (www.adh.de). [Meldungen von Mitgliedshochschulen per E-Mail an dcrudern@gmail.com sind nur in Ausnahmefällen möglich und werden mit 15,- pro gemeldeten Boot belegt. Auch diese Meldungen müssen durch die jeweilige Hochschule bzw. Hochschulsporteinrichtung bestätigt werden!] Nichtmitgliedshochschulen melden formlos per Mail an dcrudern@gmail.com und als Kopie an den adh (friederich@adh.de). Die Meldung muss durch die Hochschulleitung oder ein Organ der Studierendenschaft unterzeichnet sein. Bitte Telefonnummer und E-Mail-Adresse einer Ansprechperson für Rückfragen angeben. Mit der Anmeldung erteilen alle Teilnehmenden ihr Einverständnis, dass Film- und Fotoaufnahmen während der Veranstaltung auf denen sie eventuell abgebildet sind, für Berichterstattungen oder Werbezwecke verwendet werden dürfen. MELDESCHLUSS: Montag, 25. Juni 2018, 15:30 Uhr (Nachmeldungen ab dem späteren Abend per email an: dcrudern@gmail.com)

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 5 MELDEGELD: Einer 36,- Zweier 40,- Vierer 54,- Achter 60,- Rennen A bis G: Vierer 36,-; Achter: 52,- Teilnehmer von Nichtmitgliedshochschulen zahlen bei der Akkreditierung einmalig eine Verbandsabgabe in Höhe von 50,- um Startberechtigung bei der DHM Rudern zu erhalten. NACHMELDUNGEN: REUEGELD: Bei Nachmeldungen gemäß Zusätzliche Bestimmungen erhöht sich das Meldegeld um einen Zuschlag von 15,- pro Nachmeldung. Bei Abmeldung oder Nichterscheinen am Start wird ein Reuegeld in Höhe von 5,- pro Ruderplatz fällig, das durch die meldende Hochschule zu zahlen ist. Dieses gilt für sämtliche Läufe eines Rennens, auch ggf. angesetzte B-Finals.

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 6 ZEITPLAN: Der endgültige Zeitplan wird nach dem Meldeschluss im Internet (http://www.dhmrudern.de) veröffentlicht. Die unten abgedruckte Rennfolge ist verbindlich. Auf Doppelstarts kann bei der Erstellung des Zeitplans ggf. eingeschränkt Rücksicht genommen werden, sofern diese bis zum Meldeschluss per email (dcrudern@gmail.com ) angezeigt werden. Öffnungszeiten der Waage: 2 Stunden vor dem ersten Lgw.Rennen des Tages Öffnungszeiten des adh-büros (Meldegeldzahlungen, Akkreditierung, etc.): Fr. 17:00 19:30 Sa. 08:00 13:00 So. 08:00 13:00 BESONDERE BESTIMMUNGEN: Streckenlänge: 1.000 m (Rennen A, B, C und 19: 500 m) Startplätze: 6 von 8, durch ein Albano-System getrennt Rennabstand: min. 5 min für Finalläufe B-Finals: B-Finals werden ab 10 Meldungen ausgefahren. Die Teilnahme an B-Finals ist verpflichtend SCHIEDSGERICHT: Melanie Baues, adh-disziplinchefin Rudern Sören Dannhauer, adh-disziplinchef Rudern Christian Schubert, Universität Potsdam N.N., Wettkampfrichter (wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben) N.N., Verbandsratsmitglied des adh (wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben) WETTKAMPFRICHTER: Es werden lizensierte DRV-Wettkampfrichter eingesetzt. Juryobmann: N.N. (wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben) TEAMLEITERSITZUNG: Die Teamleitungssitzung ist Bestandteil der Veranstaltung und findet am Freitag, den 06. Juli 2018, um 20:00 Uhr, an der Regattastrecke statt. TITEL/AUSZEICHNUNGEN: Die Siegerinnen/Sieger in den Endläufen (Rennen 1-19) erhalten den Titel Deutsche Hochschulmeisterin/Deutscher Hochschulmeister im Rudern 2018. Die Aktiven der drei im Endlauf bestplatzierten Boote erhalten die DHM-Siegernadeln des adh in Gold, Silber oder Bronze sowie Urkunden für alle Boote. Die Aktiven der Endläufe in den Rennen A bis G erhalten Urkunden. Die erfolgreichste deutsche Hochschule bzw. Wettkampfgemeinschaft wird mit dem von der Leibniz Universität Hannover gestifteten Deutschen Hochschulpokal (Wanderpreis) ausgezeichnet. Die Rennen A bis G werden in dieser Wertung nicht berücksichtigt. Die erfolgreichste deutsche Hochschule bzw. Wettkampfgemeinschaft in der Addition der Rennen A- G erhält den von der Uni Tübingen gestifteten Uni-Pokal (Wanderpreis) für die beste Ausbildungsarbeit. Die Ermittlung beider Wertungen erfolgt nach dem Punktesystem entsprechend dem Deutschen Vereinspokal des DRV (Dr. Oskar Ruperti-Wanderpreis). Der Sieger in Rennen 8 (SM 8+) wird mit dem von der Universität Karlsruhe gestifteten Jürgen-Fechler-Gedächtnispreis (Wanderpreis) ausgezeichnet. Der Sieger in Rennen F (SM/F 8+) wird mit dem von der Universität Marburg gestifteten Enno-Harms-Pokal (Wanderpreis) ausgezeichnet. Der Sieger in Rennen D (SM 4+) wird mit dem von der TU Dresden gestifteten Ronald-Vetter-Pokal (Wanderpreis) ausgezeichnet. Der Sieger in Rennen C (SM/F 4X+) wird mit dem von der TU Hamburg-Harburg gestifteten RuderING Pokal (Wanderpreis) ausgezeichnet. Der Sieger in Rennen 6 (SM 4x-) wird mit einem vom Bremer Verein für Hochschulsport gestifteten Pokal (Wanderpreis) ausgezeichnet. Die Siegerinnen in Rennen 7 (SF 4x-) werden mit dem von den ehemaligen DCs gestifteten Pokal (Wanderpreis) ausgezeichnet.

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 7 EUROPEAN UNIVERSITY Championships: Die siegreichen Hochschulen der in der angefügten Liste mit EUG gekennzeichneten Rennen können vom adh für die Teilnahme an den European Universities Championships Rowing (EUC) in Jonkoping, Sweden nominiert werden. Die Vorschläge dazu werden vor Ort von den Disziplinchefs ausgesprochen. Für die Sieger der o.g. Rennen besteht kein Anspruch auf Nominierung. Das DC-Team behält sich die Vorschläge zur Nominierung grundsätzlich vor dem Hintergrund der sportlichen Wettbewerbsfähigkeit vor. Die EUC 2019 wird über 2.000m ausgefahren. Es gilt dabei die Altersbeschränkung des Europäischen Hochschulsportverbands EUSA (Jahrgänge 1989-2002). Im Gegensatz zur DHM sind keine Bediensteten der Hochschulen startberechtigt. Für die Teilnahme an der EUG fallen zusätzliche Kosten an. Im Falle einer Entsendung obliegt es der entsendenden Hochschule, die erforderliche Finanzierung sicherzustellen! UNTERKUNFT: Es besteht die Möglichkeit kostenpflichtig an der Regattastrecke zu Zelten. Dies ist bei der Meldung mit anzugeben. Detaillierte Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten folgen unter: http://www.dhm-rudern.de/. VERPFLEGUNG: Speisen und Getränke werden auf dem Regattagelände zu günstigen Preisen angeboten und sind im Voraus zu buchen. Detaillierte Informationen zu Übernachtung- und Verpflegungsmöglichkeiten folgen unter: http://www.dhm-rudern.de/. RAHMEN- SAMSTAG, 07. JULI 2018 PROGRAMM: 20.45 Uhr Siegerehrung für die Rennen 1-10, A, B, D und E an der Regattastrecke AUSKÜNFTE: Universität Potsdam Zentrum für Hochschulsport Christian Schubert e-mail: cschube@uni-potsdam.de Tel.: 0331 977 1157 DC Rudern im adh, Melanie Baues und Sören Dannhauer e-mail: dcrudern@gmail.com http://www.dhm-rudern.de/ HAFTUNG: Veranstalter und Ausrichter sowie der Kooperationspartner schließen jede Haftung für Schäden und Unfälle jeglicher Art aus. BOOTE: Leihboote können durch den Ausrichter nicht gestellt werden. Boote und Bootswagen können während der Regattatage auf eigenes Risiko am Regattagelände abgestellt werden. gez.: Melanie Baue Disziplinchefin Rudern im adh gez.: Christian Schubert Universität Potsdam gez.: Sören Dannhauer Disziplinchef Rudern im adh gez.: Jörg Landvoigt Regattaleiter

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 8 Rennfolge 71. DHM Rudern 2018 07./08. Juli Brandenburg an der Havel Samstag, 07.07.2018 Rennen Kurzbezeichng. Bezeichnung Strecke 1 SF 4- Frauen Vierer ohne St. 1000m EUG 2 SM 2- Männer Zweier ohne St. HS/WG 1000m EUG D SM 4+ CHALLENGE Männer-Vierer m.stm. HS/WG 1000m 3 SM 2x LG Lgw. Männer Doppelzweier HS/WG 1000m EUG 4 SF 2x Frauen Doppelzweier 1000m EUG A SM 4x+ NOVICE Männer Doppelvierer m.st. HS/WG 500m Gig 5 SF 2x LG Lgw. Frauen Doppelzweier HS/WG 1000m EUG E SF 4x- CHALLENGE Frauen-Doppelvierer HS/WG 1000m 6 SM 4x- Männer Doppelvierer 1000m EUG* 7 SF 4x- Frauen Doppelvierer 1000m EUG* B SF 4x+ NOVICE Frauen Doppelvierer m.st. HS/WG 500m Gig 8 SM 8+ Männer Achter HS/WG 1000m EUG Nominierungen für EUG erfolgen grundsätzlich nur, wenn national entsprechende sportliche Konkurrenz vorhanden ist und gem. Startberechtigung der EUSA. Abhängig vom Meldeergebnis können am Freitagabend bereits Vorrennen stattfinden. *) Lgw. Mannschaften von Hochschulen, die sich für einen Nominierung zur EUG 2019 empfehlen möchten, müssen dieses bis zum Meldeschluss per Mail (dcrudern@gmail.com) anmelden.

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 9 Sonntag, 08.07.2018 Rennen Kurzbezeichng. Bezeichnung Strecke C SM/F 4X+ NOVICE Doppelvierer(2/2) m.st. HS/WG 500m Gig 9 SM/F 8+ Mixed Achter (4/4) 1000m H SM 1x CHALLENGE Männer-Einer 1000m J SF 1X CHALLENGE Frauen-Einer 1000m 10 SM 1x Männer-Einer 1000m EUG 11 SF 1x Frauen-Einer 1000m EUG F SM/F 8+ CHALLENGE Mixed Achter (4/4) HS/WG 1000m 12 SM/F 4x- Mixed Doppelvierer (2/2) HS/WG 1000m 13 SM 4- Männer Vierer ohne St. 1000m EUG* 14 SF2- Frauen Zweier ohne St. HS/WG 1000m EUG 15 SM 1x LG Lgw. Männer Einer 1000m EUG 16 SF 1x LG Lgw. Frauen Einer 1000m EUG 17 SM 2x Männer Doppelzweier 1000m EUG G SM/F 4x- CHALLENGE Mixed Vierer 1000m 18 SF 8+ Frauen Achter 1000m EUG 19 SM 8+ Männer Achter Sprint 500m Nominierungen für EUG erfolgen grundsätzlich nur, wenn national entsprechende sportliche Konkurrenz vorhanden ist und gem. Startberechtigung der EUSA. Die Vorläufe zu den Rennen 15 und 16 finden ggf. bereits am Samstagabend statt! Bei mehr als 12 Meldungen finden die Vorläufe bereits am Samstagabend statt! *) Lgw. Mannschaften von Hochschulen, die sich für einen Nominierung zur EUG 2019 empfehlen möchten, müssen dieses bis zum Meldeschluss per Mail (dcrudern@gmail.com) anmelden.