Entgeltordnung. für die Benutzung der städtischen Mehrzweckhallen, Sporthallen und Säle durch Dritte.

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Transkript:

Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Mehrzweckhallen, Sporthallen und Säle durch Dritte. Der Rat der Stadt Lebach hat in seiner Sitzung vom 05.02.2015 folgende Entgeltordnung beschlossen: 1 Grundlage für die Berechnung der Benutzungsentgelte bilden Größe der Einrichtung, Art und Umfang der Benutzung sowie die Benutzungsdauer. 2 Berechnungsgrundlagen 1. Als Benutzungsdauer rechnet man die Zeit der Inanspruchnahme der Halle. Eine Benutzungseinheit hat 60 Minuten. Schulstunden werden wie Zeitstunden berechnet. 2. Auf Grund der normalerweise herrschenden Außentemperaturen wird in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April eines Jahres ein Energiekostenzuschlag berechnet. Falls die Außentemperaturen den Betrieb der Heizung im Einzelfall nicht erforderlich machen, kann von der Berechnung abgesehen werden. I. Regelmäßige wiederkehrende Nutzung: 3 Benutzungsentgelte a) für Vereine und Organisationen nach 2, Abs. 1 der Richtlinien der Stadt Lebach über die Benutzung städt. Hallen und Säle: Regelmäßig wiederkehrende Benutzung: Schulsäle bis 100 m² Fläche 1,50 / Stunde Über 100 m² Fläche 2,25 / Stunde Ausgenommen 1, Satz 3 der Richtlinien Hallen bis 300 m² Fläche 3,70 / Stunde bis 450 m² Fläche 4,65 / Stunde bis 1250 m² Fläche 11,80 / Stunde Werden Schulturn- oder Sporthallen nur anteilmäßig genutzt, so wird auch nur für den genutzten Hallenteil das anteilige Entgelt erhoben. Von Gruppen im Sinne des 2 Nr. 1 der Richtlinien, die mindestens zu 2/3 aus Jugendlichen bestehen, wird kein Entgelt erhoben.

b) Von den Benutzern, die die Voraussetzungen des 2, Abs. 1 der Richtlinien der Stadt Lebach über die Benutzung städt. Hallen nicht erfüllen: Schulsäle bis 100 m² Fläche 5,40 / Stunde über 100 m² Fläche 6,70 / Stunde Ausgenommen 1, Satz 3 der Richtlinien Hallen bis 300 m² Fläche 18,10 / Stunde bis 450 m² Fläche 32,00 / Stunde bis 1250 m² Fläche 58,00 / Stunde c) Für Schulen, die sich nicht in der Trägerschaft der Stadt Lebach befinden, werden folgende Entgelte berechnet: Hallen bis 300 m² Fläche 8,35 / Stunde bis 450 m² Fläche 11,60 / Stunde bis 1250 m² Fläche 29,00 / Stunde II. Sondernutzung und Einzelveranstaltungen 1. Bälle und ballähnliche Veranstaltungen sowie gewerblich-kulturelle Veranstaltungen a) Säle bis 200 m² Fläche - - ohne Heizung 205,00 - - mit Heizung 278,00 b) Hallen bis 300 m² Fläche - - ohne Heizung 275,00 - - mit Heizung 359,00 c) Hallen bis 450 m² Fläche - - ohne Heizung 325,00 - - mit Heizung 422,00 Ab der sechsten Veranstaltungsstunde werden jeweils 10 % je Stunde zuzüglich erhoben. 2. kulturelle Veranstaltungen a) Säle bis 100 m² Fläche - - ohne Heizung mit Ausschank 49,50 / Tag / Abend - - mit Heizung mit Ausschank 72,50 / Tag / Abend - - ohne Heizung ohne Ausschank 35,80 / Tag / Abend - - mit Heizung ohne Ausschank 70,00 / Tag / Abend

b) Säle bis 200 m² Fläche - - ohne Heizung mit Ausschank 77,00 / Tag / Abend - - mit Heizung mit Ausschank 122,00 / Tag / Abend - - ohne Heizung ohne Ausschank 51,50 / Tag / Abend - - mit Heizung ohne Ausschank 109,50 / Tag / Abend c) Hallen bis 300 m² Fläche - - ohne Heizung mit Ausschank 110,50 / Tag / Abend - - mit Heizung mit Ausschank 177,00 / Tag / Abend - - ohne Heizung ohne Ausschank 64,20 / Tag / Abend - - mit Heizung ohne Ausschank 150,00 / Tag / Abend d) Halle bis 450 m² Fläche - - ohne Heizung mit Ausschank 136,00 / Tag / Abend - - mit Heizung mit Ausschank 227,00 / Tag / Abend - - ohne Heizung ohne Ausschank 100,00 / Tag / Abend - - mit Heizung ohne Ausschank 210,00 / Tag / Abend d) Halle bis 1250 m² Fläche - - ohne Heizung mit Ausschank 269,00 / Tag / Abend - - mit Heizung mit Ausschank 381,00 / Tag / Abend - - ohne Heizung ohne Ausschank 237,00 / Tag / Abend - - mit Heizung ohne Ausschank 347,00 / Tag / Abend 3. sportliche Veranstaltungen Für sportliche Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen, welche die Voraussetzungen nach 2, Abs. 1 der Richtlinien der Stadt Lebach über die Benutzung der stadteigenen Mehrzweckhallen, Sporthallen und Säle erfüllen, werden folgende Benutzungsentgelte erhoben: a) Hallen bis 300 m² Fläche - - ohne Heizung mit Ausschank 70,00 / Tag / Abend - - mit Heizung mit Ausschank 118,00 / Tag / Abend - - ohne Heizung ohne Ausschank 46,50 / Tag / Abend - - mit Heizung ohne Ausschank 94,00 / Tag / Abend b) Hallen bis 450 m² Fläche - - ohne Heizung mit Ausschank 87,00 / Tag / Abend - - mit Heizung mit Ausschank 147,00 / Tag / Abend - - ohne Heizung ohne Ausschank 62,00 / Tag / Abend - mit Heizung ohne Ausschank 115,00 / Tag / Abend c) Hallen bis 1250 m² Fläche - - ohne Heizung mit Ausschank 151,00 / Tag / Abend - - mit Heizung mit Ausschank 225,00 / Tag / Abend - - ohne Heizung ohne Ausschank 130,00 / Tag / Abend - - mit Heizung ohne Ausschank 181,00 / Tag / Abend

4. Benutzung gewerblicher Art a) Hallen bis 300 m² ohne Heizung mit Ausschank 270,00 ab 6 Stunden + 52,00 mit Heizung mit Ausschank 441,00 ab 6 Stunden + 88,00 b) Hallen bis 450 m² ohne Heizung mit Ausschank 304,00 ab 6 Stunden + 60,00 mit Heizung mit Ausschank 475,00 ab 6 Stunden + 95,00 c) Hallen bis 1250 m² ohne Heizung mit Ausschank 736,00 ab 6 Stunden + 147,00 mit Heizung mit Ausschank 948,00 ab 6 Stunden +188,00 5. Private Nutzung Eine private Nutzung ist grundsätzlich nur im Dorfgemeinschaftshaus Falscheid, in der alten Schule Knorscheid, im Antoniusheim Niedersaubach sowie im Wendalinushaus Gresaubach zugelassen. Die private Nutzung von Hallenfoyers ist möglich, sofern die jeweiligen Ortsräte dem zustimmen. In allen Fällen werden folgende Entgelte berechnet: Säle bis 100 m² Säle über 100 m² ohne Heizung 102,00 / Tag / Abend mit Heizung 147,00 / Tag / Abend ohne Heizung 144,00 / Tag / Abend mit Heizung 202,00 / Tag / Abend III. Für die Benutzung des Ratsaales und des Foyers im Rathaus werden folgende Entgelte erhoben Die Berechnung erfolgt in drei Gruppen: Mietgruppe A: Mietgruppe B: Mietgruppe C: gewerbliche Veranstaltungen nicht gewerbliche Veranstaltungen kulturelle Veranstaltungen 1. Mieten Ratsaal Mietgruppe A 236,00 Mietgruppe B 177,00 Mietgruppe C 116,00 Foyer Mietgruppe A 78,00 Mietgruppe B 49,00 Mietgruppe C 44,50 Besprechungsraum E 05 45,00 (alle Nutzungen)

2. Energiekostenzuschlag Ratsaal 82,00 Foyer 30,00 IV. Für die Stadthalle gilt folgende Benutzungs- und Entgeltordnung Die Berechnung erfolgt in drei Gruppen: Mietgruppe A: gewerbliche Veranstaltungen Mietgruppe B: nicht gewerbliche Veranstaltungen Mietgruppe C: kulturelle Veranstaltungen Stadthalle komplett Mietgruppe A: 618,00 Mietgruppe B: 441,00 Mietgruppe C: 287,00 1. Mieten Kleiner Saal Mietgruppe A: 353,00 Mietgruppe B: 248,00 Mietgruppe C: 173,00 Konferenzraum Mietgruppe A: 238,00 Mietgruppe B: 177,00 Mietgruppe C: 116,00 Foyer Mietgruppe A: 78,00 Mietgruppe B: 50,00 Mietgruppe C: 45,00 Versammlungsraum Mietgruppe A: 67,00 Mietgruppe B: 45,00 Mietgruppe C: 34,00

Stadthalle komplett 170,00 Kleiner Saal 118,00 Konferenzraum 84,00 Foyer 28,00 Versammlungsraum 25,00 Benutzung des Konzertflügels 95,00 Benutzung des Beamers 22,00 2. Energiekostenzuschlag 3. Sonstiges - Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer - 4 Festsetzung, Erhebung und Fälligkeit des Entgeltes Die Festsetzung und Bekanntgabe des Entgelts erfolgt durch eine Rechnung, die enthalten muss: - - die Art der Benutzung - - die Höhe und die Berechnung des zu entrichtenden Entgeltes - - die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Entgelts - - die Stelle, an die zu zahlen ist - - die Zahlungsfrist - - der Getränkeaufschlag nach 5 dieser Entgeltordnung 5 Getränkeaufschlag Gemäß 8 Abs. 9 Nr. 3 der Richtlinien über die Benutzung der stadteigenen Mehrzweckhallen, Sporthallen und Säle, wird der umsatzabhängige Getränkeaufschlag auf 7,5 % festgelegt. 6 Inkrafttreten Die Entgeltordnung tritt am 06.02.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung vom 01.01.2012 außer Kraft. Lebach, den 10.02.2015 Der Bürgermeister Klauspeter Brill