AUSSCHREIBUNG. 4. Deutscher Leadcup 3. Deutscher Jugendcup Lead Würzburg 05./06. Oktober 2013

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Transkript:

AUSSCHREIBUNG 4. Deutscher Leadcup 3. Deutscher Jugendcup Lead Würzburg 05./06. Oktober 2013 TERMIN: 05. 10. Deutscher Leadcup (Da/He/Junioren) 06. 10. Deutscher Jugendcup Lead (Jug. A & B) ZEITPLAN: Samstag, 05. 10., Deutscher Leadcup Registrierung 08.00 09.00 Demonstration Qualiroute 1 Damen und Herren 09.45 Start Qualifikation Route 1 10.00 Demonstration Qualiroute 2 Damen und Herren 13.00 Start Qualifikation Route 2 13.15 Isolationsschluss Finale 17.00 Finale Damen und Herren 18.00 Siegerehrung der Deutschen Meister im Anschluss Sonntag 06. 10., Deutscher Jugendcup Lead Registrierung 07.30 08.30 Demonstration aller Qualirouten 09.00 09.15 Qualifikation Flash Route 1 und Route 2 09.20 Isolationsschluss Finale 15.00 Finals: Jugend B, A 16.00 18.00 Siegerehrung der Deutschen Jugendmeister im Anschluss ORT: DAV Kletterzentrum Würzburg Weißenburgstraße 55 97082 Würzburg http://kletterzentrum-wuerzburg.de VERANSTALTER: AUSRICHTER: DAV-DELEGIERTER: Deutscher Alpenverein e.v. (DAV) DAV Sektion Würzburg Christoph Gabrysch, Deutscher Alpenverein

JURY: ROUTENBAU: ERGEBNISDIENST: Johannes Altner, Steffi Thewes, Christa Lau, Markus Zöll, Peter Plück Christian Bindhammer, Markus Hoppe, Christoph Müller Klaus und Stefan Hogrebe / hn webservices WERTUNGSKLASSEN: Damen und Herren ab Jahrgang 1997 Juniorinnen, Junioren Jahrgänge 1994/1995 Jugend B Jahrgänge 2000/1999/1998 Jugend A Jahrgänge 1997/1996 Nur mit Nationaler Kletterlizenz, als pdf-file auf www.alpenverein.de Wenn in einer Kategorie oder Wertungsklasse entsprechend Artikel 11.6.11 zum Registrationsschluss weniger als vier (4) Wettkämpfer gemeldet sind, findet für diese Kategorie kein Wettkampf statt und es werden keine Wertungs- oder Meisterschaftspunkte vergeben. MELDUNG: NUR Voranmeldung über den zuständigen Landesverband online MELDESCHLUSS: 30. 09. 2013, 24.00h Achtung: Jeder Kletterer ist verpflichtet, auf der Startliste unter www.alpenverein.de/wettkampf > Kalender DAV seine Meldung selbst zu kontrollieren und ggf. beim Landesverband nachzuhaken. Es sind vor Ort keine Nachmeldungen möglich! STARTGELD: Deutscher Leadcup: 25,- Deutscher Jugendcup Lead: 10,- Das Startgeld wird mit den Landesverbänden abgerechnet. REGISTRATION: MODUS: Falls es Wettkämpfer aufgrund von Staus, Verspätungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht rechtzeitig zur Registration schaffen, bitte den DAV Delegierten Christoph Gabrysch kontaktieren: +49 (0) 1725376694 Qualifikation Damen/Herren/Jugend: 2 Routen Flash; Finalquoten 8/8/10 (bei weniger als 20 Startern 6 bei der Jugend) PREISE DLC: Damen 1. Platz 500,- Herren 1. Platz 500,- 2. Platz 300,- 2. Platz 300,- 3. Platz 200,- 3. Platz 200,- 4. Platz 150,- 4. Platz 150,- 5. Platz 100,- 6. Platz 50,- PREISE JUGEND: Vaude-Gutscheine VERPFLEGUNG: REGLEMENT: WETTKAMPFSHIRTS: Wettkampfverpflegung wird gestellt Es kommen die aktuellen Regeln und Wettkampfbestimmungen des DAV zur Anwendung. Ab der Saison 2013 gibt es vom Bundesverband keine offiziellen Wettkampfshirts mehr! Die Wettkampfoberteile sind 2

vom Landesverband zu stellen. Bitte hierzu unbedingt die neuen Richtlinien beachten. TRAINER/BETREUER: ÜBERNACHTUNG: Je Teilnehmer kann nur ein Trainer/Betreuer registriert werden (an der Kletterer-Registrierung). Nur offiziell registrierte Trainer/Betreuer haben die Möglichkeit zum Einreichen von Beschwerden und haben Zutritt zur Isolation. Jugendherberge Würzburg Fred-Joseph-Platz 2 97082 Würzburg http://www.jugendherberge.de/jugendherbergen/wuerzburg 281 Diverse Hotels und Gasthöfe in der näheren Umgebung. Weitere Übernachtungsmöglichkeiten unter www.hotel.de Im Rahmen dieser Veranstaltung können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Diese Dopingkontrollen werden auf der Grundlage der Anti-Doping-Ordnung des Deutschen Alpenvereins durch die NADA Bonn durchgeführt. ACHTUNG: Ab dem 01.10.2013 übernimmt die NADA Bonn auf Grundlage der überarbeiteten Anti-Doping-Ordnung des Deutschen Alpenvereins sowohl das Kontroll- als auch das Ergebnismanagement im Anti-Doping-Kampf im Auftrag des Deutschen Alpenvereins. Im Zuge dessen ist das Vorliegen der unterschriebenen Anti-Doping-Vereinbarung UND der unterschriebenen Schiedsvereinbarung UND der Einverständniserklärung zur Datenweitergabe zwingende Voraussetzung für eine Wettkampfteilnahme. Dies gilt für Starter aller Altersklassen; bei minderjährigen Sportlern ist zusätzlich zwingend die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Können diese drei Formulare bei der Registrierung nicht oder nur unvollständig vorgelegt werden, erfolgt ausnahmslos der Ausschluss vom Wettbewerb. Während des gesamten Wettkampfes (Wettkampfwand und Isolation) gelten die allgemein anerkannten Kletterregeln. Insbesondere beim Bouldern in der Isolation ist auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten. Der/Die Athlet/Athletin erkennt die Wettkampfbestimmungen des DAV und Regeln laut Ausschreibung an und bestätigt, keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter/Ausrichter und dessen Mitarbeiter oder Beauftragte zu stellen, sofern nicht Haftpflicht-Versicherungsansprüche bestehen. Der/Die Athlet/Athletin nimmt an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teil. 3

Anti-Doping-Erklärung der Athletinnen und Athleten (Athletenerklärung) Die Athletin / der Athlet Name und Anschrift der Athletin / des Athleten erklärt Folgendes gegenüber dem Deutschen Alpenverein (im Folgenden DAV): Präambel Der DAV hat sich in seiner Anti-Doping-Ordnung zur aktiven Bekämpfung des Dopings verpflichtet. Hierzu gehört auch die Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen der NADA und WADA. Der WADA-Code in der jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil des von Regierung, DOSB, NADA sowie IFSC, ISMF und DAV angenommenen Welt-Anti-Doping-Programms mit folgenden Zielsetzungen: Der Sport erbringt für die Stabilisierung der Wohlfahrt der Gesellschaft gerade angesichts eines beschleunigten sozialen Wandels unverzichtbare Leistungen. Die Erkenntnis, dass Doping mit den Grundwerten des Sports insbesondere dem Grundsatz der Chancengleichheit unvereinbar ist, die Gesundheit der Athleten gefährdet und das Ansehen des Sports in der Öffentlichkeit zersetzt. Das Bestreben, Doping mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen, um die pädagogische Vorbildfunktion des Sports zu erhalten und das Grundrecht der Athleten auf Teilnahme an einem dopingfreien Sport zu gewährleisten. Unser gemeinsames Interesse besteht darin sportliche Leistung stets sauber und frei von jeglicher unerlaubter Manipulation zu erbringen, niemals Anlass für einen solchen Verdacht zu geben, bei dennoch aufkommendem Verdacht aktiv dazu beizutragen, diesen unverzüglich und überzeugend zu widerlegen. Gegenstand der Erklärung Diese Erklärung regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem DAV und der Athletin / dem Athleten in Bezug auf Anti- Doping-Bestimmungen für alle Teilnahmen bei nationalen und internationalen Wettkämpfen in allen im DAV vertretenen Sportarten. Doping 1. Die Athletin / der Athlet anerkennt die Artikel des WADA- und NADA-Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping-Reglements der IFSC sowie der ISMF und des für sie / ihn zuständigen Bundesfachverbandes in der jeweils gültigen Fassung. Die Athletin / der Athlet verpflichtet sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen. 2. Die Athletin / der Athlet a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbotene Wirkstoffe in ihren / seinen Körper gelangen, bei ihr / ihm verbotene Methoden zur Anwendung kommen, sie / er nicht im Besitz von verbotenen Wirkstoffen ist, sofern sie / er keine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht einer jeden Athletin / eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA. 4

Information b) bestätigt, dass sie / ihn der DAV informiert hat über die in 2. a) genannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Erklärungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA sowie auch darüber, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen und Listen zu beziehen sind. sie / er vom DAV auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass die Unterwerfung unter diese nicht abhängig ist von ihrer / seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch sie / ihn. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf die der DAV auf seiner Homepage die Athletin / den Athleten hinweisen wird. c) bestätigt, dass sie / er vom DAV ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass der DAV die Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens sowie die Einleitung von Sanktionsverfahren auf die NADA übertragen hat. Als Sanktionsorgan wird das Deutsche Sportschiedsgericht anerkannt. d) bestätigt, dass sie / er von den relevanten Bestimmungen, insbesondere von den nach Dopingverstößen auszusprechenden Zulassungssperren, von den Verpflichtungen, die sich aus dem WADA-Code und der Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden ergeben, sowie von den Mitwirkungs- und Unterstützungspflichten nach dem Doping-Kontroll-System Kenntnis genommen hat, diese Regelungen anerkennt und die Durchführung der Kontrollen bei Wettbewerben und außerhalb des Wettkampfes unterstützen wird. e) anerkennt mit ihrer/seiner Unterschrift unter die Athletenvereinbarung, dass der DAV jede Form unerlaubter Leistungsmanipulation (insbesondere Doping) entschieden bekämpft und für Maßnahmen eintritt, die geeignet sind, den Gebrauch verbotener Mittel zu unterbinden. f) versichert darüber hinaus, dass sie/er die Null-Toleranz-Politik des DAV im Kampf gegen alle Formen der unerlaubten Leistungsmanipulation uneingeschränkt unterstützen und durch die Unterschrift unter dieses Dokument hierzu einen aktiven Beitrag leisten will. g) verpflichtet sich zur Unterzeichnung der in der Anlage 1 beigefügten Schiedsvereinbarung. h) verpflichtet sich zur Unterzeichnung der in der Anlage 2 beigefügten Einwilligungserklärung. i) anerkennt das Recht des DAV, die Entsendekosten zu allen Wettkämpfen, zu denen der DAV die Athletin / den Athleten entsandt hat sowie weitere Kosten, die in direktem Zusammenhang mit diesen Wettkämpfen entstehen, im Falle eines Verstoßes gegen den WADA-Code zurückfordern zu können. 1. Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) steht in Dopingfragen als Anlaufstelle zur Verfügung. Erste Informationen, Formulare und die oben erwähnten Dokumente sowie die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner sind auf der Homepage der NADA unter www.nada-bonn.de erhältlich. 2. Als konkrete Ansprechpartner stehen der Anti-Dopingbeauftragte des DAV sowie das medizinische Betreuungspersonal der NADA für allgemeine Informationen und individuelle Beratung zur Verfügung. Unterschrift der Athletin / des Athleten, bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten 5

Anlage 1: Schiedsvereinbarung zwischen dem Deutschen Alpenverein(DAV) und Name und Anschrift der Athletin / des Athleten 1. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Anti-Doping-Erklärung (Athletenerklärung) in diesem Dokument oder über ihre Gültigkeit ergeben, werden erstinstanzlich durch das Deutsche Sportschiedsgericht nach der Sportschiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.v. unter ausdrücklichem Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges entschieden. Dem Deutschen Sportschiedsgericht wird insbesondere die Befugnis zum Ausspruch von Sanktionen von Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen übertragen. Der einstweilige Rechtsschutz durch staatliche Gerichte ist ausgeschlossen. 2. Nach 38.2 der DIS-SportSchO kann in einer Streitigkeit, die einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zum Gegenstand hat, gegen den Schiedsspruch ein Rechtsmittel zum Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne eingelegt werden. Unterschrift der Athletin / des Athleten bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten Unterschrift DAV-Vertretung 6

Anlage 2: Einwilligungserklärung zur Speicherung und/oder zur Weiterleitung von medizinischen Daten Die Athletin / der Athlet Name und Anschrift der Athletin / des Athleten erklärt Folgendes gegenüber dem Deutschen Alpenverein (im Folgenden DAV): 1. Hiermit erkläre ich meine Einwilligung, dass auffällige medizinische Daten und/oder Befunde, die auf eine unerlaubte Leistungsmanipulation hindeuten könnten, vom DAV erfasst und gespeichert werden dürfen. vorgenannte Daten und/oder Befunde an zur Aufklärung befugte Institutionen, insbesondere die NADA und die jeweils zuständigen internationalen Anti-Doping-Kontrollbehörden (z. B. WADA) weiter gegeben werden dürfen. Hierzu befreie ich die mit der Erhebung dieser Daten/Befunde befassten Personen von ihrer Schweigepflicht. Diese Einwilligungserklärung ist beschränkt auf Daten/Befunde, die im Rahmen der Gesundheits- und Leistungsdiagnostik erhoben werden sowie auf Daten/Befunde, die bei Maßnahmen zur Vermeidung unerlaubter Leistungsmanipulationen, insbesondere Dopingkontrollen gewonnen werden. 2. Ich bin mir der Tragweite meiner vorstehend niedergelegten Erklärungen auch im Hinblick auf meine Person bewusst. Ich bin ausdrücklich auf die Möglichkeit weiterer Aufklärung über Einzelheiten durch Vertreter der NADA in medizinischer und juristischer Hinsicht hingewiesen worden. 3. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligungserklärung ganz oder teilweise widerrufen kann. Unterschrift der Athletin / des Athleten, bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten 7