A. Sportrechtliches Verfahren 1. Überblick 2. NADA-Verfahren 3. DIS SportSch-Verfahren 4. Kosten 5. Verfahrenskostenhilfe 6.

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1 6. ANTI-DOPING TAG FRANKFURT, 16. OKTOBER 2016

2 Kurz und knackig Der Vortrag im Überblick A. Sportrechtliches Verfahren 1. Überblick 2. NADA-Verfahren 3. DIS SportSch-Verfahren 4. Kosten 5. Verfahrenskostenhilfe 6. Konsequenzen B. Staatliches Strafverfahren 1. Überblick 2. Wesentliche Regelungen ADG 3. Ablauf 4. Konsequenzen 5. Kosten 6. Unterschiede zum Sportrechtsverfahren C. Worauf achten? 2

3 So fängt es an 3

4 A. Sportrechtliches Verfahren 1. Überblick 4

5 A. Sportrechtliches Verfahren 2. NADA-Verfahren Richtet sich nach NADA-Code Nach positivem Befund prüft NADA, ob TUE vorliegt Einleitung eines Überprüfungsverfahrens durch die NADA Möglichkeit der Stellungnahme des Betroffenen Öffnung der B-Probe möglich Kostentragung durch den Betroffenen Wenn keine nachvollziehbare Rechtfertigung: Einleitung eines Sanktionsverfahrens der NADA vor dem DIS 5

6 A. Sportrechtliches Verfahren 3. DIS SportSchG-Verfahren Richtet sich nach der DIS Sportschiedsgerichtsordnung (SpSchO) Antrag der NADA: Sanktionierung des Betroffenen wg. Verstoß gg. NADA-Code Konstituierung Schiedsgericht: 1 Schiedsrichter aus spezieller Liste, Los entscheidet Verfahren, i. d. R. schriftlich Auf Wunsch Verhandlung öffentlich Schiedsspruch Berufung zum CAS in Lausanne 6

7 A. Sportrechtliches Verfahren 4. Kosten Verfahren der NADA: keine Kosten DIS SpSch-Verfahren: Bearbeitungsgebühr: 400 EUR (zahlt zunächst Antragsteller = NADA) Gebühren des Schiedsrichters: pauschal EUR Zusätzlich bei mdl. Verhandlung: 400 EUR je Verhandlungstag Evtl. Anwaltskosten (fallen bei NADA nicht an) Kosten und Auslagen trägt i. d. R. der Unterlegene 7

8 Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen. A. Sportrechtliches Verfahren 5. Verfahrenskostenhilfe Neu seit finanziert von NADA und DOSB (Fonds: EUR) Für Personen, deren Jahreseinkommen unter EUR liegt Antrag an das DIS übernommene Kosten: Bearbeitungsgebühr, Kosten des Schiedsrichters, des Anwalts bis EUR, Reise- und Übernachtungskosten von Zeugen Eigenbeteiligung Antragsteller: 250 EUR 8

9 A. Sportrechtliches Verfahren 6. Konsequenzen Im Falle der Sanktionierung des Betroffenen: Sperre von bis zu 4 Jahren (Unterschied zw. spezifischen und nicht-spezifischen Substanzen)oder lebenslang, Sperre betrifft auch Trainings- oder sonstige Vereinsmaßnahmen und alle Sportarten Aberkennung von Wettkampfergebnissen Verpflichtung zur Rückgabe von Medaillen, Preis- und Antrittsgeldern etc. Veröffentlichung des Urteils in NADAjus-Datenbank 9

10 B. Staatliches Verfahren 1. Überblick 10

11 B. Staatliches Verfahren 2. Die wesentlichen Regelungen des ADG Anwendung eines/r Dopingmittels/ methode im Wettkampf mit Absicht, sich Vorteil zu verschaffen Teilnahme an Wettkampf unter Anwendung eines/r Dopingmittels/-methode mit Absicht, sich Vorteil zu verschaffen Strafbarkeit des Erwerbs und Besitzes unabhängig von Menge (auch außerhalb des Wettkampfes) Straffrei: bei freiwilliger Aufgabe vor Nutzung des Dopingmittels Weitere Tatbestände: Herstellen, Handel treiben, Veräußern, Abgegeben, in und durch den Geltungsbereich des Gesetzes verbringen, Verschreiben Bei Nachweis Geld oder Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren, für Hintermänner bis zu 10 Jahren 11

12 B. Staatliches Verfahren 3. Ablauf Meldung der NADA an die Staatsanwaltschaft oder Eigeninformation Ermittlungen der Polizei Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft Bei Anfangsverdacht Erhebung Anklage gegen Beschuldigten Entweder Strafbefehl oder Durchführung Hauptverhandlung Öffentliche Verhandlung Berufung möglich 12

13 B. Staatliches Verfahren 4. Konsequenzen Freispruch Geldstrafe (Tagessätze) Gefängnisstraße von bis zu 3 Jahren für Athleten Bis zu 10 Jahren für Dealer/Hintermänner 13

14 B. Staatliches Verfahren 5. Kosten Keine Prozesskostenhilfe, Fahrtkosten zur Verhandlung können Bedürftigen auf Antrag erstattet werden Bei Verurteilung trägt Beschuldigter alle Kosten, ansonsten Staatskasse Kosten des Wahlverteidigers (Anwalt) richten sich nach RVG Kosten des Gerichts richten sich nach der Verurteilung (bei Verurteilung zu Haftstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen = 120 EUR) 14

15 B. Staatliches Verfahren 6. Die Unterschiede zum Sportrechtsverfahren SPORTRECHTSVERFAHREN Aufgrund Schiedsvereinbarung strict liability Anscheinsbeweis bei pos. Probe, Entlastung durch Athleten Unterschiedliches Beweismaß Strafen: Sperre, Wettkampfergebnisverlust, Rückzahlung von Geldern Schnelleres Verfahren STAATLICHES STRAFVERFAHREN Ermittlung nach Anfangsverdacht Beweis durch Staat zur Überzeugung des Richters Strafen: Geldstrafe (Tagessätze), Gefängnis Längere Verfahrensdauer 15

16 C. Worauf achten? Keine Anwendung von verbotenen Substanzen und Methoden Prüfen, ob Sie in den Anwendungsbereich des AD-Gesetzes fallen Vor Medikamentenanwendung genau informieren Für Medikamentenanwendung TUE beantragen Bei Medikamentenanwendung außerhalb des Wettkampfes darauf achten, dass Medizinische Ausnahmegenehmigung vorhanden Medikamente nicht unnötig mit sich herumgetragen werden bei Anwendung außerhalb des Wettkampfes Wirkstoff im Wettkampf nicht mehr nachweisbar ansonsten keine Teilnahme 16

17 Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen! Prof. Dr. Anne Jakob, LL.M. An der Bleiche 38, Frankfurt Tel.:

18 18

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